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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#1
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Nachbehandelte Noppen zulässig?
Guten Abend!
da wir am Samstag unser erstes Punktspiel haben und ich in einer Sache immer noch nicht schlauer bin, hat mir ein Mannschaftskollege empfohlen mich hier zu registrieren und meine Frage hier zu stellen, da hier wohl auch einige geprüfte Schiedsrichter sind uws. Also: letzte Runde hab ich gegen einen Spieler gespielt, der hatte auf der Rückhand einen schwarzen TSP Curl P3 gespielt. Dieser hatte eine ganz glatte Oberfläche die sogar etwas glänzte. Als ich ihn darauf ansprach, dass meines wissens der Curl 3 spezial nicht mehr erlaubt sein und nur noch eine griffige Version erlaubt sein, sagte er mir dass dies nicht stimme und zeigte mir die Zulassungsliste. Und tatsächlich, auf der Zulassungsliste steht der TSP Curl P3 drauf. Also durfte mein Gegner damit spielen? Ich war danach bei meinem TT-Händler und der sagte, dass der Curl P3 Spezial verboten sein, konnte mir aber auch nicht sagen wo dass steht, zudem das ja auf dem Belag auch nicht drauf stand. War der Belag daher nachbehandelt und einem Curl P3 Spezial nur nachempfunden? Ist er dann zulässig? Also, was mache ich wenn ich am Samstag wieder gegen diesen Spieler spielen muss und er wieder mit dem Belag spielt, er mir wieder die Zulassungsliste unter die Nase hält? Darf er also mit diesem Belag spielen? Wie gehe ich vor, falls er nicht damit spielen darf? Vielen Dank schon jetzt Cu Michael |
#2
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hallo
bei dem Curl Spezial stand das "spezial" nie auf dem Belag drauf. Es waren die normalen Curl-Beläge, die 46,- DM kosteten und die wurden von TSP einfach nachbehandelt und für 92,- DM verkauft. Daher gab es damals auch die Schwierigkeiten, da TSP den nachbehandelten nicht genehmigen ließ! Anschließend kamen der Grass spzial und der Piranja auf den Markt und waren zugelassen. Um vor Ort bei dem Spiel einen eindeutigen Vergleich zu haben müßtest Du einen neuen Curl P3 mitbringen und mit dem Belag des Gegners vergleichen. Dann siehst Du matt oder glänzend. Wenn dann immer noch Zweifel an der Zulassung bestehen mußt Du vor Beginn des jeweiligen Spiel den gegner darauf hinweisen das der Belag Deiner Meinung nach nicht zugelassen ist und er einen anderen Schläger nehmen möchte. Kommt er dem nicht nach kannst Du Protest einlegen (sollte mit der Uhrzeit auf dem Spielbericht eingetragen werden.) . Dies ist dann bei jedem weiteren Spiel so zu handhaben. Der Verein muß dann aber später (innerhalb 1 Woche) noch einen schriftlichen Protest nachreichen. Am besten mal die gültigen Satzunge und Ordnungen eures Verbandes durchlesen. :boing: |
#3
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Aber was mache ich gegen das Argument, dass er ja auf der Liste stehen würde?
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#4
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Ich hatte auch mal so nen nachbehandelten !!
Ich weiss auch den unterschied : Wenn nur Curl P3 alpha oder nur Curl P3 draufsteht ,dann ist er nicht zugelassen ,aber wenn draufsteht Curl P3 alpha R ,dann ist er zugelassen . Bitte verbessert mich falls das nicht stimmt |
#5
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1.) Nachbehandelte Beläge entsprechen nicht mehr den genehmigten bzw. dem zur Genehmigung vorgelegten Belag -> ergo unzulässig
2.) Bei der Zulassungsliste gibt es ein Problem: Das was auf der Zulassungsliste steht, muss "mindestens" auf dem Belag draufstehen - also sind eventuelle Zusätze noch erlaubt (z.B. (weiß nich ob das Beispiel auch so draufsteht - aber als Beispiel langts allemal) wenn auf der Liste "Butterfly Sriver" steht, dann schließt das "Sriver FX, Sriver L, ..." mit ein). 3.) War das wirklich die aktuellste Zulassungliste? Könnte mir auch vorstellen, dass so ein Spezi mal einfach eine ältere Liste vorlegt, wo sein Belag noch draufsteht... wichtig: die Listen gelten immer nur für eine Saison!!! 4.) Auf der Zulassungs-Liste stehen: TSP Curl P-3 TSP Curl P-3 (komisches Zeichen) R ...also wäre der "spezial" wohl auch zugelassen?????? |
#6
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Ich bin mir nicht ganz sicher, aber wurde der Curl nicht von Toni Hold nachbehandelt und nicht von TSP.
Wie auch immer, nur weil ein Belag auf der Zulassungsliste steht, ist er noch lange nicht zugelassen, denn die Spieleigenschaften wurden ja verändert. |
#7
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Also es nur der Curl P3 zugelassen, nicht der Curl P3 spezial.
@ Michael Auf der Liste steht doch nur der Curl P3 aber nicht der Curl P3 spezial, das heißt das der P3 spezial verboten ist. Jetzt gibt es da höchstens noch das Problem zu erkennen, mit welchem Belag er spielt. Und da du dir wahrscheinlich nicht sicher sein kannst, weiß ich nicht ob der Protest so viel bringen wird. Das heißt letztlich das du eh spielen mußt. |
#8
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Ein spezial war aber auf dem Belag nie als Spezial deklariert.
Es gefällt mir zwar selber nicht, aber der Curl 3 "spezial" scheint - zumindest nach Meinung vieler Forenuser - erlaubt zu sein, da er auf der Zulassungsliste (als Curl P3, das spezial steht auch nicht a uf dem Belag) steht, ob nachbehandelt oder nicht ist egal (sie Palio, 837, C8 etc.) Ich sehe das zwar anders, aber da man eine Nachbehandlung beim Protest nie beweisen kann siegen halt die unfairen Spieler. Grüße Benjamin
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ich habs versucht, aber ich bin einfach zu schlecht um ohne lange noppen zu gewinnen... |
#9
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Nach 4.7 Int. TT-Regeln A ist eine Nachbehandlung der Schlägeroberfläche verboten, wenn dadurch die Eigenschaften der Oberfläche entscheidend verändert werden.
Es bleibt aber das Problem, den Beweis der Nachbehandlung antreten zu können (, was leider meistens nicht gelingt).
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Stets positiv durchs Leben gehen!! |
#10
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Zitat:
Many racket coverings contain additional text in the rubber mould apart from the brand name and suppliers name and this does not disqualify them from the List of Authorised Racket Coverings. However, the text given in the list must be there. For example, Butterfly Sriver L also carries the text «D13-L» and Butterfly Sriver S has the addition «D13-S». |
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