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Themen-Optionen |
#1
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Rudow-TUS Li
Mich wundert es,daß hier im Forum keiner was über den komischen Spielausgang was schreibt.Wäre es nicht ein Akt der Fairness,auch von seiten von TUS Li ein Wiederholungsspiel anzubieten?
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#2
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AW: Rudow-TUS Li
Der Fall ist in der Spielordnung (§20.1) ganz klar geregelt. Da kann TusLi gar kein Wiederholungsspiel anbieten, dass dann gewertet werden würde. Es ist bedauerlich, schon öfters vorgekommen (AdW fällt mir da z.B. ein), aber es hat nichts mit Fairness zu tun. Nur wenn Rudow nachweisen kann, dass es ein zentraler Stromausfall war (also der ganze Straßenzug im Dunkeln lag), wird das Spiel wiederholt - ob TusLi möchte oder nicht.
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#3
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AW: Rudow-TUS Li
Wie man hört ist es ja bereits schon mal passiert, dass das Licht in der Rudower Sporthalle ausgegangen ist. Vielleicht sollte man sich da mal Gedanken machen...
Und das es keiner im Vorfeld wusste, auch merkwürdig. Es ist wie es ist, da hilft kein jammern oder keine Ausreden. |
#4
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AW: Rudow-TUS Li
Ist trotzdem ne Frechheit, dass man der Vereinsfuehrung nicht gesagt hat, dass es jetzt eine Zeitschaltuhr installiert hat.
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#5
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AW: Rudow-TUS Li
Es wäre schön, wenn man im System auch einen erfolgten Wechsel der Spielstätte angezeigt bekommen würde. Es ist ja wohl nicht nur das Heimrecht, sondern auch der Austragungsort gewechselt worden... Was los ist, wenn man Gastgeber in der gegnerischen Halle oder bei Dritten in der Halle ist und dann das Licht ausgeht, kann man sich lebhaft vorstellen. Leider auch schon alles vorgekommen...
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#6
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AW: Rudow-TUS Li
Hmm...die Regelungen in solchen Fällen mal außen vor...ist das eine neue Ausprägung des Sparzwangs in Berlin, dass sozusagen schon das Licht rationiert wird? Ist sowas überhaupt allgemein sicherheitstechnisch zulässig, dass nicht mal mehr die Vereinsangehörigen/Schlüsselinhaber "Herr des Lichts" sind? Es hätte sich ja auch jemand auf dem Schwebebalken oder am Reck befinden können...
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#7
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AW: Rudow-TUS Li
Ja es ist rechtlich unbedenklich, wenn die Tatsache, dass ab dem Zeitpunkt X das Licht ausgeht, kommuniziert wurde. Darüber hinaus muss auch für Personen, die sich nicht regelmäßig in diesem Gebäude aufhalten, klar ersichtlich sein, dass ab dem Zeitpunkt X das Licht ausgeht.
Wenn Beschäftigte in dieser Halle tätig sind (Hausmeister, Reinigungskräfte, Fremdfirmen etc.) müssen diese unterwiesen sein, und es muss eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Das jetzt aber auf die Sportler zu übertragen (Unterweisung+Gefährdungsbeurteilung) wäre durch die rechtlichen Vorgaben nicht abgedeckt.
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In der Retrospektive ist jeder allwissend. |
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