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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
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#1
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Folgendes ist uns am Wochenende passiert. Wir spielen mit einer 6er-Herrenmannschaft im Bereich des WTTV. Die Doppel sind im Kopf des Spielberichtsbogen richtig eingetragen worden. Im Ergebnisteil des Spielberichtsbogen wurden die Doppel des Gastes vom Heimverein verkehrt eingetragen. Gespielt haben dann Doppel 1 gegen Doppel 1, Doppel 2 gegen Doppel 2 und Doppel 3 gegen Doppel 3. Beim Spielstand von 7:7, das letzte Einzel war noch nicht beendet, wurde das letzte Doppel aufgerufen und festgestellt, dass dieses Spiel bereits stattgefunden hatte. Der Heimverein hat daraufhin die Doppel 1 gegen 2 und Doppel 2 gegen 1 aufgerufen. Der Gast hat vor Beginn der Doppel Protest gegen die Ansetzung der Spiele erhoben und hat dann gespielt. Das Spiel endete 8:8. Weiß einer, wie bisher in solchen Fällen entschieden wurde?
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#2
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Wenn dieser Fall bis vor einen Verbandsspruchausschuss kommt, wird der Heimverein das Spiel als verloren gewertet bekommen.
Begründung wird dann sein: Für den Kopf des Spielberichtsbogens sind beide Mannschaften gleichermaßen verantwortlich, für den Rest ist es der Heimverein. Wenn also auf dem Formular falsche Spiele standen, diese auch so aufgerufen wurden, haben die Gäste, die gegen die aufgerufenen Gegner angetreten sind, sich nichts zuschulden kommen lassen. |
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#3
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Manfred,
ich habe mir noch einmal alle diesbezüglichen WTTV-bestimmungen durchgelesen und bin nun unsicher geworden, ob meine obige Auslegung wirklich richtig ist, also zum Punktverlust für den Gastgeber führt. Es gibt ja zwei arten von falschen Begegnungen im Doppel: a) sie stehen richtig auf dem Formular, spielen aber falsch. Dann muss sofort nach Entdecken des fehlers neu und richtig gespielt werden. b) sie sind, wie bei deiner Frage, falsch aufgeschrieben worden, der fehler wird aber vor Ende des Spieles entdeckt. Hätte ich zu entscheiden, würde ich für meine obige Auslegung plädieren, aber ich bin mir eines urteils nicht ganz sicher. Dafür spricht, dass der Ausgang der Doppel ganz entscheidend den Ausgang des Gesamtspieles prägt. Wenn diese Doppel nun nicht zählen muss der Schuldige die Verantwortung dafür tragen, die ebenso spielentscheidend sein kann. Dagegen spricht, dass eine Korrektur ohne unzumutbaren Aufwand ja noch als möglich erscheint. Ein interessanter Fall! Wenn du mich morgen Abend anrufst, sage ich dir, wie es wohl ausgehen wird. Bis dahin finde ich raus, ob es Grundsatzentscheidungen hierfür gab. |
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#4
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Hallo Tommy,
mir ging es genau wie Dir, als ich telefonisch von dem Fehler hörte, hatte ich den Punkt abgeschrieben. Ein Blick in die WO und die Regelauslegungen gaben mir dann doch noch Hoffnung auf den Punkt. In den Regelauslegungen ist folgendes veröffentlicht http://www.wttv.de/regularien/auslwo.html): „3. Versehentlich falsche Spielpaarungen Bezug: Punkt D. 1.6 der WO Frage: Wann müssen die richtigen Einzel- oder Doppelspiele ausgetragen werden? Sofort nach Entdeckung des Fehlers oder später? Antwort: Die richtigen Einzelspiele müssen als erste Spiele des nächsten Durchganges eines Mannschaftskampfes, die richtigen Doppelspiele so bald wie möglich aufgerufen werden.“ Der Fehler wurde bemerkt, als das Spiel noch nicht beendet war, die richtigen Doppelspiele waren noch möglich, wurden aufgerufen und (mit Protest vom Gast) gespielt. Auch die WO selbst sagt, dass die richtigen Spiele so bald wie möglich durchgeführt werden müssen. Gilt das nur dann, wenn trotz richtigem Aufruf die falschen Spieler gegeneinander spielen und nicht, wenn der Fehler dadurch entstanden ist, dass falsch aufgeschrieben wurde? Wenn der Staffelleiter nach Sinn und Zweck der WO entscheiden will, muss man, denke ich, auch berücksichtigen, dass es dem Gast möglich war, den Fehler zu erkennen. Vor dem Spiel wurde bei der Begrüßung die Mannschaftsaufstellung verlesen, direkt danach die falschen Doppel aufgerufen. Direkt bei Verlesen der Mannschaftsaufstellung achtet man doch bereits darauf, wer z.B. im Doppel 1 spielt, wenn man selbst im Doppel 2 spielt. Der Gast hätte den Fehler also auch bemerken können, zumal die Spieler sich alle kennen. Unverständlich, dass 8 Spieler, die von dem Fehler betroffen waren, nichts merken! Hoffnung geben mir aber doch die weiteren Regelauslegungen, wo immer dann die Spiele verloren sind, wenn der Fehler nicht berichtichtigt wurde und der Fehler erst vom Staffelleiter bemerkt wird. Ich denke, es wird auszulegen sein, was ein Fehler ist. Ist mit Fehler an dieser Stelle der WO (1.6) nur gemeint, wenn trotz richtigem Aufruf und richtigem Eintrag im Spielformular die falschen Spieler gegeneinander spielen oder auch wenn im Spielformular die falschen Spiele übertragen wurden. Und über solche Fehler ist doch bestimmt schon oft entschieden worden. |
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#5
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Aus meiner Sicht (Bayer. TTV) hat der Heimverein nach Erkennen des Fehlers alles richtig gemacht:
1. Annullieren des Doppels A2-B2 2. Unverzügliches Nachholen der richtigen Doppelpaarungen DA1-DB2 und DA2-DB1 In Bayern sind beide Mannschaftsführer für die ordnungsgemäße Abwicklung des Mannschaftskampfes zuständig, wenn kein OSR eingesetzt ist; und dies ist ja auf Bezirks- und Kreisebene meistens der Fall. Die Konsequenzen aus dem Fehler allein dem Heimverein zuzuordnen, ist nicht zulässig. Im übrigen ist dieser Verstoß nicht explizit in der WO des DTTB E 16 aufgeführt und darf deshalb auch auf keinen Fall zur Aberkennung der Punkte durch den Spielleiter führen. Abwandlung des Falles: Wenn erst der Spielleiter den Fehler erkennt, dann wird es spannend. Salomonisch und weise wäre dann die Entscheidung, die falschen Doppelspiele in der Wertung zu lassen. Joachim Car, BTTV-Bezirksvorsitzender Unterfranken |
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#6
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Hallo,
das sofortige Nachholen der nicht-gespielten Doppel ist korrekt. Das eingangs gespielte Doppel 1 vs. Doppel 1 wird dann als Spiel 16 eingetragen (quasi vorgezogen), die noch nicht gespielten "über-Kreuz-Doppel" nachgeholt und als Spiele 1 und 2 gewertet. Das einzige, wogegen dann "verstoßen" wurde, ist die Soll(!)-Bestimmung, daß die Spiele in der Reihenfolge wie auf dem Spielberichtsbogen ausgetragen werden sollen(!). Dieses gilt immer, egal ob falsch aufgeschrieben oder falsch aufgerufen wurde, da der Fehler noch behebbar ist. Die entsprechenden Punkte des Regelwerks sind auch schon alle erwähnt worden, bis auf einen: Die Spieler beider(!) Mannschaften sind auch gleichermaßen dafür verantwortlich, daß die korrekten Spieler gegeneinander antreten. D.h., vor einem Einzel/Doppel sollte man sich vorstellen (falls man sich nicht kennt) und die Namen nochmal mit dem Spielberichtsbogen gegenprüfen. Spätestens dann fällt auf, ob falsch aufgerufen / aufgeschrieben wurde. Zu den Ausführungen von Joachim: Auch das "zu späte Erkennen" ist bei uns schon aufgetreten, ebenso wie der Fall, daß die beiden Mannschaften nicht so und damit falsch reagiert haben, nachdem der Fehler erkannt wurde. In diesen Fällen wurde von den Gerichtsbarkeiten entschieden, daß ein schuldloser Spielabbruch vorliegt. Gewertet wurden dann nur die tatsächlich ausgetragenen Spiele. Für mich logisch und gerecht, da - wie schon mehrfach erwähnt - beide Mannschaften verantwortlich sind und die Chance gehabt haben es richtig zu machen. Im übrigen: Dieser Fehler kommt jede Saison einige Male vor. Gruß Ulrich Klose Vors. Kreisspruchausschuß Düsseldorf |
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#7
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UklausD
Danke für Deine Antwort. Ich sehe das auch so, das sofortige Nachholen der nicht gespielten Doppel müsste möglich sein. Dabei darf es nicht darauf ankommen, ob es 3:3 oder 7:7 steht, es kommt darauf an, dass sofort nach Entdeckung des Fehlers die nicht gespielten Doppel nachgeholt werden. Ich glaube aber, dass die Regelauslegung mit dem schuldlosen Spielabbruch nicht die gängige Praxis ist. Gehen die Mannschaften auseinander, ohne dass die „richtigen“ Spiele angesetzt werden, ist sicherlich die Heimmannschaft „schuld“, werden die Spiele angesetzt und der Gast spielt nicht, z.B. weil er glaubt aufgrund des Fehlers der Heimmannschaft das Spiel bereits gewonnen zu haben, ist der Gast an dem Spielabbruch „schuld“, weil die WO vorschreibt, wie mit einem Fehler bei der Spielreihenfolge umzugehen ist. Hier anders zu entscheiden, sehe ich nicht. Würde so entschieden, wie Du es beschrieben hast, würde in Kenntnis dieser Regelauslegung keine Mannschaft mehr zu den noch fehlenden Spielen antreten, wenn sie gerade in Führung liegt. |
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#8
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Ich meine, dass jemand, der ganz einfach für das Nachspielen der Paarung(en) plädiert, wenn der Gastgeber einen Übertragungsfehler gemacht hat (nicht, wenn die falschen Paarungen gegeneinander spielen, obwohl die richtigen im Formular stehen und aufgerufen wurden), es sich argumentativ zu einfach macht.
Wenn die (zum Teil falsch gespielten) Doppel 3:0 ausgehen, verläuft ein Spiel ganz anders, als wenn sie 2:1 oder 1:2 ausgehen. Ich würde im geschilderten Falle nach wie vor eher dem Gastgeber das Spiel als verloren zurechnen, denn er trägt trotz des obigen Hinweises, dass bei der Aufstellung die Doppelreihenfolge vorgelesen worden ist (oder sein sollte) die formal alleinige Schuld. |
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#9
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Ich kann die Argumentation auch nicht ganz nachvollziehen. Wenn man beim Stande von 0:0 Doppel spielt, dann ist das ja was anderes, als beim Stande vom 8:7.
Man kann dann nicht einfach das Anfangsdoppel als Schlussdoppel werten! |
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#10
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Zunächst hatte ich gezögert, eine vermeintlich so einfache Frage zu stellen. Die Antworten verblüffen mich nun aber doch. Eine auf den ersten Blick eindeutige Regelung des WTTV, wonach falsch gespielte Doppel sobald wie möglich nach Entdeckung des Fehlers aufzurufen sind, ermöglicht ja doch eine Vielzahl von Interpretationen. Die Formulierung in der (DTTB-)WO lässt sicherlich einige Auslegeungen zu. Es spricht auch sicherlich einiges dafür, nicht bis zum Schluss die Doppel wiederholen zu lassen. Denkbar ist z.B. der Fall, dass ein Spieler, der nach seinem Einsatz in Doppel 2 und seinen beiden Einzelspielen nach Hause gegangen ist oder schon mal ein paar Bierchen getrunken hat und deswegen nicht mehr spielen will. Andererseits würde es aber auch dem Sinn von 1.6 WO widersprechen, wenn eine Mannschaft nach den verkehrt gespielten Doppeln bereits weiss, dass sie mit 9:0 verloren hat. Es gibt nun mal eben Fehler, die noch zu beheben sind und andere, die direkt zum Punktverlust führen (falsche Doppel bereits in der Aufstellung), wobei ich hier auch besser finden würde, wenn nur die Doppel verloren wären und nicht gleich das ganze Spiel, was dann jedesmal für die Spieler und Zuschauer eine Farce ist. Von daher finde ich die Regelung im WTTV besser als gar keine.
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