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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Was tun bei fehlender Vereinsmitgliedschaft ?
Über viele Regeln, deren Einhaltung nur schwer kontrollierbar ist, ist bereits diskutiert worden. Jetzt bin ich - durch einen blöden Zufall - über das o.g. Thema gestolpert.
Unzweifelhaft ist die Vereinszugehörigkeit Voraussetzung für die Erteilung einer Spielberechtigung. Tritt eine Mannschaft nachweislich mit einem Nichtvereinsmitglied an, dann muß die Partie 0:9 gegen dieses Team gewertet werden. Konkreter Fall ist ein Gelegenheitsspieler aus einem Nachbarverein, der seit Jahren immer wieder als Stammspieler aufgestellt wird und im Regelfall im fünften Spiel dann für ein Doppel antritt, damit niemand hochrücken muß. Da ich in diesem Nachbarverein in einer anderen Sparte Mitglied bin, habe ich neulich zufälligerweise Éinblick in die Liste aller Vereinsmitglieder bekommen. Ergebnis: Besagter Gelegenheitsspieler ist aktuell nicht Mitglied, sondern vor 3 Jahren ausgetreten. Auch wenn ich für meinen Teil in diesem Fall nichts unternehmen werde, wie würdet ihr mit einem vergleichbaren Fall umgehen, wenn ihr es denn wüßtet (und beweisen könnt). Gibt es eigentlich Präzedenzfälle und sind bei höher spielenden Mannschaften auch wirklich alle Söldner ordnungsgemäß Vereinsmitglieder. Spannende Thematik, die hier glaube ich noch nicht diskutiert wurde. |
#2
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AW: Was tun bei fehlender Vereinsmitgliedschaft ?
Ich denke, die "Söldner" werden als Vereinsmitglieder geführt, die keinen Mitgliedsbeitrag zaheln müssen (Vorstandsbeschluss o.ä.).
Insofern glaube ich schon, dass diese höheren Mannschaften (meist) mit Vereinsmitgliedern spielen. Alleine schon wegen dem Versicherungsschutz sollte dem Verein eigentlich daran gelegen sein, dass seine Spieler auch Vereinsmitglieder sind.
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Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr ![]() |
#3
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AW: Was tun bei fehlender Vereinsmitgliedschaft ?
Ja ich denke auch das wenn es in so einem Fall hart auf Hart kommt, dann eben einfach nachträglich die Vereinsmitglidschaft Rückdatiert wird. Dann ist man Mitglied mit Einreichung des Antrags beim verein und wenn die Abteilung das nicht an den Hauptverein weiter leitet oder die Mitgliederliste eben nicht ständig aktualisiert wird...und wer hat schon Einblick in die Mitgliederliste des Gegners. Denke da würde man immer ne Lösung für die Söldner finden
Aber andere kritische Fälle sind denkbar. Nämlich dann wenn jemand den verein verläßt aber noch als einer von 6 Spielern in der Mannschaftsaufstellung auftaucht. Dann würde die Spielberechtigung eigentlich erlöschen und alle müßten aufrücken. Ich sag mal als Beispiele: Vereinsaustritte durch Kündigung, Ausschlußverfahren oder sehr unschön durch den Tod???
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#4
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AW: Was tun bei fehlender Vereinsmitgliedschaft ?
Zitat:
Üble Sache für ihn aber genauso übel für den Verein :alle Spiele verloren in allen Mannschaften. Da er in der 1. Mannschaft gemeldet war waren natürlich dann alle folgenden Mannschaften auch falsch gestellt (der einser der zweiten hätte ja nicht in der zweiten spielen dürfen etc. etc.) Und nicht nur das : auch Strafe für alle Spiele wegen falscher Aufstellung. Das war teuer. |
#5
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AW: Was tun bei fehlender Vereinsmitgliedschaft ?
Wie blöd ist das denn. Da hätte ich dem doch nen Mitgliedsantrag in die Hand gedrückt. Rückdatiert auf den 1.7. des Jahres oder 1.1. entsprechend und dann gesagt das man den einfach noch nicht weiter gereicht hat. Dann hätte man eben schnell die Mitgliederliste geändert und da hätte dann drin gestanden Mitglied seit 1.7. bzw 1.1.
Da haben sich die Betroffenen aber dumm angestellt.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#6
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AW: Was tun bei fehlender Vereinsmitgliedschaft ?
Zitat:
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#7
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AW: Was tun bei fehlender Vereinsmitgliedschaft ?
Zitat:
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CLTSZLCCLTS |
#8
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AW: Was tun bei fehlender Vereinsmitgliedschaft ?
Zitat:
Es ging mir auch nicht um die versicherungslage sondern vielmehr um die Aberkennung aller Punkte usw Andererseits hab ich noch nie gehört das Mitglieder sofort beim Eintritt an den Landesportbund namentlich gemeldet werden. das wäre mir neu. kenne nur Jährliche meldungen und da wird nur die Anzahl gemeldet aufgeteilt nach Sportarten Alter und geschlecht usw
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#9
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AW: Was tun bei fehlender Vereinsmitgliedschaft ?
Ich glaube ich würde einfach mal bei den Abteilungsverantwortlichen des Nachbarvereins nachfragen ob denen überhaupt bewusst ist, dass besagter Spieler gar nicht mehr Vereinsmitglied ist. Manchmal ist so was vereinsintern gar nicht bekannt. Und eventuell kriegst du das Thema so elegant vom Tisch. Ohne großes Aufsehen.
Wir hatten vor ein paar Jahren in unserem Bezirk mal einen interessanten Fall. Nachbarverein stellt in der Kreisklasse A Istvan Jonyer auf um den Aufstieg zu "erzwingen". Und hat den für die wichtigen Spiele extra aus Budapest (er lebt dort) einfliegen lassen. Dummerweise haben sie nach der Vorrunde gemerkt, dass das knapp wird und zusätzlich dann einen weiteren Spieler aus der Verbandliga (Mitte) in die Kreisklasse A "runtergedrückt". Durch Aufstellung eines weiteren Spielers (Gergeli) in der Ersten. Dummerweise war der lange nicht spielberechtigt, was die zweite Mannschaft nicht gestört hat. Letztendlich wurden nach Protest alle bis zu dem Zeitpunkt der Erteilung der Spielberechtigung erzielten Punkte der Zweiten Mannschaft aberkannt. Zack! Und somit war der Aufstieg futsch. Während der Verhandlungen über diesen Fall kam ein interessanter Punkt zur Sprache. Der Grund warum ich das hier erwähne. Der TTVWH hat generell die Mitgliedschaft von Gergeli in dem Verein angezweifelt, insbesondere die Echtheit einer Unterschrift die nachgereicht wurde. "War halt auf dem Rücken eines Mitspielers während des Trainings gemacht" war die Ausrede des Vereins. Aber egal, das wurde nicht weiter verfolgt. Allerdings kam die interessante Frage auf, ab wann den ein Spieler Vereinsmitglied eines Vereins ist. Ab Unterschrift unter das Aufnahmeformular? Das war die Ansicht des betroffenen Vereins, angeblich wäre das in deren Satzung so geregelt. Also, ab wann ist man denn nun Mitglied? Ach ja, der Verein hat sich inzwischen aufgelöst. Wegen zu großer Querelen.
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Es reicht nicht, ein guter Spieler zu sein – man muss auch noch gut spielen. Dr. Siegbert Tarrasch |
#10
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AW: Was tun bei fehlender Vereinsmitgliedschaft ?
Mal ein anderer Fall, ein nicht existentes Beispiel:
Zwei Vereine teilen sich eine Hallenzeit und machen gemeinsames Training. Der eine Verein hat nur .... 5 Spieler und bekommt keine Mannschaft voll. Drei dieser Spieler haben kein Interesse am Punktspielbetrieb. Zwei Spieler würden aber ab und zu mit spielen, wenn Not am Mann ist. Wenn diese nun von dem am Spielbetrieb beteiligten Verein mit aufgestellt werden und diese also auf dem Spielformular des anderen Vereins auftreten dann ist das formal eigentlich nicht korrekt. Als Stichworte für einen Spieler: - der Spieler ist aber über seinen Verein versichert. - der Spieler kann in seinem Verein nicht am Spielbetrieb teilnehmen - der Spieler will wegen anderer Sportarten etc. nicht den Verein wechseln - dem Spieler sind für wenige Spiele nicht zwei Vereinsbeiträge zuzumuten. Ein Sonderfall, dem man sich nicht wirklich verschließen kann, oder?
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