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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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#1281
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Es gibt keine Regel, dass man mit einem zu glatten Belag nicht spielen darf, der ansonsten in Ordnung ist, diese gibt es nicht und die von dir zitierte Regel gibt es nicht her. Genauso gibt es keine Regel, nach der ich einen zu laut klickenden oder komisch riechenden Belag nicht spielen darf, obwohl das natürlich verwertbare Indizien für eine angenommene Nachbehandlung/Frischkleben/Tunen sind. Das ist keine Haarspalterei, sondern eine Regellücke. Ein SR darf natürlich nach seinem Ermessen einen zu glatten Belag als nachbehandelt betrachten und ihn deshalb verbieten, soweit waren wir ja schon. Taucht irgendwo in den Dokumenten "zu glatt" auf ohne weiteren Verweis auf Nachbehandlung könnte das wohl angefochten werden, gerade wenn eine Sperre o.ä. daran hängt.
Die Aussage "Der Belag ist zu glatt, du darfst nicht damit spielen." ist ähnlich einzuschätzen wie "Der Belag klickt oder riecht komisch, du darfst nicht damit spielen." und wäre wohl nicht vor einem regelkundigen Sportgericht haltbar. Dieses sollte normalerweise feststellen, dass weder Mindestreibung, noch Geräusch noch Geruch eines Belages in den Regeln genauer festgelegt sind. Aussagen wie "Der Belag ist sicher nachbehandelt, sonst könnte er nicht so glatt sein, du darfst deshalb nicht damit spielen." oder "Der Belag ist sicher frischgeklebt, sonst könnte er nicht so laut sein und würde nicht so komisch riechen, du darfst deshalb nicht damit spielen." wären Auslegungen des OSR bezüglich der Nachbehandlung, die in meinen Augen kein Problem darstellen. Da die Mindestreibung nicht in den Spielregeln festgelegt ist, gibt es auch keine Grundlage für eine diesbezügliche Auslegung, wie du angenommen hast. |
#1282
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Mal ganz einfach formuliert:
jeder DEPP erkennt eine richtig glatte noppe! Da es den reibetest offiziell nicht gibt, kann man sie EIGENTLICH nicht verbieten... Einige Verbände gehen dann auf "tatsachenentscheidung", wobei man, soweit diese entscheidungen dann mal vor den spruchausschuss oder verbandsgericht kommen, kassiert wurden. Man weiß genau, warum man sich windet und dreht um diese Schläger NICHT als Beweismaterial einzutüten... Aber frischkleber und Tuner? Wie soll da was gehen? Die Tuner riechen nicht (m.A. des dandoy Bio-booster, nutzt aber kaum noch jemand) und nach "frischkleber" kann es riechen, wenn jemand mit altem voc-festkleber seine Beläge vor Wochen montiert hat (die Benutzung selbiger ist ja explizit NICHT verboten, es wird nur die ppm Zahl gemessen). Zudem gäbe es, wenn bestimmte Substanzen in den Belägen verboten würden, keine "fke" Beläge mehr und man (verband) sägt doch nicht am Ast auf dem man sitzt (Sponsoren). Ich halte jede Wette, dass, wenn Neubauer der Hauptsponsor der ittf und des dttb gewesen wäre, glattnoppen nicht verboten worden wären... |
#1283
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Doch, die Benutzung von VOC-Klebern ist verboten,
Zitat:
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#1284
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Und wenn der Schläger nicht nach Kleber riecht sondern nach Waschbenzin o.ä.?
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#1285
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Was soll dann sein? Dann kannst du auch eine Nachbehandlung vermuten, wenn du dir die Einschätzung zutraust...
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#1286
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Auf dieser Basis kann man dann alles verbieten bis zu dem zeitpunkt, wo ein Spieler mal den Mumm hat den entsprechenden SR zu verklagen.
Man Stelle sich mal folgendes Szenario vor: regionalkigaspieler x nutzt irgeneinen werksgetunten Belag, der anders riecht als normal. Bei esn haben sie ne ganze Zeit die Special versions mit diesem Bio Zeugs bearbeitet (jetzt nicht mehr, da riecht nix). SR Y spielt diesen Belag in der commercial Version und ist sich ganz sicher, dass X beschissen haben muss und zieht ihn nach geruchsprobe (für Y, beruflich sommelier mit feiner Nase, eindeutig), aus dem Verkehr. X geht eine große Summe Geld verloren, da der Verein einen "betrüger" wie ihn nicht mehr will und X verliert 30.000 Euro jahresgage... Nun steht aber in den regeln, dass das Werk alles machen darf... Ist sozusagen genau definiert der letzte produktionsschritt... X hat neutrale zeugen und verklagt den Schiri... |
#1287
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Da hast du völlig recht, ich sage da nichts anderes. Nach aktueller Regellage muss man sich für das Verbieten einer zu glatten Noppe genauso aufs Glatteis wagen, genau das wollte ich doch zum Ausdruck bringen. Man kann den Belag nicht aufgrund einer nicht in den Spielregeln behandelten Eigenschaft (Reibung, Geruch, Sound) verbieten, sondern muss einen weitergehenden, im Einzelfall schwer oder nicht nachweisbaren, Vorwurf (Nachbehandlung) erheben oder man findet einen anderen Mangel.
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#1288
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
![]() Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern. ...ist doch wohl nicht soooo schwer zu verstehen, zumindest dann nicht wenn man sich ein bisschen bemüht. Eine entscheidend veränderte Eigenschaft der Oberfläche ist natürlich ein absolutes no-go - auch ohne dass eine andere aufgeführte Abweichung dazu kommt. Klar, jeder Schiedsrichter kann natürlich auch entscheiden, dass zusätzlich eine Verfärbung vorliegt, wenn euch das beruhigen würde - was aber leider grundsätzlich nicht macht, weil ihr dann Willkür schreit ![]() Über den nötigen Grad der Verfärbung wird keine nähere Angabe gemacht. Darf ein OSR eurer Meinung nach deshalb auch nicht handeln, obwohl nicht nur diese Regel sogar ganz deutlich aufzeigt, dass es schlicht und ergreifend im Ermessen des OSR liegt ![]() Das es im Weiteren auch diesen Passus gibt: 4.2.2 Das Belagmaterial muss so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h. ohne irgendeine physikalische, chemische oder andere Behandlung, welche die Spieleigenschaften, Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche usw. verändert. Insbesondere dürfen keine Zusätze verwendet werden. ..dürfte auch bekannt sein. Dort steht auch ganz deutlich, dass das Belagsmaterial nur so wie es genehmigt wurde gespielt werden darf. Auch hier sollte es nicht all zu schwer sein den Teil: "oder andere Behandlung" so zu verstehen, dass es alles einschließt was die Spieleigenschaften - und die Reibung wird sogar noch mal extra aufgeführt - beeinträchtigt. Was dann für den, der es verstehen will soviel heißt wie: Jegliche entscheidende Veränderung der Spieleigenschaft - egal wodurch hervorgerufen, was natürlich auch z.B. Abnutzung mit einschließt - ist nicht zulässig. Alles andere wäre ja auch witzlos und ganz sicher nicht im Sinne des Erfinders. Das Verbot von Glattnoppen hätte man sich ansonsten sparen können. Was hier den Worteverdrehern sicherlich auch klar sein wird ![]() ..und nun viel Spaß beim Verklagen von Schiedsrichtern, die nach bestem Wissen und Gewissen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln eindeutig glatte Noppen die Zulassung verweigern ![]() BTW: Das schlimmste an der Diskussion hier, ist für mich, dass es offensichtlich jedem von euch klar ist, dass Noppen nicht durch schlichte Abnutzung arschglatt werden, sondern durch wie auch immer geartete unzulässige Behandlung und ihr euch auf den Standpunkt stellt, dass man sie deshalb spielen darf, weil man die Behandlung nicht für euch ausreichend nachweisen kann und ihr dazu noch aus den Regeln krampfhaft herauslesen wollt, dass Abnutzung an sich keine unzulässige Spieleigenschaftsveränderung darstellt und man sich deshalb natürlich immer darauf berufen kann. Sorry, aber faire Sportsleute haben für mich eine andere Einstellung - schade eigentlich... ![]() |
#1289
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Dann müssen wir nochmal unterscheiden. Im Regelteil A, der generell gilt, nicht nur für bestimmte Turniere, gibt es diese Passage nicht.
Dort heißt es lediglich: Zitat:
Selbst bei Anwendung von Regelteil B hätte man Probleme, das Spielen selbst oder auch einfach nur eine lange Lagerung als Behandlung zu interpretieren. Ich denke, dass mit "Behandlung" ein aktiver Prozess gemeint sein muss, der schneller und einschneidender Spieleigenschaften verändern kann, als bloßes Spielen oder eine lange, aber prinzipiell sachgemäße Lagerung. Also ist es eben nicht egal wodurch, sondern es muss ein aktiver und unnatürlicher Prozess sein. Ein weiteres Problem ist, dass die Eigenschaften der Zulassung überhaupt nicht öffentlich zugänglich sind - offensichtlich sind bereits im Handel Abweichungen vom Zulassungsmuster bei verschiedenen Herstellern an der normalen Tagesordnung, wie die Grass D'tecs-Geschichte ja eindrücklich belegt. Ich habe weder als Spieler, noch als durchschnittlicher SR und wahrscheinlich nicht mal als Händler/Vertrieb die Möglichkeit, die Zulassungseigenschaften eines neuen OG mit dem Zulassungsmuster zu vergleichen, was die ganze Regel B4.2.2 ad absurdum führt. Zum letzten Teil - ein OSR kann ja eine glatte Noppe aus dem Verkehr ziehen, aber nur wenn er eine Nachbehandlung annimmt. Du schreibst ja selbst, dass eine Noppe nicht von selbst glatt wird, also muss doch bei einer glatten Noppe auch immer sowieso von einer Nachbehandlung ausgegangen werden, oder? Genau für diesen Vorwurf muss der OSR dann auch geradestehen, ist doch ganz normal. Und wenn sich das vor einem Sportgericht dann nicht halten lässt, ist es nicht zu ändern. Das ist sicher nicht optimal und ich denke, die SR sollten Rückendeckung durch eine klare Regel erhalten. Geändert von Setz-It (10.11.2011 um 17:49 Uhr) |
#1290
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
In meinem Beispiel ging es nicht um Noppen!
Ich habe von den spezialversionen gesprochen, wie sie die marken an ihre vertragsspieler geben. Die streichen die Beläge nämlich auch ganz simpel mit Tuner ein, nur dass es hier Teil der "Produktion", rein rechtlich, ist. Jeder, der den Bio-booster nutzt und den entsprechenden "fke" belag spielt, kann damit argumentieren so eine profiversion zu spielen. Wenn das gerät weniger als 3ppm anzeigt ist hier gar nix mit Tatsache und Ermessensspielraum... Bei den Noppen sind WIR uns einig, aber warum kannst du dann in 179 von 180 mitgliedsverbänden, auf Welt- und europameisterschaften und in Minimum 12 von 16 Bundesländern glattnoppen weiterspielen? Liegen die alle falsch? Der wttv hat diese, von dir angeführte, juristische Spitzfindigkeit als Folge des verlorenen "celik"-prozesses, wo der verband in allen Instanzen unterlag, hervorgebracht! Ist wohl der weltweit einzige verband, wo auf ab oberliga und auf offiziellen Meisterschaften keine gln mehr auftauchen. In den kreisklassen werden sie trotzdem fröhlich weitergespielt. Ich glaube auch nicht, dass die Mehrzahl der "Tuner" und "glnler" unfaire Sportler sind. Die fühlen sich zum Großteil von Handel und Industrie bis aufs blut verarscht, wenn sie die Weltklasse mit ihren tollen Belägen zocken sehen und ein Schwede vor laufenden Kameras mit gln fröhlich gegen ovtcharov zockt... Da herrscht eher das motto: was dem Profi recht, dem Amateur billig... |
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