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allgemeines Tischtennis-Forum Dies ist unser Hauptforum. Hier geht es um Tischtennis allgemein und hier gehört alles rein, was nicht in die Fachforen oder sonstigen Foren passt. |
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#121
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@T.W. deine Frage klingt irgendwie dämlich.
Man braucht doch keine Arbeitserlaubnis für einen Lehrgang. Wer wird denn für Training bezahlt??? Etwas daneben oder? Geändert von Cheftrainer (22.08.2001 um 15:29 Uhr) |
#122
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sorry mh,
hatte keine zeit den text nachzulesen. ich habe den dttb gemeint, denn der bringt ähnliche aussagen in umlauf. ich kann nur sagen was ich von einem steuerprüfer beim finanzamt und von der dt. botschaft in budapest weiss: maßgebend für einen aufwandsentschädigung ist die mitgliedschaft in einem deutschen verein. man sieht, dass sich die behörden nicht mal einig sind. ich schlage (bischen polemik) den dttb als einzig auskunftsberechtigte institution in sachen aufenthaltsrecht, steuerrecht, assozierungsverträge, eu-recht..... vor. zu michael frey: die formellen fehler die passiert sind, sagen einiges über das chaos bei der abstimmung aus. offensichtliuch haben die köpfe so geraucht, dass einige herren/damen nicht mehr wussten, was sie da eigentlich verabschieden. nichts für ungut, thomas |
#123
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hallo cheftrainer,
bevor du so überschnell reagierst solltest du erst ganau überlegen. wo liegt der unterschied? ich kann eigentlich keinen sehen, bin aber gerne bereit mich von dir darüber aufklären zulassen. |
#124
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Zitat:
Lies bitte den folgenden Text (von mh als Link zur Verfügung gestellt)! Dann sollte es doch klar sein, was hier bezweckt wird und das nicht jedes Finanzamt das anders sieht. Arbeitserlaubnisse/Aufenthaltsgenehmigungen für ausländische Sportler in Deutschland Auf der 161.Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Bundesländer am 05.05.2000 in Düsseldorf wurde u.a. folgender Beschluss gefasst: Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern stellen fest, dass Berufssportlern und -trainern aus Nicht-EU-Staaten nur ausnahmsweise und nur dasnn Aufenthaltserlaubnisse erteilt werden können, wenn die Qualifikation nachgewiesen und mit dem beschäftigenden Verein ein ausreichendes Einkommen vertraglich vereinbart wurde. Diese Ausnahmeregelung lässt eine zeitlich befristete Tätigkeit in Deutschland zu. Die Innenminister und -senatoren der Länder halten bundeseinheitliche Regeln für geboten, um der in den letzten Jahren zu beobachtenden Entwicklung zu begegnen, dass immer mehr Amateursportvereine Sportlerinnen und Sportler, insbesondere aus Osteuropa, anwerben und ihnen Gehälter zahlen, die bei weitem nicht mit denen deutscher Berufssportlerinnen und -sportler vergleichbar sind. Die Innenminister und -senatoren der Länder sind der Auffassung, dass eine wirksame Steuerung nur bei der erstmaligen Einreise im Visumverfahren erfolgen kann, und halten es deshalb für erforderlich, den Ausländerbehörden vorzugeben, der Visumserteilung durch die deutschen Auslandsvertretungen nur noch dann zuzustimmen, wenn der Sportverein neben der entsprechenden Qualifikation auch die Zahlung eines ausreichenden Gehalts nachgewiesen hat. Als ausreichend ist ein Gehalt anzunehmen, das dem für vergleichbare deutsche Berufssportler entspricht. Die genaue Höhe ist unter Beteiligung der Bundesarbeitsverwaltung festzulegen. Aus Vertrauensschutzgründen kann hiervon bei bestehenden Arbeitsverträgen abgesehen werden. Die Ausländerreferentinnen und -referenten werden beauftragt, im Einvernehmen mit den Sportreferentinnen und -referenten und Vertretern des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung bundeseinheitliche Regelungen festzulegen. Der Vorsitzende wird gebeten, den Vorsitzenden der Sportministerkonferenz und den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung über diesen Beschluss zu informieren und um Mitwirkung der Sportreferentinnen und -referenten bzw. der zuständigen Referentin oder des zuständigen Referenten bei der Erarbeitung der Regelungen zu ersuchen. |
#125
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Zitat:
Mit meiner Andeutung, dass einige Klassenleiter derartige Regeln (Aufstellung nach Stärke) nicht immer beachten, sind die Klassenleiter gemeint, von denen ich aus eigener Erfahrung weiss, dass sie in dieser Hinsicht nicht "sattelfest" sind. Ich wette, dass es diese bei Euch auch gibt! Du und Deine TT-Vereinskollegen sind dabei natürlich ausgenommen - wie könnte ich denn so etwas von Euch annehmen?
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Mit Tackiness bekomme ich jeden Ball zum Glühen! Geändert von Oblomow (22.08.2001 um 16:29 Uhr) |
#126
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schön cheftrainer,
leider hast du immer noch nicht verstanden, dass es hier um aufenthaltsgenehmigung und gehalt etc.. geht. die trifft, zumindest für unsere spieler definitiv nich zu, egal wás du glaubst. es handelt sich um amateursportler... ich möchte nicht mehr wiederholen. die uasländischen spieler in unserem verein werden ganu so behandelt wie ihre deutschen amateursport-kollegen (hinsichtlich aufwandsentschädigung). da sie aus ungarn sind brauchen sie auch keine aufenthaltsgenehmigung... thomas |
#127
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@ thomas wetzel
wenn die Diskussion Früchte trägt, ist das schön. Warum muss man dann so etwas wie Lehrgänge, die mit dem Thema und der Problematik überhaupt nichts zu tun haben, mit einbringen? Trägt nicht zur sachlichen Lösungsfindung bei. Oder hälst du das für eine vergleichbare Situation, die auch in den gesetzlichen Regelungen angesprochen wird? Dann tust du mir leid. |
#128
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@Thomas
ich hoffe, Du wirst nicht einmal unsanft aus deinen Träumen geweckt, wenn die Steuerfahndung oder das Arbeitsamt bei euch vor der Tür steht. Tut mir leid: Aber dass ein Spieler für lau aus Ungarn nach Rosenheim fährt kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. So schöne Gesichter habt ihr in Rosenheim auch nicht. |
#129
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hallo mh,
wenn du einmal im sommer durch rosenheims innenstadt gehen würdest, könntest du sehr viele hübsche mädchen sehen. spaß bei seite. ich glaube ich habe es schon einmal erwähnt, ich wiedehole mich aber an dieser stelle gerne: wir wurden bereits vom finanzamt geprüft und es wurde nichts beanstandet (hallo cheftrainer: nicht dass du jetz wieder glaubst, wir würden alle schwarz zahlen. nein, so wie ich es hier im forum immer wieder beschrieben habe. wie gesagt, die prüfer hatten nichts zu beanstanden). eigentlich habe ich mich nur desshalb wieder gemeldet, weil ich geglaubt hatte, dass die diskussion wieder in die richtige richtung (nachwuchs...)geht. ich muss aber feststellen, dass meine beiträge bei einigen teilnehmern eine aufprausende wirkung nach sich ziehen, so dass es doch besser ist, wenn ich mich nicht mehr beteilige. viel spaß noch und viele grüße and alle, thomas |
#130
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Zitat:
An Rosenheim erinnert mich eine Kneipe, in der aus von vornherein offenen Bierflaschen ein Spezialbier ausgegeben wurde. Den Namen dieser Kneipe weiss ich nicht mehr. Desweiteren gegenüber eine weitere Kneipe, in der es brechend voll war und Pils aus dem Norden ausgeschenkt wurde. Drinnen waren fast ausschließlich "Preußen", die sich anscheinend vom bayrischen Bier erholen wollten. Ein Tipp an Dich: Nimm' nicht alles so bierernst! An meinen zwei Beispielen siehst Du, dass es "Preußen" gibt, die bei der Nennung des Namens Rosenheim nicht nur an Tischtennis denken!! Viele Grüße an Euch!
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Mit Tackiness bekomme ich jeden Ball zum Glühen! Geändert von Oblomow (23.08.2001 um 07:52 Uhr) |
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