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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #161  
Alt 27.08.2007, 09:32
Hogar Hogar ist offline
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Hogar befindet sich auf einem aufstrebenden Ast (Renommeepunkte mindestens +40)
AW: Wahrnehmung der Kleberegel

Zitat:
Zitat von JanMove Beitrag anzeigen
Das heisst aber nicht, dass sie verboten sind sondern nur das sie nicht mehr auf einer sowieso bedeutungslosen Zulassungsliste stehen.
Wo steht, dass nur genau die auf einer Zulassungsliste stehenden Kleber erlaubt sind?


Hierbei handelt es sich offensichtlich um eine Aufforderung, der man nachkommen soll oder kann aber nicht zwingend muss. Ein klares Verbot sieht deutlich anders aus!!

Zitat:
Zitat von Regel-B

2.1 Zugelassenes und genehmigtes Spielmaterial
1. 2.1.1 Für Genehmigung und Zulassung von Spielmaterial ist, im Auftrag des BOD, das Materialkomitee zuständig. Das BOD kann eine Genehmigung oder Zulassung jederzeit zurücknehmen, wenn ihr Fortbestehen für den Tischtennissport schädlich wäre. Anm: Neue Kleber erhalten keine ITTF-Zulassung, wenn sie flüchtige organische Lösungsmittel enthalten.
Das BOD hat ganz klar beschlossen, dass Kleber mit organischen Lösungsmitteln verboten sind. Es soll im Erwachsenenbereich nur keine Kontrolle erfolgen.
Der Tatbestand ist also eindeutig geklärt.
Das Problem ist, dass die Rechtsfolge schwammig gesehen wird.
Die Verwendung der Kleber ist also verboten, dies wird aber nicht sanktioniert.
__________________
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  #162  
Alt 27.08.2007, 09:52
ashley ashley ist offline
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ashley ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Wahrnehmung der Kleberegel

konkrete Frage:

Wie verhalte ich mich auf einem Turnier, bei dem mir der OSR die Benutzung
meines VOC-geklebten Schlägers aufgrund einer Schnüffelprobe untersagt?
Sage ich ihm, daß er keine Beweise hat und spiele weiter, oder kann der OSR
die momentane Entscheidungs-Hoheit für sich beanspruchen und mich disqualifizieren?
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  #163  
Alt 27.08.2007, 09:57
Weißbier Weißbier ist offline
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Zitat:
Zitat von ashley Beitrag anzeigen
konkrete Frage:

Wie verhalte ich mich auf einem Turnier, bei dem mir der OSR die Benutzung
meines VOC-geklebten Schlägers aufgrund einer Schnüffelprobe untersagt?
Sage ich ihm, daß er keine Beweise hat und spiele weiter, oder kann der OSR
die momentane Entscheidungs-Hoheit für sich beanspruchen und mich disqualifizieren?
Ersteres. Andere Beweismittel als ENEZ sind nicht zugelassen. Und das eben im Erwachsenenbereich erst ab nächstem Jahr. Punkt.
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  #164  
Alt 27.08.2007, 10:48
JanMove JanMove ist gerade online
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AW: Wahrnehmung der Kleberegel

Zitat:
Zitat von Hogar Beitrag anzeigen
Das BOD hat ganz klar beschlossen, dass Kleber mit organischen Lösungsmitteln verboten sind. Es soll im Erwachsenenbereich nur keine Kontrolle erfolgen.
Der Tatbestand ist also eindeutig geklärt.
Das Problem ist, dass die Rechtsfolge schwammig gesehen wird.
Die Verwendung der Kleber ist also verboten, dies wird aber nicht sanktioniert.
Ja, im Erwachsenenbereich ab 01.09.08!
Deine weiteren Schlussfolgerungen lassen sich aus dem, was bisher publiziert bzw. von dir zitiert wurde,nicht ableiten.
Die Aussage vom sofortigen zwingenden Verbot der VOC-haltigen Kleber wird nicht dadurch richtig, dass man es immer wieder wiederholt.
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  #165  
Alt 27.08.2007, 11:32
Benutzerbild von Klaus123
Klaus123 Klaus123 ist offline
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AW: Wahrnehmung der Kleberegel

@Hogar

Nein, von einem Verbot kann ich da nichts lesen. Nur davon, daß die Kleber die Zulassung verlieren.

Im Übrigen kann das Board Of Directors auch beschließen, daß ich mit einer roten Zipfelmütze spielen soll. Ich bezweifle die Gültigkeit einer Regel (bzw. eines Verbotes), welche nicht im Regelwerk steht. Wozu gibt es denn ein Regelwerk, wenn da nicht alles drin steht?! Es wäre doch ein leichtes einen neuen Paragraphen in die Regeln einzufügen.

Hier habe ich die zu diesem Thema relevante Stelle im "ITTF Handbook" auf der ITTF-Seite gefunden:

Zitat:
3.02.04 Gluing
3.02.04.01 It is the responsibility of each player to ensure that racket coverings are attached to their racket blade with adhesives that do not contain harmful volatile solvents.
3.02.04.02 Tests for harmful volatile solvents shall be carried out at World and Olympic title competitions,Pro-Tour tournaments and World Junior Circiut events, and a player whose racket is found to contain such a solvent is liable to be disqualified from the competition and reported to his Association. The current ITTF testing procedures in place before 25 May 2007 will continue until 1 January 2008 at junior events and until 1 September 2008 for all other events; as of these dates respectively new testing procedures and protocols will be implemented to detect harmful volatile solvents.
3.02.04.03 A properly ventilated area shall be provided for the attachment of racket coverings to rackets and liquid adhesives shall not be used anywhere else at the playing venue. "Playing venue" means the whole establishment in the playing building and the ground where the playing building stands, which contains the doorway, the parking lot and related facilities.
Die Stelle "It is the responsibility of each player to ensure that ... do not contain harmful volatile solvents" finde ich ziemlich unklar: soll das ein Verbot sein, oder eine Empfehlung? Ich weiß nicht, was man sich mit dieser Formulierung gedacht hat. Warum nicht "the use of glue containing harmful volatile solvents is forbidden for everone, except professionals table tennis players, who may use them until 1.9.2008.", das wäre zwar immer noch unfair, aber wenigstens deutlich.
__________________
Philippshospital – come in and find out!http://forum.tt-news.de/showthread.php?t=80370

Geändert von Klaus123 (27.08.2007 um 11:42 Uhr)
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  #166  
Alt 27.08.2007, 12:43
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Konkrete Antwort:
Die Entscheidung des OSR ist nicht anfechtbar.

Zitat:
Zitat von Regel B
3.2.3 Der Schiedsrichter ist verantwortlich dafür,

3.2.3.1 Spielmaterial und Spielbedingungen zu überprüfen und den Oberschiedsrichter über etwaige Mängel zu informieren;

3.3 Proteste
3.3.3 Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters oder Schiedsrichter-Assistenten in Fragen der Auslegung von Regeln oder Bestimmungen kann beim Oberschiedsrichter Protest eingelegt werden. Die Entscheidung des Oberschiedsrichters ist endgültig.

3.1.2 Der Oberschiedsrichter ist verantwortlich für:
3.1.2.10 die Entscheidung in allen Fragen der Auslegung von Regeln und Bestimmungen, einschließlich der Zulässigkeit von Spielkleidung, Spielmaterial und Spielbedingungen;
3.1.2.12 das Ergreifen von Disziplinarmaßnahmen bei Fehlverhalten oder anderen Verstößen gegen Bestimmungen.

3.3.6 Eine Auslegungsfrage zu einer Regel oder Bestimmung, die sich aus der Entscheidung eines Oberschiedsrichters, oder eine Frage zur Turnier oder Spielabwicklung, die sich aus der Entscheidung einer Turnierleitung ergibt, kann von dem protestberechtigten Spieler oder Kapitän über seinen zuständigen Nationalverband dem Regelkomitee der ITTF vorgelegt werden.
3.3.7 Das Regelkomitee trifft dann eine Entscheidung als Richtlinie für künftige Fälle. Diese Entscheidung kann auch zum Gegenstand eines Protestes gemacht werden, den ein Nationalverband beim BOD oder bei einer Generalversammlung einlegt. In keinem Fall wird dadurch jedoch die Endgültigkeit der Entscheidung des verantwortlichen Oberschiedsrichters oder der Turnierleitung für den vergangenen Fall berührt.
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  #167  
Alt 27.08.2007, 12:48
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Zitat:
Zitat von JanMove Beitrag anzeigen
Ja, im Erwachsenenbereich ab 01.09.08!
Deine weiteren Schlussfolgerungen lassen sich aus dem, was bisher publiziert bzw. von dir zitiert wurde,nicht ableiten.
Die Aussage vom sofortigen zwingenden Verbot der VOC-haltigen Kleber wird nicht dadurch richtig, dass man es immer wieder wiederholt.
Ab 25.5.07 siehe sind die Kleber nicht mehr zugelassen.
http://www.tischtennis.de/aktuelles/details.php?id=5775
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  #168  
Alt 27.08.2007, 12:57
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Zitat von Klaus123 Beitrag anzeigen
@Hogar

Nein, von einem Verbot kann ich da nichts lesen. Nur davon, daß die Kleber die Zulassung verlieren.

Im Übrigen kann das Board Of Directors auch beschließen, daß ich mit einer roten Zipfelmütze spielen soll. Ich bezweifle die Gültigkeit einer Regel (bzw. eines Verbotes), welche nicht im Regelwerk steht. Wozu gibt es denn ein Regelwerk, wenn da nicht alles drin steht?! Es wäre doch ein leichtes einen neuen Paragraphen in die Regeln einzufügen.
Das Materialkomitee ist für die Zulassung der Materialien zuständig und das BOD kann die Zulassung zurück nehmen.
Das ist doch alles in Regel B geklärt.
"2.1. Für Genehmigung und Zulassung von Spielmaterial ist, im Auftrag des BOD, das Materialkomitee zuständig. Das BOD kann eine Genehmigung oder Zulassung jederzeit zurücknehmen, wenn ihr Fortbestehen für den Tischtennissport schädlich wäre."
Genau diese Zurücknahme der Zulassung erfolgte am 25.5.07.
"Nach einer Mehrheitsentscheidung des BoD der ITTF sind Kleber, die schädliche flüchtige Verbindungen enthalten, mit sofortiger Wirkung nicht mehr von der ITTF zugelassen."
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  #169  
Alt 27.08.2007, 13:01
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Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Die aktuelle Regelung ist klar und eindeutig und solange es keine anderen Regeln gibt, wird das frisch kleben bis zum 1.9.2008 im Herrenbereich nicht geprüft, nicht bestraft und damit letztlich geduldet.
Richtig, das Frischkleben mit Lömis ist eindeutig verboten, doch ab 1.9.08 wird es erst kontrolliert.
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  #170  
Alt 27.08.2007, 13:40
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Zitat:
Zitat von Hogar Beitrag anzeigen
Das Materialkomitee ist für die Zulassung der Materialien zuständig und das BOD kann die Zulassung zurück nehmen.
Das ist doch alles in Regel B geklärt.
"2.1. Für Genehmigung und Zulassung von Spielmaterial ist, im Auftrag des BOD, das Materialkomitee zuständig. Das BOD kann eine Genehmigung oder Zulassung jederzeit zurücknehmen, wenn ihr Fortbestehen für den Tischtennissport schädlich wäre."
Genau diese Zurücknahme der Zulassung erfolgte am 25.5.07.
"Nach einer Mehrheitsentscheidung des BoD der ITTF sind Kleber, die schädliche flüchtige Verbindungen enthalten, mit sofortiger Wirkung nicht mehr von der ITTF zugelassen."
Schon wieder das gleiche Zitat!
Aus "keiner Zulassung" folgt mitnichten "Verbot".
Für Hölzer bedarf es auch keiner Zulassung und deswegen sind sie trotzdem nicht alle verboten.
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