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#1
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Abstiegsregelung in der Kreisliga?
Auf- und Abstiegsregelungen im Kreis:
Ich versuche gerade herauszufinden, wie die Abstiegsregelung in der Herren Kreisliga in dieser Saison sein wird. Hier bin ich auf eine Mitteilung in der Kreiszeitung Nr. 2 04/05 gestoßen. Da heißt es: „[…] Seitens des Bezirkes Ruhr sind diese bereits formuliert. [Aufstiegsregelung in den Bezirk] […] Auf Kreisebene übertragen, kann damit nur dem Kreisliga-Meister der Damen und den Gruppenmeistern aller Herren-Klassen der Aufstieg zu gesichert werden. Evtl. freie Plätze werden entsprechend der Reihenfolge nach einer vorsorglichen Aufstiegsrunde unter den Tabellenzweiten ermittelt. Steigen aus der Herren-Bezirksklasse mehr als 2 Essener Mannschaften ab, erhöht sich entsprechend die Anzahl der Absteiger aus der Kreisliga. […]“ Konkrete Frage: Was passiert mit dem 3.-Letzten der Kreisliga (Platz 8)??? Folgender Fall: 4 Essener Mannschaften steigen aus der Bezirksklasse ab, 2 steigen auf, 4 (2 je Gruppe) Mannschaften der Kreisliga steigen auf jeden Fall in die 1. KKL ab, 3 (die Gruppen-Ersten der 1.KKL) steigen in die KL auf. Das heißt für die Kreisliga 2005/2006: 12 Mannschaften bleiben der Kreisliga erhalten (Platz 2-7 je Gruppe) 4 kommen als Absteiger aus der BKL dazu, 3 Aufsteiger aus der 1.KKL kommen dazu. = 19 Mannschaften Wer bekommt den letzten freien Platz in der Kreisliga? 1. Der Sieger aus einem Ausscheidungsspiel der Tabellen-8. der Kreisliga? (Weil nur die Gruppen-1. der unteren Klassen aufsteigen) (s.o.) Oder 2. Der Sieger einer vorsorglichen Aufstiegsrunde der Tabellen-2. der 1. KKL? (Weil beide Gruppen- 8. der KL direkt absteigen, da 2 Mannschaften mehr aus der BKL absteigen als aus dem Kreis aufsteigen und daher die Abstiegsplätze der KL dadurch automatisch erhöht werden?) Vielleicht eine etwas komplizierte Fragestellung, aber ich hoffe das Problem ist verständlich genug dargestellt. Denn aus meiner Sicht geht eine eindeutige Antwort zu der dargestellten Situation aus dem Text der Kreiszeitung nicht hervor. Es wäre schön, wenn ich, am besten von einem Offiziellen der hier die Regelung kennt, eine Antwort hierauf bekommen würde. Denn zu dieser Situation wird es doch sicher eine Lösung geben, oder!? |
#2
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AW: Abstiegsregelung in der Kreisliga?
ist ja mal wieder toll, wie eindeutig der auf- und abstieg geregelt ist. hat wohl keiner nötig, die regelung auch offiziell zu veröffentlichen. eigentlich könnten alle mannschaften, die meinten, sie hätten den klassenerhalt geschafft, aufgrund der nichtveröffentlichung der regelung protestieren, denn in der WO steht, dass VOR beginn der saison eine EINDEUTIGE auf- und abstiegsregelung veröffentlicht werden muss. naja, ist ja nicht nur im kreis essen so, ist aber trotzdem zum kotzen, herzlichen glückwunsch, liebe funktionäre, wenn euch sogar das schon zuviel arbeit ist, die regelung rechtzeitig zu veröffentlichen.
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#3
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AW: Abstiegsregelung in der Kreisliga?
Hauptsache erstmal wieder austeilen, weil alle einen Schaden haben und völlig unfähig sind.
DU kannst ja mal einen Funktionärsposten übernehmen und dir mal Gedanken machen, wie du als Staffelleiter oder Kreisvorsitzender Mannschaften in deiner 1. Kreisklasse sagst, daß der Viertplazierte absteigt. Es gibt nämlich zahlreiche Kreise, die sich komplett auflösen. Des weiteren würde ich gerne sehen, wo auch bei Auflösungen eines Bezirkes VOR EINER Saison überhaupt in Ansätzen möglich ist, daß Aufstiegsregelungen definiert werden können. Für deinen Eintrag in der WO gibt es Sonderfälle wie diese Saison eine ist, aber die getätigte Änderung sollte dir bei deiner guten Kenntnis selbiger WO ja auch vorliegen.
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Bernie Bär: "Der Ralf hat halt Ahnung!" - BHP: "Linkshänder haben immer Recht!!" - Noch Fragen?! ;-) |
#4
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AW: Abstiegsregelung in der Kreisliga?
ja, auch dann ist es möglich, eine eindeutige auf- und abstiegsregelung zu formulieren.
da der kreis essen als kreis ja überhaupt nicht von der strukturreform betroffen ist, hängt der abstieg ja nur von der zahl der absteiger aus der bezirksklasse ab. und eine regelung wie diese, die ich jetzt als beispiel vorlege, reicht völlig aus: aufstieg: die meister aller gruppen der 1., 2. und 3. kreisklasse steigen in die nächsthöhere klasse auf abstieg: die mannschaften auf den tabellenplätzen 9 und 10 der kreisliga, 1. kreisklasse und 2. kreisklasse steigen in die nächstniedrigere klasse ab bei überbesetzung der klassen steigen die mannschaften auf den tabellenplätzen 8, 7, 6 u. s. w. in die nächtniedrigere klasse ab (vermehrter abstieg), bis die sollstärke erreicht ist. bei unterbesetzung der klassen steigen die mannschaften auf den tabellenplätzen 2 und 3 der nächstniedrigeren klasse auf, bis die sollstärke erreicht ist. unter tabellenplatzgleichen mannschaften müssen gegebenenfalls entscheidungsspiele ausgetragen werden. anwartschaften auf freiwerdende plätze: 1. vom vermehrten abstieg betroffene mannschaften (reihenfolge nach platzierung) 2. tabellenplätze 2 und 3 der nächstniedrigeren klasse dafür habe ich jetzt keine 10 minuten gebraucht, kann sein, dass die formulierungen nicht ganz perfekt sind, aber für mich ist das eine eindeutige auf- und abstiegsregelung für den kreis essen. und diese regelung hätte man auch vor saisonbeginn veröffentlichen können. |
#5
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AW: Abstiegsregelung in der Kreisliga?
Dann scheinen die entsprechenden Leute ja ganz offenbar einfach zu blöd zu sein.
Unser Klassenerhalt z.B. kann abhängig davon sein, wer in UNSERER Gruppe Meister wird.
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Bernie Bär: "Der Ralf hat halt Ahnung!" - BHP: "Linkshänder haben immer Recht!!" - Noch Fragen?! ;-) |
#6
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AW: Abstiegsregelung in der Kreisliga?
Zitat:
nicht zu blöd, sie haben sich halt nicht die arbeit gemacht, das alles zu formulieren und zu veröffentlichen. was euren klassenerhalt (kray 09 on der bezirksliga) angeht, hängt das auch davon ab, wer in die landesliga aufsteigt, aber auch das kann man formulieren. man kann nicht sagen: die mannschaften ab tabellenplatz 10 steigen ab, oder wie auch immer, aber man kann genau regeln, in welchem fall die klassen nach welchen richtlinien aufgefüllt werden. laut kreiszeitung hat auch der bezirk eine regelung formuliert, aber auch diese scheint nicht veröffentlich zu sein, aber dazu habe ich mehr in einem anderen thread geschrieben. |
#7
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AW: Abstiegsregelung in der Kreisliga?
Hallo,
hier ne Aussage vom Sportkamerad Schandinat: von entscheidener Bedeutung für den Auf-bzw. Abstieg in den Kreisklassen ist die Frage, wieviel Essener Mannschaften aus der Bezirksklasse in die Kreisliga absteigen und wieviel Essener Mannschaften aus der Kreisliga aufsteigen. Nach dem derzeitigen Stand können wir davon ausgehen, daß aus der Bezirksklasse maximal 5 Essener absteigen. Weiterhin ist es sicher, daß in der Kreisliga mindestens dei beiden Gruppensieger aufsteigen werden. Wenn wir von diesen beiden Zahlen ausgehen, die sich eigentlich nur noch für den Kreis Essen günstiger gestalten können, so hat das folgende Auswirkung auf die 2. Kreisklasse: 2. Kreisklass = 3 Gruppen je 10 Mannschaften = 30 +6 Absteiger aus der 1. Kreisklasse = 36 ./. 5 Aufsteiger zur 1 Kreisklasse =31 (3Gruppensieger + 2 Tabellenzweite) ./. 6 Absteiger zur 3 Kreisklasse =25 (je 3 Tabellenneunte + zehnte) +5 Aufsteiger von der 3 Kreisklasse = 30 Mannschaften Diese Aufzeichnung macht deutlich, daß nach dem heutigen Stand die Tabellenachten in der 2. Kreisk. den Klassenerhalt auf jedenfall gesichert haben sollten. Bei evtl günstigeren Konstellationen für den Kreis würde sich die Anzahl zur 1 Kreisk. noch erhöhen. Bei lediglich einem weiteren Aufsteiger würde sich zusätzlich darauf folgend die Aufstiegszahl in der 3 Kreisk. von 5 auf 6 erhöhen. Sollte sich in der 2 Kreiskl. ein noch höheres Aufstiegspotenzial ergeben, dann würde sich danach noch die Absteigerzahl der 3 Tabellenneunten in der 2 Kreis. entsprechend verringern. So ich hoffe wir verstehen das alle wenn nicht wo kann man Einspruch einlegen. So das wars McAndre der Oberlöwe |
#8
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AW: Abstiegsregelung in der Kreisliga?
was mich mal in diesem Zusammenhang interessieren würde.. (vielleicht muss mal ein separates Thema aufgemacht werden)
1. ist mal über eine eingleisige Kreisliga in Essen diskutiert worden? 2. Warum ist die Gruppengrösse auf 10 festgelegt, wo sie doch überörtlich bei 12 liegt? Besteht kein Interesse mehr als 18 Spieltage zum machen?? Vor allen Dingen wird so eine Liga immer unattraktiver, wenn noch die ein oder andere Mannschaft zurückzieht (siehe KL1 ) Dies würde natürlich auch die ganze Auf- und Abstiegsregelung umkrempeln, dewegen komm ich da jetzt drauf...
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Shark Attack rulez!! |
#9
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AW: Abstiegsregelung in der Kreisliga?
das ist ja jetzt schonmal eine Aussage, die für die 1.-3.KKL ganz interessant ist. Leider hilft mir das nicht bei dem geschilderten Fall aus meinem ersten Beitrag über die Auswirkungen in der Kreisliga. Steigen da auch sicher nur die 9. und 10. ab?
Aber hinter den Aussagen von Herrn Schandinat und McAndre steckt doch bestimmt eine offizielle Regelung. Wenn jemand, der sie hat, sie mal ins Netz stellen könnte, wäre das sicherlich für alle im Auf- und Abstiegskampf befindlichen Mannschaften sehr hilfreich. Es muß doch 2 Spieltage vor Abschluß der Saison eine Regelung geben, wie es mit dem Ab- und Aufstieg aussieht. So viele Möglichkeiten gibt es ja nicht mehr. Nach jetzigem Stand steigen 3, 4 oder 5 Essener Mannschaften aus der Bezirksklasse ab. 2 Mannschaften steigen aus der Kreisliga auf. Zu den dann noch möglichen 3 Alternativen muß es doch jeweils eine Lösung geben. (So ganz verstehen kann ich die Geheimniskrämerei dazu nicht). |
#10
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AW: Abstiegsregelung in der Kreisliga?
diese Aussage habe ich von zwei verschieden Leuten aus dem Vorstand des Kreises gehört. Ich finde das es langsam mal an der Zeit ist eine Regelung aufzustellen die dann auch wirklich in Kraft trifft immer diese ungefähren Aussagen kann sich sowas ein Kreis erlauben bzw. eine Sportart
Im Fußball gibt es seit dieser Saison eine eingleisige Kreisliga wäre mal ein Punkt dieses auch im Tischtennis einzuführen. aber das kann bestimmt daueren man ist ja noch nicht mal in der Lage zwei Spieltage vor Schluß eine offizielle Erklärung zubekommen bezgl. der Auf-und Abstiegsregelung wobei wir die Löwen in unserer Klasse so wie Kollege Schandinat geschrieben hat gerettet sind wenn nicht legen wir Einspruch ein. Andre der Oberlöwe |
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