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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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#1081
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
Genau das war mein Problem vor Jahren: Will man sich von einem Vogel abhängig machen, der ganz gnädig und je nach Laune entscheidet, ob man in diesem Jahr das Turnier als freies Turnier ausrichten kann, wenn man den fünften Satz bis 17 spielt und im nächsten Jahr dann aber zusätzlich den dritten Satz bis 19, damit das Turnier im Folgejahr dann ausreichend weit von Regeln abweicht? Was ist dann im übernächsten Jahr? Habe ich schon damals alles für unser Turnier erleben dürfen. Ich hatte seinerzeit das Glück, daß wir hier eine Freizeitliga im Kreis, quasi direkt vor der Haustür hatten und wir dann einfach unser Turnier für die bereits existierende Freizeitliga ausgerichtet haben. Für unser Turnier eine sichere Lösung. Mit einem bundesweiten Turnier- Verein / Verband hätten "wir" dann eine entsprechend sichere gute Lösung für alle.
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vG, . . . wW -- |
#1082
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Also ein *Vorteil* der Turnierlizenz, die zwei Gratis-Ausgaben des Magazin Tischtennis, entfallen ja ab 2025. Dann hat jedes Vereinsmitglied die Möglichkeit kostenfrei das Magazin als E-Paper zu lesen.
Der Zwangsbezug bleibt aber trotz der eingesparten Kosten für die Printausgabe zum selben Preis bestehen. |
#1083
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
Ich verstehe ehrlich gesagt deinen Ansatz nicht so ganz. Wenn du Tischtennis so weit veränderst das es nicht mehr als solches erkennbar ist, wird es nicht mehr genehmigungspflichtig und nicht mehr lizenzpflichtig sein aber eben auch nicht mehr über den Tischtennisverband laufen können. Sprich wenn du eine Klasse in deine Ausschreibung packst die nichts mit Tischtennis zu tun hat wird dir das komplette Turnier so nicht genehmigt.
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#1084
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
Es hindert ja keinen daran privat ein Tischtennis Tunier zu organisieren und dieses selbst zu vermarkten/bewerben wie z.B. die Challenger Series Betriebs GmbH |
#1085
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
Regional da nach Möglichkeiten zu suchen ein Turnier auch außerhalb des Verbandes durchzuführen halte ich da schon für wesentlich einfacher. Als Beispiel dazu vielleicht einmal die Duisburger Stadtmeisterschaften die es im November wieder gibt. Offen für Vereinsspieler die im politischen Stadtbezirk Duisburg spielen und Spieler die außerhalb des politischen Stadtbezirks spielen aber da ihren Wohnsitz haben. Gibt's schon seit vielen Jahren und läuft meine ich über den Stadtsportbund und ist vollkommen legal, außerhalb des Verbands organisiert durch Spieler und Vereine die aber gleichzeitig dem WTTV angehören. Es wird weder Click-TT noch MyTT noch irgendein offizieller Verteiler des Verbands genutzt um dafür zu werben, da ist der Verband fein raus. Genau deshalb meine ich auch, dass man immer Tischtennisturniere organisieren und ausrichten kann auf Grundlage der öffentlichen Tischtennisregeln und mit den öffentlich bekannten TTR-Werten ohne Genehmigung des Verbands und damit einher auch ohne die Nutzung der Verbandsstrukturen. Ich glaube der DTTB und deren Untergliederungen können immer nur dann eingreifen und deren Regelwerk gilt immer nur dann wenn die Verbandsstrukturen auch aktiv genutzt werden zur Durchführung.
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#1086
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
Ob es in Click TT gemeldet ist oder nicht, ist doch für die Genehmigungspflicht völlig irrelevant. Selbstverständlich werden hier Verbandsstrukturen genutzt, da die Vereine ja Mitglieder des Verbands sind. Der Begriff "Verbandsstruktur" bezieht sich ja nicht nur auf physische oder digitale Infrastruktur. Nur weil das nicht sanktioniert wird, heißt das ja noch lange nicht, dass es formal erlaubt wäre. Schauen wir doch einmal die Satzung des WTTV an: § 4 Vertretung und Verpflichtung (2) Der Verband vertritt den Tischtennissport in NRW im Innen- und Außenverhältnis. § 8 Verlust der Mitgliedschaft Mitglieder oder Verbandsangehörige können ausgeschlossen werden, wenn sie • die Satzung des Verbandes missachten • ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Verband oder seinen Gliederungen nicht § 43 Sanktionen der Organe der Gerichtsbarkeit (1) Bei schuldhaften (vorsätzlichen oder fahrlässigen) Verstößen gegen die Satzung, die Ordnungen und sonstige Bestimmungen des Verbandes oder der ihm übergeordneten Sportorganisationen oder gegen verbindliche Anordnungen dieser Stellen können die Spruchausschüsse und das Verbandsgericht in jedem Verfahren Strafen verhängen. Entscheidungen wegen Streitigkeiten über die Erteilung oder den Widerruf einer Spielberechtigung bleiben den Verbandsspruchaus- schüssen und dem Verbandsgericht vorbehalten. (2) Als Strafen sind zulässig: 1. gegen Mitglieder: a) Verwarnung b) Geldstrafe bis zu 500 € c) Mannschaftssperre bis zu sechs Monaten d) Vereinssperre bis zu sechs Monaten e) Einstufung in eine tiefere Spielklasse für die nächste Spielzeit f) Ausschluss gemäß § 8 2. gegen Verbandsangehörige: a) Verwarnung b) Geldstrafe bis zu 150 € c) Sperre bis zu 12 Monaten d) dauernde oder zeitweilige Aberkennung der Fähigkeit, - ein Amt im Verband zu bekleiden - als Delegierter tätig zu sein e) Ausschluss, ggf. auf Zeit gemäß § 8 (3) Strafen gemäß Nr. 1 b) bis e) und Nr. 2 b) bis d) können nebeneinander verhängt werden. (4) Sperren für den Einzelspielbetrieb gelten bundesweit. Eine davon abweichende Regelung ist zulässig. nachkommen oder • gegen Ansehen oder Interessen des Verbandes verstoßen § 51 Rechtsverhältnis zu Dritten (1) Bezirke und Kreise dürfen Dritten gegenüber nur im Namen und mit Vollmacht des WTTV auf- treten und handeln. (gilt bis zum 30.6.2023) (1) Die Bezirke dürfen Dritten gegenüber nur im Namen und mit Vollmacht des WTTV auftreten und handeln. (gilt ab dem 1.7.2023) (2) Inhalt und Umfang der Vollmacht werden durch das Präsidium bestimmt .............. Nur weil der Verband aus eigenen sportpolitischen Interessen nicht mit Kanonen auf Spatzen schießt und der einfachere Weg war, sehr vieles zu tolerieren, heißt dass doch noch lange nicht, dass sowas in Zukunft einfach so gehen wird. Geändert von HansWurst123 (31.10.2024 um 22:42 Uhr) |
#1087
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
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Als Mitglied im Stadtsportbund, Betriebssportverband, Eisenbahnersport und was es da noch alles gibt, kann man ja immer auch darüber als Verein Veranstaltungen wie ein Tischtennisturnier anbieten. Ich denke da ist die Grenze des Einflusses unserer Tischtennisverbände. Untersagen der Nutzung der eigenen Kanäle wie Click-TT/MyTT für außerhalb des Verbandes organisierte Turniere *ja*. Sanktionieren oder unterbinden der Organisation von Tischtennisturnieren über andere Verbände *nein*.
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#1088
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
"schadet dem Ansehen" "verstößt gegen Interesse" "verstößt gegen verbindliche Vorgaben" Das sind doch Gummi-Paragraphen. Ich hätte intuitiv gesagt, die Verbände haben ein sehr großes Interesse daran, die Tunierlizenz flächendeckend durchzudrücken - haben aber Angst vor dem politischen Backclash Also wie immer "wo kein Kläger, da kein Richter" und "Je nach dem wie viel Lobby man hat gilt, was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt* |
#1089
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
Die Nutzung von Verbandsstrukturen sehe ich nicht. Die Einteilung erfolgt nach Kriterien wie QTTR oder Vereinszugehörigkeit im WTTV. Man bedient sich da erst einmal natürlich aus Daten aus einem anderen Verband aber nur an solchen die ausschließlich offiziell für jeden zugänglich sind. Sprich man nutzt Daten aus offenen Quellen.
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#1090
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
Ich glaube halt das der Schnittpunkt in naher Zukunft immer Click-TT sein wird. Alles was darüber genehmigt und veröffentlicht werden soll unterliegt der Lizenz. Nach dem Motto, wer die Reichweite des offiziellen Verbands nutzen möchte muss sein Turnier auch den Regeln des Verbands mit Lizenz anpassen. Für alles außerhalb davon fehlt der Atem, die Relevanz und auch das nötige Kleingeld. In keinem Szenario kann ich mir vorstellen das der WTTV gegen den Stadtsportbund Duisburg vorgehen wird wegen der Stadtmeisterschaft.
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