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#101
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AW: Der "Sommer-Team-Cup" des DTTB
@maninblack
* Da langfristig ausgelegt = Parallelspielbetrieb Mannschaften (3er) ohne *direkte Vereinsbindung* zum DTTB.* Das kann so einfach nicht stehen bleiben, da das nicht ansatzweise das Ziel des STC ist. Oder findest du diese Vision, so muss man es ja bei deinen positiven Ausführungen zum STC verstehen, zielführend? Der klassische Mannschafts-Spielbetrieb ist sicher auch zukünftig eine zentrale Säule unsres Sports.... Der STC soll ein erweitertes Angebot in einem extrem flexiblen Format sein. MFG AK
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Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche. (Che Guevara) Geändert von med (11.04.2021 um 18:19 Uhr) |
#102
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AW: Der "Sommer-Team-Cup" des DTTB
Da sich hier einzelne Verirrte offensichtlich in der Wettspielordnung nicht so gut auskennen, weise ich mal auf ein paar Vorschriften aus der DTTB-Wettspielordnung hin.
A 11 Offizielle Veranstaltungen: Hiernach ist der STC eine "nicht weiterführende Veranstaltung" gemäß A 11.3. Es ist deshalb eine nicht weiterführende Veranstaltung, weil man sich nicht von der Kreis- über die Bezirks- und Bundes- und ggf. Regionsebene bis zur Bundesebene qualifizieren kann. Nur daraus, dass man in einer Vorrunde sich für eine Endrunde qualifizieren kann, wird eine Veranstaltung nicht zu einer weiterführenden. Dann wäre jedes offene Turnier mit Gruppenspielen in der Vorrunde und einer Endrunde im KO-System eine weiterführende Veranstaltung. Das ist aber nicht so. Hinzu kommt, dass die "weiterführenden Veranstaltungen" in A 11.1 und A 11.2 abschließend aufgezählt sind. Dort passt der STC nirgends hin. Genaugenommen ist der STC eine genehmigungspflichtige Veranstaltung gemäß WO A 11.3.1, und zwar ein offenes Turnier mit TTR-relevanten Konkurrenzen. WO A 11 regelt auch, wer Veranstalter von nicht weiterführenden Veranstaltungen sein darf. Das sind der DTTB, die Verbände und deren Gliederungen und die Vereine der Mitgliedsverbände. Von GmbHs ist dort nicht die Rede. Deshalb darf die myTischtennis GmbH gar nicht Veranstalter des STC sein. Weil das Ganze bundesweit ausgeschrieben ist und verbandsübergreifende Mannschaften gebildet werden dürfen, ist es nicht praktikabel, einzelne oder gar alle Landesverbände als Veranstalter zu wählen. Naheliegend war daher, dass der DTTB als Veranstalter auftritt. Der Bundestag hat daraufhin beschlossen, dass der DTTB Veranstalter des STC ist. Nach A 11 legt der jeweilige Veranstalter Ausrichter und Durchführer fest. Das hat der Veranstalter DTTB getan. Ausrichter ist die myTischtennis GmbH. Durchführer der einzelnen Mannschaftskämpfe sind Mitgliedsvereine der Landesverbände des DTTB. Es wird hier der Eindruck erweckt, dass für alle Spieler eine Spielberechtigung für einen Mitgliedsverein ausreichend ist, um beim STC starten zu dürfen. Das ist falsch. Eine Spielberechtigung ist nach A 15.4 (Teilnahme an nicht weiterführenden Veranstaltungen) eine notwendige Voraussetzung, um bei einer solchen Veranstaltung teilnehmen zu dürfen. Dort ist allerdings auch geregelt, dass zusätzlich auch die Startberechtigung für die jeweilige Altersklasse bzw. Turnierklasse sowie ggf. die Zahlung eines Startgeldes nötig ist. Weiterhin ist in A 15.4 geregelt, dass sich die Vorschriften zur Startberechtigung bei einer solchen Veranstaltung u. a. aus ihrer Ausschreibung ergeben. Diese Möglichkeit ist hier gewählt worden. In der Ausschreibung des STC steht zum einen die Höhe des Startgeldes, zum zweiten die Leistungsklasseneinteilung und eben zum dritten, dass zusätzlich nur derjenige startberechtigt ist, der einen Account bei myTischtennis hat. Das kann man nun gutfinden oder nicht, in jedem Fall ist diese Regelung aber vollkommen WO-konform. Dieselbe Einschränkung gibt es übrigens auch bei den Cups bzw. Races, wo die Landesverbände Veranstalter sind und auch diese Regelung zur Startberechtigung in die Ausschreibung der Cups bzw. Races hineingeschrieben haben. Sämtliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des STC bzw. einzelne seiner Teilnahmebedingungen sind daher vollkommen haltlos. |
#103
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AW: Der "Sommer-Team-Cup" des DTTB
Klingt plausibel, danke für die Erläuterung!
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#104
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AW: Der "Sommer-Team-Cup" des DTTB
Wenn man das nicht einschätzen kann, sorry!
Klartext – So sehe ich dass, es wurde jemand, bei dem ich über den Verein und Landesverband Mitglied bin, über den Tisch gezogen und zwar, meiner Meinung nach, nicht das Erste Mal. und um dieses "Kunststück" zu wiederholen muss man etwas auf dem Kasten haben! "Jeden Morgen steht ein Dummer auf - man muss ihn nur finden". bestätigt sich immer wieder! Die Stelle, wo ich den Sommer-Team-Cup despektierlich beschreibe fehlt noch oder die Richtigstellung! Warum wird dann bereits jetzt über 2022 gesprochen, vom Personen, mit hoher Wahrscheinlichkeit besser informiert ist als ich? Auszüge: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Das lässt doch auf eine perspektivische Ausrichtung schließen oder nicht? Die Investitionen (u.a. Programmierung) die angedeutet wurden, müssen sich für eine GmbH (gewinnorientiert) langfristig amortisieren. Da DsP geantwortet hat, es gibt u.a. A 15.6 expizit MANNSCHAFTEN genannt: A 15.6 Teilnahme von Mannschaften an nicht weiterführenden Veranstaltungem An nicht weiterführenden Veranstaltungen gemäß WO A 11.3 (offene Turniere und Einladungsturniere) dürfen neben Vereinsmannschaften und ggf. Spielgemeinschaften auch vereinsübergreifende Mannschaften (insbesondere für Zweier-Mannschaftsturniere) – hier starten die Spieler für die Kombination ihrer Vereine – und Auswahlmannschaften (insbesondere Einladungsturniere) – hier starten die Spieler für den DTTB, ihren Verband oder dessen Gliederung – teilnehmen. Das dies nicht durch DsP aufgeführt wurde, ist nicht nachvollziebar, da es den Punkt trifft. |
#105
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AW: Der "Sommer-Team-Cup" des DTTB
Zitat:
Wo ist dies auf den DTTB seiten nochzulesen - Protokoll 2020? Vorher kann es ja nicht beschlossen worden sein, im Anschluss hat keiner mehr stattgefunden. https://www.google.com/url?sa=t&rct=...Bp2T9qK-RWJUdh |
#106
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AW: Der "Sommer-Team-Cup" des DTTB
Der DTTB hat am 08.04.2021 dem Bundestag das Protokoll des Bundestagsumlaufverfahrens vom 23.03.2021 zukommen lassen. Ich nehme an, dass es nach Ablauf der Protokollgenehmigungsfrist auf der DTTB-Homepage veröffentlicht wird.
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#107
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AW: Der "Sommer-Team-Cup" des DTTB
@ maninblack
Der STC ist kurzfristig erst einmal auf 5 Jahre terminiert. Zustimmung vom Bundestag kann es außerhalb der offiziellen (Präsenz-) Veranstaltung geben. Das war in diesem Fall das Vorgehen. AK
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Seien wir realistisch, versuchen wir das Unmögliche. (Che Guevara) |
#108
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AW: Der "Sommer-Team-Cup" des DTTB
@ DsP
Danke! Bleibt nur nach warum 15.4 angewendet werden soll, wo doch 15.6 für Mannschaften eindeutig formuliert und anzuwenden ist. Man kann sich nicht einfach Rosinen herauspicken! @med Dann ist meine Vermutung doch nicht so falsch ! Amortisation und Parallelbetrieb mit Duldung des DTTB. |
#109
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AW: Der "Sommer-Team-Cup" des DTTB
Ich habe A 15.4 erwähnt, weil die Verbände eine Spielberechtigung immer nur für einzelne Spieler erteilen, nie für Mannschaften. Natürlich trifft A 15.6 für die Mannschaften beim STC auch zu (vereinsübergreifende Mannschaften). Ich habe aber darauf verzichtet, alle zutreffenden Regelungen zu erwähnen. Ich habe auch nicht auf die internationalen TT-Regeln hingewiesen, die hier ebenfalls zutreffen.
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#110
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AW: Der "Sommer-Team-Cup" des DTTB
Zitat:
Das Ziel, Kosten zu amortisieren, versteht sich für Unternehmern doch von selbst. Was denn sonst? Sollten das Projekt irgendwann profitabel werde, werden wir intern über weiter Investitionen in unsere Sport sprechen. Das kannst du nun glauben oder ach nicht. VG AK
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