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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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TTVN: JES-Spieler in höherer Mannschaft?!
Hallo,
eine Frage, die sich uns letztens spontan stellte und die ich grade nach kurzer Recherche leider nicht einwandfrei beantworten kann: Angenommen Jugendersatzspieler (JES) X ist in der dritten Mannschaft seines Vereines gemeldet, darf er neben seinen sechs Einsätzen pro Halbserien in dieser Mannschaft, auch in der ersten und zweiten Mannschaft seines Vereins Ersatz spielen? Aus der WO/AB geht folgendes hervor: Abschnitt E 4 c: Jeder Jugendersatzspieler darf pro Halbserie bis zu sechsmal in der Erwachsenenmannschaft Ersatz spielen, in der er gemeldet ist. Das Ersatzspielen in höheren Erwachsenenmannschaften ist in WO/AB J 6 geregelt. Abschnitt J 6: Alle Spieler aus unteren Mannschaften dürfen – ohne die Einsatzberechtigung für ihre bisherige Mannschaft zu verlieren – pro Halbserie in jeder oberen Mannschaft jeweils bis zu dreimal Ersatz spielen, wenn sie keinen Sperrvermerk haben und - falls es sich um weibliche Akteure aus einer gemischten Mannschaft handelt - in der oberen Mannschaft einsatzberechtigt sind (siehe WO/AB A 11.7 a). Sie sind beim Ersatzspielen in einer oberen Mannschaft entsprechend der zu Beginn der Halbserie genehmigten eihenfolge der Mannschaftsmeldung ihres Vereins aufzustellen. Ich erinnere mich daran, daß es "früher" nicht möglich war als JES in höheren Mannschaften als der gemeldeten zu spielen. Abschnitt J 6 scheint dies aber nicht ausdrücklich zu verbieten. Täusche ich mich da?! |
#2
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AW: TTVN: JES-Spieler in höherer Mannschaft?!
Da weiterhin bei J 6 b steht "...Jugendersatzspieler, Schülerersatzspieler bzw.
Sonderersatzspieler werden zum Jugendersatzspieler, Schülerersatzspieler bzw. Sonderersatzspieler dieser oberen Mannschaft, womit die Zahl der sechs zugelassenen Ersatzeinsätze dann auch für diese Mannschaft gilt." folgt konkludent, dass dies zulässig sein muss - ansonsten würde es diese Regelung gar nicht geben da ein Einsatz von Beginn an gar nicht erst zulässig wäre. Auch ich hatte das aber anders in Erinnerung.
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