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  #1381  
Alt 24.09.2020, 21:29
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TSV_Christian trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)TSV_Christian trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)
AW: Coronavirus im WTTV

Deine pauschale Bewertung der Verantwortlichen in Bezirken und Kreisen halte ich für nicht so ganz passend - mindestens drei deiner Mitstreiter hier (die also auch die Maskenpflicht als falsch ansehen) sind in Bezirk oder Kreis durchaus im Vorstand oder zumindest in der Spielleitung tätig...eventuell sind es auch noch mehr, aber einige posten ja leider auch so anonym, dass man nicht drauf schließen kann, wer sich dahinter verbirgt.
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  #1382  
Alt 24.09.2020, 22:27
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AW: Coronavirus im WTTV

Zitat:
Zitat von Norbert Völz Beitrag anzeigen
Jap, vollkommen richtig.

Da scheinen wirklich ein paar Leute viel Zeit zu haben.

Das wären doch Kandidaten für den Posten "Vereinsentwicklung"?
-
Die könntest Du ja Herrn Joosten vorschlagen .
Hallo Norbert,
diese Floskel ist hier unpassend.
Es geht um Wettkampf!

Der Beauftragte für den Posten Vereinsentwicklung hat andere Aufgaben.
Bei der Vereinsentwicklung spielt das ungültige Regelwerk des WTTV keine Rolle.

Gruß Ludger
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  #1383  
Alt 25.09.2020, 05:09
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AW: Coronavirus im WTTV

Zitat:
Zitat von Gul Ocram Beitrag anzeigen
Natürlich erfindet das keiner. Aber das Gesundheitsamt Hamm hat wohl andere Sorgen, als allen betroffenen Schülern schriftliche Bescheinigungen auszustellen. Müsste ja eigentlich auch reichen, wenn man den Charantäne-Nachweis nachholt.
Bei der unklaren Situation in Hamm sind Spielabsagen sicherlich sinnvoll, um nicht noch zusätzliche Cluster Verbindungen aufzubauen.
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  #1384  
Alt 25.09.2020, 08:13
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AW: Coronavirus im WTTV

Zitat:
Zitat von TSV_Christian Beitrag anzeigen
Deine pauschale Bewertung der Verantwortlichen in Bezirken und Kreisen halte ich für nicht so ganz passend - mindestens drei deiner Mitstreiter hier (die also auch die Maskenpflicht als falsch ansehen) sind in Bezirk oder Kreis durchaus im Vorstand oder zumindest in der Spielleitung tätig...eventuell sind es auch noch mehr, aber einige posten ja leider auch so anonym, dass man nicht drauf schließen kann, wer sich dahinter verbirgt.
Du hast Recht, ich habe da tatsächlich aus meiner kleinen Erfahrung zu pauschal auch andere verurteilt.

Die Kreis-, Bezirks-... Verbandsmitglieder, die mit sich reden lassen und die Vereine vertreten, also auch Mal berechtigten Contra nach oben geben, haben meinen größten Respekt.
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  #1385  
Alt 25.09.2020, 09:18
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AW: Coronavirus im WTTV

Zitat:
Zitat von JSCH Beitrag anzeigen
Genau zu diesem Punkt eine kurze Erklärung. Es gibt einen Landesverband der, in Anlehnung an den DTTB, die Maske für alle in der Halle Anwesenden verpflichtend gemacht hat, obwohl z.B. Abstand eingehalten werden muss. Nach vielen Protesten der Vereine usw. wurde Rücksprache mit der Landesregierung gehalten und diese hat mitgeteilt das gem. Hygieneverordnung des Landes keine Notwendigkeit besteht. Daraufhin wurde die Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt und auf das Hygienekonzept des Vereins bzw. Hallenbetreibers hingewiesen. Das ist genau der Punkt den TSV Christian hier verdeutlicht.
wurde das vom WTTV schon irgendwo öffentlich revidiert?
Ich finde dazu nichts. Für einen Tipp bzgl. der Quelle wäre ich sehr dankbar.
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  #1386  
Alt 25.09.2020, 10:08
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AW: Coronavirus im WTTV

Wie gesagt, nicht der WTTV sondern ein anderer Landesverband. Die offizielle Mitteilung lautet:

https://ttvsh.tischtennislive.de/?L1...=News&ID=26928
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  #1387  
Alt 25.09.2020, 10:08
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AW: Coronavirus im WTTV

Hier nochmal eine aktuelle schriftliche Bestätigung, dass das Infektionsschutzgesetz von der Landesregierung und Gesundheitsämter geregelt wird und niemand sonst das Recht hat sich einzumischen:

In diesem Fall wollte eine Schülerin Maßnahmen (Maske+Abstand) einklagen, die über die CoronaSchVO hinausgehen.

Quelle
Gerichtshof weist Anspruch einer Schülerin auf Abstandsregel im Unterricht zurück

"Nach einem Eilantrag einer Schülerin hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim den angemeldeten Anspruch auf Mindestabstand, auf Maskenpflicht im Unterricht sowie auf eine Dauerlüftung im Klassenraum zurückgewiesen.
...
Eine Schülerin hatte die von der grün-schwarzen Landesregierung vorgegebenen Regelungen für den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen als unzureichend angesehen und weitergehende Maßnahmen eingefordert.
...
Erkrankungen an dem Coronavirus könnten zwar in Einzelfällen einen tödlichen Verlauf nehmen. Das Land habe aber bei sämtlichen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf kollidierende Grundrechte Dritter. Dies sei zum Beispiel der Fall bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht. Hier müsse das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht auf Teilhabe und Bildung berücksichtigt werden. Dabei komme dem Land ein Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, der nicht überschritten worden sei.
"

Geändert von yxcv (25.09.2020 um 10:19 Uhr)
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  #1388  
Alt 25.09.2020, 10:17
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Zitat:
Zitat von JSCH Beitrag anzeigen
Wie gesagt, nicht der WTTV sondern ein anderer Landesverband. Die offizielle Mitteilung lautet:

https://ttvsh.tischtennislive.de/?L1...=News&ID=26928
Danke für die Info. Ich habe den WTTV aufgefordert dies analog auf Freiwilligkeit umzustellen.
Mal sehen, ob ich wenigstens eine Antwort erhalte.
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  #1389  
Alt 25.09.2020, 10:21
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AW: Coronavirus im WTTV

Zitat:
Zitat von yxcv Beitrag anzeigen
Hier nochmal eine aktuelle schriftliche Bestätigung, dass das Infektionsschutzgesetz von der Landesregierung und Gesundheitsämter geregelt wird und niemand sonst das Recht hat sich einzumischen:

In diesem Fall wollte eine Schülerin Maßnahmen (Maske+Abstand) einklagen, die über die CoronaSchVO hinausgehen.

Quelle
Gerichtshof weist Anspruch einer Schülerin auf Abstandsregel im Unterricht zurück

"Nach einem Eilantrag einer Schülerin hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim den angemeldeten Anspruch auf Mindestabstand, auf Maskenpflicht im Unterricht sowie auf eine Dauerlüftung im Klassenraum zurückgewiesen.
...
Erkrankungen an dem Coronavirus könnten zwar in Einzelfällen einen tödlichen Verlauf nehmen. Das Land habe aber bei sämtlichen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf kollidierende Grundrechte Dritter. Dies sei zum Beispiel der Fall bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht. Hier müsse das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht auf Teilhabe und Bildung berücksichtigt werden. Dabei komme dem Land ein Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, der nicht überschritten worden sei.
"
Ja interessant aber entspricht nicht dem Fall des wttv. Das wäre wenn ein Spieler versuchen würde Abstand und Maske in der Halle einzuklagen.
Vergleichbar wäre , wenn die Schule über die Vorgaben der Stadt und des Landes hinaus zb eine maskenpflicht im Unterricht für ihre Schule beschließen wurde. Da wäre dann die Frage ob die Schüler dann ein recht hätten das zu verweigern und dagegen erfolgreich zu klagen....
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #1390  
Alt 25.09.2020, 10:23
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AW: Coronavirus im WTTV

Hier nochmal ein aktuelle schriftlicher Nachweis (Urteil wurde bereits vom Verwaltungsgericht und Verwaltungsgerichtshof bestätigt! :-), dass das Infektionsschutzgesetz von der Landesregierung und Gesundheitsämter geregelt wird und niemand sonst das Recht hat sich einzumischen:

In diesem Fall wollte eine Schülerin Maßnahmen (Maske+Abstand) einklagen, die über die CoronaSchVO hinausgehen.

Quelle
Gerichtshof weist Anspruch einer Schülerin auf Abstandsregel im Unterricht zurück

"Nach einem Eilantrag einer Schülerin hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim den angemeldeten Anspruch auf Mindestabstand, auf Maskenpflicht im Unterricht sowie auf eine Dauerlüftung im Klassenraum zurückgewiesen.
...
Eine Schülerin hatte die von der grün-schwarzen Landesregierung vorgegebenen Regelungen für den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen als unzureichend angesehen und weitergehende Maßnahmen eingefordert.
...
Erkrankungen an dem Coronavirus könnten zwar in Einzelfällen einen tödlichen Verlauf nehmen. Das Land habe aber bei sämtlichen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf kollidierende Grundrechte Dritter. Dies sei zum Beispiel der Fall bei der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht. Hier müsse das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht auf Teilhabe und Bildung berücksichtigt werden. Dabei komme dem Land ein Einschätzungs- und Prognosespielraum zu, der nicht überschritten worden sei.
"

Geändert von yxcv (25.09.2020 um 11:31 Uhr)
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