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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt.

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  #51  
Alt 24.10.2024, 19:52
Lexmark Lexmark ist gerade online
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AW: Wer ist "TTcup.com"? (DTTB-Sponsor)

Mithardemb hat Recht, ein Impressum ist nicht notwendig da Firmensitz nicht in Deutschland (einfach ausgedrückt).
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  #52  
Alt 24.10.2024, 20:03
HansWurst123 HansWurst123 ist gerade online
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AW: Wer ist "TTcup.com"? (DTTB-Sponsor)

Zitat:
Zitat von Lexmark Beitrag anzeigen
Mithardemb hat Recht, ein Impressum ist nicht notwendig da Firmensitz nicht in Deutschland (einfach ausgedrückt).
Auch da gilt - wer Lesen kann, der ist klar im Vorteil.


"Nach § 3 Abs. 1 TMG gilt das Herkunftslandprinzip für ausländische Gesellschaften, so dass diese kein Impressum nach deutschem Recht haben müssen. Anders sieht der Fall jedoch aus, wenn eine deutsche Niederlassung besteht oder sich der ausländische Anbieter direkt zum Zwecke des Wettbewerbs an den deutschen Markt mit seinem Internetangebot richtet. Dann gilt die Impressumspflicht"


Ein Youtube-Kanal namens TT-Cup Germany erfüllt diese Voraussetzung.
Ebenso gilt:

Nach einem Urteil vom Landgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 28.03.2003, Az. 3-12 O 151/02) besteht bei im Ausland registrierten Teledienste-Anbietern das Interesse des Verbrauchers, leicht erkennbare und unmittelbar erreichbare Informationen darüber zu erlangen, welchem Recht die ausländische Gesellschaft unterliegt und wie die Vertretungsverhältnisse gestaltet sind. Das Landgericht führte hierbei zur Begründung aus, dass die Pflichtangaben dem Verbraucherschutz dienen. Soweit ein ausländisches Unternehmen um inländische Kunden wirbt, bestehe daher ein berechtigtes Interesse der Kunden zu wissen, in welchem Land der Anbieter eingetragen sei. Die ausländischen Anbieter müssen deshalb auch in diesen Fällen das ausländische Register und die Registernummer angeben.

https://www.fachanwalt.de/magazin/im...chen-webseiten

Geändert von HansWurst123 (24.10.2024 um 20:06 Uhr)
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  #53  
Alt 24.10.2024, 20:28
Lexmark Lexmark ist gerade online
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AW: Wer ist "TTcup.com"? (DTTB-Sponsor)

Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
Auch da gilt - wer Lesen kann, der ist klar im Vorteil.


"Nach § 3 Abs. 1 TMG gilt das Herkunftslandprinzip für ausländische Gesellschaften, so dass diese kein Impressum nach deutschem Recht haben müssen. Anders sieht der Fall jedoch aus, wenn eine deutsche Niederlassung besteht oder sich der ausländische Anbieter direkt zum Zwecke des Wettbewerbs an den deutschen Markt mit seinem Internetangebot richtet. Dann gilt die Impressumspflicht"


Ein Youtube-Kanal namens TT-Cup Germany erfüllt diese Voraussetzung.
Ebenso gilt:

Nach einem Urteil vom Landgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 28.03.2003, Az. 3-12 O 151/02) besteht bei im Ausland registrierten Teledienste-Anbietern das Interesse des Verbrauchers, leicht erkennbare und unmittelbar erreichbare Informationen darüber zu erlangen, welchem Recht die ausländische Gesellschaft unterliegt und wie die Vertretungsverhältnisse gestaltet sind. Das Landgericht führte hierbei zur Begründung aus, dass die Pflichtangaben dem Verbraucherschutz dienen. Soweit ein ausländisches Unternehmen um inländische Kunden wirbt, bestehe daher ein berechtigtes Interesse der Kunden zu wissen, in welchem Land der Anbieter eingetragen sei. Die ausländischen Anbieter müssen deshalb auch in diesen Fällen das ausländische Register und die Registernummer angeben.

https://www.fachanwalt.de/magazin/im...chen-webseiten
Dann solltest du vielleicht etwas genauer nachlesen...
Bei dem von dir genannten Beispiel geht es um ein Unternehmen welches um Kunden wirbt und erwas verkauft...
Auf der TT-Cup Seite finde ich aber irgendwie nix was zum Kauf angeht wird...
https://www.it-recht-kanzlei.de/nich...mspflicht.html

Wollen wir doch mal abwarten was nach der Meldung des Verstoßes dabei rauskommt...
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  #54  
Alt 24.10.2024, 20:29
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AW: Wer ist "TTcup.com"? (DTTB-Sponsor)

Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
Auch da gilt - wer Lesen kann, der ist klar im Vorteil.


"Nach § 3 Abs. 1 TMG gilt das Herkunftslandprinzip für ausländische Gesellschaften, so dass diese kein Impressum nach deutschem Recht haben müssen. Anders sieht der Fall jedoch aus, wenn eine deutsche Niederlassung besteht oder sich der ausländische Anbieter direkt zum Zwecke des Wettbewerbs an den deutschen Markt mit seinem Internetangebot richtet. Dann gilt die Impressumspflicht"


Ein Youtube-Kanal namens TT-Cup Germany erfüllt diese Voraussetzung.
Ebenso gilt:

Nach einem Urteil vom Landgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 28.03.2003, Az. 3-12 O 151/02) besteht bei im Ausland registrierten Teledienste-Anbietern das Interesse des Verbrauchers, leicht erkennbare und unmittelbar erreichbare Informationen darüber zu erlangen, welchem Recht die ausländische Gesellschaft unterliegt und wie die Vertretungsverhältnisse gestaltet sind. Das Landgericht führte hierbei zur Begründung aus, dass die Pflichtangaben dem Verbraucherschutz dienen. Soweit ein ausländisches Unternehmen um inländische Kunden wirbt, bestehe daher ein berechtigtes Interesse der Kunden zu wissen, in welchem Land der Anbieter eingetragen sei. Die ausländischen Anbieter müssen deshalb auch in diesen Fällen das ausländische Register und die Registernummer angeben.

https://www.fachanwalt.de/magazin/im...chen-webseiten
Dann solltest du vielleicht etwas genauer nachlesen...
Bei dem von dir genannten Beispiel geht es um ein Unternehmen welches um Kunden wirbt und erwas verkauft...
Auf der TT-Cup Seite finde ich aber irgendwie nix was zum Kauf angeboten wird...
https://www.it-recht-kanzlei.de/nich...mspflicht.html

Wollen wir doch mal abwarten was nach der Meldung des Verstoßes dabei rauskommt...
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  #55  
Alt 24.10.2024, 20:54
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AW: Wer ist "TTcup.com"? (DTTB-Sponsor)

Zitat:
Zitat von Lexmark Beitrag anzeigen
Dann solltest du vielleicht etwas genauer nachlesen...
Bei dem von dir genannten Beispiel geht es um ein Unternehmen welches um Kunden wirbt und erwas verkauft...
Auf der TT-Cup Seite finde ich aber irgendwie nix was zum Kauf angeboten wird...
https://www.it-recht-kanzlei.de/nich...mspflicht.html

Wollen wir doch mal abwarten was nach der Meldung des Verstoßes dabei rauskommt...
1. Wann brauchen Sie ein Impressum auf YouTube und wann nicht?

Nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals Telemediengesetz/TMG) brauchen alle geschäftlichen Inhalte in digitalen Medien ein Impressum - auch "Anbieterkennzeichnung" genannt. Es gilt: Treten Sie mit Ihrem YouTube-Kanal gewerblich auf, benötigen Sie ein Impressum. Ihr Social-Media-Auftritt ist immer dann gewerblich oder geschäftsmäßig, wenn Sie ihn langfristig benutzen um Gewinn zu erzielen - also damit Geld verdienen wollen. Dabei reicht es schon aus, wenn Sie durch Affiliate-Links, Werbebanner oder Kooperationen Einnahmen erzielen. Auch ein Verweis auf die geschäftliche Webseite, führt dazu, dass Ihr YouTube-Kanal impressumspflichtig ist. Oder wenn Sie Videos erstellen, die journalistisch-redaktionelle Inhalte haben. Das ist der Fall, sobald Sie meinungsbildende Beiträge erstellen.

Schaue dir einmal an, wie viele Werbung in den Spielen auf den Spielfeldbanden zu sehen ist

Ihr habt doch selbst gesagt, sie würden Geld verdienen - nur wir würden das Geschäftsmodell nicht verstehen. Und jetzt ist alles auf einmal angeblich nicht gewerblich, sondern unentgeldlich???


Auch in der Ukraine gibt es so etwas wie ein Handelsregister:

Der Erlass der ukrainischen Regierung Nr. 1422 vom 16. Dezember 2022 "Über die Änderung einiger Erlasse des Ministerkabinetts der Ukraine im Bereich des Notariats und der staatlichen Registrierung* ermöglicht wieder den Zugang zum einheitlichen staatlichen Register. Das Register ist vergleichbar mit dem deutschen Handelsregister. Das einheitliche staatliche Register umfasst Informationen zu juristischen Personen, Einzelunternehmen und öffentlichen Vereinen. Auskünfte werden nur dann in elektronischer Form erteilt, wenn die die Auskunft anfragende Person sich mit einer elektronischen Signatur identifizieren kann. Die Signatur kann über das staatliche Portal "ID.GOV.UA* beantragt werden.

https://www.gtai.de/de/trade/ukraine...egister-939572

Also müsste das ausländischen Register und die Registernummer im Impressum benannt werden

Geändert von HansWurst123 (24.10.2024 um 21:16 Uhr)
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  #56  
Alt 24.10.2024, 21:05
Lexmark Lexmark ist gerade online
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AW: Wer ist "TTcup.com"? (DTTB-Sponsor)

Was kannst du auf der TT-Cup Seite kaufen ? Nix.
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  #57  
Alt 24.10.2024, 21:20
ttarc ttarc ist offline
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Registriert seit: 24.10.2018
Ort: Ruhrgebiet
Beiträge: 924
ttarc ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)ttarc ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)ttarc ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)ttarc ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)ttarc ist ein sehr geschätzer Mensch dessen Wort hier Gewicht hat (Renommeepunkte mindestens +250)
AW: Wer ist "TTcup.com"? (DTTB-Sponsor)

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Nach europäischer Gesetzgebung gilt die DSGVO, aber im Land in dem der Firmensitz liegt evtl. eben nicht.
Der DSGVO ist es egal wo der Firmensitz liegt, wenn EU-BürgerInnen betroffen sind...

Zitat:
Drehen wir doch mal die Perspektive um und nehmen wir ein fiktives Beispiel um niemandem auf die Füße zu treten.

In unserem Land Fantasia gäbe es das Gesetz, dass kein Betreiber eines öffentliches Forums seinen Nutzern Werbung einblenden darf. Dieses Gesetz gälte auch für Betreiber von Foren im Ausland (wie z.B. tt-news in Deutschland), wenn es Einwohner von Fantasia (Fantasten) beträfe.

Dürfte dann also jetzt tt-news (ohne Niederlassung in Fantasien) entweder für die Fantasten die Werbung nicht einblenden oder müsste das Forum diese Nutzer blockieren.

Würdest du nicht auch sagen, dass dieses Fantasie-Gesetz in Deutschland nicht gelten würde?
Mir ist das https://de.wikipedia.org/wiki/Territorialitätsprinzip bekannt bzw. https://de.wikipedia.org/wiki/Auswirkungsprinzip welches nicht unumstritten ist...
Wer sich mit der Thematik im Zusammenhang mit der DSGVO beschäftigen möchte:
Study on the enforcement of GDPR obligations against entities established outside the EEA but falling under Article 3(2) GDPR
https://www.edpb.europa.eu/system/fi...12021_en_0.pdf

Zurück zum Beispiel: Der Betreiber kann es ignorieren, kann dann aber je nach Rechtslage bei Einreise in das Land mit entsprechenden Maßnahmen rechnen siehe Telegram/Durow auch wenn's da um ganz andere Sachen geht und nur vordergründig um die Sachen, die Frankreich da vorschiebt. Die Webseite könnte von lokalen Providern geblockt werden siehe bspw. https://de.wikipedia.org/wiki/Sci-Hub Man könnte den Forumsbetreiber auf eine Sanktionsliste setzen und ihn damit von Lieferungen aus Fantasien ausschließen etc.
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  #58  
Alt 24.10.2024, 22:30
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AW: Wer ist "TTcup.com"? (DTTB-Sponsor)

Zitat:
Zitat von Lexmark Beitrag anzeigen
Was kannst du auf der TT-Cup Seite kaufen ? Nix.
Natürlich handelt TT Cup geschäftsmäßig.

Du verwechselst hier die Begriffe geschäftsmäßig und gewerbsmäßig!

Auch in der aktuellen Fassung des § 217 StGB wurde geschäftsmäßig unter expliziter Bezugnahme auf bestehende Konventionen eingefügt. Der Ausdruck stand hierbei in Konkurrenz zum Ausdruck gewerbsmäßig, der in einigen früheren Gesetzesentwürfen präferiert wurde. Im Ergebnis bedeutet die Wahl von geschäftsmäßig im schließlich angenommenen Text eine deutliche Verschärfung, da Geschäftsmäßigkeit nach übereinstimmender Lesart (im Unterschied zur Gewerbsmäßigkeit) gerade keiner (finanziellen) Gewinnabsicht bedarf.

Die prototypische Bedeutung konturiert einen «in erwartbarer Weise wiederkehrenden Vorgang» (als Ereignis oder Tätigkeit), der mit einer Gewinnerziehlungsabsicht einher gehen kann, aber nicht muss.


Übrigens haben Amazon und Uber wie viele Jahre lang keine Gewinne erzielt - Jeff Bezos war sicher Vorsitzender einer gemeinnützigen NGO und keines Unternehmens


Und noch einmal - vorher haben doch alle noch gemeint, sie würden Gewinne erzielen, wir alle wären nur zu blöd das Geschäftsmodell zu verstehen. Und jetzt heißt es "ja aber sie verkaufen doch nix"
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  #59  
Alt 25.10.2024, 00:39
mithardemb mithardemb ist gerade online
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AW: Wer ist "TTcup.com"? (DTTB-Sponsor)

Zitat:
Zitat von ttarc Beitrag anzeigen
Der DSGVO ist es egal wo der Firmensitz liegt, wenn EU-BürgerInnen betroffen sind...
Es mag den ein oder anderen erschrecken. Wir können unsere Gesetze nicht in andere Ländern durchsetzen, sondern nur in unserem Rechtsraum. Umgekehrt gilt das natürlich auch. Ansonsten wären wir gezwungen sehr viele Dinge hier umzusetzen, die unseren Vorstellungen widersprechen.


Zitat:
Zitat von ttarc Beitrag anzeigen
Zurück zum Beispiel: Der Betreiber kann es ignorieren, kann dann aber je nach Rechtslage bei Einreise in das Land mit entsprechenden Maßnahmen rechnen siehe Telegram/Durow auch wenn's da um ganz andere Sachen geht und nur vordergründig um die Sachen, die Frankreich da vorschiebt. Die Webseite könnte von lokalen Providern geblockt werden siehe bspw. https://de.wikipedia.org/wiki/Sci-Hub Man könnte den Forumsbetreiber auf eine Sanktionsliste setzen und ihn damit von Lieferungen aus Fantasien ausschließen etc.
Absolut. Man kann diese Webseiten hier blockieren. Man kann gegen die Betreiber, wenn sie den europäischen Rechtsraum betreten persönlich vorgehen - falls man sie denn ermittelt. Man muss allerdings damit rechnen, dass andere Ländern dann ähnliche Maßnahmen gegen uns durchsetzen, wenn wir nicht ihre Gesetze bei uns umsetzen. Hier spielt dann die Frage der Wirtschaftskraft von Fantasien eine entscheidende Rolle.
__________________
SHA256: 6246c120f8d58fc617fbc53159dc
5c7864eb31f2f5ef5e8488f557ff08972dc4
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  #60  
Alt 25.10.2024, 01:33
HansWurst123 HansWurst123 ist gerade online
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AW: Wer ist "TTcup.com"? (DTTB-Sponsor)

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Es mag den ein oder anderen erschrecken. Wir können unsere Gesetze nicht in andere Ländern durchsetzen, sondern nur in unserem Rechtsraum. Umgekehrt gilt das natürlich auch. Ansonsten wären wir gezwungen sehr viele Dinge hier umzusetzen, die unseren Vorstellungen widersprechen.




Absolut. Man kann diese Webseiten hier blockieren. Man kann gegen die Betreiber, wenn sie den europäischen Rechtsraum betreten persönlich vorgehen - falls man sie denn ermittelt. Man muss allerdings damit rechnen, dass andere Ländern dann ähnliche Maßnahmen gegen uns durchsetzen, wenn wir nicht ihre Gesetze bei uns umsetzen. Hier spielt dann die Frage der Wirtschaftskraft von Fantasien eine entscheidende Rolle.
Es erschreckt absolut gar keinen, weil spätestens seit der Bürgergelddiskussion auch der gewöhnliche Bildzeitungsleser weiß, dass weder Finanzamt noch Sozialbehörden ermitteln können, was die ukrainischen Bürgergeldempfänger alles zu Hause an Vermögen haben, da kein automatischer Datenabgleich stattfindet. Das Gleiche gilt auch entsprechend für legale und illegale Unternehmer dort

Es gibt genügend Hebel an denen deutsche Behörden ansetzen können, da die Firma ja Geschäftskontakte in der EU unterhält und dort auch Sponsoring betreibt - das Geld bekommt der DTTB sicher nicht in großen Scheinen im Koffer überreicht

Das Beispiel Pawel Durow wurde auch schon genannt.

Dass der DTTB sich schämen sollte und noch ganz andere Namen verdient, muss der Verband auch jeden Monat aufs Neue beweisen - sonst wäre uns allen langweilig und es würde sich ja etwas zum positiven bewegen.

Geändert von HansWurst123 (25.10.2024 um 01:46 Uhr)
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