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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Schlägerhand / -haltung während eines Ballwechsels
Hallo!
Wollte mal nachfragen, ob man die Schlägerhand bzw die Schlägerhaltung während eines Ballwechsels ändern darf? Z.B. Aufschlag Penholder und dann aber normal weiter? Bin mir da nicht 100%ig sicher... |
#2
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Soweit ich weiss darf man beides!
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#3
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Moin,
probier mal die Suchfunktion aus, ähnliches (Wechsel der Schlaghand) hatten wir afaik schonmal Deine Schlägerhaltung darfst Du natürlich ändern (Penholder - "Normal" - Nur mit 2 Fingern...) Ein Ändern der Schlaghand ist afaik nicht drin, weil dann "freie Hand" und "Schlägerhand" nicht mehr definiert sind bzw. diese Wechseln würden... ...Pingu PS: "normal" heißt in dem Fall "Shakehand" |
#4
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Du kannst natürlich jederzeit die Schlägerhaltung und auch die Schlägerhand ändern.
Was Pinguin wohl eher meint, ist , daß ein "beidhändiges" Schlagen nicht möglich ist, da es dann keinen Unterschied mehr zwischen Schlägerhand und freier Hand gibt/geben würde. Ein Wechsel von rechts nach links ist aber jederzeit möglich (auch im Sekundenabstand ) und natürlich auch der Wechsel zwischen Penholder und Shakehand. Gruß Ralph |
#5
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Beidhändiges Spielen
Wo Ralph gerade nochmal das beidhändige Spielen ansprichst, möchte ich auch nochmal darauf eingehen. Im dts-Heft hatte WTTV-Geschäftsführer Michael Keil ähnlich argumentiert wie Ralph hier.
Da mich seine Regelerläuterung dort jedoch nicht zufriedenstellte, schrieb ich ihm eine (bislang leider unbeantwortet) E-Mail zu dem Thema, die ich hier zitieren möchte: "Sie schreiben, dass die Regel von "der Schlägerhand" und "der freien Hand" spricht und sich daraus ableiten ließe, dass es nur eine Schlägerhand geben darf. Mit genau derselben Logik könnte man dann aber auch schließen, dass es nur eine freie Hand geben darf, was aber nach meinem Kenntnisstand nicht der üblichen Regelauslegung entspricht. Denn fällt einem Spieler nach einem korrekten Schlag der Schläger aus der Hand und der Gegenspieler kann den Ball nicht korrekt zurückspielen, so gewinnt doch der Spieler, der den Schläger fallen ließ, den Punkt, obwohl er in der Endphase des Ballwechsels keine Schlägerhand, aber zwei freie Hände hatte. Wenn aber "zwei freie Hände und keine Schlägerhand" nicht automatisch zu Punktverlust führen, so liefert der Regeltext keinerlei Hinweis darauf, dass "zwei Schlägerhände und keine freie Hand" einen Punktverlust automatisch nach sich ziehen. Noch ein weiteres Argument spricht aus meiner Sicht gegen die von Ihnen genannte Auslegung: Es gibt körperbehinderte Spieler, die den Schläger nur unter Zuhilfenahme beider Arme halten können, was natürlich unumstritten zulässig ist. Der Regeltext spricht von möglichen Ausnahmeregelungen in solchen Fällen aber nur in Bezug auf den Aufschlag. Also sollte man doch davon ausgehen, dass für diese Art, den Schläger zu halten, keine Ausnahmegenehmigung notwendig ist, sie also von vornherein erlaubt ist." |
#6
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Also meines Wissens und Regelauslegung nach ist das Wechseln der Hand gar kein Problem.
Auch das beidhändige Spielen dürfte nicht verboten sein. Es ist nirgendwo gesagt, daß es eine Schlaghand und eine freie Hand geben muss! Von daher hätte ich auch kein Problem mit zwei Schlaghänden und keiner freien Hand. Wobei bei der Größe eines normalen Griffes bekäme ich Probleme, den mit zwei Händen zu fassen, dann hält nur eine Hand den Schläger und die andere Hand hält irgendwas anderes (Hand, Arm, Handgelenk, Hosenbund, scheissegal), wäre also eine freie Hand. Relevant wird das doch nur beim Aufschlag und Berührung der Platte, oder wo brauchen wir die Definition der freien Hand sonst noch???? |
#7
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Das Thema "freie Hand" und "Schlägerhand" ist aber wichtig, da es für beide Hände verschiedene Dinge gibt, die sie dürfen und die sie nicht dürfen.
@ Vektor: wichtig ist der Moment, in dem der Schlag ausgeführt ist. In diesem Moment hast Du auch in dem von Dir genannten Fall eindeutig eine Schlaghand und eine freie Hand. Ergo it es z.B. nicht möglich, den Schläger dem Ball entgegenzuwerfen, denn dann hast Du zwei freie Hände, wenn der Schläger den Ball eventuell noch über das Netz befördern sollte. Und das gilt definitiv nicht. @ Ino die freie Hand darf z.B. die Spielfläche nicht berühren; die Schlägerhand darf das aber durchaus; also muß es eine "dauerhafte" Unterscheidung zwischen der freien und der Schlägerhand geben. Zwischen den Ballwechseln bzw. in dem Moment, in dem der Gegner den Ball schlägt, kannst Du natürlich mit dem Schläger machen was Du willst (NEIN, nicht frischkleben ) ), aber im Moment des Schlagens MUSST Du eine Schlägerhand haben und eine freie Hand. Ich habe auch schon diverse Veranstaltungen mit behinderten Spielern gemacht (DM, EM), aber da war noch nie jemand, der den Schläger in beiden Händen gehalten hat. Ist auch nicht sehr produktiv. Diese Spieler bekommen den Schläger meistens an der Hand festgebunden. Gruß Ralph |
#8
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Ich hatte einen Vereinskameraden, der war Handamputiert. Er hatte keine freie Hand. Darf er jetzt kein Tischtennis spielen?
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Alles in der Welt folgt einem Plan. Nur ich bin Rainer Zufall! |
#9
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Ralph, diese Argumentation ist nicht logisch. "Die Schlägerhand" ist im Moment des Schlages wichtig, "die freie Hand" aber auch dazwischen: Denn das Berühren des Tisches mit der freien Hand ist ja auch zwischen den Schlägen verboten.
Was ist denn, wenn mir der Schläger aus der Hand fällt und ich dann mit der Hand, in der ich zuvor den Schläger hielt, den Tisch berühre. Nach meiner Auffassung habe ich in diesem Moment den Punkt verloren, da ich mit einer meiner beiden freien Hände den Tisch berühre. Die Regel ist diesbezüglich einfach schlecht formuliert. Es wird etwas stillschweigend vorausgesetzt (nämlich dass es DIE Schlägerhand und DIE freie Hand gibt), was sich bei genauer Betrachtung aber nicht als "Naturgesetz" erweist. Aus meiner Sicht handelt sich um eine Unachtsamkeit bei der Regelformulierung. Der Versuch, zwischen den Zeilen die Interpretation herauszulesen, führt nicht zwingend zu einem eindeutigen Ergebnis. Ich sage nicht, dass die Auslegung nicht so ist, wie von Ralph beschrieben, möchte aber betonen, dass sich dies aus dem Regeltext nicht logisch ableiten lässt. Hier besteht Überarbeitungsbedarf, wobei ich 2 Möglichkeiten sehe: 1. Ergänzung des Satzes: "Der Spieler muss zu jedem Zeitpunkt (alternativ: zum Zeitpunkt des Schlagens) eine Schlägerhand und eine freie Hand haben." 2. Ersetzung der bestimmten Artikel durch unbestimmte, also: "Eine Hand, in der der Spieler den Schläger hält, heißt Schlägerhand. Eine Hand, die keine Schlägerhand ist, heißt freie Hand." und dann "Wenn der Spieler mit einer freien Hand die Tischplatte berührt, führt dies zu Punktverlust" |
#10
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Hi,
macht es doch nicht komplizierter als es ist. Die Schlaghand benötigt man nur während des Schlages, die freie Hand (regeltechnisch) auch dazwischen. Nun ist eine freie Hand wohl unbestritten eine, die keinen Schläger hält. Berührt so eine freie Hand den Tisch, ist dies ein Fehler. Dabei ist völlig schnuppe, ob ich gleichzeitig noch eine Schlaghand oder eine zweite freie Hand habe. Insofern ist die Regel durchaus eindeutig. Die Schlaghand hat Rechte, für freie Hand gibt es Verbote. Und es darf nur eine Schlaghand geben, aber durchaus zwei freie Hände. Zwei freie Hände führen selbstverständlich nicht zum Verlust des Punktes, außer dadurch, daß ich mit zwei freien Händen keinen regelgerechten Schlag ausführen kann (o.k. es könnte jetzt jemanden geben, der drei Hände hat, aber lassen wir das!). Zwei Schlaghände gleichzeitig sind hingegen nicht erlaubt und führen daher zum Punktverlust. Mal im Ernst, ist das wirklich ein relevanter Streitpunkt? Viele Grüße Joachim |
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