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  #1001  
Alt 02.03.2019, 12:56
Kriegela Kriegela ist gerade online
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AW: MyTischtennis statt click-tt?

Zitat:
Zitat von Bernie Bär Beitrag anzeigen
Hallo Lars,

Du kannst im persönlichen Bereich bei allen Daten zwischen veröffentlichen und nicht veröffentlichen wählen.
Wenn Du bei allen nicht veröffentlichen eingibst, ist z.B. Tel. und Mail nur für die Mannschaften sichtbar, die in Deiner Gruppe spielen und das auch nur im geschützten Bereich.
Das hatte ich getan, mit der Konsequenz das dann alle Verlegungsanfragen an den Abteilungsleiter geschickt wurden. Der war mir natürlich sehr Dankbar dafür.

Vermutlich wusste keiner, inklusive mir, um die Möglichkeit wo man dann die Kontaktdaten bei Nichtveröffentlichung findet?

Danke auf jeden Fall für den Hinweis. Evtl. könnte man diese Möglichkeiten ja mal in einem der Rundschreiben erwähnen/erklären, insbesondere da das Thema Datenschutz ja aktuell recht brisant ist. (würde bestimmt sogar signalisieren, dass man das Thema im Verband ernst nimmt)
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  #1002  
Alt 02.03.2019, 13:01
User 59267 User 59267 ist offline
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AW: MyTischtennis statt click-tt?

Zitat:
Zitat von olaf242 Beitrag anzeigen
Du verwechselst berechtigtes Interesse juristisch und umgangssprachlich... Ich habe oben einen Link dazu angegeben, wo alles erklärt ist. Dieses berechtigte Interesse gilt juristisch im Zweifel zu prüfen, weil nur darauf bezieht sich MyTT. Und ich sehe das Interesse berechtigt, ob kommerziell das verwertet wird oder nicht. Aber ich bin auch kein Jurist.
Ich sehe das berechtigte Interesse nicht. Bin aber ebenso wenig Jurist.
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  #1003  
Alt 02.03.2019, 13:12
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AW: MyTischtennis statt click-tt?

Zitat:
Zitat von Schnix Beitrag anzeigen
Ich sehe das berechtigte Interesse nicht. Bin aber ebenso wenig Jurist.
Eben... Lies dir mal die Erklärungen durch, was juristisch berechtigtes Interesse bedeutet. Und das gilt zu prüfen, wenn es nicht gegeben ist, kann das Portal sofort dicht machen.
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  #1004  
Alt 02.03.2019, 13:41
maninblack maninblack ist offline
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AW: MyTischtennis statt click-tt?

Der Datenschutzbeauftragte des Landes NRW hat die Unterlagen, die der WTTV zur Verfügung gestellt hat, gesichtet und ist zu einem Ergebnis gekommen.

Zitat:
Zitat von Noppen-Rasierer Beitrag anzeigen
Guten Tag zusammen,

Zwischenzeitlich habe ich nun die umfangreichen Unterlagen, die mir von dem WTTV zur Verfügung gestellt worden sind, sichten und bewerten können.

Folgendes habe ich dem WTTV mit Schreiben vom heutigen Tag im Ergebnis mitgeteilt:

„Die Weitergabe personenbezogener Spieler-Daten durch den WTTV an die myTischtennis GmbH zur Veröffentlichung zu kommerziellen Zwecken - ohne wirksame Einwilligungserklärung - begegnet durchgreifenden datenschutzrechtlichen Bedenken.

Die Erteilung der Spielberechtigung durch den WTTV darf vielmehr nicht an das Einverständnis in die Veröffentlichung durch die Plattform gekoppelt werden. Vielmehr ist eine Einwilligung nur dann wirksam, wenn sie auf freiwilliger Basis erfolgt und auch jederzeit für die Zukunft widerrufen werden kann.“

Ich habe den WTTV daher nochmals aufgefordert, zu meinen rechtlichen Bedenken Stellung zu nehmen und zu erläutern, wie er diese ausräumen wird – etwa durch Anpassung des Spielberechtigungsantrages oder der Beendigung der Weitergabe der personenbezogenen Daten.

Ich habe mir dafür eine Frist bis zum 25.03.2019 vorgemerkt.

Bezüglich des weiteren Fortgangs des Verfahrens werde ich unaufgefordert auf Sie zurückkommen.

Mit freundlichen Grüßen
Die Behörde hat täglich mit dieser Thematik zu tun und macht sich es sicher nicht leicht.

Wir, fast alle ohne Detailkenntnis, sollten die Antwort, die bis 25. März eingefordert wurde abwarten.

Ich empfehle jedem nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung bei dem jeweiligen Landesverband anzufragen, zusätzlich in welcher Form eine Einverständniserklärung zur Datenweitergabe vorliegt.


Art. 15 DSGVO Auskunftsrecht der betroffenen Person
1. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:
1. die Verarbeitungszwecke;
2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten;
8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
2. Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
3. 1Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. 2Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. 3Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.
4. Das Recht auf Erhalt einer Kopie gemäß Absatz 3 darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.
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  #1005  
Alt 02.03.2019, 14:32
Benutzerbild von Peter Igel
Peter Igel Peter Igel ist offline
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AW: MyTischtennis statt click-tt?

die Luft scheint dünn zu werden....
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  #1006  
Alt 02.03.2019, 15:26
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AW: MyTischtennis statt click-tt?

Zitat:
Zitat von Keks89 Beitrag anzeigen
Ich hab selten soviel wirtschaftlichen Schwachsinn in einem Kommentar gelesen.

Ich frag mich welches Finanzamt der Welt einer GmbH das Gewerbe entziehen will . Schonmal was davon gehört, dass eine GmbH eine eigenständige juristischen Person ist?
Du kannst 200x Jahre ne schwarze Null schreiben wie du lustig bist, weil ne Kap keine Progression hat......

Das was du meinst ist Liebhaberei.... gibt es aber bei Kaps nicht
Devil meint, glaube ich, eher das heutige Gebaren in der gesamten Internetwirtschaft. Die ganze Start'Up Szene arbeitet ja nicht mehr klassisch gewinnorientiert. Ziel ist vielmehr ein lukrativer Exit. Die Kapitalgeber machen das mit, weil der eine Jackpot (Amazon, Facebook, Google) ein Vielfaches von dem einbringt, was vorher in 100 anderen Projekten versenkt wurde.

Bei einer GmbH ist ja für die Öffentlichkeit auch das Problem, zumindest hier in dem diskutierten Konstrukt, dass nicht kommuniziert wird und für die Masse auch nicht einsehbar ist, wieviel Geld "über Ecken" von ausserhalb herausgezogen wird.

GF-Gehalt, eventuell Firnenwagen, möglicher Weiterverkauf der Anteile der Investoren. Da gibt es ja wenig Infos zu.

Es wird eine Zahl veröffentlicht,das Geld was an die Verbände geht. In der G +V von mytt steht das unter "Betriebsausgaben". Eine GewinnAUSSCHÜTTUNG", wie man vielleicht glauben könnte, ist das nicht. So wie ich das verstanden habe hat die mytt die Gewinne, sofern es welche gab, immer im Unternehmen belassen, was steuerlich für die Investoren ja auch Sinn ergibt.

Ebenso weiß niemand, wie hoch die Betriebsausgabem für die Gebühren für die Nutzung der Daten an Click-tt sind.

Und die Gesellschafter von Click-tt sind dann auch wieder die Verbände, die aus Mitgliedsbeiträgen die Firma "Nu" bezahlen.

Alles schlussendlich für Dritte, also das normale Verbandsmitglied, kaum nachzuvollziehen, wer wo am Ende partizipiert.

Nur sollte Jedem klar sein, das bei solchen "PPP" (Private-Public-Partnership) Projekten der Investor auf Dauer immer mitverdienen muss, sonst macht es für ihn ja überhaupt keinen Sinn.

Ob nun laufend über GF-Gehälter, späteren Anteilsverkauf oder Gewinnausschüttungen, das spielt keine Rolle.

Das ist ähnlich wenn Städte ein Rathaus bauen. Kreditfinanziert ist es irgendwann bezahlt. Belastet aber die aktuelle Liquidität und lässt dem Bürgermeister weniger Etat. Lässt man es bauen und mietet für die nächsten 50 Jahre teuer an, dann dreht sich der Liquiditätsvorteil irgendwann um und man zahlt und zahlt und zahlt. Oft wird sowas dann ja auch in eine externe GmbH ausgelagert, wo verdiente Parteigenossen dann als GF oder im Verwaltungsrat noch schön mit ein paar Euro nebenher versorgt werden.

Als Argument für so etwas kommt halt immer, dass es die öffentliche Hand nicht selbst vorfinanzieren muss etc.. Das langfristig ein Dritter im Boot mitverdienen muss, weil sonst ein Investment gar keinen Sinn macht, vergessen Viele.

Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass im Fall mytt nicht langfristige Verträge geschlossen wurden, mit denen die Investoren rechtlich auf der sicheren Seite sind. Die wissen sicher genau, was sie tun, schliesslich hat man ja bei Golf und Tennis schon ähnliche Projekte am laufen gehabt, bevor man im TT eingestiegen ist.

Ich kann mir auch gut vorstellen, dass der Verband mehr oder weniger an dem Projekt festhalten muss, weil es sonst sehr teuer werden könnte.

Aber:

Nichts genaues weiss man nicht. Und wie Devil schon sagte, würden sich die meisten hier so ein Geschäft auch nicht entgehen lassen.

Herrn Lang und den Investoren ist auch kein Vorwurf zu machen. Die Aufgabe eines Privatunternehmens ist ja nicht dafür zu sorgen, dass alle zufrieden sind. Man will und muss ja einen Return of Invest erzielen.
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  #1007  
Alt 03.03.2019, 19:37
Noppen-Rasierer Noppen-Rasierer ist offline
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AW: MyTischtennis statt click-tt?

Zitat:
Zitat von olaf242 Beitrag anzeigen
Ja, aber die Daten dürfen weitergegeben werden auf Grund von 6 f.)... Dafür brauchst du keine Einverständniserklärung abgegeben haben. Zwei Unternehmen, Behörden oder auch Vereine können untereinander Daten austauschen mit der Begründung eines berechtigten Interesses.
Das ist ja schon sehr interessant. Woraus nimmst du denn diese Erkenntnis? Der von dir zitierte 6f bringt bereits folgende Probleme mit sich:

1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aller Betroffenen ist NICHT ERFORDERLICH!
2. Die Interessen und Grundrechte eines jeden Tischtennis-Spielers überwiegen hier, sodass der Schutz derer Daten erforderlich ist und vorgeht.

MyTT hat sicherlich ein ganz großes Interesse an unseren Daten, aber ein Berechtigtes erkenne ich nirgends.

Im übrigen ist dem Landesdatenschutzbeauftragten NRW die MyTT erstmal relativ egal. Es wird hier erstmal auf die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe von WTTV an MyTT geschaut und hier hat der WTTV ja schon ein Problem, wie scheinbar auch der Landesdatenschutzbeauftragte erkannt hat. Insofern verhungert die MyTT an Daten automatisch, wenn der WTTV rechtmäßig agiert.

Der WTTV hat mit MyTT wahrscheinlich eine vertragliche Beziehung und darf sicherlich bestimmte Daten mit MyTT austauschen. Das ist aber dann kein Freifahrtschein für sämtliche Spieler-Daten. Knackpunkt ist und bleibt die Einwilligung des Betroffenen, dessen Daten verarbeitet bzw. weitergegeben werden sollen, zumindest wenn es personenbezogene Daten sind. Und die fehlt dem WTTV nun mal (Zumindest in meinem persönlichen Fall)

Wäre ja der Oberhammer, wenn jedes Unternehmen mit Daten machen könnte, was es will und sich dann auf 6f beruft...

Aber warten wir tatsächlich mal ab, wie der WTTV dem Landesdatenschutzbeauftragten NRW nun antwortet. Das wird sehr spannend. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, studiere aber Recht auf Master und denke auch, dass die Luft für den WTTV dünn wird. Ich kann aber auch daneben liegen, daher warte ich entspannt einmal ab. Ich habe solange gewartet, da macht mir dieser Monat nun auch nichts mehr aus.

Geändert von Noppen-Rasierer (03.03.2019 um 19:44 Uhr)
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  #1008  
Alt 04.03.2019, 03:31
olaf242 olaf242 ist offline
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AW: MyTischtennis statt click-tt?

Zitat:
Zitat von Noppen-Rasierer Beitrag anzeigen
Das ist ja schon sehr interessant. Woraus nimmst du denn diese Erkenntnis? Der von dir zitierte 6f bringt bereits folgende Probleme mit sich:

1. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aller Betroffenen ist NICHT ERFORDERLICH!
2. Die Interessen und Grundrechte eines jeden Tischtennis-Spielers überwiegen hier, sodass der Schutz derer Daten erforderlich ist und vorgeht.

MyTT hat sicherlich ein ganz großes Interesse an unseren Daten, aber ein Berechtigtes erkenne ich nirgends.
zu 1: sie sind erforderlich und zu 2: das glaube ich nicht, auf was für ein Grundrecht beziehst Du dich? (nur mal als Beispiel, weil das immer wieder angeführt wird: Du darfst alle personenbezogenen Daten wie Name, Geburtsort und Geschlecht z.B. beim Ticketverkauf im Fußballstadion abfragen, um so z.B. Menschen ausschließen zu können, die Stadionverbot haben).

wenn dieser Gedankengang so einfach wäre, bräuchten wir gar nicht darüber diskutieren. MyTT hat - glaube ich - nicht umsonst diesen Paragraphen angegeben:

https://www.pingdigital.de/blog/2017...der-dsgvo/1186

und hier noch mal konkret, was der 6f in Bezug auf Sportveranstaltungen bedeutet:

Art. 6 f DSGVO (Berechtigtes Interesse)
  • Berichte über Sportveranstaltungen
  • Veröffentlichung der Ergebnislisten dienen der Außendarstellungen wie z. B. Name, Geschlecht, Geburtsjahr, Verein, Wettkampfergebnis, Mannschaft
  • Geburtsdatum, Adresse, Nationalität
  • Öffentlichkeitsarbeit im Verein wie Sportfotografien, Mannschaftsbilder, Fotos von Kinder usw.

Was jetzt unter dem 6 f NICHT fallen würde, wären z.B. Gesundheitsdaten der Spieler, sexuelle Neigung oder Relgion und andere personenbezogene Daten, wo dann das Interesse der Person überwiegt.

Und nochmal im Detail alles erklärt:

https://www.baden-wuerttemberg.daten...-der-DSGVO.pdf

Geändert von olaf242 (04.03.2019 um 04:31 Uhr)
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  #1009  
Alt 04.03.2019, 09:52
Noppen-Rasierer Noppen-Rasierer ist offline
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AW: MyTischtennis statt click-tt?

Zitat:
Zitat von olaf242 Beitrag anzeigen
zu 1: sie sind erforderlich und zu 2: das glaube ich nicht, auf was für ein Grundrecht beziehst Du dich? (nur mal als Beispiel, weil das immer wieder angeführt wird: Du darfst alle personenbezogenen Daten wie Name, Geburtsort und Geschlecht z.B. beim Ticketverkauf im Fußballstadion abfragen, um so z.B. Menschen ausschließen zu können, die Stadionverbot haben).

wenn dieser Gedankengang so einfach wäre, bräuchten wir gar nicht darüber diskutieren. MyTT hat - glaube ich - nicht umsonst diesen Paragraphen angegeben:

https://www.pingdigital.de/blog/2017...der-dsgvo/1186

und hier noch mal konkret, was der 6f in Bezug auf Sportveranstaltungen bedeutet:

Art. 6 f DSGVO (Berechtigtes Interesse)
  • Berichte über Sportveranstaltungen
  • Veröffentlichung der Ergebnislisten dienen der Außendarstellungen wie z. B. Name, Geschlecht, Geburtsjahr, Verein, Wettkampfergebnis, Mannschaft
  • Geburtsdatum, Adresse, Nationalität
  • Öffentlichkeitsarbeit im Verein wie Sportfotografien, Mannschaftsbilder, Fotos von Kinder usw.

Was jetzt unter dem 6 f NICHT fallen würde, wären z.B. Gesundheitsdaten der Spieler, sexuelle Neigung oder Relgion und andere personenbezogene Daten, wo dann das Interesse der Person überwiegt.

Und nochmal im Detail alles erklärt:

https://www.baden-wuerttemberg.daten...-der-DSGVO.pdf
Also nochmal... MyTT ist für den Landesdatenschutzbeauftragten erstmal nur ein Nebenkriegsschauplatz. Er wird sich erst einmal auf den Sachverhalt stürzen, dass der WTTV Daten ohne Einwilligung gar nicht an MyTT weiterleiten dürfte. Wenn das festgestellt wird - und davon gehe ich aus - wird MyTT quasi an Daten verhungern, weil Sie vom WTTV keine mehr erhalten dürfen.

Nun aber trotzdem nochmal kurz zu deinen Zeilen:

Wo erkennst du denn ein Erfordernis? Warum sind die Daten für MyTT erforderlich? Weil die sonst Ihre Plattform dicht machen müssen? Das musst du mir dann schon erklären, wenn du der Meinung bist, dass die Daten erforderlich sind.

Ich beziehe mich unter anderem ganz allgemein gehalten auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung, das jeder Mensch in Deutschland hat. Dieses Recht überwiegt gegenüber jeglichem Interesse der MyTT.

Dein Beispiel aus dem Fußball-Stadion hinkt. Der Betreiber eines Fußballstadions muss ggfs. Sicherheitsvorkehrungen einhalten. Dieser kann dadurch selbstverständlich ein berechtigtes Interesse an Daten haben, um zur Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen Menschen vom Stadionbesuch ausschließen zu können. Das ist etwas völlig anderes und ein klassisches Beispiel für ein korrektes berechtigtes Interesse. Außerdem habe ich beim Ticketkauf dann selbst die Möglichkeit, zu entscheiden, ob ich der Verarbeitung meiner Daten im Rahmen des Ticketkaufs zustimme, weil ich dieses Ticket gerne haben möchte, oder ob ich es nicht möchte und auf den Ticketkauf freiwillig verzichte.

Mal was grundsätzliches: Ich und auch jeder andere hat grundsätzlich das Recht, selbst bestimmen zu können, was mit den personenbezogenen Daten passiert. Auch wenn MyTT das anders sehen mag, ist die Rechtsansicht der MyTT deswegen noch lange nicht richtig. Mein Gefühl ist eher, dass die MyTT hier fundiertem Halbwissen prahlt, um andere, wie z. B. auch dich, von Ihrer Rechtsansicht zu überzeugen. Aber wie gesagt: Abwarten und Tee trinken. Ich bin da sehr entspannt und lasse den Landesdatenschutzbeauftragten einfach mal machen.
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  #1010  
Alt 04.03.2019, 10:27
olaf242 olaf242 ist offline
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Zitat:
Zitat von Noppen-Rasierer Beitrag anzeigen
Wo erkennst du denn ein Erfordernis? Warum sind die Daten für MyTT erforderlich? Weil die sonst Ihre Plattform dicht machen müssen? Das musst du mir dann schon erklären, wenn du der Meinung bist, dass die Daten erforderlich sind.
Das berechtigte Interesse von MyTT ist, dass die die Daten benötigen für die Berechnung z.B. der TTR Werte und das Bereitstellen dieser Daten für Ihr Portal. Ein weiteres berechtigtes Interesse wäre die Direktwerbung zwecks Förderung der Vereine - nur auf diese Direktwerbung hätte jeder ein Widerrufsrecht - für die Berechnung der TTR Werte aber nicht. Die Joola Rangliste ist exklusiv und für den Spielbetrieb wie auch Turniere zwingend notwendig.

Zitat:
Zitat von Noppen-Rasierer Beitrag anzeigen
Ich beziehe mich unter anderem ganz allgemein gehalten auf das Recht der informationellen Selbstbestimmung, das jeder Mensch in Deutschland hat. Dieses Recht überwiegt gegenüber jeglichem Interesse der MyTT.
Nein, eben nicht...das hatte ich doch oben schon geschildert, was ein berechtigtes Interesse wäre, siehe Auflistung. Das kannst Du nur aus gutem Grund Widersprechen, die informationelle Selbstbestimmung ist keiner davon. Einer wäre z.B., die Veröffentlichung von Deinem Namen würde Deine Gesundheit gefährden.

Zitat:
Mal was grundsätzliches: Ich und auch jeder andere hat grundsätzlich das Recht, selbst bestimmen zu können, was mit den personenbezogenen Daten passiert. Auch wenn MyTT das anders sehen mag, ist die Rechtsansicht der MyTT deswegen noch lange nicht richtig. Mein Gefühl ist eher, dass die MyTT hier fundiertem Halbwissen prahlt, um andere, wie z. B. auch dich, von Ihrer Rechtsansicht zu überzeugen. Aber wie gesagt: Abwarten und Tee trinken. Ich bin da sehr entspannt und lasse den Landesdatenschutzbeauftragten einfach mal machen.
Hast Du mal die PDF's durchgelesen, die ich o.a. habe? Dort steht eigentlich alles drin und erklärt. U.a. kannst Du nicht eine Zeitung verklagen, die die Dich in einem Artikel erwähnt hat, weil Du z.B. an einem Spiel teilgenommen hat - woher hast Du diese Information und wo steht das z.B.? Gerade für Vereine und Verbände ist dieser 6 f eklatant.

Zeig mir doch mal einen Gesetzestext, wo genau Deine Vermutung genau interpretiert ist? Ich sehe das nach wie vor anders (wie oben in den PDF Dateien auch erläutert, was ist z.B. ein berechtigtes Interesse und was darf ein Verein/Verband damit tun).

Geändert von olaf242 (04.03.2019 um 10:30 Uhr)
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