|
Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#1461
|
||||
|
||||
AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Die "Experten" dort gehen zwar davon aus, dass man beim Frischkleben dem Zeug etwa 30 Minuten lang ausgesetzt ist, benutzen aber für ihre Berechnungen einen Grenzwert, der für 24/7 lebenslang gilt. Und auch dann reden sie nur über "nicht ausreichenden Sicherheitsabstand". Der Unterschied zwischen 24 Stunden und 30 Minuten ist gewaltig, das heißt, hätten sie ihren Berechnungen den richtigen Grenzwert zu Grunde gelegt, wären sie zwangsläufig zum Schluss gekommen, dass das Frischkleben vollkommen unbedenklich ist. Es sich sehr unwahrscheinlich, dass so ein Fehler den "Experten" rein zufällig unterlaufen ist. Für mich ist es ein Fall für den Staatsanwalt. Zitat:
![]() |
#1462
|
||||
|
||||
AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Aber auch das mit "mehr Medienpräsenz" kann genauso ein vorgeschobener Grund sein. Wenn wir schon über die Gründe spekulieren, dann sollen wir uns die Konsequenzen anschauen. Ich sehe nur eine einzige praktische Konsequenz: die Spieler haben eine gewaltige Menge Geld ausgegeben, um Ersatz für das verbotene Material zu finden, und damit war auch vor den Verboten zu rechnen. Dann könnte diese Konsequenz auch der einzige Grund für die Verbote sein. |
#1463
|
||||
|
||||
AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
![]() Andererseits: Die "Fachkraft für alles" erscheint auf der Szene, und damit weiß jeder, dass das Thema durch ist. Zitat:
![]() ![]() Die Verordnung ist aber vermutlich nicht im rechtmäßigen Verfahren zustande gekommen.
__________________
http://www.vfl-tegel-tt.de Geändert von Rainer (20.11.2011 um 20:05 Uhr) |
#1464
|
|||
|
|||
AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Wenn es denn sein muss:
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vom 18. Dezember 2006. Abl.L 136, 29.5.2007, S.3. Falls gewünscht werde ich den ellenlangen Link zur PDF-Datei abtippen. Sollte das immer noch nicht reichen, so kann ich ein Antwortschreiben der Europäischen Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz, B3 - Produkt- und Dienstleistungssicherheit, vom 10.07.2007 vorlegen. u.a. heißt es..."Darauf hinweisen möchte ich sie, dass Benzol und Toluol in Klebern für die Öffentlichkeit verboten sind. Sofern dennoch Kleber mit diesen Bestandteilen im Handel sind, können diese durch die Überwachungsbehörden vom Markt genommen werden. So wurden in letzter Zeit Kleber zur Fahrradreparatur beschlagnahmt, weil sie Benzol enthielten." Unterzeichner Stefano Soro stefano.soro@ec.europa.eu Notfalls bekommst Du das Aktenzeichen, damit das Schreiben leicht gefunden werden kann. Schreibe eine PN
__________________
Die Menge schwankt im ungewissen Geist, dann strömt sie nach, wohin der Strom sie reißt“. Goethe in Faust II |
#1465
|
||||
|
||||
AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Ma gavte la nata.
__________________
http://www.vfl-tegel-tt.de |
#1466
|
|||
|
|||
AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
@Snape: Du beschwerst dich wg Höhrensagen zu einem Vorfall...würdest aber einem Spieler seinen Belag verbieten, weil womöglich noch ein Gegenspieler sagt, er hätte aber gehört?
|
#1467
|
|||
|
|||
AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Natürlich nicht.
|
#1468
|
||||
|
||||
AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Zitat:
Zitat:
Und das hat Rudi schon mal gebracht, und ich habe damals in dem Dokument, auf das sich Rudi berufen hat nachgeschaut und festgestellt, dass es da drin eben nicht das steht, was Rudi behauptet hat, und es auch in meinem Beitrag geschrieben. Aber kein Problem für ihn anscheinend, er wiederholt es einfach. Geändert von Mighty (20.11.2011 um 22:48 Uhr) |
#1469
|
||||
|
||||
AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Tüdeldüdeldüdeldüdeldüdelüüüüüüüüü.... Smørrebrød, Smørrebrød Rømtømtømtøm
__________________
"Jedes Kind bringt die Botschaft, dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat." |
#1470
|
|||
|
|||
AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB
Der Wert wird im Bedarfsfall jeweils so tief angesetzt, dass er faktisch einem Verbot gleichkommt. Denn entscheidend ist die Abgabe an die Umwelt unter den zu erwartenden Bedingungen (z.B. der Verdunstungsrate in der Zeit in einem bestimmten Temperaturbereich und der toxikologische Effekt).
Die Einzelheiten dazu hatten wir schon mal durchgekaut. Bei vielen Substanzen kann man gar nicht auf Null gehen, weil eine gewisse Grundbelastung der Umwelt vorliegt/vorliegen kann. Hauptmotiv für die Entfernung der org. Lösungsmittel aus Klebern und dergleichen ist die Entlastung der Umwelt. Es gibt Ausnahmen, wenn keine technologische Alternative vorliegt. Das bedeutet aber nicht, dass man mit einer solchen Substanz frischkleben dürfte. Dafür würde die erlaubte Konzentration ohnehin bei weitem nicht ausreichen. Wenn ich mich recht erinnere enthielten einige Kleber überwiegend Lösungsmittel. Das wurde seinerzeit alles gepostet.
__________________
Die Menge schwankt im ungewissen Geist, dann strömt sie nach, wohin der Strom sie reißt“. Goethe in Faust II |
![]() |
Lesezeichen |
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:33 Uhr.