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| Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1
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Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners
Hallo Leute,
habe da mal eine Frage: Ein Gegner aus unserer Klasse ist zum Auswärtsspiel bei uns nicht angetreten. In der Hinserie gastierten wir dort. Da es sich um einen Verein von Wettbewerbsverzerrern handelt, möchten wir uns die Kilometer erstatten lassen. Nach §7.5 der WO ist das auch möglich. Kann mir jemand den Satz nennen, den ich pro KM abrechnen kann? Grüße Mirco
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5. AGGERTALER SCHINKENTURNIER 09.05 - 12.05.13 "Honesty is a very expensive gift, do not expect it from cheap people" |
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#2
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AW: Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners
Zitat:
Also beispiel einfache entfernung sind 50 km dann sind 50 km *2*2= 200 km *0,30 cent= 60 Euro denke ich ok.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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#3
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AW: Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners
Danke für die Antwort.
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5. AGGERTALER SCHINKENTURNIER 09.05 - 12.05.13 "Honesty is a very expensive gift, do not expect it from cheap people" |
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#4
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AW: Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners
Bei uns in Hessen gilt das aber nur für den Weg von Halle zu Halle bei einem Auswärtsspiel das später nicht zählt weil ein Verein zurückzieht. Oder wenn man zu einem Spiel fährt und erst vor Ort informiert wird, dass niemand da ist gegen den man spielen kann.
Es gilt keinesfalls für das Kilometergeld für irgendwelche Spieler, die erstmal anreisen müssen (zudem darf man ja keine Aufwandsentschädigung zahlen ^^). Wenn ihr also bei Euch gespielt hättet, dann gäbe es ja keine erstattungsfähigen Fahrtkosten. In "Hobbyklassen "sieht das Finanzamt eine "Fahrtkostenerstattung" nämlich sehr ungerne... Geändert von Cheftrainer (23.04.2007 um 00:00 Uhr) |
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#5
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AW: Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners
Bei uns hat sich auch gerade ein Verein erdreistet,
eine gesundheitsbedingte Abmeldung einer Jugend- Mannschaft mit der Bitte um Fahrtkostenerstattung zu belohnen. Den Rechenansatz von 30 ct. / Kilometer ist da auch gemacht / gebracht worden. Darauf hin habe ich mal bei unserem Verband nachgesehen--> Direkt bei dem Passus ist kein Betrag genannt... aber ein wenig dahinter: ----> 26ct/km [TTVN] Bevor ich diese Stelle mit Hilfe gefunden habe habe ich auch mal an anderen Stellen gesucht und bin beim LSB auch fündig geworden: Ebenfalls --> 26ct/km [LSB] Wir werden, sollte der eine Verein auf dieser Forderung weiterhin bestehen den Betrag kürzen auf eben 26ct/km und die Entfernung auf die Strecke von Halle zu Halle, d.h. um 5km. Bei "Heldenmannschaften" die aus Schabernack einfach nicht antreten ist das mit den Kostenforderungen verständlich und wohl auch ok, d.h. es wird von jedem akzeptiert. In unserem Fall, einer Jugend- Mannschaft (!) wo ein Spieler nach dem Bolzen mit Innenbandriß im Krankenhaus, ein Spieler mit umgeknickten Fuß beim Unsporttraining (Fußball) zu Hause und der dritte Spieler aufgrund besonderer Probleme nicht mit antreten konnte wird der negative Eindruck dieses einen fordernden Vereins wohl ewig hängen bleiben. Das solltest Du bei solchen Forderungen, wenn z.B: auch noch andere Mannschaften der betroffenen Vereine gegeneinander spielen, schon bedenken. Auf Nachfrage hier im Kreis ist mir von nur zwei weiteren Fällen berichtet worden, wo sich die Betroffenen auch nach nun 25 Jahren zum Teil nicht mal mehr mit der unteren Körper- Rückseite ansehen. Wir werden auf jeden Fall auch sehr nachtragend sein. Das Regelwerk böte da (leider) sehr viel Möglichkeiten. Auf das Niveau werden wir uns aber nicht herab lassen.
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vG, . . . wW -- |
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#6
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AW: Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners
Wis schon geschrieben ist natürlich die Straecke Hall zu Halle entscheidend. Nicht etwa irgendwelche Strecken wo spieler eingeflogen werden oder ähnliches. Natürlich kann man auch nicht auf 6 Autos bestehen sondern nur auf die tatsächlich notwendigen (bei Herrenmannschaften in der Regel 2). Alles andere müßte man ggf bestimmt nachweisen.
Dazu kommt ob das Sinn macht oder nicht. Klar ist schon immer das Risiko dabei blöde angegickt zu werden und auch nachtragend behandelt. Den Grund des Nichtantretens festzustellen ist natürlich immer so ne Sache. behaupten viele sind verletzt und Ersatzspieler nicht verfügbar könnte dann ja jeder.... Die Sache an sich finde ich schon sinnvoll und gerecht. Denn wenn sie im Hinspiel nicht auswärts antreten hat man ja im Rückspiel automatisch wieder Heimrecht (im WTTV zumindest) aber wenn sie das im Rückspiel machen (ZB weil der Weg zu weit ist, man keine Chance hat und die saison eh gelaufen ist) dann finde ich kann man wenigstens eine kleine Entschädigung dafür erwarten das man evtl im Hinspiel ne Stunde gefahren ist und nach ner Stunde Spielzeit und nem 9-0 wieder zurück fahren durfte...ist aber wie gesagt sicher Ansichtssache aber so ist es (im WTTV) geregelt. Den jeweiligen KM Satz kann man bestimmt beim Verband erfahren.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
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#7
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AW: Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners
Zitat:
relativ einfach hinterfragen, ob ein Spieler wirklich im Krankenhaus liegt. (einer aus Deiner Abteilung geht bestimmt auf die gleiche Schule...) Man muß diese Dinge / mit solchen Forderungen, auch wenn sie im Regelwerk stehen, mit einem gewissen Fingerspitzengefühl angehen. Nur mal so als Hinweis... Bevor du die Kohle einforderst schau erstmal unter Ordnungsgelder / Bußgelder etc. nach... was es zum Beispiel kostet nicht im einheitlichen Trikot aufzulaufen zum Beispiel. Will sagen: Es gibt so viele Möglichkeiten für Retourkutschen... ob das dann Spaß macht?
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vG, . . . wW -- |
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#8
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AW: Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners
Zitat:
Klar soll man sowas mit Fingerspitzengefühl angehen da stimme ich dir zu. Und es geht ja nicht um finanzielle Retorukutschen oder ähnliches. Da hat man ja nichts von wenn man das einleitet sondern nur der Verband. Von dem fahrgeld kann man demjenigen der hingefahren ist den Spritt bezahlen und allen Spielern nen Eisbecher. Das wäre ok. Außerdem soll es eben auch dazu dienen, Leuten die auf die Idee kommen wenn es einmal klappt, machen wir es nen zweites Mal den Wind aus den segeln zu nehmen. Vieleicht bemühen sich diese Leute dann beim nächsten Mal doch nochmal Ersatzspieler zu finden die mitfahren auch wenn es mühsam ist... Aber auch da hätte ich in eurem Fall wo ihr abgesagt habt vieleicht mit Kreativität und Fingerspitzengefühl ne andere Lösung gefunden denke ich... zb hätte man ja sagen können: offiziell verlegt bekommen wir es nicht wir vereinbaren nen Freundschaftsspiel am Saisonende/nem freien WE bei uns... Das Eis für alle danach zahlt ihr... oder sowas
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. Geändert von Fastest115 (23.04.2007 um 12:52 Uhr) |
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#9
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AW: Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners
Ich halte die Regelung für vernünftig. Die Fahrtkostenerstattung ist ja auch keine Strafe, sondern es werden dem Verein, der auswärts angetreten ist, die in etwa tatsächlich erstandenen Kosten für das Hinspiel erstattet. Grundlage von jedem Mannschaftsspielsystem ist nun einmal, dass ein Spiel zuhause und ein Spiel auswärts stattfinden muss. Es kann zwar einen Grund geben, auf die Erstattung zu verzichten, in aller Regel sollte aber die Erstattung verlangt werden. Der Verein, der nicht angetreten ist, hat ja auch keinen wirtschaftlichen Schaden. Wäre er angetreten, wären in etwa die gleichen Kosten entstanden.
Eine andere pragmatischere Überlegung: Ich habe noch nie gehört, dass eine Mannschaft nicht angetreten ist, weil sie keine Lust haben. Immer sind Verletzungen, Klassenfahrten, Krankheiten usw. der Grund. Das kann aber nicht sein, weil von den aus diesen Gründen abgesagten Spielen sicherlich mehr als 90% auswärts stattfinden. |
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#10
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AW: Fahrtkostenerstattung bei Nichtantreten eines Gegners
Zitat:
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