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Tischtennis Baden-Württemberg (TTBW) präsentiert von Staigers Gastronomie & Catering Tradition seit 1835

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  #1  
Alt 02.10.2004, 13:31
intrinsyc intrinsyc ist offline
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Spielgemeinschaften im TTVWH

Für den Verbandsausschuss des TTVWH im Januar 2005 wird ein Antrag
des VfL Herrenberg und des TSV Kuppingen zur Änderung der Wettkampfordnung zur Abstimmung kommen.
In diesem Antrag geht es um die Zulassung von Spielgemeinschaften am Spielbetrieb des TTVWH.
Bitte diskutiert mit und unterstützt diesen Antrag ! oder sagt Eure Meinung, wenn ihr dagegen seid. Hilfreich ist auf jeden Fall ein zahlreiches Votum :
dafür oder dagegen.

Der Antrag im Einzelnen:

Antrag auf Änderung bzw. Ergänzung der DTTB - Wettspielordnung –Ausführungsbestimmungen TTVWH


Buchstabe, Ziffer der WO-AB Ergänzung/Änderung /Streichung
B 1.5 Spielberechtigung von Vereinen und Spielgemeinschaften (im weiteren gelten die Ausführungen für Vereine)
B 1.5.1 Zwei oder mehrere Vereine oder Abteilungen können, sofern Sie dem gleichen Kreis angehören, eine Spielgemeinschaft bilden.Spielgemeinschaften sind, bis zur einheitlichen Regelung durch den DTTB, bis zur Verbandsliga möglich. Die neugegründete Spielgemeinschaft erhält eine neue Vereinsnummer. Alle Spielberechtigungen der Vereine werden auf diese neue Vereinsnummer übertragen. Eine Spielgemeinschaft kann aus versicherungstechnischen Gründen nur gebildet werden, wenn die bisherigen Vereine Mitglied im TTVWH, Bezirk und WLSB bleiben und lediglich den Spielbetrieb gemeinsam abwickeln.Die Beiträge für den Bezirk, TTVWH und DTTB sind wie bisher zu entrichten.Bei Auflösung der Spielgemeinschaft entscheidet der Bezirks- bzw. Verbandsausschuss Sport des TTVWH über die Klassenzugehörigkeit, falls die an der Spielgemeinschaft beteiligten Vereine keine anderweitige Vereinbarung treffen bzw. getroffen haben.
1.5.2 Voraussetzung für die Spielberechtigung eines Vereins ,einer Tischtennisabteilung oder einer Spielgemeinschaft ist die Mitgliedschaft des Vereins oder des Hauptvereins oder der Vereine oder Hauptvereine im TTVWH.
1.5.3 Statt bisher 1.5.2 usw.

Begründung für den Antrag:

· Durch die Bildung einer Spielgemeinschaft ergeben sich Synergieeffekte, die eine Leistungsstärkerung der beteiligten Vereine ermöglichen können- Ehrenamtliche Arbeit verteilt sich auf weniger Kräfte.

- z.B. Pressearbeit
- Mannschaftsspielbetriebsleiter
- Gemeinsame Veranstaltungen - Tischtennisturniere-


· Die Jugendarbeit kann durch Bündelung der Kräfte forciert werden
- Trainings-und Trainerkapazitäten werden gemeinsam vorgehalten
- Trainerkosten können reduziert werden
- Trainingsarbeit erst ab bestimmter Grösse möglich

· Leistungssteigerung der Mannschaften, da entsprechendes Angebot mehrerer Klassen besteht. Es können eventuell mehr Mannschaften gebildet werden.



· Ausgleich von Hallenkapazitäten durch Zusammenschlüsse


· Spielgemeinschaften sind ausserhalb des TTVWH möglich und in anderen Verbänden in Württemberg (Handball, Fussball usw.) durchaus üblich.
Auch in Baden bzw. in Rheinhessen besteht die Möglichkeit zur Bildung einer Spielgemeinschaft.


Dem Antrag sollte entsprochen werden, da für den TTVWH oder Bezirk keinerlei Nachteile entstehen. Da sich Vereine oder Abteilungen aus der Gründung einer Spielgemeinschaft wesentliche Vorteile versprechen, kann dieser Weg nicht verbaut werden.
Im Interesse einer einheitlichen Regelung für den gesamten DTTB sollte der TTVWH Vorreiterfunktion übernehmen.

Also, jetzt aber ran mit euren Meinungen!

Intrinsyc
Bernd Schäfer/VfL Herrenberg
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  #2  
Alt 12.10.2004, 23:01
Jochen K. Jochen K. ist offline
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AW: Spielgemeinschaften im TTVWH

Schweigen bedeutet Zustimmung!
Es hat also niemand was dagegen, oder??
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  #3  
Alt 12.10.2004, 23:27
rbrodbeck rbrodbeck ist gerade online
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AW: Spielgemeinschaften im TTVWH

Schweigen bedeutet, dass ich die Hoffnung längst aufgegeben habe. Es gab in den letzten Jahren mehrfach Versuche, Spielgemeinschaften einzuführen. Bis jetzt erfolglos
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  #4  
Alt 13.10.2004, 10:51
Benutzerbild von Bat
Bat Bat ist offline
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AW: Spielgemeinschaften im TTVWH

Kann mir das irgendwie schwer vorstellen. Also versteh ich das richtig, 2 Vereine legen zum Beispiel ihre Tischtennisabteilungen zusammen und bilden daraus neue Mannschaften. Und alles unabhängig davon, ob die Abteilung eine Mannschaft stellen könnte oder nicht. Sprich aus 2 Vereinen mit jeweils 3 Mannschaften kann man ne Spielgemeinschaft bilden, die dann aus 6 Mannschaften besteht?
__________________
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  #5  
Alt 13.10.2004, 17:21
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AW: Spielgemeinschaften im TTVWH

Man könnte ja auch einen neuen Verein gründen
Und was passiert wenn es Knatsch gibt??
Also ich stelle mir das schwierig vor - Name, Vorstand etc. Manche sind da ja sehr ehrenkäsig usw. Na ja, dagegen hätte ich nix
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  #6  
Alt 15.10.2004, 17:53
schnarr1 schnarr1 ist offline
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AW: Spielgemeinschaften im TTVWH

also ich bin da auf jeden Fall dafür.

kann mich den Worten des 1.Beitrags in allen Punkten anschließen.

Ich hoffe der Antrag kommt durch.
__________________
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Handle um zu sein!
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  #7  
Alt 18.10.2004, 08:47
Martin Neef Martin Neef ist offline
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AW: Spielgemeinschaften im TTVWH

Zitat:
Zitat von intrinsyc
... Bei Auflösung der Spielgemeinschaft entscheidet der Bezirks- bzw. Verbandsausschuss Sport des TTVWH über die Klassenzugehörigkeit, falls die an der Spielgemeinschaft beteiligten Vereine keine anderweitige Vereinbarung treffen bzw. getroffen haben.
The same procedure as every year ...
Warum sollte der Antrag ausgerechnet in diesem Jahr durchgehen, wo zahlreiche ähnlich lautende in den letzten Jahren abgelehnt wurden? Es gibt zahlreiche Vereine, die Interesse an Spielgemeinschaften haben, aber die meisten haben, wie rbrodbeck schreibt, "die Hoffnung längst aufgegeben".
Größter Hinderungsgrund warr immer die Problematik im Zusammenhang mit Auflösung der SG. Jetzt wird vorgeschlagen, diese Problematik zusammen mit der damit verbundenen Arbeit auf Bezirks- bzw. Verbandsfunktionäre abzuwälzen (siehe Zitat). Ausgerechnet auf die Personen, die über den Antrag mitentscheiden. Ob das der Schlüssel zum Erfolg ist ???

Aus meiner Sicht besteht nur dann eine kleine Aussicht auf Erfolg, wenn folgende Punkte im Zusammenhang mit Auflösung der SG klar geregelt sind:
1. Was geschieht mit den Spielern
2. Wer übernimmt die Spielklassen

Lösungsvorschlag:
zu 1), Spieler:
alle Spieler einer sich auflösenden SG müssen den Verein wechseln
zu 2), Spielklassen (wesentlich problematischer):
Wenn sich die Vereine einigen, gibts kein Problem. Wenn sie sich einig sind, warum lösen sie dann aber die SG auf?
Aufgrund der Komlexität lässt sich aus meiner Sicht keine durchführbare, gerechte Lösung finden. Also nehmen wir eine einfache aber vielleicht ungerechte (ist das Problem der Vereine - hätten sie die SG eben nicht aufgelöst!):
Alle an einer SG beteiligten Vereine sind gleichberechtigt, unabhängig davon, für welchen Verein sich die bisherigen Spieler entscheiden. Den Beteiligten Vereinen wird eine Nummer von 1 bis n (bei n Vereinen) zugelost. Verein 1 darf als erster eine der Spielklassen der bisherigen SG für sich beanspruchen. Dann wählt Verein 2 usw. Es ergibt sich die Reihenfolge 1 - 2 - 3 - ... - N - N - ... - 2 - 1 - 1 - 2 - 3 - ... Natürlich unter Aufsicht eines "Offiziellen".
Die Auflösung einer SG und die von den Vereinen beschlossene Neuverteilung der Spielklassen muss bis zum 15.05. der Vorsaison dem TTVWH gemeldet werden (in jedem Fall vor dem 10.06., zwischen dem 31.05. und dem 10.06. ist zu knapp, also ca. 15.05.)
Anmerkung:
Scheidet nur ein Verein aus einer SG meherer Vereine aus, verfährt man genau so. Der ausscheidende Verein nimmt eben seinen "Anteil" an Spielklassen mit.

Ich wünsche auf jeden Fall viel Erfolg mit dem Antrag - wäre aus meiner Sicht sehr positiv für den TT-Sport
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  #8  
Alt 18.10.2004, 17:57
Mike aus Bmw Mike aus Bmw ist offline
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AW: Spielgemeinschaften im TTVWH

Schwieriges Thema. So wie der Antrag ausschaut, kann er meiner Meinung nach nicht durchgehen, weil einige sport- und versicherungsrechtliche Fragen ungeklärt sind.
Im Vorfeld sollte man sich genau anschauen, wie dies in Baden bzw. Rheinhessen konkret gehandhabt wird. Vielleicht haben die schon den "Stein des Weisen" gefunden.

Der Vergleich mit anderen Sportarten ist nicht ohne weiteres möglich. Handball = weiß ich nicht. Im Fußball geht dies meines Wissens nur mit Jugendspielgemeinschaften (JSG), die für jede Saison neu gebildet/beantragt werden und sich immer nur auf einen Jugendbereich (z.B. A-Jugend) beziehen.

Im TT-Jugendbereich des Bezirks Rems läuft derzeit ein Pilotprojekt mit der "Gastspielerlaubnis". Diese greift aber nur in dem sehr engen Bereich, wenn ein Verein keine eigene Mannschaft stellen kann oder seine Mannschaft zurückziehen muss (Durchführungsbestimmungen siehe Homepage Bezirk Rems www.ttrems.de).
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  #9  
Alt 30.10.2004, 13:47
intrinsyc intrinsyc ist offline
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AW: Spielgemeinschaften im TTVWH

Jetzt wird vorgeschlagen, diese Problematik zusammen mit der damit verbundenen Arbeit auf Bezirks- bzw. Verbandsfunktionäre abzuwälzen (siehe Zitat). Ausgerechnet auf die Personen, die über den Antrag mitentscheiden. Ob das der Schlüssel zum Erfolg ist ???

Spielberechtigung nach Auflösung der SG? Kein Problem!!!
Das ist nicht der originäre Vorschlag, sondern die allerletzte Möglichkeit, falls
sich die Vereine, was logisch wäre nicht bereits im Vorfeld geeinigt hätten!!!
Unsere SG Herrenberg/Kuppingen hat schriftlich festgelegt, dass die Spielklassenberechtigungen bei einem Auflösen der SG nach Reihenfolge der Stärke vor dem Zusammengehen gelten sollen:

also z.B.

1. Mannschaft Landesliga = Herrenberg = 1. Mannschaft SG = Herrenberg
2. Mannschaft Bezirksliga = Kuppingen = 2. Mannschaft SG = Kuppingen
3. Mannschaft Bezirksliga = Herrenberg = 3. Mannschaft SG = Herrenberg
4. Mannschaft Kreisliga = Herrenberg = 4. Mannschaft SG = Kuppingen

Das gleiche gilt für Jugend und Damen und sonstige Mannschaften. Die Funktionäre sollen nur das recht ahben, wenn keine Vereinbarung getroffen ist - diese Bestimmung wurde der Wettkampfordnung des Rheinhessischen TT-Verbandes entnommen.

Im übrigen treten auch keine versicherungs-oder sportrechtlichen Probleme im Zusammenhang mit einer SG auf, denn die bisherigen Vereine und Abteilungen bleiben ja bestehen, und haben Versicherungsschutz wie bisher auch.

Gruß Intrinsyc

Geändert von intrinsyc (30.10.2004 um 14:02 Uhr)
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