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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 16.04.2004, 21:39
User 765 User 765 ist offline
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Ich hab mal ne Frage, die nicht unbedingt nur was mit Tischtennis zu tun hat: wer in einem Verein ist eigentlich dazu berechtigt, einen Spielervertrag zu unterschreiben?
Bei uns macht das normalerweise der 1.Vorsitzende, aber wer dürfte das vertretungsweise machen?

Weiß das jemand?
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  #2  
Alt 16.04.2004, 21:53
Tharganoth Tharganoth ist offline
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Zitat:
Zitat von Frank Schmidt
Ich hab mal ne Frage, die nicht unbedingt nur was mit Tischtennis zu tun hat: wer in einem Verein ist eigentlich dazu berechtigt, einen Spielervertrag zu unterschreiben?
Bei uns macht das normalerweise der 1.Vorsitzende, aber wer dürfte das vertretungsweise machen?

Weiß das jemand?

Sein Stellvertreter i.d.R. oder derjenige im Verein, der Personalprokura hat, sofern mich nicht alles täuscht
__________________
Solange der Mensch spielt, ist er frei.
(Friedrich Sieburg)

Beim Spiel kann man einen Menschen besser kennenlernen, als im Gespräch in einem Jahr.
(Plato)
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  #3  
Alt 16.04.2004, 23:12
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difu ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Unterschriftberechtigte

der, der eben dazu eine vollmacht bekommen hat.
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Wenn andre klüger sind als wir, das macht uns selten nur Plaisir,
doch die Gewissheit, dass sie dümmer, erfreut fast immer.

Gedanken sind nicht stets parat,
man schreibt auch, wenn man keine hat.

(Wilhelm Busch)
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  #4  
Alt 16.04.2004, 23:37
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Joachim Voigt Joachim Voigt ist offline
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Joachim Voigt ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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Zitat:
Zitat von Frank Schmidt
Ich hab mal ne Frage, die nicht unbedingt nur was mit Tischtennis zu tun hat: wer in einem Verein ist eigentlich dazu berechtigt, einen Spielervertrag zu unterschreiben?
Bei uns macht das normalerweise der 1.Vorsitzende, aber wer dürfte das vertretungsweise machen?

Weiß das jemand?
Ja, eure Satzung. Da steht drin, wer den Verein vertreten darf. Oft ist das der 1. und 2. Vorsitzende, manchmal der Kassenwart. Aber die Frage kann Dir nur Deine Satzung beantworten.
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  #5  
Alt 17.04.2004, 10:26
Umpire Umpire ist offline
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Umpire ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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Zitat:
Zitat von Joachim Voigt
Ja, eure Satzung. Da steht drin, wer den Verein vertreten darf. Oft ist das der 1. und 2. Vorsitzende, manchmal der Kassenwart. Aber die Frage kann Dir nur Deine Satzung beantworten.
Richtig. Der Verein als juristische Person braucht ein sogenanntes Organ, das für ihn handelt. Diese Organmitglieder werden vertretungsberechtigte Personen genannt. Beim eingetragenen Verein werden diese nach BGB den Verein vertretenden Personen als solche im Vereinsregister eingetragen. In der Satzung kann bestimmt werden, ob diese berechtigt sind den Verein allein zu vertreten oder mit anderen Vertretungsberechtigten zusammen. Die Vertretungsberechtigung kann darüberhinaus im Innenverhältnis eingeschränkt werden (z.B. 2. Vorsitzender darf keine Arbeitsverträge abschliessen), nicht jedoch im Aussenverhältnis.

Diese vertretungsberechtigten Personen wiederum könnten (soweit dies durch die Satzung nicht eingeschränkt ist) anderen Personen Handlungsvollmacht einräumen. Deren Handlungsvollmacht kann aber nie über die eigentliche Vertretungsberechtigung hinausgehen.
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  #6  
Alt 17.04.2004, 10:49
Benutzerbild von difu
difu difu ist offline
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Zitat:
Zitat von Umpire
Diese vertretungsberechtigten Personen wiederum könnten (soweit dies durch die Satzung nicht eingeschränkt ist) anderen Personen Handlungsvollmacht einräumen. Deren Handlungsvollmacht kann aber nie über die eigentliche Vertretungsberechtigung hinausgehen.
nemo plus iuris transferre potest quam ipse habet.

es ist logisch, dass vereinsorgane an unterbevollmächtigte nicht mehr macht weitergeben können, als sie selbst haben. aber sie können normalerweise, wenn sie zb gesamtvertreter sind ("vier-augen-prinzip" oä), ihre gemeinsame vertretungsmacht gemeinsam auf einen einzigen bevollmächtigten übertragen, falls das nicht durch die satzung ausgeschlossen ist.
__________________
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doch die Gewissheit, dass sie dümmer, erfreut fast immer.

Gedanken sind nicht stets parat,
man schreibt auch, wenn man keine hat.

(Wilhelm Busch)

Geändert von difu (17.04.2004 um 17:00 Uhr)
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  #7  
Alt 17.04.2004, 12:06
User 765 User 765 ist offline
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User 765 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
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In unserer Satzung sind keine expliziten Regelungen erwähnt, also gehe ich mal davon aus, dass der geschäftsführende Vorstand dieses Recht hat.

Danke für die Antworten!
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  #8  
Alt 17.04.2004, 21:24
Noppenklopper Noppenklopper ist offline
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AW: Unterschriftberechtigte

Zitat:
Zitat von Frank Schmidt
In unserer Satzung sind keine expliziten Regelungen erwähnt, also gehe ich mal davon aus, dass der geschäftsführende Vorstand dieses Recht hat.

Danke für die Antworten!
Dann wundere ich mich aber, dass das Amtsgericht diese Satzung angenommen hat. Darin muss ja wohl geregelt sein, wer Vorstand im Sinne des BGB ist. Und der ist dann auch derjenige, der den Verein nach außen vertritt und somit auch die Spielerverträge schließen sollte, solange keine Vollmacht besteht.
__________________
Rheinhessen - ein sympathisches Stück Rhein-Main
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  #9  
Alt 18.04.2004, 15:48
User 765 User 765 ist offline
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AW: Unterschriftberechtigte

Zitat:
Zitat von Noppenklopper
Dann wundere ich mich aber, dass das Amtsgericht diese Satzung angenommen hat. Darin muss ja wohl geregelt sein, wer Vorstand im Sinne des BGB ist. Und der ist dann auch derjenige, der den Verein nach außen vertritt und somit auch die Spielerverträge schließen sollte, solange keine Vollmacht besteht.
Das bezieht sich ja darauf, dass keine abweichende Regelung getroffen ist, die die Rechte der Vorstandsmitglieder beschneidet. Natürlich steht da drin, wer im Vorstand ist!
Nur steht da halt nicht explizit, ob nur der 1.Vorsitzende Verträge unterschreiben darf, ob immer mehr als einer unterschreiben muss usw.
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  #10  
Alt 18.04.2004, 18:21
Umpire Umpire ist offline
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Zitat:
Zitat von Frank Schmidt
Das bezieht sich ja darauf, dass keine abweichende Regelung getroffen ist, die die Rechte der Vorstandsmitglieder beschneidet. Natürlich steht da drin, wer im Vorstand ist!
Nur steht da halt nicht explizit, ob nur der 1.Vorsitzende Verträge unterschreiben darf, ob immer mehr als einer unterschreiben muss usw.
Dann schau mal ins Vereinsregister. Da steht explizit drin, wer nach aussen inwieweit vertretungsberechtigt ist.
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