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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt.

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  #1251  
Alt 22.08.2011, 09:33
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Setz-It Setz-It ist offline
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AW: Verärgerung über mytischtennis & Premiumaccounts im Hinblick auf aktuelle TTR usw

Ja, genau darum geht es doch - ich denke auch, dass das eine treffende Einschätzung sein dürfte. Aber wo liegt das Problem, das auch so darzustellen anstatt sich auf einen hier nicht anwendbaren Einzelabsatz zu berufen? Nochmal: offensichtlich wurde hier nicht gelöscht und es soll auch nicht gelöscht werden, also kann nicht der "Löschungabsatz" als zugrundeliegende Richtlinie gültig sein, wodurch die Glaubwürdigkeit aller angeführten Argumente massiv untergraben wird. Berufung auf Datensparsamkeit und Hinweis auf davon unabhängiges zeitgleiches Migrieren des Dienstes zum privaten mytt klingt schon anders als "Wir dürfen leider nicht anders, weil der Datenschutzbeauftragte uns per § 35 Abs.2 Ziffer 3 BDSG dazu gezwungen hat!" Man hat das Gefühl, dass mit der Angabe eines konkreten (aber leider beliebig ausgewählt wirkenden) Paragraphen das Argument "amtlich" wirken und die weitere Diskussion abgewürgt werden soll. Das ist offenbar nicht nur mein Eindruck.
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  #1252  
Alt 22.08.2011, 09:51
maninblack maninblack ist offline
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maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)maninblack ist auf dem Weg zur Identifikationsfigur ;-) (Renommeepunkte mindestens +500)
AW: Verärgerung über mytischtennis & Premiumaccounts im Hinblick auf aktuelle TTR usw

Wie bereits kommuniziert [# 1192] wurde die Aufsichtsbehörde angefragt, die vom Landesverband genannt wurde.

Wenn rechtlich alles in Ordnung ist, Kontext - Veröffentlichung und Weitergabe an Dritte im passwortgeschützten Bereich (kommerzielle Seite) - und dies mit den Forderungen im genannten relevanten § 35 Abs.2 Ziffer 3 BDSG im Einklang stehen (wir interpretieren dies eindeutig in Löschung), ist wieder einmal nur die mangelnde Kommunikation (Information) der Verbände zu kritisieren.

Sollte die Antwort allerdings anderweitig ausfallen [ - bisher kein Hinweis - ], besteht Klärungsbedarf!

Da die Überprüfung etwas Zeit in Anspruch nimmt (Telefonat mit Sachbearbeiter/in), werden wir die entsprechende Antwort, wie auch die Informationen vorher hier mitteilen.

Es fällt im Übrigen auf, dass sich viele über den Sachverhalt „aufregen“, aber anscheinend nicht die Courage (Rückgrat) haben, sich bei den entsprechenden Organen (hier Verbände / Datenschutzbehörde) zu erkundigen.

Durch mangelnde Kommunikation (Verbände) bzw. fehlende entsprechende Fragestellungen (Vereine / Mitglieder) an die Organisationen, entstehen so Spekulation.

Da hier leider bisher kaum Fakten vorliegen, muss die Überprüfung abgewartet werden.
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  #1253  
Alt 22.08.2011, 09:55
Jaskula Jaskula ist offline
hasst die 11
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Jaskula ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Verärgerung über mytischtennis & Premiumaccounts im Hinblick auf aktuelle TTR usw

Zitat:
Zitat von Variatio Beitrag anzeigen
@Jaskula:
Was stoert dich an meiner Erlaeuterung in Post #1112, insbesondere an "Die Spiel(er)daten sind als personenbezogene Daten generell dem Datenschutz unterworfen, und sind gegen entsprechenden Zugriff zu schuetzen oder geg. zu loeschen."?
Es ist für mich einfach nicht schlüssig, siehe unten.
Dass wir uns da in einer Zone bewegen, die diskussionsfähig ist, ist mir klar, da Datenschutz durchaus wichtig ist.


Zitat:
Zitat von Variatio Beitrag anzeigen
Was stoert dich an § 35, bzw. was fehlt dir? Dort wird doch (mehr oder weniger - "es kommt drauf an") genau geklaert, wann Daten zu loeschen, und wann sie zu sperren sind!
Der Paragraph an sich mag ja in Ordnung sein, allein er passt nicht als Begründung für das, was gemacht wurde.
Zur Erinnerung, dieser Satz wurde als ursächlich genannt:

Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn ...
3. sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist ...


Nur, die Daten wurden nicht gelöscht, sie werden nur nicht mehr angezeigt.

Auch dieser Satz

(3) An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit
1. im Fall des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 3 einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,

2. Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden, oder

3. eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.



macht für mich nichts klarer, da eigentlich keiner der drei Absätze hier greift. Es stehen weder Aufbewahrungsfristen noch schutzwürdige Interessen noch hoher Aufwand der Löschung entgegen.

Ich will ja auch gar nicht, dass die Daten gelöscht werden, im Gegenteil, ich bin der Meinung, dass die Daten immer noch ihren Zweck erfüllen und deshalb weder gelöscht noch gesperrt werden müssen. Letzteres weiß ich aber eben nicht und deshalb wüsste ich gerne mit welchem passenden Paragraphen hier argumentiert wird.


Zitat:
Zitat von Variatio Beitrag anzeigen
Dafer gibt es als Ergaenzung zu BDSG § 35 noch BDSG § 3a (Datenvermeidung und Datensparsamkeit), und auch § 10 (Einrichtung automatisierter Abrufverfahren), die auf click-tt zutreffen koennten.
Auch das überzeugt mich als Nichtjurist nicht.

Bei den Spielberichtsbögen und Ergebnislisten werden ja nur die notwendigen Daten gespeichert, keine Adressen, Telefonnummern oder sexuelle Vorlieben (zumindest nicht bei uns). Und was die automatisierten Abrufverfahren betrifft, so ist das wohl eine Frage der Speicherung.
Die Möglichkeit, einzelne Spielberichte aufzurufen fällt wohl nicht unter automatisierte Abrufverfahren. Das wären dann eher solche Dinge wie die abgemahnte Seite von Tim, die Daten in großen Mengen abruft und verarbeitbar zur Verfügung stellen kann.
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  #1254  
Alt 22.08.2011, 10:06
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AW: Verärgerung über mytischtennis & Premiumaccounts im Hinblick auf aktuelle TTR usw

Zitat:
Zitat von maninblack Beitrag anzeigen
...
ist wieder einmal nur die mangelnde Kommunikation (Information) der Verbände zu kritisieren.

...

Da hier leider bisher kaum Fakten vorliegen, muss die Überprüfung abgewartet werden.
Ok, da stimme ich dir zu.

Andererseits mach das Spekulieren ja auch Spass ...
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  #1255  
Alt 22.08.2011, 10:29
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Zitat:
Zitat von Jaskula Beitrag anzeigen
Der Paragraph an sich mag ja in Ordnung sein, allein er passt nicht als Begründung für das, was gemacht wurde.
Ok, wenn du dich nur auf die Landesverbandserklaerung und § 35 Abs.2 Ziffer 3 BDSG beziehst, hast du natuerlich Recht - das ist als alleiniger Grund nicht ausreichend.

Zitat:
Dieser Satz ... macht für mich nichts klarer, da eigentlich keiner der drei Absätze hier greift.
Hier bezieht sich § 35 Abs.3 Ziffer 2 meines Erachtens (ich bin mir da nicht ganz sicher - sch*** Juristen-Nummerierung ) auf § 35 Abs.2 Ziffer 3:
sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist
Auf TT bzw. clicktt angewandt:
Fuer den primaeren Zweck sind die Daten nicht mehr notwendig, koennten/sollten daher geloescht werden. In der Satzung des DTTB bzw. der Landesverbaende steht jedoch, dass die Daten archiviert werden, um der Umsetzung der satzungsgemaessen Zwecken zu dienen, so dass hier die Formulierung der "satzungsmaessigen Aufbewahrungsfrist" aus § 35 Abs.3 Ziffer 2 greift.
IMHO kann man die Angaben in der DTTB-Satzung §9 als derartige Fristen interpretieren - im Zweifel auch als unbefristet (bzw. bis zu der Frist aus §9.4), was IMHO aus juristischer Sicht auch einer Frist entsprechen sollte.
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  #1256  
Alt 22.08.2011, 10:37
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Zitat:
Zitat von Jaskula Beitrag anzeigen
Die Möglichkeit, einzelne Spielberichte aufzurufen fällt wohl nicht unter automatisierte Abrufverfahren. Das wären dann eher solche Dinge wie die abgemahnte Seite von Tim, die Daten in großen Mengen abruft und verarbeitbar zur Verfügung stellen kann.
Das glaube ich nicht - die urspruengliche Fassung des BDSG stammt von 1977, und da wurde an sowas noch gar nicht gedacht. Zwar wurde das Gesetz mittlerweile ergaenzt, aber ich bin mir zu 99% sicher, dass
"automatisierte Abrufverfahren" im Juristensprech u.A.
"Ankucken im Internet" bedeutet - was ja technisch nichts weiteres ist als das
"Absenden einer Anfrage, welche automatisiert (per Routing) die gewuenschte Information an den User uebermittelt".

Von daher ist der Aufruf eines Spielberichts ein automatisiertes Abrufverfahren.
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  #1257  
Alt 22.08.2011, 11:31
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Ist der Ergebnisdienst denn auch für die Archivierung von Verbandsdaten zuständig und wieso sollte er einer Verbandssatzung und in den darin festgelegten Aufbewahrungsfristen unterliegen? Wenn er dazu nicht beauftragt sein sollte, müsste er nach deiner Argumentation dann also doch schon alles gelöscht haben!?
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  #1258  
Alt 22.08.2011, 11:42
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Zitat:
Zitat von Setz-It Beitrag anzeigen
Ist der Ergebnisdienst denn auch für die Archivierung von Verbandsdaten zuständig und wieso sollte er einer Verbandssatzung und in den darin festgelegten Aufbewahrungsfristen unterliegen?
Hm, wie die Ergebnisdienstdaten nun im Detail zu bewerten sind, weiss ich nun auch nicht. In der DTTB-Satzung (und auch anderen, z.B. des WTTV) steht jedenfalls, dass die Spielergebnisdaten veroeffentlicht werden koennen, insbesondere verknuepft mit Spielerdaten (Name, Geschlecht, ...).

Ich gehe davon aus, dass ein entsprechend beauftragter Ergebnisdienst (z.B. clicktt) bzgl. des Datenschutzes der Satzung des Inhaberverbandes folgt und das in den entsprechenden Vertraegen festgehalten ist. Wenn die Verbaende den Ergebnisdiensten also (vertraglich) sagen, "hier, stellt mal im Internet zur Verfuegung und archiviert das alles", unterliegt das natuerlich weiterhin den Aufbewahrungsfristen der Satzung(en).
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  #1259  
Alt 22.08.2011, 13:17
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Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist bestimmt ein höheres Gut als die Verbandsordnung oder irgendein Vertrag zwischen einem Verband und einem Privatunternehmen, oder habe ich da einen Denkfehler? "Wir würden den gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz ja gerne einhalten, leider haben wir aber einen anderslautenden Vertrag mit Verband XY geschlossen."
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  #1260  
Alt 22.08.2011, 13:44
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Zitat:
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Die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist bestimmt ein höheres Gut als die Verbandsordnung oder irgendein Vertrag zwischen einem Verband und einem Privatunternehmen, oder habe ich da einen Denkfehler?
Na, aber Datenschutz sagt als allgemeines Prinzip doch kurz zusammengefasst:
"Daten duerfen gesammelt, veroeffentlicht und archiviert werden, wenn alle damit einverstanden sind und es dem jeweiligen 'Zweck' dient. Andernfalls muessen sie gesperrt/geloescht werden.".

Der Zweck ist natuerlich immer vom Kontext abhaengig - und in unserem Fall wird er durch die Satzung der TT-Verbaende bestimmt.

Hier lautet dieser im Falle des DTTB und WTTB:
"Der Verband bezweckt die Pflege und Förderung des Tischtennissports durch Organisation des Spielbetriebs sowie Betreuung und Unterstützung der Mitglieder und Verbandsangehörigen."
Ja - das ist schwammig und man kann da seeeeehr viel darunter verstehen - insbesondere aber unter den Stichworten "Pflege des TT-Sports" und "Unterstuetzung der Mitglieder" auch die Archivierung von Spielergebnissen.

Zitat:
"Wir würden den gesetzlich vorgeschriebenen Datenschutz ja gerne einhalten, leider haben wir aber einen anderslautenden Vertrag mit Verband XY geschlossen."
Von daher sehe ich diesen Widerspruch in unserem Fall nicht.
Andererseits ist es nach meiner laienhaften Ansicht so, dass ein Vertrag nichtig (oder zumindest eingeschraenkt gueltig) sein kann, wenn er gegen irgendwelche Gesetze verstoesst, oder das Verhalten von Personen/Verbaenden/Softwaredienstleistungen angepasst werden muss, wenn trotz korrekter Vertraege gegen die Datenschutzrichtlinien verstossen wird.

Im Falle von TT-Verband/Ergebnisdienst: Wenn mehr Daten angezeigt werden, als es zur satzungsgemaessen Aufrechterhaltung des Spielbetriebs notwendig ist. Was jedoch nicht zwangslaeufig bedeutet, dass die Daten geloescht werden muessen - falls man es als satzungsgemaessen Zweck ansieht, die Spielergebnisse zu archivieren.
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Geändert von Variatio (22.08.2011 um 13:50 Uhr)
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