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Themen-Optionen |
#1001
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AW: MyTischtennis statt click-tt?
Zitat:
![]() ![]() ![]() Vermutlich wusste keiner, inklusive mir, um die Möglichkeit wo man dann die Kontaktdaten bei Nichtveröffentlichung findet? Danke auf jeden Fall für den Hinweis. Evtl. könnte man diese Möglichkeiten ja mal in einem der Rundschreiben erwähnen/erklären, insbesondere da das Thema Datenschutz ja aktuell recht brisant ist. (würde bestimmt sogar signalisieren, dass man das Thema im Verband ernst nimmt) ![]()
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http://youtube.com/@larskriegeltischtennis |
#1002
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AW: MyTischtennis statt click-tt?
Zitat:
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#1003
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AW: MyTischtennis statt click-tt?
Eben... Lies dir mal die Erklärungen durch, was juristisch berechtigtes Interesse bedeutet. Und das gilt zu prüfen, wenn es nicht gegeben ist, kann das Portal sofort dicht machen.
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#1004
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AW: MyTischtennis statt click-tt?
Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW hat die Unterlagen, die der WTTV zur Verfügung gestellt hat, gesichtet und ist zu einem Ergebnis gekommen.
Zitat:
Wir, fast alle ohne Detailkenntnis, sollten die Antwort, die bis 25. März eingefordert wurde abwarten. Ich empfehle jedem nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung bei dem jeweiligen Landesverband anzufragen, zusätzlich in welcher Form eine Einverständniserklärung zur Datenweitergabe vorliegt. Art. 15 DSGVO Auskunftsrecht der betroffenen Person 1. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen: 1. die Verarbeitungszwecke; 2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden; 3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen; 4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer; 5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung; 6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde; 7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten; 8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person. 2. Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden. 3. 1Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. 2Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. 3Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt. 4. Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen. |
#1005
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AW: MyTischtennis statt click-tt?
die Luft scheint dünn zu werden....
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#1006
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AW: MyTischtennis statt click-tt?
Zitat:
Bei einer GmbH ist ja für die Öffentlichkeit auch das Problem, zumindest hier in dem diskutierten Konstrukt, dass nicht kommuniziert wird und für die Masse auch nicht einsehbar ist, wieviel Geld "über Ecken" von ausserhalb herausgezogen wird. GF-Gehalt, eventuell Firnenwagen, möglicher Weiterverkauf der Anteile der Investoren. Da gibt es ja wenig Infos zu. Es wird eine Zahl veröffentlicht,das Geld was an die Verbände geht. In der G +V von mytt steht das unter "Betriebsausgaben". Eine GewinnAUSSCHÜTTUNG", wie man vielleicht glauben könnte, ist das nicht. So wie ich das verstanden habe hat die mytt die Gewinne, sofern es welche gab, immer im Unternehmen belassen, was steuerlich für die Investoren ja auch Sinn ergibt. Ebenso weiß niemand, wie hoch die Betriebsausgabem für die Gebühren für die Nutzung der Daten an Click-tt sind. Und die Gesellschafter von Click-tt sind dann auch wieder die Verbände, die aus Mitgliedsbeiträgen die Firma "Nu" bezahlen. Alles schlussendlich für Dritte, also das normale Verbandsmitglied, kaum nachzuvollziehen, wer wo am Ende partizipiert. Nur sollte Jedem klar sein, das bei solchen "PPP" (Private-Public-Partnership) Projekten der Investor auf Dauer immer mitverdienen muss, sonst macht es für ihn ja überhaupt keinen Sinn. Ob nun laufend über GF-Gehälter, späteren Anteilsverkauf oder Gewinnausschüttungen, das spielt keine Rolle. Das ist ähnlich wenn Städte ein Rathaus bauen. Kreditfinanziert ist es irgendwann bezahlt. Belastet aber die aktuelle Liquidität und lässt dem Bürgermeister weniger Etat. Lässt man es bauen und mietet für die nächsten 50 Jahre teuer an, dann dreht sich der Liquiditätsvorteil irgendwann um und man zahlt und zahlt und zahlt. Oft wird sowas dann ja auch in eine externe GmbH ausgelagert, wo verdiente Parteigenossen dann als GF oder im Verwaltungsrat noch schön mit ein paar Euro nebenher versorgt werden. Als Argument für so etwas kommt halt immer, dass es die öffentliche Hand nicht selbst vorfinanzieren muss etc.. Das langfristig ein Dritter im Boot mitverdienen muss, weil sonst ein Investment gar keinen Sinn macht, vergessen Viele. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass im Fall mytt nicht langfristige Verträge geschlossen wurden, mit denen die Investoren rechtlich auf der sicheren Seite sind. Die wissen sicher genau, was sie tun, schliesslich hat man ja bei Golf und Tennis schon ähnliche Projekte am laufen gehabt, bevor man im TT eingestiegen ist. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass der Verband mehr oder weniger an dem Projekt festhalten muss, weil es sonst sehr teuer werden könnte. Aber: Nichts genaues weiss man nicht. Und wie Devil schon sagte, würden sich die meisten hier so ein Geschäft auch nicht entgehen lassen. Herrn Lang und den Investoren ist auch kein Vorwurf zu machen. Die Aufgabe eines Privatunternehmens ist ja nicht dafür zu sorgen, dass alle zufrieden sind. Man will und muss ja einen Return of Invest erzielen. |
#1007
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AW: MyTischtennis statt click-tt?
Zitat:
1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aller Betroffenen ist NICHT ERFORDERLICH! 2. Die Interessen und Grundrechte eines jeden Tischtennis-Spielers überwiegen hier, sodass der Schutz derer Daten erforderlich ist und vorgeht. MyTT hat sicherlich ein ganz großes Interesse an unseren Daten, aber ein Berechtigtes erkenne ich nirgends. Im übrigen ist dem Landesdatenschutzbeauftragten NRW die MyTT erstmal relativ egal. Es wird hier erstmal auf die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe von WTTV an MyTT geschaut und hier hat der WTTV ja schon ein Problem, wie scheinbar auch der Landesdatenschutzbeauftragte erkannt hat. Insofern verhungert die MyTT an Daten automatisch, wenn der WTTV rechtmäßig agiert. Der WTTV hat mit MyTT wahrscheinlich eine vertragliche Beziehung und darf sicherlich bestimmte Daten mit MyTT austauschen. Das ist aber dann kein Freifahrtschein für sämtliche Spieler-Daten. Knackpunkt ist und bleibt die Einwilligung des Betroffenen, dessen Daten verarbeitet bzw. weitergegeben werden sollen, zumindest wenn es personenbezogene Daten sind. Und die fehlt dem WTTV nun mal (Zumindest in meinem persönlichen Fall) Wäre ja der Oberhammer, wenn jedes Unternehmen mit Daten machen könnte, was es will und sich dann auf 6f beruft... ![]() Aber warten wir tatsächlich mal ab, wie der WTTV dem Landesdatenschutzbeauftragten NRW nun antwortet. Das wird sehr spannend. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, studiere aber Recht auf Master und denke auch, dass die Luft für den WTTV dünn wird. Ich kann aber auch daneben liegen, daher warte ich entspannt einmal ab. Ich habe solange gewartet, da macht mir dieser Monat nun auch nichts mehr aus. Geändert von Noppen-Rasierer (03.03.2019 um 19:44 Uhr) |
#1008
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AW: MyTischtennis statt click-tt?
Zitat:
wenn dieser Gedankengang so einfach wäre, bräuchten wir gar nicht darüber diskutieren. MyTT hat - glaube ich - nicht umsonst diesen Paragraphen angegeben: https://www.pingdigital.de/blog/2017...der-dsgvo/1186 und hier noch mal konkret, was der 6f in Bezug auf Sportveranstaltungen bedeutet: Art. 6 f DSGVO (Berechtigtes Interesse)
Was jetzt unter dem 6 f NICHT fallen würde, wären z.B. Gesundheitsdaten der Spieler, sexuelle Neigung oder Relgion und andere personenbezogene Daten, wo dann das Interesse der Person überwiegt. Und nochmal im Detail alles erklärt: https://www.baden-wuerttemberg.daten...-der-DSGVO.pdf Geändert von olaf242 (04.03.2019 um 04:31 Uhr) |
#1009
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AW: MyTischtennis statt click-tt?
Zitat:
Nun aber trotzdem nochmal kurz zu deinen Zeilen: Wo erkennst du denn ein Erfordernis? Warum sind die Daten für MyTT erforderlich? Weil die sonst Ihre Plattform dicht machen müssen? Das musst du mir dann schon erklären, wenn du der Meinung bist, dass die Daten erforderlich sind. Ich beziehe mich unter anderem ganz allgemein gehalten auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung, das jeder Mensch in Deutschland hat. Dieses Recht überwiegt gegenüber jeglichem Interesse der MyTT. Dein Beispiel aus dem Fußball-Stadion hinkt. Der Betreiber eines Fußballstadions muss ggfs. Sicherheitsvorkehrungen einhalten. Dieser kann dadurch selbstverständlich ein berechtigtes Interesse an Daten haben, um zur Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen Menschen vom Stadionbesuch ausschließen zu können. Das ist etwas völlig anderes und ein klassisches Beispiel für ein korrektes berechtigtes Interesse. Außerdem habe ich beim Ticketkauf dann selbst die Möglichkeit, zu entscheiden, ob ich der Verarbeitung meiner Daten im Rahmen des Ticketkaufs zustimme, weil ich dieses Ticket gerne haben möchte, oder ob ich es nicht möchte und auf den Ticketkauf freiwillig verzichte. Mal was grundsätzliches: Ich und auch jeder andere hat grundsätzlich das Recht, selbst bestimmen zu können, was mit den personenbezogenen Daten passiert. Auch wenn MyTT das anders sehen mag, ist die Rechtsansicht der MyTT deswegen noch lange nicht richtig. Mein Gefühl ist eher, dass die MyTT hier fundiertem Halbwissen prahlt, um andere, wie z. B. auch dich, von Ihrer Rechtsansicht zu überzeugen. Aber wie gesagt: Abwarten und Tee trinken. Ich bin da sehr entspannt und lasse den Landesdatenschutzbeauftragten einfach mal machen. |
#1010
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AW: MyTischtennis statt click-tt?
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Zeig mir doch mal einen Gesetzestext, wo genau Deine Vermutung genau interpretiert ist? Ich sehe das nach wie vor anders (wie oben in den PDF Dateien auch erläutert, was ist z.B. ein berechtigtes Interesse und was darf ein Verein/Verband damit tun). Geändert von olaf242 (04.03.2019 um 10:30 Uhr) |
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