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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #991  
Alt 03.02.2011, 16:35
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Ja, bin von einem alten T4 ausgegangen, habe übersehen, dass im September 2010 ein neues rausgekommen ist. Auch in der aktuellen Version, wie man einen Belag zulassen soll steht folgendes drin:
[...]
Sorry, aber ich habe schlicht keine Lust dazu hier Statler und Waldorf-mäßig - wie von Rena-Hunter aufgezeigt - bis ins Unendliche irgendwelche ITTF-Richtlinien zu zitieren. Irgendwann sollte es mal gut sein

Du wirst damit eh nicht aufhören und immer wieder was Neues aus dem Hut zaubern. Wenn es dir darum geht auf Gedeih und Verderb recht zu behalten - meinetwegen. An der eigentlichen Tatsache, dass die ITTF selbstverständlich jeden Hersteller dazu bewegen kann Beläge so auszuliefern wie sie das gerne hätte, wird es nichts ändern. Dass das so ist sollte zwar auch jedem ohne irgendwelche Regeln oder Bestimmungen zitieren zu müssen klar sein, aber für dich hatte ich extra auch noch den dazu niedergeschriebenen Passus in der von dir geliebten technical leaflet T4 rausgesucht und zitiert.

8. Withdrawal of authorisation of racket coverings
It should be noted:
1. that the Equipment Committee has been instructed to deny
authorisation to any racket covering that it deems detrimental to the
sport,

2. that Board of Directors (BoD) has the right to withdraw the
authorisation of any racket covering at any time, if it finds it
detrimental to the sport (The Law 3.2.1.1),


Das findet sich auch selbstverständlich in den Regeln, wie dort beschrieben, selbst wieder.

2.1.1 Für Genehmigung und Zulassung von Spielmaterial ist, im Auftrag des
BOD, das Materialkomitee zuständig. Das BOD kann eine Genehmigung
oder Zulassung jederzeit zurücknehmen, wenn ihr Fortbestehen für den
Tischtennissport schädlich wäre.


Das die ITTF auch regel- und bestimmungsmäßig eine ausreichende Handhabe hat Hersteller jeder Zeit wegen unzulässiger VOC-Gehälter die Zulassung zu entziehen wird jedem der die Augen davor nicht verschießt klar sein.

Warum sie - die ITTF - es nicht durchsetzt, steht allerdings nirgendwo niedergeschrieben. Lese einfach mal den Beitrag von Noppenzar, der den Aspekt des Geldflusses behandelt. Das ist aller Wahrscheinlichkeit nach der springende Punkt. Auch die ITTF beißt nicht in die Hand die sie füttert.
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  #992  
Alt 03.02.2011, 17:11
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Setz-It Setz-It ist offline
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Ja, gut, auf dieser Basis kann nach Gutdünken jeder Belag unter einem Vorwand von der Liste fliegen (zu schnell - schlecht für den Sport, zu langsam - schlecht für den Sport, zu griffig - schlecht für den Sport), nicht jedoch auf der Grundlage einer konkreten definierten Materialeigenschaft, da es, um es nochmal zu sagen, für ausgelieferte Beläge keine zulässigen VOC-Grenzen gibt, bzw. diese nirgends veröffentlicht sind. Soll ein Hersteller erraten, wieviel VOC ein eingeschweißter Neubelag ausdünsten darf, wenn es keine Richtwerte hierfür gibt, oder soll er sich durch den Entzug der Zulassung überraschen lassen?

Wie ein Belag, der nach genügend (und auch empfohlenen) Auslüften und Aufkleben einen korrekten Schläger ergibt, so schlecht für den Sport sein kann, dass die Zulassung widerrufen werden muss, wird durch dein Zitat aber auch nicht geklärt...
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  #993  
Alt 03.02.2011, 19:12
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bas bas ist offline
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Ja, gut, auf dieser Basis kann nach Gutdünken jeder Belag unter einem Vorwand von der Liste fliegen (zu schnell - schlecht für den Sport, zu langsam - schlecht für den Sport, zu griffig - schlecht für den Sport), nicht jedoch auf der Grundlage einer konkreten definierten Materialeigenschaft, da es, um es nochmal zu sagen, für ausgelieferte Beläge keine zulässigen VOC-Grenzen gibt, bzw. diese nirgends veröffentlicht sind. Soll ein Hersteller erraten, wieviel VOC ein eingeschweißter Neubelag ausdünsten darf, wenn es keine Richtwerte hierfür gibt, oder soll er sich durch den Entzug der Zulassung überraschen lassen?
... doch: 3ppm. Denn alles andere fällt beim Test mit MiniRae durch und ist somit "schlecht für den Sport" ...
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Das Schönste am Sport ist der anschließende Durst!
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  #994  
Alt 04.02.2011, 00:38
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Wen interessiert eigentlich, was die ITTF machen könnte?
Wie es ausschaut wollte die ITTF, dass die Beläge bei den Herstellern auslüften, diese haben dem widersprochen und ide ITTF hat es einfach geschluckt.

Die Möglichkeiten mögen da sein, sie werden aber auch nicht genutzt.

Natürlich darf man nicht vergessen, dass die Hersteller sicherlich eine große Lobby darstellen.
__________________
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  #995  
Alt 04.02.2011, 11:11
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Ja, gut, auf dieser Basis kann nach Gutdünken jeder Belag unter einem Vorwand von der Liste fliegen (zu schnell - schlecht für den Sport, zu langsam - schlecht für den Sport, zu griffig - schlecht für den Sport), nicht jedoch auf der Grundlage einer konkreten definierten Materialeigenschaft, da es, um es nochmal zu sagen, für ausgelieferte Beläge keine zulässigen VOC-Grenzen gibt, bzw. diese nirgends veröffentlicht sind.
*Grins*

Soll ich das jetzt so verstehen, dass du der Meinung bist, dass es im Sinne des TT-Sportes ist, wenn Hersteller auf VOC-Grenzwerte nicht achten müssen, aber den Sportlern unter Hinweis auf gesundheitliche Gefahren einst das Frischkleben und nun auch das einmalige Kleben mit VOC-haltigen Klebern vorboten wurde? Ich nenne ein solches Vorgehen der ITTF Janusköpfigkeit in Reinkultur.

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Soll ein Hersteller erraten, wieviel VOC ein eingeschweißter Neubelag ausdünsten darf, wenn es keine Richtwerte hierfür gibt, oder soll er sich durch den Entzug der Zulassung überraschen lassen?
Urgs... jetzt wird's ja immer haarsträubender, was du dir da als Rechtfertigung zurechtbiegst...

Du bist also wirklich der Meinung, dass die Hersteller völlig ahnungslos sind und als zugelassene Zulieferer für den TT-Sport nix von den VOC-Grenzwerten, die die Sportler einzuhalten haben, wissen Das allein ist schon eine sehr merkwürdige Sichtweise...

Selbstverständlich muss keinem Hersteller mit der Brechstange von heute auf morgen die Zulassung entzogen werden. Eine freudliche aber bestimmende Aufforderung die Beläge ab sofort nur noch unter der Einhaltung der VOC-Grenzwerte, die für die ausübenden Sportler gilt, ausliefern zu dürfen, reicht doch völlig aus.

Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Wie ein Belag, der nach genügend (und auch empfohlenen) Auslüften und Aufkleben einen korrekten Schläger ergibt, so schlecht für den Sport sein kann, dass die Zulassung widerrufen werden muss, wird durch dein Zitat aber auch nicht geklärt...
Manchmal schaffst du es glatt, dass mir die Kinnlade runterklappt

Willst du jetzt die nicht von der Hand zu weisenden Probleme leugnen, die durch ITTF zugelassene Beläge, die im Auslieferungszustand nicht den - für die Sportler gültigen - ITTF Richtlinien des zulässigen VOC-Gehalts von 3 ppm (bald 2 ppm) entsprechen, entstanden sind

Das wird in der Tat nicht durch zitieren einer vorhandenen und anwendbaren Möglichkeit, diesbezüglich Abhilfe schaffen zu können, geklärt. Das hat schlicht die Praxis geklärt
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  #996  
Alt 04.02.2011, 12:26
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Setz-It Setz-It ist offline
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Wenn das nicht klar wird, ich bin nicht persönlich dafür, dass in einem neuen Belag VOC sein dürfen, sondern interpretiere die mir zugänglichen Regeln so, dass es nicht klar geregelt ist. Somit ist auch dein Vorwurf der Rechtfertigung völlig an den Haaren herbeigezogen, da ich überhaupt kein Interesse daran habe, dass VOC-haltige Beläge in den Handel dürfen. Ein Neubelag muss in irgendeinem festgelegten Setup (miniRAE oder anderes Gerät?) gemessen werden, um vergleichbare Werte zu erheben, die sich mit miniRAE auf dem fertiggeklebten Schläger vergleichen lassen. Es gibt aber keine Anweisung wie "Neubelag wird auf Platte aus Material X aufgelegt, soundsoviel Minuten ausgelüftet und bei Temperatur T mit Messverfahren Y auf VOC vermessen. Hierbei darf Grenzwert Z nicht überschritten werden." Wenn so eine Bestimmung irgendwo existieren würde, hätten wir die Diskussion hier nicht.
Dass ein ungeschnittener Belag mehr VOC ausdünsten könnte als ein geschnittener, dass ein Belag auf einer Metallplatte mehr in eine Richtung ausdünstet als wenn der Belag in die Luft gehalten wird usw. würde nach meiner Einschätzung zu unterschiedlichen, nicht vergleichbaren Messwerten führen.
Das fehlt bislang und müsste ergänzt werden. Außerdem müsste man per Regel einführen, dass auch früher zugelassene Beläge diese Vorgaben erfüllen müssen.

Die Hersteller wissen natürlich von den Vorgaben der Schlägerkontrollen, können aber argumentieren, dass der Auslieferungszustand damit erstmal nichts zu tun hat, da der Belag durch das empfohlene Auslüften ohne Probleme die miniRAE-Kontrollen bestehen kann.

Wenn es wirklich Ärger mit der ITTF geben sollte, ohne dass es eine genauere Regel gibt, schreibt jeder Hersteller groß auf sein Belagscover "Achtung, Belag muss vor Verwendung 4 Wochen ausgelüftet werden." Und dann?

Die Probleme durch die Beläge, die neu aufgeklebt zuviel VOC ausdünsten leugne ich überhaupt nicht, aber sind sie wirklich "detrimental to the sport"? Weisen sie nicht eher auf Regellücken hin (fehlende Definition des Auslieferzustandes) und nützen damit eher dem Sport? Die Definition von "detrimental to the sport" ist ohnehin sehr schwammig. Nützt zum Beispiel ein völlig überteuerter Belag dem Sport oder einer, der sich sehr schnell abnutzt?

Man sollte nicht durch das Entziehen einer Zulassung versuchen, ein löchriges Regelgefüge zu verteidigen. Es reicht völlig aus, dass man in einer Regel sagt
"Ein Schläger darf nur X ppm VOC im miniRAE haben." und dass man in einer extra Regel den Auslieferungszustand von Belägen definiert, dann dürfen bloß noch zugelassene OG-/Schwammkombis, die nach September 2010 (erneut) zugelassen worden sind, gespielt werden. Da muss ziemlich viel geändert werden und bis dahin muss man sich mit dem unbefriedigenden Istzustand auseinandersetzen: Veröffentlichung von problematischen Belägen und Boykott derselben. Bezug der Kombinationen direkt vom Hersteller incl. zertifiziertem VOC-Nachweis usw. usf.
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  #997  
Alt 04.02.2011, 12:33
cloud 9 cloud 9 ist offline
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cloud 9 trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)cloud 9 trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)
AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

@Brett13:

Ganz offensichtlich kein "Brett" vorm Kopf!

(Für einige Hersteller könnten die Bretter wohl auch gar nicht dick genug sein, mit denen ihre Kunden herumlaufen würden...)

Und auch die Verbände halten sich vornehm zurück!
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  #998  
Alt 04.02.2011, 13:27
User 17544 User 17544 ist offline
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@ Setz-It:

Wir drehen uns offensichtlich im Kreis. Meinetwegen kann eine Änderung zum Guten hin - nämlich, dass die Hersteller Beläge zukunftig nur noch ausliefern dürfen, wenn sie den VOC-Grenzwert einhalten - auch mit einer Änderung der technical leaflet T4 umgesetzt werden. Das ist jedenfalls das Stück Papier, was die einzuhaltenden Anforderungen für die Zulässigkeit eines Belages vorgibt. In den Laws muss so etwas nicht unbedingt drinstehen. Das wäre allenfalls "nice to have"...

Augenblicklich ist es aber so, dass die jetzt schon gültigen T4 der ITTF den nötigen Handlungsspielraum geben um auch ohne eine Änderung auf die Auslieferung VOC-grenzwertkonformer Beläge zu bestehen. Die ITTF muss das gegenüber den Herstellern auch gar nicht argumentativ untermauern und die Hersteller haben auch gar nicht die Möglichkeit, das - mit welchen Argumenten auch immer - zu verhindern. Jedenfalls nicht nach Regel- und Bestimmungslage.

...und das:

Wenn es wirklich Ärger mit der ITTF geben sollte, ohne dass es eine genauere Regel gibt, schreibt jeder Hersteller groß auf sein Belagscover "Achtung, Belag muss vor Verwendung 4 Wochen ausgelüftet werden." Und dann?

ist ja wohl keine ernst gemeinte Frage

Wenn ein Hersteller so etwas auf ein Produkt schreibt, dass er eigentlich gern verkaufen möchte, muss er ganz schön dämlich sein

Aber wer weiß, vielleicht würde das auch einige Spieler besonders dazu reizen, den Belag zu kaufen

Schönes Wochenende
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  #999  
Alt 04.02.2011, 14:36
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bas bas ist offline
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

#1000 :d
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  #1000  
Alt 04.02.2011, 15:16
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@Brett13

Stelle dir einfach vor, dass es in Wirklichkeit keine fertigen Beläge verkauft werden. Beispiel: tiefgefrorene Lebensmittel. Man kann sie auch nicht sofort essen.
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