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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 01.02.2010, 16:43
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wfox wfox ist offline
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AW: roter OX Belag und schwarzes Holz

Zitat:
Zitat von potzkoten Beitrag anzeigen
Habe hier vor einiger Zeit mal eine Skala gesehen - "Belagfarben nach ???" - in der wohl eine Abgrenzung hinsichtlich erlaubt/nicht erlaubt vorgenommen wurde. Kann den entsprechenden Beitrag/Anhang aber nicht mehr finden. Ob das Ganze nun offizieller Natur war, kann ich natürlich nicht beurteilen.

...
"Belagfarben nach Munsell" ist das Stichwort: http://www.google.de/search?hl=de&q=...n+nach+munsell

Ich hatte mir vor langer Zeit das Dokument besorgt, weil ich einen roten SuperBlock auf einem schwarzen Brett gespielt habe. Meine Kombi war etwas dunkler als ein alter Barnabelag, aber immer noch im erlaubten Bereich lt dieser Tabelle.

In der Tabelle wird nicht über schwammige Begriffe wie "hell" oder "leuchtend" (geht das ohne Stromanschluss?) fabuliert, sondern es werden die allgemeinen Begriff "hue, value, chroma" zur Beschreibung von Farben verwendet. Die entsprechenden Grenzwerte scheinen von der ITTF vorgegeben zu sein (wo?).

Zum Vergleich mit einem konkreten Schläger sollten allerdings Monitor bzw. Drucker kalibriert sein

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  #12  
Alt 01.02.2010, 16:55
potzkoten potzkoten ist offline
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AW: roter OX Belag und schwarzes Holz


Genau das Dokument hatte ich im Hinterkopf!
Ob's nun offiziell gültig ist - wer weiß?
Auf jeden Fall ein guter Anhaltspunkt!
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  #13  
Alt 01.02.2010, 17:38
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AW: roter OX Belag und schwarzes Holz

In www.ittf.com/ittf_equipment/pdf/T4_Racket_Coverings_2009.pdf sind auf Seite 3 die Werte für Hue, Chroma und Value eindeutig definiert. Diese Werte dann einfach in einer Tabelle nach Munsell (http://de.wikipedia.org/wiki/Munsell-Farbsystem) eintragen, fertig
Nicht mehr und nicht weniger ist in dem ersten Dokument gemacht worden.

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  #14  
Alt 02.02.2010, 04:59
Javaguru Javaguru ist offline
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Zitat:
Zitat von potzkoten Beitrag anzeigen
Weg von der grauen Theorie hin zur Praxis: Hatte selbst das gleiche Problem und habe mich - v.a. um solche Regelauslegungsdiskussionen nicht führen zu müssen - für die einfachste Variante entschieden: Ab in den Baumarkt, hellroten Sprühlack für 3,95 Euro gekauft, eine Seite des Holzes dünn lackiert, einen Tag trocknen lassen, fertig. Im Ergebnis ein minimal härter Anschlag.
Und ein nicht mehr erlaubter Belag...

Edit sagt: Sorry, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Das Holz lackieren ist natürlich nicht verboten.

Es soll übrigens auch Fälle geben, dass der Aufdruck auf dem Holz durch den Belag durch schimmert - das geht natürlich nicht und würde von mir nicht zugelassen.

Geändert von Javaguru (02.02.2010 um 05:02 Uhr)
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