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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 10.10.2008, 11:52
Taktikfuchs Taktikfuchs ist offline
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Taktikfuchs ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Protest

Wie muss ich vorgehen, wenn ein Gegner mit einem nicht zugelassenen Belag gegen mich antreten will? Es ist kein OSR da. Spiel machen, nachträglich Protest einlegen, Spiel nicht machen????
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  #2  
Alt 10.10.2008, 12:46
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Protest

Gegner die Möglichkeit geben den Schläger zu wechseln. Tut er das nicht und will damit spielen-
(Sonderfall er benutzt die Seite nicht zum Schlagen und sagt das auch vorher weil er zugibt das die nicht ok ist dann normal spielen und Punkte abziehen wenn er sie benutzt-zb Penholder-aber das ist nicht was du meinst denke ich)

Protest vor dem Spiel einlegen also auf dem Spielbericht eintragen.

Spiel dann spielen.

Das gleiche bei jedem Doppel und Einzel wo er das macht neu.

Alle spiele unter Protest erstmal aus der Wertung des spieles lassen und ohne diese bis zum 9. (oder 8. oder sonstigem) gewinnpunkt der zum Sieg reicht weiter spielen. oder bis alle Spiele durch sind.

Protestverfahren abwarten.

Entweder wird dann wie gespielt gewertet oder die Spiel werden dann dagegen gerechnet.

Beispiel ein Spieler mit so einem Belag holt im Doppel und einzel bei 6er Manschaft 2-1 Punkte. alle Spiel unter protest. Das spiel würde eigentlich 9-5 ausgehen wenn die Spiel zählen. dann macht man nicht bei 9-4 schluß sondern zieht die 2 Siege ab dann steht es 7-4. Nun spielt man die restlichen 3 spiele maximal noch. nehmen wir an danach steht es 8-6.

Wir der Protest abgelegt bleibt es bei 9-4 wird ihm stattgegeben dann bekommt ihr die 2 Punkte und es steht 8-8.

Weigert sich der Gegner nach dem 9-4 weiter su spielen der Protest wird angenommen dann bekommt ihr die 2 Punkte aus den Spielen mit dem verbotenen Schläger und die 3 anderen Kampflos wegen nicht antreten lso 7-9 für euch.

Die Sätze die er gegebenenfalls gewonnen hat aus Spielen die er sowieso verloren hat werden denen auch aberkannt ebenso die Bälle. Wie gesagt alles nur wenn der Protest durchgeht.

In manchen verbänden muß der verein der Protest einlegt das verfahren selber zahlen also so lockere 50 Euro, wenn dem protest nicht stattgegeben wird. ist also nen finanzielles Risiko.

Außerdem ist die beweislage schwierig. Wenn der nicht auf der ITTF Liste steht geht es evtl (aufbrauchfristen des DTTB kann es auch noch geben). Stejht er auf der Liste und ist nur verändert zb nachbehandelte Noppen. Dann hat man das problem das der beschuldigte beim Verfahren dann nen Schläger mit unbehandelten Noppen hinhält und schon wird der Protest abgelehnt weil es keinen beweis gibt. Fotos nutzen da auch nichts, weil man da meist nicht sieht ob es nen behandelter oder unbehandelter ist.

Nuhr mal so
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #3  
Alt 10.10.2008, 14:28
Noppenfritz Noppenfritz ist offline
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AW: Protest

Zitat:
Zitat von Taktikfuchs Beitrag anzeigen
Wie muss ich vorgehen, wenn ein Gegner mit einem nicht zugelassenen Belag gegen mich antreten will? Es ist kein OSR da. Spiel machen, nachträglich Protest einlegen, Spiel nicht machen????
Hallo,

dieses Thema wurde schon ausgiebig diskutiert. Warum aber manche Leute hier trotzdem solche Antworten geben, entzieht sich meiner Kenntnis. Es gibt hier keinen Sonderfall!

Deshalb hier nochmals für Dich und andere:

Laut ITTF-Regeln ist ein Schläger mit nur einem zugelassenen Belag regelgerecht. Ob der Penholder spielt oder nicht ist völlig irrelevant und interessiert auch nicht. Es gibt auch genügend Spieler, die können nur Vor- oder Rückhand spielen.

D. h. es gibt hier keinen Grund zum Protest einlegen! Der Spieler darf mit diesem Schläger spielen, spielt er mit dem nicht zugelassenen Belag, bekommt er den Punkt abgezogen.

Also vorher mit allen Beteiligten die (Belags-) Situation abklären, spielen und gut ist.

Aber da es schon zu anderen Regelungen gekommen ist zeigt, dass die Sache nicht einfach ist.

Ach so, nicht vergessen: Hat der zugelassene Belag einen Riß oder ist sonst irgendwie beschädigt, dann ist der Schläger zu tauschen, da er laut WO von vielen Verbänden nicht mehr zugelassen ist.

Alles klar?!

Die ganze Diskussion kannst Du hier nachlesen:
http://forum.tt-news.de/showthread.php?t=61633
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  #4  
Alt 11.10.2008, 10:02
Mike aus Bmw Mike aus Bmw ist offline
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AW: Protest

Natürlich muss vorsorglich vorher Protest eingelegt werden. Ich weiß zu diesem Zeitpunkt weder, ob der Gegner mit nur einer Schlägerseite spielt, noch, wie der Schiri zählen wird.

Abgesehen davon (ich weiß nicht, ob folgendes in allen Verbänden gleich geregelt ist):
im TTVWH kann im Mannschaftsspiel nicht jedermann Protest einlegen, sondern nur der auf dem Spielformular festgelegte Mannschaftsführer.
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  #5  
Alt 13.10.2008, 10:50
Noppenfritz Noppenfritz ist offline
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AW: Protest

Zitat:
Zitat von Mike aus Bmw Beitrag anzeigen
Natürlich muss vorsorglich vorher Protest eingelegt werden. Ich weiß zu diesem Zeitpunkt weder, ob der Gegner mit nur einer Schlägerseite spielt, noch, wie der Schiri zählen wird.
Muß man jetzt als Gegner schon vor dem Spielbeginn sagen, mit welcher/n Seite/n man spielt?

Kann man jetzt auch gegen den Schiri vor dem Spiel Protest einlegen?

Es hilft eigentlich nur eines: Man muß vorher abklären, ob der Schläger regelgerecht ist. Ist er es, gibt es keinen Grund zum Protest. Regelgerecht ist er mit einem zugelassenen Belag.
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  #6  
Alt 13.10.2008, 11:11
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AW: Protest

Nicht schon wieder die gleiche Diskussion:

Nur ganz Kurz:

Noppenfritz hat recht: Ein Schläger kann auch mit einem zugelassenen belag regelgerecht sein. Und wenn sich die Spieler und der SR darüber vorher auch einig sind, dann darf man mit einem ggf 2. nicht zugelassen Belag nicht schlagen. Tut man es doch gibt der SR dem Gegner den Punkt. Alles richtig.

Im Zweifelsfall muß ein OSR sofern er anwesend ist eben entscheiden (das ist seine Aufgabe) ob ein belag zulässig ist oder nicht und somit ob der SRaT dann falls einer unzulässig ist wie oben verfahren muß.

Die ganze Protestgeschichte und das spielen unter Protest usw kommt dann zum tragen, wenn niemand in der Halle ist der endgültig entscheiden kann ob ein Belag den der Spieler auch zum schlagen benutzen will und wird, unzulässig ist oder nicht. ZB wenn kein OSR anwesend ist und ein Spieler sagt der ist zulässig der andere nicht. In so einem Fall muß eben später ein Spruchausschuß nach einem Protest (förmliche Notwendigkeit) entscheiden. und der kann dann eben im nachhienein nicht Einzelne Bälle korregieren sondern nur das ganze Spiel.

NOCHMAL: Nur für einen solchen Fall, das in der Halle niemand ist, der über die Zulässigkeit eines Belags definitiv entscheiden kann (zb weil eine Noppe nachbehandelt wurde oder nicht jeder gerade die schriftlichen Beweise zb Amtliche Mitteilungen über Aufbrauchfristen greifbar hat, es diese aber ja gibt..) oder will...dann greift das protestverfahren. Also nur bei Uneinigkeit der Beteiligten. Bei Einigkeit das ein belag nicht zugelassen ist kann der SRaT natürlich entsprechend Punkte abzählen wenn mit der einig als nicht zulässig erkannten Seite geschlagen wird.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #7  
Alt 15.10.2008, 17:10
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AW: Protest

Zitat:
Zitat von Taktikfuchs Beitrag anzeigen
Wie muss ich vorgehen, wenn ein Gegner mit einem nicht zugelassenen Belag gegen mich antreten will? Es ist kein OSR da. Spiel machen, nachträglich Protest einlegen, Spiel nicht machen????
Der von dir geschilderte Fall kann nicht eintreten, da er nicht eintreten darf.
Denn die Regel B sagt eindeutig, dass ein OSR bei jeder Veranstaltung benannt werden und er bzw. sein Stellvertreter ständig anwesend sein muss.

Zitat:
Zitat von Tischtennisregeln B ;
3.1 Oberschiedsrichter
3.1.1 Für jede Veranstaltung ist ein verantwortlicher Oberschiedsrichter einzusetzen, dessen Name und Aufenthaltsort den Teilnehmern und ggf. den Mannschaftskapitänen bekannt zu geben sind.

3.1.2 Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für:
3.1.2.1 die Durchführung der Auslosung;
3.1.2.2 die Aufstellung des Zeitplans;
3.1.2.3 den Einsatz von Schiedsrichtern und Schiedsrichter-Assistenten;
3.1.2.4 die Einweisung der Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten vor Beginn des Turniers;
3.1.2.5 das Überprüfen der Spielberechtigung von Spielern;
3.1.2.6 die Entscheidung über eine Spielunterbre¬chung bei Notfällen;
3.1.2.7 die Entscheidung, ob Spieler den Spielraum (die Box) während des Spiels verlassen dürfen;
3.1.2.8 die Entscheidung, ob die festgelegten Ein¬spielzeiten verlängert werden dürfen;
3.1.2.9 die Entscheidung, ob während des Spiels Trainingsanzüge getragen werden dürfen;
3.1.2.10 die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und Bestimmungen, einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen;
3.1.2.11 die Entscheidung, ob und wo die Spieler während einer Unterbrechung wegen eines Notfalls trainieren dürfen;
3.1.2.12 das Ergreifen von Disziplinarmaßnahmen bei Fehlverhalten oder anderen Verstößen gegen Bestimmungen.

3.1.3 Falls, mit Zustimmung der Turnierleitung, Aufgaben des Oberschiedsrichters auf andere Per¬sonen delegiert werden, so müssen deren genauer Verantwortungsbereich und Aufenthaltsort den Teilnehmern und ggf. den Kapitänen bekannt gegeben werden.

3.1.4 Der Oberschiedsrichter – oder ein verantwortlicher Stellvertreter, der ihn während seiner Abwesenheit vertritt – muss während der ganzen Veranstaltung jederzeit anwesend sein.

3.1.5 Wenn der Oberschiedsrichter es für erforderlich hält, kann er einen Schiedsrichter, Schiedsrichter-Assistenten oder Schlagzähler jederzeit austauschen. Eine zuvor von dem Abgelösten innerhalb seiner Zuständigkeit getroffene Tatsachenentscheidung bleibt davon jedoch unberührt.

In Bremen wurde desshalb in der WO D1.4.6 festgelegt, dass falls kein OSR ausdrücklich benannt worden ist, seine Funktion vom Mannschaftsführer der Gastmannschaft ausgeübt wird.


Desweiteren sind noch folgende Punkte der Regel B zu beachten.

Zitat:
Zitat von Tischtennisregeln B ;
3.3.3 Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters oder Schiedsrichter-Assistenten in Fragen der Auslegung von Regeln oder Bestimmungen kann beim Oberschiedsrichter Protest eingelegt werden. Die Entscheidung des Oberschiedsrichters ist endgültig.

3.3.4 Gegen eine Entscheidung des Oberschiedsrichters in Fragen der Turnier-oder Spielabwicklung, die in den Regeln oder Bestimmungen nicht fest umrissen sind, kann Protest bei der Turnierleitung eingelegt werden. Deren Entscheidung ist endgültig.

3.3.5 In einem Individualwettbewerb kann nur ein an dem betreffenden Spiel beteiligter Spieler, in einem Mannschaftswettbewerb nur der Kapitän einer an dem betreffenden Spiel beteiligten Mannschaft einen Protest einlegen.

3.3.6 Eine Auslegungsfrage zu einer Regel oder Bestimmung, die sich aus der Entscheidung eines Oberschiedsrichters, oder eine Frage zur Turnier¬oder Spielabwicklung, die sich aus der Entscheidung einer Turnierleitung ergibt, kann von dem protestberechtigten Spieler oder Kapitän über seinen zuständigen Nationalverband dem Regelkomitee der ITTF vorgelegt werden.

3.3.7 Das Regelkomitee trifft dann eine Entscheidung als Richtlinie für künftige Fälle. Diese Entscheidung kann auch zum Gegenstand eines Pro-testes gemacht werden, den ein Nationalverband beim BOD oder bei einer Generalversammlung einlegt. In keinem Fall wird dadurch jedoch die Endgültigkeit der Entscheidung des verantwortlichen Oberschiedsrichters oder der Turnierleitung für den vergangenen Fall berührt.
Es gibt keinen, der dir vorschreiben kann, was du machen mußt, du kannst spielen, Protest einlegen und auch aufgeben. Ein Protest wird aber nichts an der Tatsachenentscheidung der Schiedsrichter ändern.

Wenn aber doch kein OSR benannt worden ist, dann sollte man nicht davon ausgehen, dass bei einer Veranstaltung, die von vornherein regelwidrig verläuft im Nachhinein eine sinnvolle Entscheidung getroffen werden kann.
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  #8  
Alt 15.10.2008, 17:42
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AW: Protest

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
....
NOCHMAL: Nur für einen solchen Fall, das in der Halle niemand ist, der über die Zulässigkeit eines Belags definitiv entscheiden kann (zb weil eine Noppe nachbehandelt wurde oder nicht jeder gerade die schriftlichen Beweise zb Amtliche Mitteilungen über Aufbrauchfristen greifbar hat, es diese aber ja gibt..) oder will...dann greift das protestverfahren. Also nur bei Uneinigkeit der Beteiligten. Bei Einigkeit das ein belag nicht zugelassen ist kann der SRaT natürlich entsprechend Punkte abzählen wenn mit der einig als nicht zulässig erkannten Seite geschlagen wird.
Dem muss ich widersprechen, denn der Schiedsrichter entscheidet nicht auf Grund von Absprachen sondern aufgrund seiner Wahrnehmung unter Beachtung der Regeln. Sicher kann Protest eingelegt werden, doch dies kann ja nichts an der Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters im aktuellen Fall ändern. Ein Protest kann aber z.B. bewirken, dass beim nächsten Mal ein OSR benannt wird, den die Vereine dann bezahlen dürfen.
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  #9  
Alt 15.10.2008, 19:34
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Es gibt keinen, der dir vorschreiben kann, was du machen mußt, du kannst spielen, Protest einlegen und auch aufgeben.
Nun muss ich mir nach weiteren Überlegungen selbst widersprechen, denn in einem Mannschaftswettbewerb kann nicht der Spieler, sondern nur der Mannschaftsführer gegen die Enscheidung des OSR Protest einlegen. Dazu muss natürlich erstmal eine Gebühr bezahlt werden.
Wichtig erscheint mir auch, dass der Protest sich nicht gegen den vermeindlich mit nicht zugelassenen Material spielenden Gegner richtet, sondern gegen die Entscheidung des OSR bzw. des SRaT. Der Spieler kann ja nicht belangt werden, da er sich ja richtig verhalten hat. Wenn er vom OSR aufgefordert worden wäre seinen Schläger zu wechseln, hätte er dies ja sicher auch gemacht und wenn ein Belag zugelassen gewesen wäre hätte er sicher auch nur mit diesem gespielt oder in Kauf genommen, dass der Schiedsrichter ihm für fehlerhaftes Verhalten den Punkt abzieht.
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