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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1  
Alt 08.10.2024, 08:59
Frawie Frawie ist gerade online
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Unterschreitung der Sollstärke infolge Vereinsaustritt

Zum Thema im Betreff habe ich in der WO nichts gefunden.

Annahme: Eine Mannschaft (nicht die unterste) wurde exakt mit Sollstärke gemeldet, in der laufenden Halbrunde tritt einer der gemeldeten Spieler aus dem Verein aus (aus gesundheitlichen Gründen) und hat somit dann keine Spielberechtigung mehr.
Dieser Spieler wird in der laufenden Halbrunde in keinen anderen Verein eintreten.

Was bedeutet dies für die restliche Halbrunde?

A: Es kann trotz Unterschreitung der Sollstärke einfach normal mit Ersatz von unten weiter gespielt werden (unwahrscheinlich).
B: In der Mannschaftsmeldung muss ein Spieler aufrücken (zu Zeiten des "Festspielens" gab es wohl eine vergleichbare Regelung in der WO).
C: Die Mannschaft muss aufgrund der Unterschreitung der Sollstärke zurückgezogen werden.
D: Die Situation mit dem Spielleiter besprechen (sowieso, ich würde aber vorher schon mal gerne eine eventuelle offizielle Regelung bzw. eure Meinung kennen).

Das Zurückziehen der Mannschaft ist natürlich unbedingt zu vermeiden, deshalb könnte man sich überlegen, notfalls zu tricksen. Ich gehe aber von einer einfachen Lösung aus.

Derzeit ist die beschriebene Situation noch nicht aktuell, könnte aber recht kurzfristig auf uns zukommen.
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  #2  
Alt 08.10.2024, 09:09
Chris Kratzenstein Chris Kratzenstein ist offline
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AW: Unterschreitung der Sollstärke infolge Vereinsaustritt

WO H 2.1.7

2.1.7 Änderungen der Mannschaftsmeldung durch die zuständige Stelle sind nach Ablauf der Ein-spruchsfrist gemäß WO A 19.3 mit Ausnahme von Nachmeldungen gemäß WO H 2.1.6 und Entschei-dungen der Rechtsorgane nicht zulässig.

Der Austritt des Spielers hat in click-tt auch erst Auswirkungen zur Rückrunde. An der mannschaftsmeldung der Vorrunde ändert sich nichts. Während einer Halbrunde wird die Mannschaftsmeldung nicht geändert. Es trifft also A zu. Das Einzige was man wohl beachten muss, ist dass der Spieler ohne Mitgliedschaft im Verein keine Einsatzberechtigung mehr hat.

Zur Rückrunde muss aber ein weiterer Spieler in dieser Mannschaft gemeldet werden.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze???
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  #3  
Alt 08.10.2024, 10:11
Frawie Frawie ist gerade online
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AW: Unterschreitung der Sollstärke infolge Vereinsaustritt

Danke! Die zitierte Stelle hätte ich ohne deinen Hinweis nicht unbedingt so interpretiert.
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