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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 05.09.2002, 20:58
Sascha Eichmann Sascha Eichmann ist offline
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Sascha Eichmann ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Vereinswechsel von Jugendlichen

Einer unserer Jugendlichen wird wohl bald den Verein verlassen; zum einen geschieht dies völlig ohne Vorwarnung und wir werden deshalb wohl eine Mannschaft abmelden müssen, zum anderen will er wohl direkt in den Verein wechseln, in dem sein Vater spielt ( so ein Zufall).
Hinzu kommt, dass dieser Verein, als der Jugendliche bei uns mit Training begonnen hat, keine Nachwuchsmannschaften hatte, jetzt aber schon ( noch so ein Zufall).
Für uns sieht das natürlich so aus, als habe er nur die Zeit bei uns überbrücken wollen.
Meine Frage: inwiefern können wir im Falle eines Vereinswechsels den neuen Verein an den Kosten für die geleistete Trainingsarbeit beteiligen?
Wir haben einen bezahlten Trainer, der sich hauptsächlich mit den Mannschaftsspielern, also auch mit diesem jugendlichen, beschäftigt hat.
Wir befinden uns im hessischen Verband.
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  #2  
Alt 05.09.2002, 21:19
Hülser Hülser ist offline
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Hülser ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
hmmm ich weiss ich nicht aber leider seh ich da wenig chancen... "Ausbildungsentschädigung" hab noch nie davon in sachen tischtennis gehört... (im fussball wollten sie dies einführen, aber bis das kommt... und natürlich dann nur in den höheren Klassen) daher gibts auch die Frage wie hoch der jugendliche spielt... (außerdem gibts im Tischtennis nicht um soviel geld wie im Fussball, daher glaub ich erst recht nicht dass es sowas gibt sry )
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  #3  
Alt 05.09.2002, 21:44
Sascha Eichmann Sascha Eichmann ist offline
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Sascha Eichmann ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
So weit ich weiss, gibt es das schon kängst; mich interessiert vielmehr der Weg, den ich dann zu gehen habe.
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  #4  
Alt 05.09.2002, 22:32
User 765 User 765 ist offline
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User 765 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Ich glaube mich dunkel erinnern zu können, dass es so was in Hessen mal gab - oder vielleicht noch gibt.
In Frankreich ist das übrigens notwendige Bedingung, dass der neue Verein für Jugendliche Geld zahlen muss - ansonsten gibt es keine Spielberechtigung - eigentlich eine ganz sinnvolle Maßnahme.
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  #5  
Alt 05.09.2002, 22:45
Walker Walker ist offline
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Walker ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
@ Sascha

Es ist ja zu verstehen, dass euch der bevorstehende Wechsel ärgert, dass der neue Verein euch die Trainingskosten bezahlen soll, kommt mir ein wenig unrealistischvor.
Schliesslich hat der Junge (bzw. seine Eltern) ja wohl Vereinsbeiträge bezahlt, von denen im Endeffekt der Trainer bezahlt wurde, oder ?

Ich komme aus Niedersachsen, wenn es so etwas in Hessen geben sollte, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.
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  #6  
Alt 05.09.2002, 23:10
Benutzerbild von Joachim Voigt
Joachim Voigt Joachim Voigt ist offline
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Joachim Voigt ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Hi,

so etwas gibt es in Hessen wirklich schon länger. Und zwar unter folgenden Bedingungen:
geregelt in der Jugendordnung (meine hier Stand 2001!) unter:
---
3.3 Kostenerstattung an den bisherigen Verein
Bei einem Wechsel eines Jugendlichen hat der aufnehmende Verein auf Antrag des abgebenden Vereins eine Aufwandsentschädigung zu entrichten. Basis für die Berechnung ist die Dauer der Spielberechtigung im abgebenden
Verein sowie die Ranglistenplazierung zum Zeitpunkt des Wechsels. Beim Wechsel nach Ablauf des Jugendalters (maximal bis zum Verlassen des Juniorenalters) gilt die letzte Plazierung im Jugendbereich. Die Aufwandsentschädigung verringert sich pro Jahr der Juniorenzugehörigkeit um ein Viertel des Ausgangsbetrages. Pro Jahr (maximal jedoch fünf Jahre) der Spielberechtigung im abgebenden Verein gelten folgende Beträge:
männl. Jugend
Bezirksendrangliste 100,00 €
HTTV-Endrangliste 200,00 €
SWTTV-Endrangliste 400,00 €
DTTB-Top 12-Turnier 800,00 €
weibliche Jugend und Schüler
Bezirksendrangliste 50,00 €
HTTV-Endrangliste 100,00 €
SWTTV-Endrangliste 200,00 €
DTTB-Top 12-Turnier 400,00 €
Schülerinnen
Bezirksendrangliste 25,00 €
HTTV-Endrangliste 50,00 €
SWTTV-Endrangliste 100,00 €
DTTB-Top 12-Turnier 200,00 €

3.3.1
Der abgebende Verein hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Wechselantrages eine entsprechende Rechnung (Übergabeeinschreiben) an den aufnehmenden Verein zu stellen. Nach Ablauf der Frist verfällt der Anspruch.

3.3.2
Der aufnehmende Verein hat die Aufwandsentschädigung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an den abgebenden Verein zu zahlen. Ist die Zahlung bei Ablauf der Frist nicht erfolgt, kann der abgebende Verein
eine Sperre für den Mannschaftsspielbetrieb für die folgende Vor- oder Rückrunde beantragen. Er hat dies bis spätestens 30.11. bzw. 30.06. der HTTV-Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.

3.3.3
Die Kostenerstattung ist nicht vorzunehmen, wenn der Vereinswechsel mit einem Wohnsitzwechsel verbunden ist. Der Wohnsitzwechsel muss an einen Ort außerhalb des Einzugsbereiches des bisherigen Vereines erfolgt sein. Die Entscheidung hierzu trifft der HTTV.
---
Also, wenn Euer Jugendlicher diese Kriterien erfüllt, dann bekommt Ihr Geld (falls Ihr die Rechnung pünktlich schreibt).

Viele Grüße
Joachim
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  #7  
Alt 06.09.2002, 00:39
Benutzerbild von chr.flader
chr.flader chr.flader ist offline
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chr.flader ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
hmmmmmm, ich sehe da 0 Chancen.

Wenn ich einen Trainer einstelle, dann trainiert dieser eine ganze Gruppe von Spieler, da kann man schon gar nicht mehr sagen, wie viel denn nun der eine Spieler an Trainingstipps in Anspruch genommen hat.
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  #8  
Alt 06.09.2002, 01:41
User 765 User 765 ist offline
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User 765 ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Naja, es geht ja nicht nur ums Training sondern auch um den ganzen Aufwand, den der Verein betrieben hat, um den Jugendlichen an der Stange zu halten - den ganzen Planungsaufwand bei Spielen und Ranglisten, das Stellen von Betreuern, Sparringspartner usw.
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  #9  
Alt 06.09.2002, 12:18
Der Landgraf Der Landgraf ist offline
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Der Landgraf ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Zitat:
Original geschrieben von ausmzoo
Hi,

so etwas gibt es in Hessen wirklich schon länger. Und zwar unter folgenden Bedingungen:
geregelt in der Jugendordnung (meine hier Stand 2001!) unter:
---
3.3 Kostenerstattung an den bisherigen Verein
Bei einem Wechsel eines Jugendlichen hat der aufnehmende Verein auf Antrag des abgebenden Vereins eine Aufwandsentschädigung zu entrichten. Basis für die Berechnung ist die Dauer der Spielberechtigung im abgebenden
Verein sowie die Ranglistenplazierung zum Zeitpunkt des Wechsels. Beim Wechsel nach Ablauf des Jugendalters (maximal bis zum Verlassen des Juniorenalters) gilt die letzte Plazierung im Jugendbereich. Die Aufwandsentschädigung verringert sich pro Jahr der Juniorenzugehörigkeit um ein Viertel des Ausgangsbetrages. Pro Jahr (maximal jedoch fünf Jahre) der Spielberechtigung im abgebenden Verein gelten folgende Beträge:
männl. Jugend
Bezirksendrangliste 100,00 ?
HTTV-Endrangliste 200,00 ?
SWTTV-Endrangliste 400,00 ?
DTTB-Top 12-Turnier 800,00 ?
weibliche Jugend und Schüler
Bezirksendrangliste 50,00 ?
HTTV-Endrangliste 100,00 ?
SWTTV-Endrangliste 200,00 ?
DTTB-Top 12-Turnier 400,00 ?
Schülerinnen
Bezirksendrangliste 25,00 ?
HTTV-Endrangliste 50,00 ?
SWTTV-Endrangliste 100,00 ?
DTTB-Top 12-Turnier 200,00 ?

3.3.1
Der abgebende Verein hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Wechselantrages eine entsprechende Rechnung (Übergabeeinschreiben) an den aufnehmenden Verein zu stellen. Nach Ablauf der Frist verfällt der Anspruch.

3.3.2
Der aufnehmende Verein hat die Aufwandsentschädigung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an den abgebenden Verein zu zahlen. Ist die Zahlung bei Ablauf der Frist nicht erfolgt, kann der abgebende Verein
eine Sperre für den Mannschaftsspielbetrieb für die folgende Vor- oder Rückrunde beantragen. Er hat dies bis spätestens 30.11. bzw. 30.06. der HTTV-Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen.

3.3.3
Die Kostenerstattung ist nicht vorzunehmen, wenn der Vereinswechsel mit einem Wohnsitzwechsel verbunden ist. Der Wohnsitzwechsel muss an einen Ort außerhalb des Einzugsbereiches des bisherigen Vereines erfolgt sein. Die Entscheidung hierzu trifft der HTTV.
---
Also, wenn Euer Jugendlicher diese Kriterien erfüllt, dann bekommt Ihr Geld (falls Ihr die Rechnung pünktlich schreibt).

Viele Grüße
Joachim
@ ausmzoo

Was ich bei der hess. Regelung vermisse ist die Frage nach der Dauer der Zugehörigkeit beim abgebenden Verein (also beziehen sich Deine Angaben auf die Person als solche oder spielt es auch eine Rolle, wie häufig ein Spieler zum Beispiel in der hess. Rangliste platziert war. Außerdem ist für mich die Frage offen, ob sich diese Beträge addieren (also ein Schüler war in einem Jahr sowohl in der Hess. Endrangliste wie auch in der deutschen)?
__________________
Jeder fängt mal an
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  #10  
Alt 06.09.2002, 13:00
Benutzerbild von Joachim Voigt
Joachim Voigt Joachim Voigt ist offline
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Joachim Voigt ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Hi,

steht doch alles drin:
Zitat:
Was ich bei der hess. Regelung vermisse ist die Frage nach der Dauer der Zugehörigkeit beim abgebenden Verein
"Basis für die Berechnung ist die Dauer der Spielberechtigung im abgebenden Verein", d.h. Jahre (max. 5) x Ergebnis = Summe
Zitat:
also beziehen sich Deine Angaben auf die Person als solche oder spielt es auch eine Rolle, wie häufig ein Spieler zum Beispiel in der hess. Rangliste platziert war.
"sowie die Ranglistenplazierung zum Zeitpunkt des Wechsels", d.h. nur die letzte
Zitat:
Außerdem ist für mich die Frage offen, ob sich diese Beträge addieren (also ein Schüler war in einem Jahr sowohl in der Hess. Endrangliste wie auch in der deutschen)?
Nein, es zählt nur die beste Platzierung (die unteren sind ja Voraussetzung dafür).



Beispiele:
Jugendlicher, seit 4 Jahren im Verein, letztes Jahr BER
= 4 Jahre x 100 EUR = 400 EUR

Schüler A, seit 3 Jahren im Verein, vorletztes Jahr HER, letztes Jahr BER
= 3 Jahre x 50 EUR (es zählt nur das *letzte* Ergebnis) = 150 EUR

Juniorin (im 1. Jahr), seit >5 Jahren im Verein, letztes Jahr SWTTV-ER
= 5 Jahre x 200 EUR x 3/4 (Reduzierung 1. Juniorenjahr) = 750 EUR

Alles klar?!

Viele Grüße
Joachim
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