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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#71
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Zitat:
Es war kein Austritt aus dem Verein sondern ein Rücktritt aus dem Vereinsvorstand. Dieser Rücktritt basierte darauf, dass er den Vereinsausschluss mit der Begründung *für ungeimpfte Mitglieder* nicht mittragen wollte. Dass der Rücktritt etwas "bewirkt" hätte, kann ich auch nicht aus dem Beitrag rauslesen. Lediglich, dass man schlussendlich seiner Empfehlung gefolgt ist. Aber eine Kausalität hat er zumindest nicht zum Ausdruck gebracht.
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#72
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Sorry, Rücktritt meinte ich auch. Und ich habe es so verstanden, dass wenigstens letztendlich seiner Empfehlung gefolgt wurde*. Ist vielleicht ein kleiner Trost, denn der Schritt (Rücktritt) stand für den TE ja wohl schon fest.
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the lower you play, the harder you look.... |
#73
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Wenn man sich einmal anschaut wie vor Arbeitsgerichten argumentiert wurde, kann man anhand der Argumente auch ableiten, dass eine Nicht-Impfung keine Pflichtverletzung eines Vereinsmitglieds gegenüber einem Sportverein darstellt. Vorallem da über die Testung die gesetztlichen Corona-Auflagen dennoch eingehalten worden wären.
............ Arbeitgeber durften auch damals trotz einer, vom 16. März bis 31. Dezember 2022 erlassenen, einrichtungsbezogenen Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen nicht geimpfte Arbeitnehmer nicht einfach entlassen, sondern mussten diese an das zuständige Gesundheitsamt melden. Dieses konnte daraufhin ein Beschäftigungsverbot verhängen, mussten dies allerdings nicht. Erst nach diesem Beschäftigungsverbot konnte ein nicht geimpfter Arbeitnehmer gekündigt werden. https://sozialministerium.baden-wuer...ne-impfpflicht Man sieht also wie hoch die gesetztlichen Hürden waren. Analog dazu einfach jemanden wegen seines Impfstatus rausschmeißen, wäre in einem Sportverein sicherlich nicht möglich gewesen. Genauso zum Thema Abmahnung bei Verweigerung einer Impfung, aus einem Urteil vom BAG: "Allerdings muss der Arbeitgeber die Abmahnung aus der Personalakte entfernen, urteilte der fünfte Senat, genau wie schon die Vorinstanz (Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg, Urt. v. 28.02.2023, Az. 11 Sa 51/22). Denn eine solche solle "den Arbeitnehmer grundsätzlich auf eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten aufmerksam machen, ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auffordern und ihm mögliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung aufzeigen", so das BAG. Die Verweigerung einer Impfung sei keine solche Pflichtverletzung, sondern sei vom Selbstbestimmungsrecht aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gedeckt. Arbeitgebende hätten dies als höchstpersönliche Entscheidung der Arbeitnehmenden zu respektieren." https://www.lto.de/recht/hintergruen...g-rechtswidrig Geändert von HansWurst123 (08.11.2024 um 17:59 Uhr) |
#74
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Dass der Wortlaut "ungeimpfte Mitglieder" unpassend war ist ja schon geklärt. Die ganzen Aktionen die der Kollege gebracht hat sind allerdings unter aller Sau, so ein Verhalten hat in einem Sportverein nichts zu suchen.
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#75
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Zitat:
Und mit dieser "Sippenhaft" stellt man sich doch auf genau die gleiche Stufe. Wie gesagt, das Vereinsrecht hätte genügend andere Gründe für einen Ausschluss hergegeben. Da wäre mehr Souveränität und Fingerspitzengefühl von seitens der Vereinsführung notwendig gewesen, auf der einen Seite klare Grenzen zu setzen und nicht die emotionale Distanz völlig zu verlieren bzw. sich selbst unprofessionell zu verhalten. Geändert von HansWurst123 (08.11.2024 um 18:27 Uhr) |
#76
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Ich denke da bist du etwas zu hart im Urteil. An ne Unternehmensführung hätte ich auch den Anspruch aber nicht an zu meist Ehrenamtliche in den Vereinsvorständen die eigentlich nur das Wohlergehen ihrer Mitglieder und des Vereins im Sinn haben.
Noch dazu in solch einer dynamischen ungewohnten Situation ist es ja noch mal schwieriger richtig zu reagieren. Für mich schon absolut nachvollziehbar.
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