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#1
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Spaltungsvertrag
Bei der Klasseneinteilung zur kommenden Saison in der Mädchen U19 VOL bin ich über den Begriff Spaltungsvertrag gestolpert. Ein Verein hat die Spielberechtigung für eine Klasse durch einen Spaltungsvertrag von einem anderen Verein übernommen. Dies wird auch in der Sportordnung im
Abschnitt F 2.2.2 Abschnitt c) beschrieben. Kann es sein, dass dies ein rechtliches Hintertürchen ist? Da dies mit erheblichem rechtlichen Aufwand verbunden ist, kann man es doch gleich offiziell legalisieren und den Vereinen und auch den Ämtern (Vereinsregister, Finanzamt ) viel Arbeit sparen. Vorschlag - ein Verein A kann die Spielberechtigung für eine Klasse an einen Verein B einfach abtreten (verkaufen). |
#2
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AW: Spaltungsvertrag
Wieso sollte man das tun? Dann braucht es ja keinen sportlichen Wettkampf mehr, weil du dir die Startplätze direkt kaufen kannst...
Ein Hintertürchen würde für mich nicht "geschrieben" stehen, denn so ist es jedem transparent. Frag mal bei Korntal nach, wie das geht, es kann wohl nicht so aufwendig sein, sonst würde man das nicht 3 Jahre in Folge durchziehen... Bzw. das Ziel rechtfertigt den Aufwand. |
#3
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AW: Spaltungsvertrag
Zitat:
Ist doch nichts Neues im Tischtennis. |
#4
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AW: Spaltungsvertrag
Dieser Spaltungsvertrag, ist das eine Eigenheit TTBW?
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#5
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AW: Spaltungsvertrag
@ Rudi
Lies doch einfach die WO. Dort steht alles drin . Gibt da Regelungen vom DTTB und die Verbände können da noch weiter regeln.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
#6
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AW: Spaltungsvertrag
Zitat:
Die TTBL hat ihre eigenen "Gesetze", auch wenn sie sich eigentlich an die WO des DTTB halten muss. Trotzdem passt das nicht zum Passus der WO des DTTB bzw. hier TTBW. Aber vom Prinzip her lässt die TTBL einen Spaltungsvertrag auch zu, siehe ihre Spielordnung. dazu aber: Zitat:
Geändert von masl83 (01.07.2024 um 17:12 Uhr) |
#7
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AW: Spaltungsvertrag
Gelesen habe ich sie schon öfter also eher reingelesen, halt leider nicht von der ersten bis zur letzten Zeile.
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#8
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AW: Spaltungsvertrag
Ich möchte meine ursprüngliche Fragestellung nochmals konkretisieren.
Warum wird die Übertragung der Spielberechtigung für eine Klasse von einem Verein zu einem anderen Verein nicht einfach legalisiert, wenn es über den Umweg des Vereinsrechts eh schon möglich ist ? Hat man etwa Angst, dass es dann auch in Fällen genutzt würde, welche momentan noch den Umweg über das Vereinsrecht nicht kennen oder durch den Aufwand abgeschreckt werden ? |
#9
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AW: Spaltungsvertrag
Konkretisieren wir die Antwort*..es ist kein Aufwand*. Und nur weil jemand etwas nicht kennt oder zu faul ist die WO zu lesen soll man jetzt was ändern
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