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  #1091  
Alt 29.05.2012, 05:40
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AW: Was für ein Auto habt ihr?

http://www.bild.de/politik/inland/pe...0032.bild.html

Sehr gute Maßnahme ... wenn das Geld wirklich in den Ausbau und Instandhaltung unserer Verkehrsinfrastruktur gesteckt wird, und nicht in die Pleitestaaten wandert.
Vielleicht fliegen dann etwas weniger Slawenschüsseln über die deutschen Autobahnen ... vermutlich werden sie aber dann verstärkt die Nebenstrecken blockieren.

In Bayern gäb`s nicht wenig Anlaß die Strecken auszubauen auf mehr Fahrspuren.

Am besten wäre bundesweit pro Strecke ne eigene Fahrspur für LKW`s, baulich getrennt, fertig, alle 20 km für einen Kilometer ne Überholmöglichkeit auf der LKW-Piste. Für PKW`s drei Spuren bundesweit.
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  #1092  
Alt 29.05.2012, 05:57
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AW: Was für ein Auto habt ihr?

Zitat:
Zitat von Peter Igel Beitrag anzeigen
aber dieses Urteil gibt mir zu denken
wenn das Schule macht, darfste nicht mehr schnellfahren.
Mir nicht. Denn es geht nicht darum, dass jemand 160 oder 180 gefahren ist, sondern in diesem Fall vermutlich bis zu 280 km/h. Wer das macht, während die Spur daneben einigermaßen dicht befahren ist, handelt m.E. fahrlässig.

Ist ja nicht so, dass der Spurwechsler von jeglicher Schuld freigesprochen wurde. Aber versuch mal auf einer dicht befahrenen Autobahn jemanden mit 280 km/h im Rückspiegel rechtzeitig zu sehen, wenn Du selbst "nur" 130 fährst...
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  #1093  
Alt 29.05.2012, 06:10
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AW: Was für ein Auto habt ihr?

Zitat:
Zitat von Nullinger Beitrag anzeigen
Mir nicht. Denn es geht nicht darum, dass jemand 160 oder 180 gefahren ist, sondern in diesem Fall vermutlich bis zu 280 km/h. Wer das macht, während die Spur daneben einigermaßen dicht befahren ist, handelt m.E. fahrlässig.
nicht "vermutlich", sondern "möglicherweise".
Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.
Können auch "nur" 200 gewesen sein, gar nicht soooo weit weg von deinen 160 oder 180, und das hat mit Fahrlässigkeit nix zu tun, schon gar nicht mit grober.
Zitat:
Ist ja nicht so, dass der Spurwechsler von jeglicher Schuld freigesprochen wurde. Aber versuch mal auf einer dicht befahrenen Autobahn jemanden mit 280 km/h im Rückspiegel rechtzeitig zu sehen, wenn Du selbst "nur" 130 fährst...
wenn es 280 waren, geb ich dir teilweise Recht.
Nun haben wir kein Tempolimit (hoffentlich noch lange Zeit...), da muss der 130-Fahrer halt die Augen aufmachen bzw ständig in den Rückspiegel gucken.

Halte das Urteil in dieser Form (2 Drittel des eigenen Schadens beim Schnellfahrer) für grob ungerecht.
10 % wären okay gewesen.
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  #1094  
Alt 29.05.2012, 06:59
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Nullinger kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Was für ein Auto habt ihr?

Zitat:
Zitat von Peter Igel Beitrag anzeigen
Können auch "nur" 200 gewesen sein, gar nicht soooo weit weg von deinen 160 oder 180, und das hat mit Fahrlässigkeit nix zu tun, schon gar nicht mit grober.
Hat wer was von grob geschrieben?


Zitat:
Zitat von Peter Igel Beitrag anzeigen
Nun haben wir kein Tempolimit (hoffentlich noch lange Zeit...), da muss der 130-Fahrer halt die Augen aufmachen bzw ständig in den Rückspiegel gucken.
Der 130-Fahrer muss die Augen aufmachen und den Verkehr hinter sich beobachten.
Gleichzeitig muss der 2xx-Fahrer aber ebenfalls die Augen aufmachen und bei dichtem Verkehr vielleicht dann doch mal kurz auf <200 bremsen.

Ich fahre auch gern mal zügig (280 gibt meine Kiste allerdings nicht her), aber wenn die Spur neben meiner dicht befahren ist, fahre ich nicht mehr als 30-40 km/h schneller als die Jungs dort. Man weiß halt nie...

Zu dem konkreten Fall weiß ich nicht genug. Es klingt aber so, als sei da einer nicht ganz an das Verkehrsaufkommen angepasst gefahren.
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  #1095  
Alt 29.05.2012, 07:25
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AW: Was für ein Auto habt ihr?

Zitat:
Zitat von Nullinger Beitrag anzeigen
Hat wer was von grob geschrieben?
du nicht

aber das ergibt sich aus dem Zusammenhang.
Denn bei "leichter Fahrlässigkeit" würde die Versicherung zahlen müssen, ohne wenn und aber.
Erst bei besagter "grober" Fahrlässigkeit kommt überhaupt ein Nichtzahlen in Frage.


Zitat:
Der 130-Fahrer muss die Augen aufmachen und den Verkehr hinter sich beobachten.
Gleichzeitig muss der 2xx-Fahrer aber ebenfalls die Augen aufmachen und bei dichtem Verkehr vielleicht dann doch mal kurz auf <200 bremsen.
Das Gesetz ist aber auf Seite des Schnellfahrers.
Da beißt die Maus keinen Faden ab.....
Zitat:
Es klingt aber so, als sei da einer nicht ganz an das Verkehrsaufkommen angepasst gefahren.
Könnte man meinen
Aber sicher scheint mir das nicht zu sein.
Klingt für mich eher nach nem politisch motivierten Präzedenzurteil.
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  #1096  
Alt 29.05.2012, 07:26
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Lucius Lucius ist offline
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AW: Was für ein Auto habt ihr?

Zitat:
Zitat von Nullinger Beitrag anzeigen
Es klingt aber so, als sei da einer nicht ganz an das Verkehrsaufkommen angepasst gefahren.
Zum Verkehrsaufkommen habe ich in dem Bericht gar nichts gelesen.

Und da wird von einem Raser geschrieben. Ich habe mal davon gelesen, dass Raser geblitzt worden wären, weil sie die zulässige Geschwindigkeit überschritten hatten, obwohl sie nur 40 gefahren sind (30 waren erlaubt)

Wer 200 auf der BAB fährt ist KEIN RASER!!!

Soviel mal dazu.

Das Urteil ist prinzipiell auch nix neues. Alle Jahr wieder.

Idiotisch ist es trotzdem. D.h. wer 130 fährt kann träumend durch die Lande gondeln, die anderen sind ja immer (mit) Schuld.

Damit es zu einem Unfall kommt, muss der Spurwechsler EXTREM gepennt haben. Bei nur "ziemlich gepennt" hätte der Schnellfahrer den Unfall verhindert!!!
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  #1097  
Alt 29.05.2012, 08:04
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AW: Was für ein Auto habt ihr?

Zitat:
Zitat von Lucius Beitrag anzeigen
Wer 200 auf der BAB fährt ist KEIN RASER!!!
Eben doch


Zitat:
Zitat von Lucius Beitrag anzeigen
Das Urteil ist prinzipiell auch nix neues. Alle Jahr wieder.
Eben..

Zitat:
Zitat von Lucius Beitrag anzeigen
Idiotisch ist es trotzdem. D.h. wer 130 fährt kann träumend durch die Lande gondeln, die anderen sind ja immer (mit) Schuld.
Die Regelung ist nun mal lupenrein und für jedermann nachvollziehbar. Man(n) muss halt nur den (meist fehlenden) Willen zur Einsicht aufbringen

Will jetzt nicht die entsprechende Passage aus der STVO raussuchen, aber sinngemäß steht da sowas wie: Jeder ist dazu verpflichtet stets so angepasst zu fahren, dass Unfälle vermieden werden. Wer auf der BAB so schnell fährt, dass er auf ein von der rechten Spur ausscherendes langsamer fahrendes Fahrzeug nicht mehr reagieren kann, ist nun mal im Sinne dieser sehr sinnvollen Regelung - das der nun tot ist, ist er selbst Schuld, denn ich darf ja so schnell fahren wie ich will, kann ja nun mal nicht im Interesse der aller Beteiligten sein - zumindest teilschuldig. Gut so!!!!

... und dass jedermann bis 130 km/h träumend durch die Gegend fahren darf, ist natürlich hanebüchener Unsinn.

Zitat:
Zitat von Lucius Beitrag anzeigen
Damit es zu einem Unfall kommt, muss der Spurwechsler EXTREM gepennt haben. Bei nur "ziemlich gepennt" hätte der Schnellfahrer den Unfall verhindert!!!
Ebenso hanebüchener Unsinn.

Richtig ist, dass der zu schnell Fahrende bewusst in Kauf nimmt, nicht mehr - wie in der STVO sinnvoller Weise gefordert - auf z.B. plötzlich von rechts ausscherende Fahrzeuge unfallvermeidend reagieren kann.

Ja, ich weiß wo von ich rede, denn ich musste so was leider mal mit einem Rechtsanwalt als "Drauffahrender" (Ca. 150 km/h) durchfechten. Zum Glück gab es keinen Personenschaden - nur einen sehr großen Haufen Schrott und obendrein habe ich so ganr noch zu 100% Recht gekriegt, aber das ist eine andere Geschichte...
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  #1098  
Alt 01.06.2012, 08:08
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AW: Was für ein Auto habt ihr?

Genau die gleiche Diskussion hatten wir hier doch schonmal.
Wenn ich auf einer zweispurigen Autobahn auf der linken Spur einen LKW mit 140 überhole und von hinten kommt jemand mit >200 km/h angerauscht, dann ist es oft gar nicht möglich, den zu erkennen. Steigungen, Kurven, Gischt, blendende Sonne etc. - gibt genug Gründe, die dazu führen können. Und genau dann handelt der "Raser" in meinen Augen auch grob fahrlässig.
Je länger ich Auto fahre, desto mehr komme ich zu der Überzeugung, dass ein generelles Tempolimit vielleicht gar nicht so schlecht wäre. Müssen ja nicht zwangsläufig 130 sein - 150 als Obergrenze kann ich mir aber gut vorstellen.
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  #1099  
Alt 01.06.2012, 09:13
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AW: Was für ein Auto habt ihr?

Zitat:
Zitat von Sven M. Beitrag anzeigen
Je länger ich Auto fahre, desto mehr komme ich zu der Überzeugung, dass ein generelles Tempolimit vielleicht gar nicht so schlecht wäre.
Erzähl das mal der deutschen Autoindustrie...
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  #1100  
Alt 01.06.2012, 09:36
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AW: Was für ein Auto habt ihr?

Zitat:
Zitat von Sven M. Beitrag anzeigen
Genau die gleiche Diskussion hatten wir hier doch schonmal.
Wenn ich auf einer zweispurigen Autobahn auf der linken Spur einen LKW mit 140 überhole und von hinten kommt jemand mit >200 km/h angerauscht, dann ist es oft gar nicht möglich, den zu erkennen. Steigungen, Kurven, Gischt, blendende Sonne etc. - gibt genug Gründe, die dazu führen können. Und genau dann handelt der "Raser" in meinen Augen auch grob fahrlässig.
Wenn die LKWs wirklich mit 140 überholt werden, ist das im Normalfall überhaupt kein Problem, sofern der >200er halbwegs vorrausschauend fährt. Da geht man rechtzeitig vom Gas oder bremst leicht und dann hat sich das erledigt. Kritisch wird es eigentlich immer nur, wenn der LKW eben nicht mit 140, sondern mit 95 überholt wird, nach dem Vorbeifahren am LKW trotzdem noch lange mit dem Spurwechsel gewartet wird oder wenn dieser provokativ langsam durchgeführt wird.

Im Übrigen: wenn du nicht erkennst, ob von hinten jemand kommt, weil deine Sicht (aus welchen Gründen auch immer) eingeschränkt ist, darfst du Spur natürlich gar nicht wechseln...
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