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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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belagabbröselung - ab wann wird es unzulässig
jeder kennt bestimmt das phenomen, wenn sich stücke des obergummis am rande des belages ablösen und man den schwamm durchsehen kann.
ab wann darf man damit nicht mehr spielen, gibt es da faustregeln?
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Holz: Andro Treiber K VH: Tibhar Evolution MX-S / RH: Tibhar Evolution MX-S |
#2
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AW: belagabbröselung - ab wann wird es unzulässig
Das ist eigentlich kein Grund, dass ein Belag unzulässig wird. Erst wenn die Spieleigenschaften entscheidend geändert werden, ist von der Benutzung eines solchen Belages abzuraten. Und davon kann bei höchstens 3mm am Schlägerrand wohl keine Rede sein - zumal kaum ein Spieler in der Lage sein dürfte, selbst mit einem intakten Belag, einen Ball mit dem Schlägerrand kontrolliert retournieren zu können.
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#3
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AW: belagabbröselung - ab wann wird es unzulässig
Laut Reglement muss das Holz vollständig bedeckt sein. Aber wie beim überstehen werden auch bei einem zu kleinen Belag 2 mm toleriert. Darüber hinaus liegt es im Ermessen des OSR. Der eine toleriert die 3mm und hat Recht. Der andere zieht ihn aus dem Verkehr - und hat ebenfalls Recht
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Viele Menschen sind zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, dies mit leerem Kopf zu tun. (Orson Welles) |
#4
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AW: belagabbröselung - ab wann wird es unzulässig
Falls ich mich irre, sorry, und korrigiert mich bitte; aber liegt der Ermessenspielraum der Schiris nicht eben bis zu den 2 mm?
Kann er nicht auch einen Belag mit weniger als 2mm Unter- bzw. Überdeckung deswegen als unzulässig erklären? Dachte, dass ich das so mal gelesen hatte |
#5
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AW: belagabbröselung - ab wann wird es unzulässig
Theoretisch kann er auch schon bei 1 mm sagen das ist nicht ok und auch 3mm noch zulassen. Die Regel sieht null Abweichung vor aber die meisten Verbände haben die 2mm ihren SR als richtlinie gegebn. aber wie gesagt unverbindlich. jeder SR kann das handhaben wie er meint
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#6
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AW: belagabbröselung - ab wann wird es unzulässig
Um Dirk und Pfälzer zu ergänzen: Die unverbindliche Richtlinie von 2mm ist inzwischen weltweit einheitlich. Die ITTF hat sie in ihrem "Handbook for Match Officials" im Kapitel 7.1.1 stehen:
"Der Oberschiedsrichter muss entscheiden was akzeptabel ist, und muss seinen Schiedsrichtern entsprechende Anweisungen geben. Um aber einen Anhaltspunkt zu nennen, +/- 2mm dürften für die meisten Oberschiedsrichter eine akzeptable Toleranzgrenze sein." Damit ist auch folgendes nochmal deutlich gesagt: - Die Entscheidung liegt nicht beim Schiedsrichter (am Tisch), sondern beim Oberschiedsrichter. - Der Ermessensspielraum des Oberschiedsrichters ist weder nach oben noch nach unten begrenzt.
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www.ittf.com/equipment |
#7
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AW: belagabbröselung - ab wann wird es unzulässig
also bei den letzten landesmeisterschaften hab ich es erlebt da wurden schläger auf mit nur ach so kleinen rissen am rand nicht toleriert und dementsprechend musste der schläger gewechselt werden
demzufolge wären auch beläge mit abgebröckeltem rand nicht zugelassen wurden ... wie da die toleranzgrenze ist weiss ich aber im mom nicht |
#8
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AW: belagabbröselung - ab wann wird es unzulässig
Zitat:
Also kann es durchaussein das der OSR bei der LM sehr genau war und evtl kleinlich war aber trotzdem genauso richtig entschieden hat wie ein anderer der vieleicht 4 mm Überstand zuläßt. Beide haben Recht. Hängt also immer von der Auslegung des OSR ab
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#9
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AW: belagabbröselung - ab wann wird es unzulässig
mein englisch is zwar nur mittelmaß aber soweit ich das übersetzen kann steht nur was von 2 mm überstehen und nicht von rissen oder löcher/abbröselungen im Belag! aber genau darum gehts in dem thread, nicht etwa um überstehende Beläge
Geändert von imuuuu (12.02.2008 um 23:13 Uhr) |
#10
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AW: belagabbröselung - ab wann wird es unzulässig
ok hab noch mal geschaut und zwar is die regel mit dem "kaputten" belag ja wirklich dämlich vom oberfeinsten ... sowas vom schwammig mit nichtmal einer toleranzgrenze ... grml
ok hier mal ein auszug aus dem ittf handbuch "...If a player wishes to continue with a damaged racket and the umpire has any doubt about its continuing legality he should immediately report to the referee." und sehr schön find ich auch "...In deciding whether to allow further use of a damaged racket the referee should consider primarily the interests of the opponent..." hier ist zu sagen dass der Gegenspieler dem SRaT mitgeteilt hat dass es für ihn kein Problem sei wenn der Belag einen Riss hat tja soviel zum allseits bekannten fingerspitzengefühl ... |
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