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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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SchlÄgergrÖße Beliebig VerÄnderbar?
liebe tischtennisspieler
wie groß darf ein tischtennisschläger sein und wie lange darf der griff sein. wenn der schlägergriff länger sein würde könnte man mehr speed bekommen. danke für alle antworten handgelenktopspin |
#2
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Re: SchlÄgergrÖße Beliebig VerÄnderbar?
Zitat:
Ansonsten geht ein längerer Griff tatsächlich und jener Spieler nutzt das beim TS auch erfolgreich aus. Spielstärke Bezirksliga HTTV. Gruß, Nik
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. Gruß von der Ostsee |
#3
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Re: SchlÄgergrÖße Beliebig VerÄnderbar?
Zitat:
MfG Villert |
#4
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Re: SchlÄgergrÖße Beliebig VerÄnderbar?
Eben, die Größe ist egal.
Einfach in einen TT-Shop gehen und mal ein paar Hölzer von versch. Marken übereinanderlegen und du wirst merken, dass die Schlägerblätter unterschiedlich groß sind, ebenso der Griff. |
#5
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Re: SchlÄgergrÖße Beliebig VerÄnderbar?
1. je länger der Schlägergriff, umso schwerer wird aber das "Handling".
2. der Größe des Schlägerkopfes sind nur zwei Grenzen gesetzt. Er darf nicht größer sein als 17,5 x 17,5 cm. Meines Wissens ist das die maximale Größe der Beläge, wie du sie kaufen kannst. Er darf aber auch nicht zu klein sein, da Hersteller, Belagsbezeichnung und ITTF-Zulassung VOLLSTÄNDIG erkennbar sein müssen. Dazwischen darfst du jede Größe basteln. Bevor sich einer wg. 2. beschwert: Ich bin mir bewusst, dass ich am unteren Ende etwas Platz für die Finger lassen darf. Aber nicht über die ganze Breite, es sei denn, dass der Schläger sehr schmal ist.
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Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main |
#6
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Re: SchlÄgergrÖße Beliebig VerÄnderbar?
Ob die max Größe eines TT Schlägers 17,5*17,5 ist weiß ich nicht, aber der Belag muß bis zum Schlägerrand gehen. Dadurch ist die max. Größe beschränkt. Unterschiedliche Beläge haben unterschiedliche Größen, mess erst die Beläge die du spielen willst!
Ich hatte mir nemlih ein Holz gebaut was zu groß war und musste nacharbeiten! Über die Grifflänge habe ich noch keine Einschränkungen gehöhrt, aber irgendwann währe ein zu langer Griff im Weg. Uli |
#7
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Re: SchlÄgergrÖße Beliebig VerÄnderbar?
Sind die 17,5*17,5 cm auch noch an eine bestimmte Form gebunden oder darf man im Prinzip (vorrausgesetzt es gäbe einen passenden Belag) auch einen quadratischen Schlägerkopf o.ä. verwenden?
Oder machen wir das von mir aus auch unabhängig von der Größe: Darf ich mein (zugelassenes) Holz so absägen / meine (zugelassenen) Beläge so abschneiden, dass irgendwelche Ecken dran sind? Um derartigen Fragen gleich vorzubeugen: Nein, ich habe nicht vor das auszupobieren!
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"Je planmäßiger die Menschen vorgehen, desto wirksamer vermag sie der Zufall zu treffen." - Friedrich Dürrenmatt |
#8
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Re: SchlÄgergrÖße Beliebig VerÄnderbar?
Ich hab auch schon Spieler gesehen, die z.B. oben am Schläger nicht die normale rundung hatten, sondern so eine Art "Schräge" reingeschnitten haben, also schon Ecken drin hatten.
Ob das was bringt ist wiederum eine andere Frage |
#9
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Re: SchlÄgergrÖße Beliebig VerÄnderbar?
Zitat:
Die Beläge kannste Schneiden wie du willst - allerdings ist nur max. 2mm Überstand erlaubt. |
#10
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Re: SchlÄgergrÖße Beliebig VerÄnderbar?
Rein theoretisch ist jede Form (In Bochum spielt einer mit nem fast dreieckigen Schläger) möglich.
Größe des Schlägerblattes ist natürlich durch den Belag begrenzt. Es gibt aber Beläge, die sehr groß angeliefert werden. Auch über 17,5 cm. Man kann sie beim kleben auch noch strecken und die 2mm an jedem Rand Kulanz kann man auch noch ausschöpfen. Wenn du nen Hersteller findest, der dir für kleines Geld mal ne kleine Belag "Matte" aus der Produktion gibt, die ungeschnitten ist kannst du den Belag auch größer rausschneiden. Griff ist jede Länge zugelassen. Also prinzipiell gibt es kaum Grenzen, höchstens in deiner Fantasie. |
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