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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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#1181
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
Abschnitt D 1.4 Für alle genehmigungspflichtigen Veranstaltungen muss eine Ausschreibung herausgegeben werden. Mit Genehmigung der Veranstaltung gilt der in click-TT erfasste Turnierantrag als Ausschreibung. Der Veranstalter darf zusätzliche Informationen zum Turnier veröffentlichen; bei Abweichungen gilt ausschließlich die Ausschreibung in click-TT. Die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich ein anderes Genehmigungsverfahren für die Aus- schreibung vorschreiben. |
#1182
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Wenn Du "das Turnier" für den Verband, im Namen des Verbands
oder auch nur in irgendeiner Form unterstützt ausrichten willst... nur dann kann der Verband Vorschriften machen oder vielleicht Wünsche äußern - sonst eben nicht. Allerdings ja auch schon sehr oft nicht mehr, weil sich entweder keine Teilnehmer oder nicht einmal mehr Ausrichter für die eigenen Turniere des Verbands (Kreis -Meisterschaften -Ranglisten etc.) finden lassen... Und wenn die Verbände ihre Mitglieder nicht gleich behandeln, dann wird es ein Schiedsgericht oder sonstiges Kontrollorgan schnell und deutlich erklären, warum man wohl doch "alle gleich behandeln muß..." Tja, und spätestens dann, wenn sich Verbände untereinander erklären müssen, warum bei dem einem so etwas möglich war und jetzt auch bei dem anderen Verband genau so (ohne Lizenz oder ohne anderen Quatsch ) möglich sein muß... können sich die bis dahin hoffentlich noch verbliebenen Turnierveranstalter zurücklehnen bzw. sich endlich wieder um das Wesentliche, Ihre Veranstaltung kümmern... das vor allem dann auch ohne das sich da irgend so ein "windiges Unternehmen" durch eine bargeldlose Abwicklung Zugriff auf Nenngelder erschleicht... aktuell das größte Unding. Wir sollten Termine von den zuständigen Sitzungen und die Protokolle, die ja nach den Veranstaltungen für uns alle öffentlich zugänglich sein müssen, sammeln... am besten hier im Thread ;-)
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vG, . . . wW -- |
#1183
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
Abschnitt A -11 Offizielle Veranstaltungen [..]Weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.1 bis A 11.3 dürfen nur vom DTTB, den Verbänden und deren Gliederungen veranstaltet werden. Nicht weiterführende Veranstaltungen gemäß WO A 11.4 dürfen zusätzlich auch von Vereinen der Mitgliedsverbände veranstaltet werden. Der jeweilige Veranstalter legt Ausrichter und Durchführer fest. 11.4 Nicht weiterführende Veranstaltungen 11.4.1 Genehmigungspflichtige Veranstaltungen mit TTR-relevanten Konkurrenzen * Offene Turniere mit Individualwettbewerben * Offene Turniere mit Wettbewerben für vereinsübergreifende Mannschaften * Offene Turniere im Rahmen einer Turnierserie 11.4.2 Nach Maßgabe des zuständigen DTTB oder Verbandes genehmigungspflichtige Veranstaltungen ohne TTR-relevante Konkurrenzen * Offene Turniere mit Individualwettbewerben * Offene Turniere mit Wettbewerben für vereinsübergreifende Mannschaften * Einladungsturniere[...] [...] Die Vereine verpflichten sich ja als Mitglieder des Verbands sich an dessen Satzungen und Ordnungen zu halten. Selbstverständlich drohen bei groben Verstößen gegen die Satzung und Ordnungen ein Ausschluss oder anderweitige Sanktionen. Nur weil dies bisher nicht passiert ist, heißt es ja nicht dass es erlaubt wäre - sondern dass die Funktionäre einfach nach Gutdünken agieren. Natürlich behandeln die Verbände ihre Mitglieder nicht gleich, das anzunehmen verkennt die "Politische Realität". Es gab jetzt hier im Forum genügend Beispielen von Leuten, die Tuniere entgegen der WO organisieren, und es gab bisher noch keine öffentlichen Konsequenzen. Wenn der Bezirk keine Bezirksmeisterschaft mehr organisieren kann, sollte man über eine Neuwahl des Vorstands nachdenken. Geändert von HansWurst123 (20.11.2024 um 21:46 Uhr) |
#1184
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Tatsächlich ist es andersherum richtig. Turniere die ohne Turnierlizenz ausgerichtet werden können und werden nicht TTR-Relevant sein.
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#1185
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
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#1186
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
Abschnitt D 1.4 Für alle genehmigungspflichtigen Veranstaltungen muss eine Ausschreibung herausgegeben werden. Mit Genehmigung der Veranstaltung gilt der in click-TT erfasste Turnierantrag als Ausschreibung. Der Veranstalter darf zusätzliche Informationen zum Turnier veröffentlichen; bei Abweichungen gilt aus schließlich die Ausschreibung in click-TT. Die Verbände dürfen für ihren Zuständigkeitsbereich ein anderes Genehmigungsverfahren für die Ausschreibung vorschreiben. Es ist doch immer wieder lustig, wie regelunkundig die eigenen Vertreter der Zunft sind sowie Vereinsvertreter und Funktionäre nach dem Motto "legal, illegal, scheißegal" verfahren |
#1187
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
Diese dauernde Ignoranz ist doch einfach Vorsatz und langweilig. Wenn man sich gar nicht an die WO halten möchte - so kann man das doch einfach sagen und man erspart sich die Regeldiskussion Geb doch einfach offen zu - es ist dir egal - du machst es einfach und schaust ob du damit durchkommst...wäre doch einmal ehrlich |
#1188
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
Und selbst wenn man nen alternativen Vorstand findet, wie soll der die Vereine dazu bewegen ne Kreis- oder Bezirksmeisterschaft auszurichten wenn mit kaum noch mit Teilnehmer/innen zu rechnen ist. Ich bin ja bei dir, wenn du sagst die weiterführenden Veranstaltungen sollten nach allen Regeln der WO durchgeführt werden. Also wenn die Untergliederungen wie Bezirk und Kreis Turniere ausrichten sollte das so sein. Was halt aber nicht funktioniert ist die von Vereinen ausgerichteten Turniere zu beschränken. Ich hab da am Beispiel Duisburger Stadtmeisterschaften tatsächlich auch einmal bisschen rumgeschrieben und rumgefragt. Veranstalter ist die Stadt/Stadtsportbund und Ausrichter ein Verein bzw. ein gemeinsamer Zusammenschluss mehrerer Vereine die auch im WTTV gemeldet sind.
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#1189
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Zitat:
Legale Wege können übrigens ja auch Vereine gehen, die parallel in anderen Verbänden organisiert sind wie z.B. die DJK Vereine oder die Eisenbahner. Es steht ganz klar in der WO des WTTV drin, dass du auch für nicht-weiterführende, genehmigungspflichtige Tuniere - egal ob TTR relevant oder nicht - eine Tunierlizenz brauchst. Wenn der Ausrichter ein im WTTV organisierter Verein ist, wird dieser es übrigens auch erstmal genehmigen müssen - ergo ist es Tunierlizenzpflichtig.. Geändert von HansWurst123 (21.11.2024 um 00:04 Uhr) |
#1190
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AW: Einführung einer zusätzlichen Turnierlizenz
Könnte er auch gar nicht. Dazu müsste es ein Verbot geben das Vereinen verbietet in mehreren Verbänden gleichzeitig Mitglied zu sein. Möchtest du denn überhaupt versuchen meinen Standpunkt zu verstehen?
Ich meine du kannst die WO auch noch etliche Male hoch und runter zitieren, ich finde bei vielen freien Turnieren findet diese ja gar keine Anwendung. Mal ab von DJK oder ESV ist doch so gut wie jeder Verein Mitglied in anderen Verbänden wie Stadtsportbund etc. Selbst ein reiner TTC ist doch nicht nur in nem Tischtennisverband organisiert. Vielleich mal Beispiele aus der Praxis: Die Schule tritt als Veranstalter auf und der ansässige Tischtennisverein in der Turnhalle der aber im Verband gemeldet ist richtet das aus. Kleinstadt richtet eine "Dorfmeisterschaft" für Hobbyspieler aus. Initiator ist die Stadt, ausgerichtet wird es durch den Ortsansässigen Verein der Mitglied im Verband ist. Ein TT-Shop veranstaltet auf dem Parkplatz nen Outdoor-Turnier und organisiert und ausgerichtet wird das ganze durch nen Verein der Mitglied im Verband ist. Ich bin wie gesagt bei dir was so offizielle Dinge wie Kreis- Bezirksmeisterschaften angeht. Da gilt ganz klar die WO und da Lizenzfreie Klassen anzubieten ist save nicht WO-Konform aber was die Vereine angeht, da gilt für mich immer das die Möglichkeiten haben ihre Turniere auch frei zu gestalten so lange sie nicht im Namen des Verbandes organisieren und auftreten.
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