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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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Veränderte Eigenschaft der Oberfläche
Nabend,
mein Doppelpartner spielt auf beiden Seiten einen Sriver. Diesen hat er seit ca. 7 Jahren drauf. Der Rand ist ziemlich angefressen und die Oberfläche ist mittlerweile ähnlich wie beim Anti. Bei unserem letzten Spiel hat ein Gegner Protest gegen unser Doppel eingelegt. Er meinte die Oberfläche des Srivers wäre verändert worden, er müsste griffig sein und nicht abgespielt und glatt. Er hat dieses auf dem Spielformular vermerkt und auf die WO hingewiesen. Aber wo steht das man einen Belag nicht 10 Jahre spielen darf. Wißt Ihr Rat ? Ich weiß, es gibt eine Suchfunktion, aber da habe ich nichts passendes gefunden |
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#2
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Re: Veränderte Eigenschaft der Oberfläche
Zitat:
In den Regeln steht irgendwie, daß geringe Abweichungen am Belag erlaubt sind "sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern". Wenn der Sriver schon fast ein Anti ist, ist die Abweichung natürlich entscheidend. Trotzdem denke ich nicht, daß der Protest Erfolg haben wird. Da könnte ich bei unseren Punktspielen auf Kreisniveau ständig Protest einlegen. Da haben einige Leute abgespielte Beläge, deren Eigenschaften sich meiner Meinung nach schon entscheidend vom Original unterscheiden. |
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#3
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Re: Veränderte Eigenschaft der Oberfläche
Zitat:
Zitat:
Mit A4.7 kann ein Belag verboten werden, der in der Mitte glatt und am Rand griffig ist - dies wäre wohl eine entscheidende Änderung der Eigenschaften des Belages. Aber solange der gleiche Belag über die gesamte Schlägerfläche seine Spieleigenschaften (und evtl. seine Farbe) gleichmäßig verändern, so bleibt er zulässig. Nicht ohne Grund muss man ja dem Gegner gestatten, den Schläger vor dem Spiel zu untersuchen (nicht nur anzuschauen!) |
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#4
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Re: Veränderte Eigenschaft der Oberfläche
@ Pinguin
Die von dir zitierte Regelstelle ist absolut unbestimmt, dass ist doch subjektiv ob die Eigenschaft der Oberfläche entscheidend verändert ist oder nicht. |
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#5
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Re: Veränderte Eigenschaft der Oberfläche
Zitat:
dies ist die einzige Regelstelle aufgrund derer ein OSR einen Belag nicht zulassen kann solange er auf der Belagsliste steht. Solange er noch durchlaufend und von gleicher Dicke ist, kann er abgespielt sein wie er will (hauptsache gleichmäßig) |
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#6
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Re: Veränderte Eigenschaft der Oberfläche
Ich denke sehr wohl, dass man gerade mit der o.g. Regel einen alten Sriver, der keine Sriver Eigenschaften mehr aufweist, als OSR verbieten kann, denn seine Oberflächeneigenschaft ist entscheidend verändert. Und da geht es nicht um die gleichmässige Veränderung des Belages... Sonst könnte man ja auch behandelte Noppen zulassen, solange ihre Oberfläche gleichmässig behandelt wurde...
Im Punktspiel denke ich hat so ein Einspruch wenig Erfolgschancen, sobald ein OSR dabei ist, könnte man Probleme bekommen... Besonders wenn auch noch wie beschrieben der Rand ausgefranzt ist... |
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#7
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Re: Veränderte Eigenschaft der Oberfläche
Zitat:
Genau hier kann der OSR nach eigenem Ermessen (Tatsachenentscheidung) eingreifen. Natürlich stehen OSR nur bei Turnieren und ab Regionalliga zur Verfügung. In unteren Klassen kann man aber Protest vor dem Spiel einlegen. Zur Not kann man ja auch für nen unterklassiges Spiel nen OSR beantragen (und bezahlen) wenn man weiß, daß so ein "Experte" kommt. Aber das schießt wohl meist über das Ziel hinaus. Vieleicht kommt aber nach so einem Protest beim nächsten SApiel der mannschaft mal zufällig der Staffelleiter vorbei. Das habe ich schon mal erlebt. War echt lustig. |
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#8
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Re: Veränderte Eigenschaft der Oberfläche
Hallo zusammen,
wenn ich den Regeltext richtig verstehe, ist die Veränderung der Oberfläche nicht das entscheidende Kriterium. Man kann die Regel auch so lesen, dass es nur um Abweichungen in der Vollständigkeit und der Gleichmäßigkeit der Farbe geht. Abweichungen in diesen beiden Punkten sind dann zulässig, wenn die Oberfläche dadurch nicht uneinheitlich wird. Eine abgenutzte Oberfläche wäre dann an sich keine Verletzung dieser Regel, sondern stellt nur eine Art Nebenbedingung dar. Gruß M A |
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#9
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Re: Veränderte Eigenschaft der Oberfläche
@MA
So gesehen hast du recht. Dann ist widerum die Frage, mit welcher Berechtigung (Regel) "behandelte Noppen" nicht zulässig sind. Wer will entscheiden ob eine Noppe sich vieleicht (gleichmäßig) verändert hat durch zum Beispiel natürliche Abnutzung oder Alterung (Wer verbietet mir den Belag in der Sommerpause auch im Schwimmbad zu benutzen, wo Sonnenlicht, den "Plastifizierungseffekt" der Noppenoberfläche bewirkt), oder durch künstliche Behandlung (Microwelle, Lack....)???? |
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#10
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Re: Veränderte Eigenschaft der Oberfläche
Hi,
Zitat:
Gruß. |
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