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  #11  
Alt 17.12.2021, 21:17
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radeberger radeberger ist gerade online
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radeberger trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)
AW: Ehegattensplitting...Abschaffung durch die neue Regierung

Der Lohnsteuerjahresausgleich ist halt nicht einfach zu verstehen
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"Mit einem Troll zu argumentieren, ist wie Schlammcatchen mit einem Schwein, beide werden dreckig und dem Schwein macht es Spaß."
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  #12  
Alt 18.12.2021, 00:55
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Ehegattensplitting...Abschaffung durch die neue Regierung

Ja das ist das merkwürdige für mich an der Sache...

Es spielt nur bei der Monatlichen Auszahlung eine Rolle ob 3/5 oder 4/4 aber am Ende nach der Steuererklärung gleicht sich alles aus und es ist völlig egal.

Und deswegen verstehe ich nicht was daran so toll sein soll und für mehr Gerechtigkeit sorgt usw wie uns die neue Regierung jetzt erzählt und die Abschaffung von 3/5 als wichtiges innovatives Projekt .

Den einzigen Vorteil sehe ich beim Staat. Der bekommt die Steuern eher nämlich bei der monatlichen Lohnabrechnung und nicht erst ein Jahr später nach der Steuererklärung...

Etwas anderes ist wenn dann die Steuern nicht nur für 2 Personen verteilt wird sondern auch bei den Kindern auch noch auf diese. Sprich mehr Freibeträge je Kind.
Das spart den Familien mit Kindern die Steuern zahlen dann vermutlich schon einiges.
Aber das hat ja auch mit 3/5 versus 4/4 nichts zu tun
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #13  
Alt 18.12.2021, 02:24
Noppenzar Noppenzar ist offline
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AW: Ehegattensplitting...Abschaffung durch die neue Regierung

Ganz einfach erklärt wie es bisher läuft:

Es gibt eine Grundtabelle und eine Splittingtabelle. In letzterer werden Ehegatten zusammen veranlagt. Der maximale steuerliche Vorteil für einen verheirateten Alleinverdiener beträgt in etwa 17.500 Euro. Danach wird auch im Splittingtarif die höchste Progression erreicht. Bei ganz hohen Einkommen kommen noch 3% Vorteil bei der "Reichensteuer" dazu, bis auch hier die Maximalprogression erreicht ist. Das sind nochmal 7.500 Euro.

Für verheiratete Doppelverdiener ohne Kinder mit etwa gleichem Einkommen lohnt es sich schon jetzt nicht. Je größer das Delta im Gehalt verheirateter Paare, desto höher der Steuervorteil. Da kann es sich durchaus für die Frau rechnen nur einen 450 Euro Job auszuüben, da dieser pauschal abgegolten ist und nicht in die "normale" Steuerlast" fällt.

Übrigens Vorsicht; rot-grüne Falle:

Auch wenn man jetzt behauptet Familien entlasten zu wollen ändert sich das, sobald die Kinder "von der Steuerkarte" sind. Da könnte mancher heute 35jährige mit 2 Kindern mit 50 noch böse aufwachen, wenn er auf einmal als "kinderlos" gilt Kinderlos natürlich nur im steuerlichen Sinn. Halt wie beim Wegfall des Kindergeldes/Kinderfreibetrages.

Letztendlich träfe man mit so einer Neuregelung nicht die (Doppelverdiener) die man eigentlich treffen will, da die Frau da häufig ähnlich wie der Mann verdient (Ärzteehepaar, Lehrerehepaar etc.) und schon jetzt kaum ein steuerlicher Vorteil besteht. Das sind in Arbeitnehmersprache die "Doppelvierer".
Drei und Fünf wählt man bei großer Einkommendifferenz, da hier schon der Steuervorteil eingerechnet ist und sich der AN dann nicht mit der Steuererklärung die Differenz wiederholen braucht.

Man träfe mit einer Neuregelung diejenigen wo ein Partner nicht will oder auch nicht kann (Arbeitslosigkeit/Krankheit).

Geändert von Noppenzar (18.12.2021 um 02:28 Uhr)
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  #14  
Alt 18.12.2021, 12:09
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Fastest115 Fastest115 ist offline
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AW: Ehegattensplitting...Abschaffung durch die neue Regierung

Ja das ist was ich auch befürchte.
Ich bin verheiratet und Alleinverdiener.
Logischerweise 3 5 und gemeinsam veranlagt also splittingtabelle. Zahle auf das nichtselbständige Einkommen also kaum Steuern.
Habe 1 plus 2 halbe Kinder auf der steuerkarte. Wovon die beiden halben 13 und 15 sind.
Ich befürchte das ich künftig mehr Steuern zahlen muss spätestens entsprechend auch noch mehr wenn die beiden halbe in 3 bis 4 Jahren evtl aus der Berechnung raus fallen.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #15  
Alt 18.12.2021, 12:18
mithardemb mithardemb ist gerade online
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AW: Ehegattensplitting...Abschaffung durch die neue Regierung

Vielleicht sollten wir erst mal abwarten, bis die tatsächlichen Pläne bekannt werden.
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  #16  
Alt 18.12.2021, 13:23
User 597698 User 597698 ist offline
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AW: Ehegattensplitting...Abschaffung durch die neue Regierung

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
...Ich befürchte das ich künftig mehr Steuern zahlen muss spätestens entsprechend auch noch mehr wenn die beiden halbe in 3 bis 4 Jahren evtl aus der Berechnung raus fallen.
Wenn die Kinder rausfallen (ich spekuliere mal vergleichend mit dem Kindergeldanspruch), dann werden die Kinder üblicherweise ja auch bereits selber Geld verdienen und warum sollte man dann nachwievor weniger Steuern zahlen?

(Und ist es nicht so, dass man ggf. ansonsten auch noch bestimmte Dinge als "außerordentliche Belastung" (bzw. Sonderausgaben) geltend machen kann, was die Steuerlast senkt?)
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  #17  
Alt 20.12.2021, 09:49
badera badera ist offline
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badera ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Ehegattensplitting...Abschaffung durch die neue Regierung

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Vielleicht sollten wir erst mal abwarten, bis die tatsächlichen Pläne bekannt werden.
Gute Idee!
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  #18  
Alt 20.12.2021, 16:40
BlinderBarmer BlinderBarmer ist offline
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AW: Ehegattensplitting...Abschaffung durch die neue Regierung

Naja die Frage ob es JETZT ungerecht ist kann man ja schon diskutieren.
Mir erscheint das eher wie ein ausgedachtes Problem, und die Lösung ist dann eine Steuererhöhung für den Einverdienerhaushalt, um Aktivität vorzutäuschen.
Was viel eher beachtet werden sollte sind die Sozialabgaben.
Denn wenn ein Einverdienerhaushalt 10.000 im Monat verdient zahlt er weniger Sozialbeiträge als wenn beide je 5.000 verdienen, da haben die beiden zusammen weniger Netto als der Einzelverdiener.
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  #19  
Alt 20.12.2021, 18:30
Noppenzar Noppenzar ist offline
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AW: Ehegattensplitting...Abschaffung durch die neue Regierung

Was dazu schon lange problematisch ist und zu vielen Täuschungen und Gerichtsverfahren führt ist die steuerliche Behandlung der sog. "Bedarfsgemeinschaft" und von Alleinerziehenden. Die sind Ehepaaren gegenüber massiv schlechter gestellt.

Eine Alleinerziehende, voll berufstätig, mit zwei Kindern oder jemand, der gut verdient und mit einer Hartz4 Empfängerin zusammenzieht. Hier findet seit Jahrzehnten eine massive Ungleichbehandlung statt.

Das mit den Sozialabgaben stimmt, das gilt aber nur für Alleinverdiener, aber nicht wenn die Frau deutlich weniger verdient als der Mann. Da zahlt sie auch.

Was die Ampel auch noch plant und was völlig untergeht ist die geplante SV Pflicht für Selbstständige. Gut gemeint, wird sie in einer Welle von GmbH Gründungen münden, da Selbstständige dann nicht 20%, sondern 40% SV zahlen würden. Bei AN zahlt ja hälftig der AG. Gerade bei Handwerkern etc würde das ohne GmbH zu einer massiven Pleitewelle führen. Gerade bei Alleinstehenden bliebe in dem Bereich, wo schon die hohe Progression greift und dann noch die SV on Top käme, kaum noch was übrig, rechnet man die Kosten für Innung, Versicherungen, Steuerberater etc. noch mit rein. Dazu kommen noch stark steigende Mobilitätskosten.

Meine Ahnungen vor der Wahl, dass es für ALLE massiv teurer wird und Rot-Grün nicht mit Geld umgehen kann und nahezu alle abkassiert, scheint sich in die Tat umzusetzen. Bleibt nur die Hoffnung auf die FDP mit deren Veto.

Dass man mit solchen Plänen in Zeiten massiver Inflation bzw. Stagflation der Binnenkaufkraft endgültig das Wasser abgräbt scheint nicht zu interessieren..
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  #20  
Alt 20.12.2021, 18:34
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Die Gerechtigkeit von Sozialbeiträgen zu vergleichen, ist natürlich durch unsere sehr unterschiedlichen Systeme für Angestellte, Beamte und Selbstständige nicht ganz einfach.

Auch wenn es sich beim Beispiel 5000+5000 € um gesetzlich versicherte Angestellte handelt, muss man beachten, dass zumindest bei den Beiträgen zur Rentenversicherung unterschiedliche Ansprüche als bei 1x10.000 € entgegenstehen.
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