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sonstiges Alles was in keine der oben genannten Kategorien passt, gehört hier rein, z.B. wenn Ihr einen Praktikanten oder Ferienjob sucht oder Euer Auto verkaufen wollt usw. |
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#1
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Holztausch fehlgeschlagen
Hallo liebe Tischtennisgemeinde,
habe vor ein paar Wochen mit jemanden ein Holz getauscht. Wir haben beide unsere Hölzer per Maxibrief bei der Deutschen Post aufgegeben ( unversichert). Nach einigen Tagen ( war erst wohl nicht ausreichend frankiert) kam mein Neu getauschtes Holz an und Ich war glücklich. Leider ist mein Holz bei einem unseren TTkollegen "angeblich" ( ist halt sein Aussage, habe aber keinen Beweis) nicht angekommen. Natürlich kann auch er argumentieren , das er keinen Beweis hat ,das ich es versendet habe. Was würdet Ihr tun!!!!????? |
#2
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AW: Holztausch fehlgeschlagen
Das ist immer das Problem des günstigen Versand ohne Nachweis...
Prinzipiell : wenn jemand die günstige Variante wählt ist es sein Problem wenn es nicht ankommt. Da hätte er die 2 Euro mehr ofern müssen.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#3
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AW: Holztausch fehlgeschlagen
Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage?
Theoretisch könnte Cajo ja den Versand "vergessen" haben. Wo würde dann der Fehler des Empfängers liegen? Meine Erfahrung als Internet Händler ist, dass bei der Post ab und an Sendungen verloren gehen. Manchmal dauert es auch einfach nur lange. 1 Woche Laufzeit kommt schon mal vor. Ich hoffe Cajo hat wenigstens den Absender draufgeschrieben. Dann kommt es vielleicht zurück. |
#4
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AW: Holztausch fehlgeschlagen
also für mein Befinden trägt hier der Empfänger die "Schuld".
gerade in solchen Foren hier wird ja oftmals gesagt "Ware + gewünschter Versand". Wenn der Empfänger dann zu geizig ist, den Aufpreis für versicherten Versand zu zahlen, wieso sollte dann der Verkäufer haften? Aber gerade in solchen Fällen mache ich es immer so, dass ich Fotos vom fertigen Versandpäckchen mache - am besten auch frankiert und noch besser mit der Postfiliale im Hintergrund sowie der Quittung im Nachhinein. Dann hat der Empfänger noch immer keine Garantie, dass das Teil wirklich von mir losgeschickt wurde, jedoch habe ich dann eine inzwischen beachtliche Sammlung von Bildern solcher Sendungen, wo meinerseits immer alles glatt gelaufen ist. Ich denke zumindest dies würde meine Glaubwürdigkeit unterstreichen. In eurem Fall sieht die Sache zwar leicht anders aus - ihr habt euch beide auf unversicherten Versand geeinigt. Könnte zum Streitfall werden. Dennoch bleibe ich bei meiner Meinung - abermals mit dem Hinweis sich zukünftig selbst Beweise zu sammeln, dass das Teil wirklich verschickt wurde. Geändert von Hansi Blocker (26.01.2017 um 07:19 Uhr) |
#5
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AW: Holztausch fehlgeschlagen
Cajo, das ist mMn eine Frage des Risikoübergangs. Da Ihr beide nur getauscht habt, also keine Preisvereinbarung inkl. Versand getroffen wurde, muss mMn der Absender haften.
Du wirst dem Empfänger vermutlich sein Holz oder einen dafür angemessenen Betrag schicken müssen. Natürlich kann es sein, dass er Dich betrügt. Da Du das aber nicht beweisen kannst, musst Du im guten Glauben davon ausgehen, dass das nicht der Fall ist. Genauso wie er davon ausgehen muss, dass Du ihm das Holz tatsächlich geschickt hast. Wenn das nun schon ein paar Wochen her ist, ist die Chance recht klein, dass die Sendung nochmals auftaucht. Und bei der Post versichert ist sie ja auch nicht. Hast Du mit der Post diesbezüglich mal telefoniert? Wahrscheinlich hast Du in diesem Fall einfach Pech gehabt und lernst hoffentlich daraus.
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SL Tiger 1.8 / Andro TemperTech ALL+ / Armstrong Hikari SR7 55° 2.1 "If you open your mind too much, your brain will fall out" (Tim Minchin) |
#6
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AW: Holztausch fehlgeschlagen
Mit Post reden bringt rein gar nichts. Nur wenn man ein versichertes Paket hat.
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#7
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AW: Holztausch fehlgeschlagen
1. Post reden bringt bei Maxibrief garnichts bzw wenig. Die versuchen ggf auch bei normalen Briefsendungen zu ermitteln und da taucht aber nur selten die Sendung auf.
(siehe PS) 2. Wenn ich es noch richtig im Kopf habe aus der Ausbildung: Wenn nichts anderes vereinbart ist gilt lt BGB die Warenschuld als "Holschuld" Das bedeutet, dass der Verkäufer die bei sich zur Abholung bereit halten muss und der Käufer den Transport organisieren muss und auch das Risko auf dem Transportweg bei Verlust oder Beschädigung trägt. 3. Das bedeutet für den aktuellen Fall dann: Wenn der Käufer zu dir sagt: Pack das in nen Maxibrief und schick es unversichert mit der Post und du machst das (freundlicherweise) für ihn so, dann ist das Risiko beim Käufer und er hat Pech gehabt wenn es weg oder defekt ist. Bin aber kein Jurist. Nur Erinnerung aus der Kaufmännischen Ausbildung. Hab mal kurz nachgeguckt: Müßte BGB §269 sein PS: ich hoffe du hast das nicht am 31.12. in den BK geworfen bzw kurz danach...bei meinen Eltern vor der Tür zb haben die um Sylvester den BK "gesprengt". Hab zufällig den Kollegen der Post getroffen der dann den "verbrannten" Inhalt geborgen bzw entsorgt hat. In so einem Fall könnte man ja zb Glück haben, dass das Holz unbeschädigt ist, aber der Brief mit Anschrift drumrum verbrannt und das Holz irgendwo sicher gestellt wurde und lagert und wenn man dann sagt: ich hab dass an dem Tag in den BK in der X Strasse geworfen,und die sagen: jau der hat gebrannt mal gucken ob da ein TT Holz über geblieben ist dass man nicht zuordnen konnte.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (25.01.2017 um 16:09 Uhr) |
#8
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AW: Holztausch fehlgeschlagen
Die rechtliche Seite finde ich in diesem Fall schwierig. Da hier 2 vermutlich als Privatleute getauscht haben sehe ich keinen Kaufvertrag. Ich denke, dass keiner den Klageweg gehen wird da die Kosten wesentlich höher liegen und auch in 1-2 Jahren noch nichts geklärt ist. Die Frage ist halt auch was heißt "TT Kollege" und wie wichtig ist dir ein gutes Verhältnis?
Ich würde ihm einen Betrag x erstatten und beim nächsten Mal als Paket schicken. Ein Betrüger hätte dir das Tauschholz überhaupt nicht geschickt sondern nur deins behalten. Daher glaube ich das er die Wahrheit sagt. |
#9
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AW: Holztausch fehlgeschlagen
Hab jetzt mal im BGB geguckt. Ein Tauschgeschäft wird ähnlich wie ein Kaufvertrag behandelt.
[QUOTE]Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.[QUOTE] Die Fragen die hier interessant sind. Wo ist der Erfüllungsort? Wie wird es gewertet wird wenn der Versender den Versand nicht beweisen kann? |
#10
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AW: Holztausch fehlgeschlagen
In meinem ganzen Leben ist noch nie eine Postsendung verschwunden oder verloren gegangen .
Ich versende bei solchen Deals aber trotzdem immer per Einschreiben oder eben per Päckchen/Paket mit Sendungsverfolgung via DHL. Damit kann ich besser schlafen Geändert von Referre (26.01.2017 um 12:32 Uhr) |
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