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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Verspäteter Spielbeginn
Spielbeginn ist 20.00 Uhr. Die Heimmannschaft kündigt an, daß Spieler A (Heimmannschaft) im Stau steht und um ca 20.20 Uhr erscheint. Die Heimmanschaft möchte erst anfangen wenn Spieler A da ist. Die Auswärtsmannschaft ist so unsportlich und lehnt das ab. Sie möchte pünktlich um 20.00 anfangen.
Wie ist zu entscheiden ? Kann die Heimmanschaft 30 Minuten warten ? Spiele beim RTTV. |
#2
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Hi,
da ist die Gastmannschaft wohl im Recht. WO des RTTV Punkt E 12 b): "Die Wartefrist für die Gastmannschaft beträgt 15 Minuten. Wenn die Gastmannschaft während der Wartezeit vollzählig ist, muss das Spiel unmittelbar begonnen werden.[...]" Wenn ihr sicher seid, dass euer Spieler noch erscheint, habt ihr jedoch die Möglichkeit, den Spieler ganz normal aufzustellen. Er verliert dann die Spiele, bei denen er noch nicht anwesend ist kampflos, kann aber seine bis zum Eintreffen noch nicht aufgerufenen Spiele bestreiten (ohne die Spielreihenfolge zu ändern) - WO E 7 b). Er sollte dann möglichst als Doppel 3 aufgestellt werden, denn bei nur 20 Minuten Verspätung schafft er es möglicherweise noch bis zum Aufruf des Doppels. Gefährlich ist dieses Vorgehen, wenn der Spieler dann doch nicht rechtzeitig erscheint und kein Spiel bestreitet, denn dann wird der Mannschaftskampf wegen Nicht-Aufrückens als verloren gewertet. Gruß. |
#3
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Zitat:
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#4
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Zitat:
ich denke, das ist von landesverband zu verband verschieden. im battv steht in der WO D 1.5, dass der spieler spätestens zu seinem zweiten einzel spielbereit sein muss. wenn also nummer zwei fehlt und erst zum dritten einzel der zweiten einzelrunde da/spielbereit ist, gilt das spiel im battv auch als verloren.
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republikaner sind faschisten |
#5
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5.7.3 WSO im HTTV.
Ist also verschieden |
#6
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Hi,
diese Regelung ist in der Tat von Verband zu Verband unterschiedlich. Im RTTV gilt jedoch laut E 7 c): "Ein verspätet eintreffender Spieler kann seine bis zum Eintreffen noch nicht aufgerufenen Spiele (ohne Abänderung der vorgeschriebenen Spielreihenfolge) bestreiten. Ist dies auf Grund der Spielreihenfolge nicht mehr möglich, so ist das Spiel wegen Nichtaufrückens verloren, auch wenn eine Mannschaft geltend macht, nur in Erwartung des verspäteten Spielers nicht aufgerückt zu sein." Gruß. |
#7
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in Bayern darf auch der Heimverein 30 min zu spät kommen!
Wo G 32: Jedes Spiel hat pünktlich zur festgesetzten Anfangszeit zu beginnen. Der Heimverein hat für die erforderlichen Voraussetungen zu sorgen. Bei verspätetem Antreten einer Mannschaft bis zu 30 min. nach festgesetztem Spielbeginn ist das Spiel in jedem fall unter Protest auszutragen...... Hier wird also kein Unterschied zwischen Heim- und Gastmannschaft gemacht. |
#8
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Oha, jetzt wird es gefährlich, denn auch in Bayern MUSS der Heimverein antreten SOBALD er spielfähig ist (d.h. 4 Spieler anwesend sind) und das Spiel wird UNTER PROTEST ausgetragen, d.h. wenn es keinen vernünftigen Grund für die Verspätung gab, kann die verursachende Mannschaft durchaus bestraft werden (u.U. auch mit Punktabzug).
Also diese 30 Minuten sagen NUR, das man spielen muß und länger erst gar nicht zu warten braucht. Sie sagen NICHT das man 30 Minuten zu spät kommen darf, auch wenn das gerne so ausgelegt wird. Viele Grüße Joachim |
#9
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Zitat:
Ich bin mir bei dieser Interpretation nicht so sicher. Eigentlich müsste da doch stehen "Wenn die Heimmannschaft während der Wartezeit vollzählig ist, muss das Spiel unmittelbar begonnen werden" Ich habe das Gefühl als ob in der Wettspielordnung davon ausgegangen wird, dass die Heimmanschaft immer pünktlich ist. Wuerde das in meinem konkreten Beispiel bedeuten, dass die Heimmannschaft immer pünktlich (falls mind. 4 Spieler anwesend sind) anfangen muss ? @ alle P.S. (an alle) Der Link für die Wettspielordnung ist: http://www.rttv.de/download/dow_index.php?section=4 |
#10
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Für die Heimmannschaft gibt es keine Wartefrist und auch keine erlaubte Verspätung lt. eurer WO. D.h. in Deinem konkreten Fall: Pünktlicher Beginn muß sein (theoretisch DARF die Gastmannschaft dem Warten nicht zustimmen).
Lediglich wenn die Gastmannschaft verspätet ist, dann: - ist sie mit mind. 4 Spielern anwesend muß sofort begonnen werden - ist sie bis 15 Minuten nach offiziellem Spielbeginn mit mind. 4 Spielern da, wird sofort begonnen, keine Strafe - ist sie bis 30 Minuten nach offiziellem Spielbeginn mit mind. 4 Spielern da, wird sofort begonnen (sofern die Hallennutzungszeit ausreicht, aber das düprfte schwierig zu widerlegen sein!), die Heimmannschaft (kann) spielt unter Protest, liegt "höhere Gewalt" vor, wird das Spiel gewertet (Nachweis der Gastmannschaft nötig) ansonsten kampflose Wertung für die Heimmannschaft - ist die Gastmannschaft 30 Minuten nach offiziellem Spielbeginn nicht mit mind. 4 Spielern anwesend, wird das Spiel nicht mehr ausgetragen, kampflose Wertung oder bei Nachweis "höherer Gewalt" durch den Gastverein: Neuansetzung Zitat:
Viele Grüße Joachim |
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