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Saarländischer TTB präsentiert von Leidinger Hotel Event Restaurant |
Umfrageergebnis anzeigen: Wie soll das 47. Drei-Königs-Turnier stattfinden | |||
Gar nicht | 1 | 6,67% | |
Vollkommen TTR-relevant | 2 | 13,33% | |
Ohne TTR-Relevanz | 10 | 66,67% | |
Nur die Jugend TTR-relevant, weil kostenfrei | 2 | 13,33% | |
Teilnehmer: 15. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen |
#11
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AW: Quo vadis Drei-Königs-Turnier?
Zitat:
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#12
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AW: Quo vadis Drei-Königs-Turnier?
Für's nächste Trainingsspielchen dann gleich auch noch ?
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Ej im-ta fey de-ja ee |
#13
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AW: Quo vadis Drei-Königs-Turnier?
Es kann dir ja gefallen oder auch nicht - nur wir reden hier gerade um die formellen Anforderungen und nicht um die Moral
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#14
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AW: Quo vadis Drei-Königs-Turnier?
Zitat:
Für Turniere außerhalb der WO, die somit nicht in den Zuständigkeitsbereich eines Verbandes fallen, ist eine Turnierlizenz notwendig? oder: Für Turniere die in click-tt aufgeführt werden ist eine Turnierlizenz notwendig und in click-tt werden nur Turniere geführt die innerhalb der WO gespielt werden? |
#15
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AW: Quo vadis Drei-Königs-Turnier?
Hallo Janosch,
weder noch. Das hängt von der Regelung des Verbandes ab: WO D 1.1 1 Turniergenehmigungen/Allgemeines 1.1 Veranstaltungen gemäß WO A 11.4.1 bedürfen einer vorherigen Genehmigung des für die Veran-staltung zuständigen DTTB oder Verbandes. Für Veranstaltungen gemäß WO A 11.4.2 und A 11.4.3 darf der zuständige DTTB oder Verband eine Genehmigungspflicht vorschreiben. WO A 11.4 11.4 Nicht weiterführende Veranstaltungen 11.4.1 Genehmigungspflichtige Veranstaltungen mit TTR-relevanten Konkurrenzen • Offene Turniere mit Individualwettbewerben • Offene Turniere mit Wettbewerben für vereinsübergreifende Mannschaften • Offene Turniere im Rahmen einer Turnierserie 11.4.2 Nach Maßgabe des zuständigen DTTB oder Verbandes genehmigungspflichtige Veranstal-tungen ohne TTR-relevante Konkurrenzen • Offene Turniere mit Individualwettbewerben • Offene Turniere mit Wettbewerben für vereinsübergreifende Mannschaften • Einladungsturniere 11.4.3 Sonstige, nicht weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften • Offene Turniere mit Wettbewerben für Vereinsmannschaften (wenn mit TTR-relevanten Konkur-renzen, dann genehmigungspflichtig) • Offene Turniere mit Wettbewerben für Vereinsmannschaften (wenn ohne TTR-relevante Kon-kurrenzen, dann genehmigungspflichtig nach Maßgabe des zuständigen DTTB oder Verban-des) 11.4.4 Nicht genehmigungspflichtige Veranstaltungen • Turniere für Auswahlmannschaften • Offene Pokalmeisterschaften für Vereinsmannschaften • Freundschaftsspiele Turniere außerhalb der WO kann es nur geben, wenn diese nicht unter diese Regeln fallen. Wenn der Verband also geregelt hat, dass eine Genehmigung auch für nicht TTR-relevante Veranstaltungen notwendig ist, dann ist dies in jedem Fall so. Nur wenn eine Genehmigung für nicht TTR-relevante Turniere nicht erforderlich ist, dann kann ein Turnier nicht in den Zuständigkeitsbereich des Verbandes fallen. Welche Verbände es wie geregelt haben muss man dann eben selber rausfinden.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
#16
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AW: Quo vadis Drei-Königs-Turnier?
Zitat:
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#17
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AW: Quo vadis Drei-Königs-Turnier?
In den meisten Verbände sind Veranstaltungen nach A 11.4.2 durch den Verband genehmigungspflichtig und fallen demnach unter die Turnierlizenz.
Ob das in deinem Verband so ist - im STTB ist dies der Fall - kannst du ja selbst in 2min in der WO nachlesen. Es wurde doch hier schon mehrfach genannt was nach A 11.4.4 nicht unter die Turnierlizenz fällt |
#18
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AW: Quo vadis Drei-Königs-Turnier?
Zitat:
Habe ich jemanden zitiert ? Nein ! Das war eine allgemeine Krtitik, an der Tatsache, dass selbst Spiele ausserhalb der WO wohl einer Turnierlizens bedürfen. Wie weit will man noch gehn, letztlich auch noch für Trainingsspielchen abkassieren und riesen Bürokratie aufbauen? Man kann nur hoffen, dass diese Turnierlizens bald wieder abgeschafft wird !
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Ej im-ta fey de-ja ee |
#19
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AW: Quo vadis Drei-Königs-Turnier?
Zitat:
Ihr könnt eben einfach nur eingeschränkt lesen, wenn das jetzt schon x Mal zitiert wurde: 11.4.4 Nicht genehmigungspflichtige Veranstaltungen * Turniere für Auswahlmannschaften * Offene Pokalmeisterschaften für Vereinsmannschaften * Freundschaftsspiele Für die gilt die Tunierlizenz nicht, für alles andere (je nach Verband) eben schon. Ist doch eigentlich relativ easy zu verstehen, wenn man möchte. Geändert von HansWurst123 (30.10.2024 um 21:56 Uhr) |
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