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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#151
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AW: Sperrvermerk Rückrunde
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Eigentlich ist es so, dass in allen click-TT-Verbänden D 15.3 der DTTB-WO gilt. Nur in den "nicht-click-TT-Verbänden" gilt D 15.3 nicht. Denn D 15 der DTTB-WO beginnt so: "15 Mannschaftsmeldung Sofern der DTTB oder ein Mitgliedsverband für seinen Mannschaftsspielbetrieb beschlossen hat, dass dieser TTR-bezogen durchgeführt wird, gilt für die Mannschaftsmeldung:[...]" Im Mannschaftsspielbetrieb gilt ab der OL allerdings die DTTB-WO D 15.3 in allen Landesverbänden, da diese Spielklasse direkt dem DTTB unterstellt ist... |
#152
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AW: Sperrvermerk Rückrunde
BTTV ist Badischer TT-Verband, Bayrischer TT-Verband, Berliner TT-Verband.
Ich hab ja schon lang gesagt, dass mann das BaTTV, ByTTV und BeTTV abkürzen sollte. Aber viele Leute die aus den Verbänden kommen denken eben das ist doch eindeutig, da ich dort ja spiele. Aber gerade Partner sollte da unterscheiden, da er ja auch schon in Berlin gespielt hat. Aber nach der Vorgeschichte war es schon eindeutig, dass BTTV = Badischer sein muss, da davor ja von BW (Baden-Württemberg) geschrieben worden war, ohne zu unterscheiden, dass es dort 3 WO's gibt, je nach Verband eben.
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Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze??? |
#153
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AW: Sperrvermerk Rückrunde
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![]() @Vektor: Den Passus 25.3.2 aus dem Badischen TT-Verband halte ich für zulässig, denn in der DTTB-WO heißt es in D 15.3 ja auch: "Abweichend von der tatsächlichen Spielstärke dürfen Spieler nur [...] •zu Beginn der Rückrunde, damit sie in ihrer bisherigen Mannschaft verbleiben können, wenn sie ansonsten aufgrund von Veränderungen in der Spielstärke oder zur Wiederherstellung der Sollstärkein eine obere Mannschaft des Vereins aufrücken müssten, oder • nach weiteren Regelungen, die derDTTB oder ein Mitgliedsverband erlässt auf Wunsch des Vereins in einer unteren Mannschaft des Vereins gemeldet werden. 25.3.2 des Badischen TTV halte ich für eine weitere Regelung im Sinne der DTTB-WO D 15.3. Aber das müsste im Streitfall ein Sportgericht beurteilen... ![]() Geändert von User 17544 (02.12.2013 um 16:10 Uhr) |
#154
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AW: Sperrvermerk Rückrunde
Die WO für Thüringen (TTTV) enthält zum Thema Sperrvermerk folgende Formulierung, die ich nicht ganz verstehe:
Auszug aus der WO des Thür.TT-Verbandes: 4.4 Mannschaftsaufstellung (2) Sofern aus bestimmten Gründen Spieler abweichend von der tatsächlichen Spielstärke in einer unteren Mannschaft eingesetzt werden sollen, ist vom Verein vor Beginn des Spieljahres bzw. der Rückrunde ein schriftlicher Antrag an den zuständigen Staffelleiter einzureichen. Darüber hinaus ist der Staffelleiter bei Vorliegen objektiver Kriterien verpflichtet, auch wenn kein Antrag des Vereins vorliegt, spielstärkere Spieler, die in einer unteren Mannschaft gemeldet sind, für den Einsatz in allen oberen Mannschaften des Vereins zu sperren. Die Anzahl der gesperrten Spieler der nächsten, unteren Mannschaft darf die Anzahl der schwächeren Spieler der nächsten, oberen Mannschaft nicht überschreiten. Der Sperrvermerk ist vom Staffelleiter auf dem VMMB durch ein „R“ hinter dem betreffenden Spieler zu dokumentieren. Spieler mit einem Sperrvermerk verlieren das Recht, in allen oberen Mannschaften des Vereins eingesetzt zu werden, auch nicht als Ersatzspieler. Auch nach der Vorrunde kann ein Sperrvermerk vergeben oder gestrichen werden. FRAGE zu folgender Situation: 2 Spieler der 1.Mannschaft verlassen den Verein zur Halbserie. Es sollen nunmehr dafür 2 Spieler aus der 3. Mannschaft ", die 3 Klassen tiefer spielt, hochgemeldet" werden. Nicht jedoch 2 Spieler aus der 2. Mannschaft, weil diese Mannschaft stark bleiben soll. Welche Spieler (Anzahl) müssen einen SPV erhalten?? Geändert von Hig (02.12.2013 um 16:46 Uhr) |
#155
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AW: Sperrvermerk Rückrunde
Zitat:
Ohne das zu wissen, kann dir die Frage nur der zuständige Staffelleiter beantworten. Wenn die gesamte 2. Mannschaft laut euren Regularien eine höhere Spielstärke hat, als die beiden Spieler der 3. Mannschaft, dann geht das was du vorhast gar nicht. Denn dann müsste ja die gesamte zweite Mannschaft einen Sperrvermerk erhalten. |
#156
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AW: Sperrvermerk Rückrunde
In Thüringen gibts noch keinen TTR-Wert o.ä. So etwas ist in Vorbereitung für eine spätere Einführung.
Innerhalb der jew. Spieklasse werden derzeit die Spiele nur 1:1 gewertet und daraus die Differenz. Beispiel: 20 gewonnen, 5 verloren ergibt +15 Bei einer Differenz von 6 und mehr muß umgestellt werden. Das geht natürlich nur in ein und derselben Spielklasse, ein Vergleich mit höheren/niedrigeren Klassen findet insoweit nicht statt. Es kann bei meinem Beispiel davon ausgegangen werden, daß die Spielstärke der Spieler aus der 3.Mannschaft allesamt deutlich unter der von den Spielern der 2. Mannschaft liegt. Meine FRAGE: bekommen alle Spieler der 2. Mannschaft einen SPV oder nur die beiden besten? |
#157
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AW: Sperrvermerk Rückrunde
Zitat:
Wenn ich einer der zuständigen Staffelleiter wäre, würde ich das nicht zulassen, sondern darauf bestehen, dass die 1. Mannschaft aus der 2. Mannschaft aufzufüllen ist. Und zwar auch da nicht beliebig sondern nach den von dir genannten Bilanzkriterien der vergangenen Halbserie ![]() |
#158
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AW: Sperrvermerk Rückrunde
@Hig: Das ist auch der Grund warum auch unter den SL der TTR so beliebt ist. Da kann ihnen keiner mehr Willkür vorwerfen, denn dafür gibt es dann Punktgenaue Regulierungen, die jeder selbst ablesen kann. Ob der Wert dann wirklich dazu geeignet ist auszudrücken um wieviel jemand besser ist, lasse ich mal dahingestellt sein. Ich tippe auf eine Streuung, die schon mal gut 111 Punkte daneben liegen kann, auch wenn mannschaftsintern der Toleranzwert bei 35 Punkten und mannschaftsübergreifend bei 50 Punkten liegt
![]() Im Schnitt passt es jedoch ganz gut und wie gesagt, die elendige Diskutiererei um Aufstellungen haben damit ein Ende gefunden ![]() |
#159
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AW: Sperrvermerk Rückrunde
@brett: Ich verstehe den Passus der WO so, dass "weitere Regelungen" zusätzliche Möglichkeiten für einen SPV geben können - nicht aber, dass sie die DTTB-Regelung einschränken sollten ... aber ganz klar ist das nicht.
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#160
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AW: Sperrvermerk Rückrunde
@Vektor: Genau das könnte im Streitfall der Knackpunkt sein.
Die Anzahl solcher Problemfälle im Badischen TTV in der Realität und die "Lust auf ein Sportgerichtsverfahren" auf Seitens eines Vereins, scheint mir aus der Ferne betrachtet vernachlässigbar zu sein. Schon allein der knappen Zeit wegen, die nach Mannschaftsmeldefrist für die Rückrunde und dem Beginn der Rückrunde für ein evtl. Sportgerichtsverfahren vorhanden ist - dass alles noch incl. Weihnachtsfeiertage und Neujahr. Ich glaube kaum, dass sich das ein Verein für eine Entscheidung auf Verbandsebene antun will ![]() |
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