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  #121  
Alt 13.10.2008, 19:44
TT-Power TT-Power ist offline
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TT-Power ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: TT-Master Insider und Swingback IF verboten!!! u.a. Amelie Solja betroffen!

Ich denke sie werden auch damit durchkommen, da die ITTF nicht öffentlich bekanntgibt nach welchen Kriterien die Griffigkeit der Noppen bestimmt wird.
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  #122  
Alt 13.10.2008, 20:20
Noppenschmied Noppenschmied ist offline
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Noppenschmied ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: TT-Master Insider und Swingback IF verboten!!! u.a. Amelie Solja betroffen!

ist doch schön: jetzt bekommt die ITTF noch einen Grundkurs in Jura...

Fast schon schade, dass die TT-Master-Beläge wieder auf der Liste sind. Daher ist der Schaden für TT-Master wohl gering ausgefallen. Denn ansonsten wäre es vermutlich wirklich teuer geworden für die ITTF.
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  #123  
Alt 13.10.2008, 20:29
Benutzerbild von klugscheisser
klugscheisser klugscheisser ist offline
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klugscheisser ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: TT-Master Insider und Swingback IF verboten!!! u.a. Amelie Solja betroffen!

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Große Leuchten (Sonnen) brennen schnell und sehr hell, aber meist nicht sehr lange (ein paar mio Jahre). Zum Glück bin ich nur ein kleines Licht
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  #124  
Alt 14.10.2008, 07:52
Benutzerbild von Cole Turner
Cole Turner Cole Turner ist offline
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Cole Turner ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: TT-Master Insider und Swingback IF verboten!!! u.a. Amelie Solja betroffen!

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
...
Ich zweifle garnicht an das es diese glatten gibt und die ITTF sie vorliegen hat. Ich habe sie ja selber schon gesehen bzw gefühlt. sie waren eindeutig glatt. sogar garantiert zu glatt für die 25mN regel. Das gebe ich ja alles zu. Keine Frage!!!

Aber nur weil es sowas gibt kann man nicht ohne den Grund zu kennen den Belag komplett von der liste streichen.

Damals beim Palio war es doch genauso. Da gab es auch glatt gemachte sogar in ganz normalen TT Shops zu kaufen-die sogenannte blue edition. Wurde der Palio deswegen komplett verboten. Nein. Es wurde nur drauf hingewiesen das es griffige und glette versioenen gibt und diese glatten versionen des palios damals nicht zugelassen sind. Der Belag selber ist heute immer noch zugelassen.

In der OL im WTTV hat es ein protestverfahren gegebn wo entschiden wurde (mit nem teststreifen) das ein meteor 8512 zu glatt sei. Der meteor 8512 steht auch immer noch auf der Liste der ITTF weil er generell griffig ist nur diese Exemplar glatt war.

Also nur weil es glatte versionen gibt werden die beläge nicht komplett verboten. Ich kann dir von jeder griffigen noppe mit nem 3 tägigen aufenthalt in Ägypten ne glatte herstellen. ein so ein beispiel hab ich zu vergleichszwecken hier.

Lösung:
Die Aussage muß folgende sein und ist es ja auch. Alle beläge werden bei der Zulassung geprüft mit den eingesandten Mustern. Ist ein Belag wie dieses Muster darf er auch weiter gespielt werden. Jeder einzelne Belag egal ob es davon einen gibt oder 1000de der hinterher im Spielbetrieb eingesetzt wär muß zumindest annähernd (kleine Abweichungen gibt es immer durch Abnutzung usw) diesem entsprechen.

Findet man also im Spielbetrieb durch OSR oder Spruchausschuß einen Belag der zu glatt ist (mit teststreifen oder meinetwegen auch gesundem menschenverstandeindeutig feststellbar /reibetest) dann darf man diesem eine belag nicht spielen bzw bekommt die Punkte nachträglich bei protest aberkannt.

Ich wehre mich nur dagegen zu sagen 1 Belag liegt vor der glatt ist oder auch 10 oder meinetwegen auch alle Beläge einer produktionswoche in dem Werk und deswegen verbietet man den Belag komplett. Den dadurch werden eben auch die bestraft, die ein Exemplar spielen das den Zulassungsregeln entspricht.

Auch jetzt mit der Aufbrauchfrist versteh ich jeden der gegen einen zu glatten Belag spielt von TT Master und der dann damit zum OSR geht oder Protest einlegt.

Davor habe ich mit den Exemplaren die ich jetzt noch aufbrauche keine Angst leg ich gerne jedem vor. Und auch gerne dazu den unbehandelten und behandelten C8 , damit man da mal vergleichen kann wie griffig meine TT master im Verhältnis zu einem zugelassenen und einem verbotenen Belag sind.

Sehr ZWEIFELHAFT, das Ganze!

Und wie schon an anderer Stelle geschrieben:

Die ITTF hat die ihr vorliegenden glatten Beläge wohl kaum vom Trödelmarkt oder einer Tauschbörse.

Und wenn nicht gewähleistet werden kann, dass zumindest die Original-Beläge der Vorgabe entsprechen, müssen diese eben komplett vom Markt genommen werden. So denkt offensichtlich die ITTF und den Regeln entsprechend kann ich das nachvollziehen.
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  #125  
Alt 14.10.2008, 09:27
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Zitat:
Zitat von TT-Power Beitrag anzeigen
Ich denke sie werden auch damit durchkommen, da die ITTF nicht öffentlich bekanntgibt nach welchen Kriterien die Griffigkeit der Noppen bestimmt wird.
Nach welchen Kriterien wurde das denn bei den Dr. Neubauer Noppen bestimmt? Das werden wir wohl nie erfahren. Vielleicht sollte es der Doc auch mal wie die Fa. TT-Master versuchen.
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  #126  
Alt 14.10.2008, 09:42
tt-trommler tt-trommler ist offline
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Zitat:
Zitat von TT-Power Beitrag anzeigen
... da die ITTF nicht öffentlich bekanntgibt nach welchen Kriterien die Griffigkeit der Noppen bestimmt wird.
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  #127  
Alt 14.10.2008, 09:49
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Da gehts ins Nirvana
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  #128  
Alt 14.10.2008, 09:59
MaikS MaikS ist gerade online
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Zitat:
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Jo, leider sind das "leere" links, aber der liebe adham hat zwar gesagt, dass das testverfahren jeder Firma zur Verfügung stehen würde, nur stimmt dies wohl nicht und der liebe Oddi, schließlich für den Bereich material verantwortlich, hat TT masters gesagt: Neee, dit Testdingens könnt ihr nicht haben, Geheimsache und so.
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  #129  
Alt 14.10.2008, 10:16
tt-trommler tt-trommler ist offline
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Zitat:
Zitat von Haudruff Beitrag anzeigen
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  #130  
Alt 14.10.2008, 10:24
Cheftrainer Cheftrainer ist offline
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Zitat:
Zitat von RedStar Beitrag anzeigen
lol
Das gabs noch nie, oder?

Wie erwirkt man denn so eine einstweilige Verfügung? Was muss man da nachweisen?
Und was passiert, wenn die ITTF dem nicht nachkommt?
Wie erwirkt man die?? Indem man einen Anwalt beauftragt dies bei einem Gericht durchzusetzen.

Der ITTF muss (mindestens) für den Schaden aufkommen. Also entgangene Gewinne, Imageschaden usw. Das ist nicht leicht abzuschätzen und könnte sehr teuer werden.

Leider hat noch niemand wegen dem unsinnigen Tuningverbot geklagt. Ich weiß mit absoluter Sicherheit, dass manche hochklassige Spieler tunen. Wenn es ums Geld geht und man Profi ist versucht man immer das Optimale rauszuholen. Da ergeht es den Radfahrern nicht anders als den TT-Spielern.
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