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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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#1
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Spieler/in für zwei Vereine spielberechtigt
Folgender Fall ist mir bekannt. Spieler/in hat offiziell eine Spielberechtigung für Verein A. Spielberechtigungsliste und Mannschaftsmeldeformular liegen unterschrieben vor. Gleiche Person hat aber in einem anderen Landesverband ebenfalls eine Spielberechtigung bekommen und war auch schon für Verein B im Einsatz. Für Verein A wurde jedoch noch kein Spiel absolviert.
Der LV von Verein B hat nun geprüft und erkannt, daß LV von Verein A die offizielle Freigabe erteilt hat. Trotzdem hat derselbe Verband der Spielerin trotzdem eine Freigabe für Verein A erteilt. Bis jetzt noch alles klar? Frage: Was passiert mit Verein A, wenn dieser die Person in einem Meisterschaftsspiel einsetzt? a) Punkte für den Gegner und Strafe für den Verein? b) Punkte für den Gegner aber keine Strafe, da Verschulden vom Verband, aber Aberkennung der Spielberechtigung? Zweite Frage: Wieso wußte Verein A nicht das die Person doch wechselte und hat die Veränderung nach Prüfung der Unterlagen dem Verband gemeldet? Normalerweise geht doch eine Kopie des Wechsels per Einschreiben an den abgebenden Verein. |
#2
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Ich tippe ja das die Punkte an den Gegner gehen wenn Spieler/in in Verein A spielen sollte. Könnte mir auch vorstellen das Spieler/in komplett für beide Vereine in dieser Saison gesperrt wird, also diese Saison garnicht spielen darf.
Weiterhin könnte ich mir vorstellen das es gar keinen Wechsel gab und der/die Spieler/in sich einfach nur in einem zweiten Verein angemeldet haben, das würde vielleicht auch die Zulassung des Landesverbandes erklären da die nichts davon wissen... |
#3
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@ ppp
ist Dir denn bekannt, ob der Spieler bzw. die Spielerin über die zwei Spielberechtigungen informiert war/ist? Prinzipiell würde ich sagen, daß beide Spielberechtigungen ungültig sind und der Spieler/die Spielerin für beide Vereine nicht spielberechtigt ist die Verbände würde ich (mal wieder) in Schutz nehmen, denn wenn dies bewußt von dem/der Spieler/in bzw. den Vereinen gemacht wird, würde der Verband ja detektivische Nachforschungen betreiben müssen. Wer im Sport "kriminelle Energie" einsetzt, wird allein schon deshalb erfolgreich sein, weil keiner damit rechnet. Zumal TT ja der Ruf voraus eilt, der fairste Sport zu sein ...... Gruß Ralph |
#4
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Nochmal, von Verband B kommt die Mitteilung, daß Verband A offiziell die Freigabe erteilt hat. Was folglich nur bei vorliegendem Wechselformular erfolgen kann. Trotzdem hat Verband A eine Spielberechtigung für den alten Verein erteilt. Verein A hat die Person noch nicht eingesetzt. Verein B schon 3x in der Annahme, daß der Wechsel, so er denn stattfand, Gültigkeit besitzt.
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#5
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Hier liegt doch nur ein schlichtes Versehen vor. Warum bitte sollte der Spieler, der zu B gewechselt ist, bei A auch noch mitspielen?
Da jeder weiß, dass man nur für einen Verein spielberechtigt sein kann, muss Verein A seinen Verband auf das Versehen aufmerksam machen. Setzt er den Spieler stattdessen ein, wird der Spieler im Verband B gesperrt. |
#6
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Spielberechtigung in zwei Vereinen
@tommy. Sehr logisch und auch sehr richtig ! Weil es gilt nur eine Spielberechtigung für Spieler/innen und diese sind erstmal vorrangig Vereins- und nicht Verbandsbezogen. Wenn also Verein A den Mund aufmacht hat Verein B verdammt schlechte Karten. Falls dies ernsthaft Tagesordnung ist haben auch die Verbände einen mächtig schwarzen Peter ohne Antraq auf eine Spiel-berechtigung und ohne Wechselformular von A nach B zu wandern gelingt ja bekanntlich kaum noch den Chinesen, die früher häufiger gern doppelt verdient haben.
HJJ |
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