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  #1  
Alt 21.11.2002, 13:59
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Erlaubte Lösungsmittel in Klebern

Endlich habe ich nach einigen Wochen von der ITTF auf meine Anfrage welche Lömis in Frischklebern enthalten sein dürfen eine Antwort erhalten.
Hier die Antwort:
Sehr geehrte Herrn L...,
Ich sende Ihnen die Stoffliste von erlaubten Substanzen in Frischklebern wie
folgt:
Trichlorethylene, n-hexane & aromatics (Hauptsache benzene & toluene)
Ich hoffe dass diese Informationen kan hilflich sein.
Mit freundlichen Grüssen

Habiba Besic
ITTF - Administrative Assistant
Mon Repos 30
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Switzerland

Kann jemand genau sagen welche Stoffe darunter Fallen.
Ich muss sonst erst wieder meine Quellen abgrasen.
Wenn ich das also richtig deute darf Benzol demnach im Kleber enthalten sein.

Geändert von Loki (21.11.2002 um 15:07 Uhr)
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  #2  
Alt 21.11.2002, 14:09
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Re: Erlaubte Lösungsmittel in Klebern

Zitat:
Original geschrieben von Loki

n-hexane & aromatics (Hauptsache benzene & toluene)
...

Wenn das also richtig deute darf Benzol demnach im Kleber enthalten sein.
Exakt ! Die Formulierung "n-hexane & aromatic" schließt Benzol mit. Das verwundert mich nicht, wenn auch Toluol erlaubt ist.

Eigentlich ein Unding: wir an der Universität dürfen für den Routinegebrauch keine Lösungsmittel verwenden, die Benzol oder Toluol enthalten, und am privaten Markt darf damit kommerziell 'rumgepanscht werden.
__________________
Immer schön eklig spielen !
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  #3  
Alt 21.11.2002, 14:23
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Re: Re: Erlaubte Lösungsmittel in Klebern

Zitat:
Original geschrieben von Cogito


Exakt ! Die Formulierung "n-hexane & aromatic" schließt Benzol mit. Das verwundert mich nicht, wenn auch Toluol erlaubt ist.

Eigentlich ein Unding: wir an der Universität dürfen für den Routinegebrauch keine Lösungsmittel verwenden, die Benzol oder Toluol enthalten, und am privaten Markt darf damit kommerziell 'rumgepanscht werden.
Welche Lömis sind denn damals verboten worden ?
Ging es damals nicht um die Schnüffler die meinten das Zeug anstatt auf den Schläger zu pinseln doch lieber zu inhalieren.
Ich bin mir nicht sicher, aber könnten das Chlorierte Kohlenwasserstoffe bzw. Aromatisierte KW gewesen sein ?
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  #4  
Alt 21.11.2002, 14:43
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Das ist ja echt unglaublich, dass Benzol als Lömi offiziell zugelassen ist!!!!!
Wenn man bedenkt, dass jeder, der klebt, mit cancerogenen Lömis rumhantiert und noch nicht mal weiß, dass es sich um solche handelt, weil es auf den Dosen nicht draufsteht. Nicht mal die entsprechenenden Gefahrensymbole und Sicherheitshinweise müssen scheinbar ausgewiesen werden. Das ist echt unglaublich!

Vorallem ist es doch wohl unverantwortlich von Seiten der Hersteller, da die Verbraucher durch das Etikett auf dem Kleber in dem Glauben gelassen werden, dass sie den Kleber lediglich von Zündquellen fernhalten sollen.

Mir fehlen die Worte.

Also demnächst nur noch in voller Montur und am bestem im Labor im Abzug kleben!
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  #5  
Alt 21.11.2002, 14:57
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Zitat:
Original geschrieben von bazulin
Das ist ja echt unglaublich, dass Benzol als Lömi offiziell zugelassen ist!!!!!
Wenn man bedenkt, dass jeder, der klebt, mit cancerogenen Lömis rumhantiert und noch nicht mal weiß, dass es sich um solche handelt, weil es auf den Dosen nicht draufsteht. Nicht mal die entsprechenenden Gefahrensymbole und Sicherheitshinweise müssen scheinbar ausgewiesen werden. Das ist echt unglaublich!

Vorallem ist es doch wohl unverantwortlich von Seiten der Hersteller, da die Verbraucher durch das Etikett auf dem Kleber in dem Glauben gelassen werden, dass sie den Kleber lediglich von Zündquellen fernhalten sollen.

Mir fehlen die Worte.

Also demnächst nur noch in voller Montur und am bestem im Labor im Abzug kleben!
Es stellt sich für mich eigentlich nur noch die rechtliche Frage.
Wenn sich jemand Folgeschäden durch das Kleben einhandelt, wer haftet dann. Da die Hersteller meines Wissens dazu verpflichtet sind Gefahrgut (anhand der Inhaltsstoffe handelt es sich bei den Standardfrischklebern ja um Gefahrgut )auch entsprechend zu kennzeichnen, was sie aber nicht machen.
Denn sie setzen ja die Gesundheit aller aufs Spiel.
Ich denke das kann ganz schön teuer werden.
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  #6  
Alt 21.11.2002, 15:02
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Wow,

vielleicht sollte man sich überlegen die Regelungen im Materialsektor einmal von grundauf neu zu überdenken und neu zu bestimmen!

Grüße
Benjamin
__________________
ich habs versucht, aber ich bin einfach zu schlecht um ohne lange noppen zu gewinnen...

Geändert von Benjamin (22.11.2002 um 11:20 Uhr)
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  #7  
Alt 21.11.2002, 15:44
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Zitat:
Original geschrieben von Loki


Es stellt sich für mich eigentlich nur noch die rechtliche Frage.
Wenn sich jemand Folgeschäden durch das Kleben einhandelt, wer haftet dann. Da die Hersteller meines Wissens dazu verpflichtet sind Gefahrgut (anhand der Inhaltsstoffe handelt es sich bei den Standardfrischklebern ja um Gefahrgut )auch entsprechend zu kennzeichnen, was sie aber nicht machen.
Denn sie setzen ja die Gesundheit aller aufs Spiel.
Ich denke das kann ganz schön teuer werden.
Es ist ja nicht damit getan, dass man die Kleber als Gefahrgut deklariert und einfach einen Hinweis auf die Dosen klebt, dass es sich um cancerogene LöMis handelt.
Mich würde vorallem interessieren, ob die Kleber dann noch freiverkäuflich sein dürften. Das müßte eigentlich weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen!
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  #8  
Alt 21.11.2002, 15:59
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Re: Re: Re: Erlaubte Lösungsmittel in Klebern

Zitat:
Original geschrieben von Loki


Welche Lömis sind denn damals verboten worden ?
Ging es damals nicht um die Schnüffler die meinten das Zeug anstatt auf den Schläger zu pinseln doch lieber zu inhalieren.
Ich bin mir nicht sicher, aber könnten das Chlorierte Kohlenwasserstoffe bzw. Aromatisierte KW gewesen sein ?
Hallo Loki,

wenn Trichlorethylen ( chlorierter KW ) und Benzol ( Aromat ) erlaubt sind können sie ja nicht verboten worden sein.

Wenn der zuständige Herr vom ITTF jetzt aber schon so brav antwortet könnte man Ihn ja mal fragen welche Substanzen denn verboten wurden.

Ich meine, nur damit nicht noch jemand auf die Idee kommt, daß es vielleicht nur darum ging für viel Geld Zulassungsplaketten zu verkaufen. Denn kleine Kleberfirmen, die ja möglicherweise durchaus günstigeren Kleber verkaufen könnten, lassen sich doch leicht durch Zulassungsgebühren abschrecken.

Kann sich noch jemand erinnern, ob überhaupt ein Kleber von einer Tischtennismarke vom Markt genommen wurde?
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  #9  
Alt 21.11.2002, 16:25
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kleiner alex ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Also ich kann diese Antwort überhaupt nicht nachvollziehen.
Trichlorethylen wurde damals in den Klebern, wie z.B. Vulkofux, verboten.
Den Unterschied konnte man deutlich merken, da viele Spieler mit den alten Klebern spielen wollten. Nun sind diese plötzlich wieder zugelassen?

Diese Antwort ist enweder ein Fake oder ein Skandal.

Es könnt nun Jemand auf die Idee kommen aromatisierte KWs wie Benzol in den Kleber zu schütten.

V O R S I C H T

z.B.
Benzoldämpfe wirken beim Einatmen sehr toxisch. Die Symptome äußern sich in Schwindel, Erbrechen und Bewusstlosigkeit. Die Flüssigkeit kann auch über die Haut aufgenommen werden und verursacht auf diesem Weg schwere Vergiftungen. Bei einem Benzolgehalt von 2 Vol.-% in der Atemluft tritt der Tod nach 5-10 Minuten ein. Chronische Vergiftungen bei Aufnahme von kleineren Mengen über einen längeren Zeitraum führen zu einer Schädigung des Knochenmarks, der Leber und der Nieren. Benzol kann Leukämie hervorrufen und gilt als stark krebserzeugender Stoff.

Das soll erlaubt sein


Ich denke deshalb das es ein Fake ist da z.B. bei der WM Schläger auf Trichlorkohlenwasserstoffe übnerprüft werden.

Wie gesagt V O R S I C H T
__________________

Annuntio vobis gaudium magnum:
habemus Papam:
Eminentissimum ac Reverendissimum Dominum, Dominum Josephum Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalem Ratzinger qui sibi nomen imposuit
Benedictum XVI.
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  #10  
Alt 21.11.2002, 16:30
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Das ist halt die Frage, ob es ein Fake ist.
Loki hat vor ein paar Monaten, seiner Aussage nach, ein GC des Rapid Clean gemacht und das Ergebnis auch als pdf.File online gestellt. Daraus geht hervor, dass in dem Kleber, wenn ich mich recht erinnere ca. 18% Benzol als LöMi enthalten waren.
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