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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #1591  
Alt 26.01.2012, 18:05
Noppenzar Noppenzar ist offline
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Weißt du Snape, verar...n kannst du dich selbst...

Kannst du beweisen, dass der dtecs zu lang war bekommst du gegen den Hersteller, so war es gemeint, vor jedem Gericht recht.

Ob "Schlägerdoping" oder Anabolika, ist dasselbe, zumal beides ja aus Gesundheitsgründen verboten ist.

Deine Einstellung zum profisport unterstellt entweder absolutes Unwissen oder Ignoranz. Aber immer schön klatschen nicht vergessen wenn von 5m hinter dem Tisch ein Rohr gezogen wird...

Aber halt, ich vergaß: die kriegen die Beläge ja so vollgepumpt ab Werk und damit ist's ja legal.

Also musst du nur die nebenhalle mit den Exoten meiden. Die müssen ja selbst Hand anlegen...
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  #1592  
Alt 26.01.2012, 18:09
Hillegosser Hillegosser ist offline
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Noppenzar Beitrag anzeigen
Wenn man die Sportarten schon vergleicht:

kommt im Fußball in der Verbandsliga ein dopingkontrolleur und lässt alle 22 mann in dem Becher pinkeln?
Und auf wievielen TT-Verbandsliga Spielen mussten die Akteure schon in den Becher pinkeln?
__________________
In vino veritas
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  #1593  
Alt 26.01.2012, 18:16
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Noppenzar Beitrag anzeigen
Wenn man die Sportarten schon vergleicht:

Gibt es auf der westfalenmeisterschaft im schwimmen Dopingproben?

Eher weniger!
http://www.focus.de/sport/mehrsport/...id_570278.html
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  #1594  
Alt 26.01.2012, 18:30
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Noppenzar Beitrag anzeigen

Kannst du beweisen, dass der dtecs zu lang war bekommst du gegen den Hersteller, so war es gemeint, vor jedem Gericht recht.
Erklär mal bitte...

Wer kommt auf die Idee deswegen vor Gericht zu ziehen?

Kannste ja gern mal versuchen

Jede Wette, kein deutsches Gericht wird dir dafür als Spielwiese zur Verfügung stehen. Dazu müsste sich erst mal ein Hersteller bzw Händler weigern, dir den Belag umzutauschen. Halte ich für sehr unwahrscheinlich...
Sind ja im Einkauf wohl eher Artikel, die im wenige Euro Bereich liegen und in der Herstellung gar nur im Cent-Bereich. Dafür lässt sich kein Händler oder Hersteller auf großartige Diskussionen mit einem Kunden ein. Der greift unter den Ladentisch und drück dir 'nen neuen in die Hand.


Sprech' mal mit deinem Vereinsanwalt und frag ihn doch mal wie er die Sache sieht
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  #1595  
Alt 26.01.2012, 19:46
Snape Snape ist offline
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Snape kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Noppenzar Beitrag anzeigen
Weißt du Snape, verar...n kannst du dich selbst...

Deine Einstellung zum profisport unterstellt entweder absolutes Unwissen oder Ignoranz. Aber immer schön klatschen nicht vergessen wenn von 5m hinter dem Tisch ein Rohr gezogen wird...
Also weiterhin von Dir nur Gezeter und Lamentieren auf Basis von Gerüchten und Hörensagen.
Danke fürs Gespräch, war sehr aufschlussreich.
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  #1596  
Alt 26.01.2012, 19:51
Noppenzar Noppenzar ist offline
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Ich hab das Thema, im zuge der dtecs Diskussion, schonmal mit unserem Anwalt breit ausdiskutiert.

Fazit:

wenn man beweisen kann, dass z. B. der dtecs ab Werk zulang verkauft wurde bestehen folgende Ansprüche:

- Erstattung des Kaufpreises
- Schadenersatz, z. B. Anreise zu westdeutschen seniorenmeisterschaften mit hotelbuchung.

Da sind wir nicht bei ein paar Cent sondern schon bei nem dreistelligen eurobetrag. Ferner wäre zu prüfen ob seitens des Herstellers bewusst getäuscht wurde (ittf-Zeichen erhalten) und ob hier ein betrug vorliegt.

Hier muss man sich schlussendlich an den Hersteller halten.

Alles andere, schiefe Hölzer, ppm Ausdünstungen kann man nicht einwandfrei beweisen, aber bei der noppenlänge, womöglich noch mit sachverständigengutachten, ist, anhand des messprotokolls des kbtrolleurs, recht leicht nachzuweisen.

Ähnlich dürfte sich der Fall bei antis mit DS dicker< 1,8mm verhalten. Dort kann es zu delkenbildung außerhalb der Toleranz kommen. Auch dies ist, anhand von Messwerten und OVP Belag eindeutig nachweisbar.

Schwierig wird es, wenn vor Gericht festgestellt wird, dass der Prüfer versagt hat.

Bsp:

SR zieht nen anti unter zeugen als uneben heraus. Spieler klagt auf Umtausch/Schadenersatz gegen den Hersteller oder Shop und letzterer beweist, dass der Belag nicht mehr als 0,5 mm verzogen ist.

Dann könnte durchaus eine Haftung des Verbandes (einzelne sr sind da abgesichert durch den verband) in Betracht kommen.

Außerdem:

Gerichte werden auch schon wegen Cent-Beträgen im Zivilrecht aktiv. Im Strafrecht würde so etwas wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Rechtlich entscheidend ist halt dass die Artikel mit dem ittf Zeichen eine Art tüv haben und der Kunde in gutem glauben davon ausgehen kann diese auch benutzen zu dürften.

Klar, wegen 40 Euro klagt kein Mensch, aber wenn es mal jemand durchzieht könnte es unangenehm werden für Firmen, die Produkte ausliefern, die, zum zeitpunkt des Kaufs, nicht verwendet werden können.
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  #1597  
Alt 26.01.2012, 21:14
Benutzerbild von Setz-It
Setz-It Setz-It ist offline
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Das mit dem TÜV ist ein Denkfehler. Das Zeichen sagt nicht, dass der vorliegende Belag so gespielt werden darf, sondern dass ein Exemplar des gleichen Obergummis die Zulassungsprozedur erfolgreich durchlaufen hat. Der Unterschied ist sicher einem nicht gut Informierten nicht klar, und wird auch nicht von Händlern, Herstellern oder Verbänden vermittelt, wie es wünschenswert wäre, das möchte ich nicht bestreiten. Ich weiß nicht, wie die Chancen für einen Materialkenner stehen, der regelmäßig von der Existenz nicht regelkonformer Beläge berichtet, die ebenfalls das ITTF-Zeichen tragen, und der daher sehr wohl weiß, dass das keine Garantie für regelkonforme Eigenschaften ist. Jemand unbedarfteres, der sich noch nie mit dem Thema beschäftigt hat, wird wohl bessere Karten haben, mit dieser Argumentation durchzukommen.
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  #1598  
Alt 27.01.2012, 10:10
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
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Ich hab das Thema, im zuge der dtecs Diskussion, schonmal mit unserem Anwalt breit ausdiskutiert.


Fazit:

wenn man beweisen kann, dass z. B. der dtecs ab Werk zulang verkauft wurde bestehen folgende Ansprüche:

- Erstattung des Kaufpreises
- Schadenersatz, z. B. Anreise zu westdeutschen seniorenmeisterschaften mit hotelbuchung.

Da sind wir nicht bei ein paar Cent sondern schon bei nem dreistelligen eurobetrag. Ferner wäre zu prüfen ob seitens des Herstellers bewusst getäuscht wurde (ittf-Zeichen erhalten) und ob hier ein betrug vorliegt.

Hier muss man sich schlussendlich an den Hersteller halten.
Das ist absurd!

Ich nehme mal an, dass niemand seine Beläge ab Werk bezieht. Der Vertragspartner (durch Kaufabschluss) ist demnach immer der Händler und nicht der Hersteller.

Folglich ist bei Sachmängeln selbstverständlich der Händler die zuständige Instanz. Natürlich hat der Händler bei Sachmängeln (dazu würde ich eine nícht den Regeln entsprechende zu lange Noppe erst mal zuzählen) immer ein angemessenes Nachbesserungsrecht in einer angemessenen Frist. Für diese Frist gibt es aber nun mal keine festgelegte Zeit. Ist also nichts wo man einen Händler drauf festnageln könnte. Im Allgemeinen wird bei Banalitäten - dazu zähle ich mal auch TT-Beläge - von 14 Tagen ausgegangen. Ist aber, wie gesagt kein Gesetz. Hält sich die Nachbesserung des Händlers an diesen Rahmen und der Sachmangel konnte immer noch nicht behoben werden, - entweder durch Reparatur - was ich bei TT-Belägen mal ausschließe - oder durch Neubeschaffung - was in dem Fall die wahrscheinlichere Variante ist - hat er (der Händler) noch ein zweites Mal die Chance nachzubessern. Erst wenn das immer noch nicht funktioniert hat, besteht das Recht auf Wandlung des Kaufvertrages. Sprich Geld zurück.

Bei einer Nichtigkeit wie einem TT-Belag wird wohl jeder Händler nach Überprüfung des Sachverhalts - die tatsächliche Belagsdicke zu messen ist ja nun mal kein großer Akt - ohne großes Zetern einfach einen neuen Belag rausrücken und der Fall ist damit erledigt.

Will man über die Nachbesserung hinaus Kosten geltend machen, ist das natürlich nicht so einfach wie du dir das vorstellst. Dafür hat der Gesetzgeber einige Auflagen vorgesehen. Des Weiteren sind solche Dinge meist durch die AGB (die eh meist kein Schwein liest) zum größten Teil ausgeschlossen. Bis zum ersten Nachbesserungsrecht des Händlers wird es sehr schwierig Kosten, die über den eigentlichen Vertragsgegenstand selbst hinaus gehen, geltend machen zu können. Will man nach bzw ab der ersten Nachbesserung Kosten geltend machen, ist man dazu verpflichtet, den Händler - natürlich am besten schriftlich - darauf hinzuweisen. Eine dementsprechende Auflistung der einzelnen Posten sollte auch nicht vergessen werden.

Natürlich sollte man es in solchen Fällen nicht mit den Kosten, die man geltend machen möchte übertreiben. Gerichte winken sicher nicht jede abstruse Forderung durch. Übertreibt man, läuft man Gefahr, dass es zu einem Vergleich kommt. Was das bedeutet, wird dir dann an Hand der Rechnung deines Anwalts und der anteiligen Prozesskosten deutlich gemacht.

Bleiben wir mal bei einem ab Werk zu dicken Belag, der nicht den ITTF-Regeln entspricht, der dann dazu führt, dass dir das Spielen damit vom SR untersagt wird. Denke jetzt mal selbst darüber nach, wer für regelgerechte Schläger verantwortlich ist. Richtig der Spieler selbst. Wenn du also ohne selbst zu prüfen, ob die Belagsdicke den Regeln entspricht - was ja nun wirklich kein großer Akt ist - auf ein Turnier nach "Werweißwohin" fährst und meinst, dass jemand anderes als du selbst dafür verantwortlich ist und du nun Kosten über den Sachmangel hinaus geltend machen kannst, wird dir jedes Deutsche Gericht ganz sicher die Augen öffnen und dich von Amts wegen vom Gegenteil überzeugen.

Auf die Behebung des Sachmangel selbst, hast du selbstverständlich einen Anspruch. Das entbindet dich aber nicht von allen Pflichten. Wenn du meinst du kannst alles was ein gewisses Maß an Eigenverantwortlichkeit betrifft ignorieren, weil du ja für einen Belag mit ITTF-Stempel bezahlt hast, täuscht du dich gewaltig. Das du einem Gericht weiß machen kannst, dass dir die Eigenverantwortlichkeit, die in den TT-Reglen nun mal verankert ist und darüber hinaus ständig von den TT-Verbänden thematisiert mir, um eben jeden Spieler auf die Problematik hinzuweisen, nicht bekannt ist, wird mehr als schwer werden

Das ist auch gut so!

..und 'nem Hersteller wegen so 'nem Scheiß ans Bein pissen zu wollen, ist noch 'ne ganz andere Nummer.

BTW: Ich weiß wovon ich spreche, denn ich habe schon mal wegen einem Sachmangel eines unter 10 € Produkts eine solche Sache durchgezogen. Nicht theoretisch mit 'nem Anwalt durchdiskutiert, sondern ganz praktisch durchgezogen. Ging bis kurz vor dem Gerichtstermin. Dann hatte der Händler den Schwanz eingezogen und alles gezahlt, was ich an Kosten hatte. Waren aber ganz sicher keine abstrusen Forderungen dabei. Nur der rechtliche Beistand, Portokosten etc...

Würde ich allerdings nicht noch mal machen. Ist einfach zu zeitintensiv. Damals hatte ich keinen Bock mich verarschen zu lassen und wollte es einfach wissen...


Komm mal wieder runter von deinem Trip und werd' locker

Geändert von User 17544 (27.01.2012 um 10:13 Uhr)
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  #1599  
Alt 27.01.2012, 10:16
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Zitat:
Zitat von Brett13 Beitrag anzeigen
Das ist absurd!
...
Super Beitrag!
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  #1600  
Alt 27.01.2012, 14:20
Noppenzar Noppenzar ist offline
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AW: Richtlinie zur Schlägerkontrolle im DTTB

Absurd ist so eine Klage, das ist korrekt.

Ich bezweifele aber, dass durch Simple klauseln die Verantwortung auf den Spieler abgewälzt werden kann.

In agb's kann man viel reinschreiben, nicht alles ist auch rechtsgültig.

Sollte wirklich mal ein Spieler eine Klage durchziehen könnte manch einer blöd aus der Wäsche gucken.

Es könnte im Fall des dtecs sogar auf arglistige Täuschung des Verbrauchers hinauslaufen.

Es gibt sogar ein Urteil des verbandsgerichtes wttv in dem klar gesagt wird, dass es dem Spieler nicht zuzumuten ist das Material selbst zu prüfen.

Wie soll das auch gehen bei prüfgeräten im wert von 2.000 Euro?

Das einzig kluge, was jeder Händler in dem Fall machen wird ist grosszügigst umzutauschen.

Oder anders:

liegt jedem Belag ein Hinweis bei, dass er eventuell nicht eingesetzt werden kann?

Tut es dies nicht oder, wie manche chinaFT beläge, sogar mit dem Hinweis < 2ppm beschriftet, dann wird es eng für den Händler im Fall des Falles.

Richtig ist auch, dass sich der händler, womöglich selbst getäuscht, die kosten von der "Marke" wiederholen kann, diese dann von der Fabrik...

In der Praxis bietet sich aber eher, wie im Fall der Unterstellung einer Nachbehandlung in der spielpause, eine Klage auf Unterstellung und üble Nachrede an.

Hat man zeugen und diese werden geladen, dann wird's eng für den "untersteller".

Dann ist man raus aus dem sportrecht...

Wer "glaubt", "meint" und somit unterstellt bewegt sich immer auf dünnem Eis...
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