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  #17501  
Alt Heute, 15:50
Danielson Danielson ist offline
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AW: Politik - der Thread für politisch Interessierte (ab Dezember 2021)

Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
Ja, was denn sonst? Vielleicht hätte die Bundesregierung schon vor Monaten und Jahren handeln können, dann wäre das gar nicht erst passiert?
Ein Einreiseverbot mit dem Versuch flächendeckender Grenzkontrollen hätte weder das Magdeburg- noch das Aschaffenburg-Attentat verhindert, weil sich die Attentäter schon länger in Deutschland aufgehalten hatten.
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  #17502  
Alt Heute, 16:01
HansWurst123 HansWurst123 ist gerade online
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AW: Politik - der Thread für politisch Interessierte (ab Dezember 2021)

Zitat:
Zitat von Danielson Beitrag anzeigen
Ein Einreiseverbot mit dem Versuch flächendeckender Grenzkontrollen hätte weder das Magdeburg- noch das Aschaffenburg-Attentat verhindert, weil sich die Attentäter schon länger in Deutschland aufgehalten hatten.
Natürlich hätte der Merz-Plan das Attentat verhindert:

"Die Bundespolizei werde das Recht erhalten, Haftbefehle zu beantragen. Den Antrag dafür wolle die CDU noch nächste Woche im Bundestag einbringen. So könnte die Bundespolizei gegen ausreisepflichtige Personen, die sie in Bussen und Bahnen aufgreift, einen Haftbefehl ausstellen.

Ausreisepflichtige würden in Ausreisegewahrsam oder -haft genommen und „so schnell wie möglich abgeschoben“ werden. Die Zahl der Plätze im Abschiebegewahrsam müssten dafür deutlich erhöht worden."
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  #17503  
Alt Heute, 16:01
Glücksball Glücksball ist offline
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AW: Politik - der Thread für politisch Interessierte (ab Dezember 2021)

Zitat:
Zitat von Danielson Beitrag anzeigen
Versuch flächendeckender Grenzkontrollen
Und beim Versuch und allen möglichen Formen politischer Schauspielerei wird es auch bleiben. "Grenzen dicht machen." Ein Slogan von Blendern für Dumme.
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  #17504  
Alt Heute, 16:05
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AW: Politik - der Thread für politisch Interessierte (ab Dezember 2021)

Zitat:
Zitat von Danielson Beitrag anzeigen
Ein Einreiseverbot mit dem Versuch flächendeckender Grenzkontrollen hätte weder das Magdeburg- noch das Aschaffenburg-Attentat verhindert, weil sich die Attentäter schon länger in Deutschland aufgehalten hatten.
Wieder linker Schwachsinn. Man hätte die erst garnicht reinlassen dürfen bzw. gleich abschieben müssen wenn sie eh schon polizeibekannt waren.
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  #17505  
Alt Heute, 16:07
HansWurst123 HansWurst123 ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Glücksball Beitrag anzeigen
Und beim Versuch und allen möglichen Formen politischer Schauspielerei wird es auch bleiben. "Grenzen dicht machen." Ein Slogan von Blendern für Dumme.
Was wissen denn angeblich so "Dumme", wie beispielsweise der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts:

"Die Rechtmäßigkeit von Zurückweisungen ist umstritten. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat in der Debatte nun klare Aussagen getroffen. „Ich halte Zurückweisungen nach Paragraf 18 Asylgesetz nicht nur für möglich, sondern sogar für geboten“, sagte Papier der „Bild“. Nach Paragraf 18 sei Menschen, „die aus sicheren Drittstaaten einreisen, die Einreise zu verweigern“. Deutschland sei „ausnahmslos von sicheren Drittstaaten“ umgeben.

Papier zufolge, der dem höchsten deutschen Gericht von 2002 bis 2010 vorsaß, gibt es keine europarechtlichen Regelungen, die über deutschem Recht wie dem Paragrafen 18 des Asylgesetzes stehen. Dieser Paragraf erlaubt Zurückweisungen von Asylbewerbern, die über ein anderes EU-Land nach Deutschland einreisen und Asyl beantragen wollen.

„Die jetzige Praxis, die faktisch ein Zutrittsrecht für jeden vorsieht, der das Wort Asyl ausspricht, halte ich für nicht zulässig“, sagte Papier weiter. Die etwa aus humanitären Gründen mögliche Ausnahme sei an den Außengrenzen Deutschlands zur Regel geworden, sagte Papier. Dies widerspreche dem Sinn des Asylrechts.

Zu Einwänden vor allem von den Grünen, Zurückweisungen seien aus europarechtlichen Gründen wie der „Dublin-II-Verordnung“ an der deutschen Außengrenze nicht ohne weiteres möglich, sagte Papier, diese Frage stelle sich eigentlich nicht: „Denn in der Frage, wer zu uns kommen darf, ist der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands unmittelbar betroffen.“

Ein souveräner Staat könne „nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren“. Der „Kernbereich“ der staatlichen Souveränität Deutschlands sei „unantastbar und unverzichtbar“ und stehe „über europäischem Recht“, sagte Papier weiter.

https://www.tagesspiegel.de/politik/...-12333023.html
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  #17506  
Alt Heute, 16:09
Glücksball Glücksball ist offline
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AW: Politik - der Thread für politisch Interessierte (ab Dezember 2021)

Es geht um die Illusion, die Grenzen lückenlos kontrollieren zu können. Zurückweisungen werden nur dann relevant, wenn man Flüchtlinge an der Grenze erwischt. Die werden bei mehr Kontrollen auch dazu lernen.
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  #17507  
Alt Heute, 16:13
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Zitat:
Zitat von Glücksball Beitrag anzeigen
Es geht um die Illusion, die Grenzen lückenlos kontrollieren zu können. Zurückweisungen werden nur dann relevant, wenn man Flüchtlinge an der Grenze erwischt. Die werden bei mehr Kontrollen auch dazu lernen.
Wie sollen die denn bei Kontrollen in Deutschland dazulernen, wenn man in Ungarn, Polen, Italien und Co eine harte EU-Außengrenze hat und Frontex entsprechend durchgreifen wird.

Wir werden unseren europäischen Freunden selbstverständlich helfen ihre Grenzen zu schützen und im Gegenzug werden diese Aufhören die Leute einfach alle zu uns durchzuwinken
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  #17508  
Alt Heute, 16:17
Danielson Danielson ist offline
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Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
Natürlich hätte der Merz-Plan das Attentat verhindert:

"Die Bundespolizei werde das Recht erhalten, Haftbefehle zu beantragen. Den Antrag dafür wolle die CDU noch nächste Woche im Bundestag einbringen. So könnte die Bundespolizei gegen ausreisepflichtige Personen, die sie in Bussen und Bahnen aufgreift, einen Haftbefehl ausstellen.

Ausreisepflichtige würden in Ausreisegewahrsam oder -haft genommen und *so schnell wie möglich abgeschoben* werden. Die Zahl der Plätze im Abschiebegewahrsam müssten dafür deutlich erhöht worden."
Der Magdeburg-Attentäter Taleb A. war keine ausreisepflichtige Person.

Beim Attentäter von Aschaffenburg war das der Fall. Ob nach dem Merz-Plan die Polizei hier eingegriffen hätte, bezweifle ich.

Zitat:
Nach Ablauf der Frist habe das Bamf dann erklärt, nun selbst für das Asylverfahren zuständig zu sein, so Herrmann. Dann sei bis Dezember 2024 nichts weiter geschehen. Bis der Tatverdächtige sich im Dezember bereit erklärt habe, freiwillig auszureisen. Deshalb habe das Bamf das Verfahren eingestellt. Die Ausreise habe sich aber weiter verzögert, weil der Tatverdächtige noch keine Papiere vom afghanischen Generalkonsulat erhalten habe.
Herrmann schränkte aber ein, dass selbst bei einer früheren Ablehnung des Asylantrags beim Bamf eine Rückführung des Mannes unter den geltenden Regeln nach Afghanistan schwierig gewesen wäre. Bisher habe es nur einen einzigen entsprechenden Flug gegeben.
https://www.zdf.de/nachrichten/panor...lizei-100.html
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Geändert von Danielson (Heute um 16:20 Uhr)
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  #17509  
Alt Heute, 16:29
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Zitat:
Zitat von Danielson Beitrag anzeigen
Der Magdeburg-Attentäter Taleb A. war keine ausreisepflichtige Person.

Beim Attentäter von Aschaffenburg war das der Fall. Ob nach dem Merz-Plan die Polizei hier eingegriffen hätte, bezweifle ich.
Das Behördenversagen im Falle des Attentats von Magdeburg ist ja noch viel schlimmer:

" Jetzt liegt die Chronologie des Täters von Magdeburg, Taleb A., vor: Auf 16 Seiten haben die Sicherheitsbehörden zusammengetragen, wie massiv auffällig er vor dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt war, der sechs Tote und Hunderte Verletzte gefordert hat.

Im Innenausschuss des Bundestags soll geklärt werden, wie das alles passieren konnte. Dafür hat das Gremium, das heute zusammenkam, die Chronologie erstellen lassen. Es geht darin um Menschenhandel, Beleidigung und Drohungen. Mehr als 100 Behördenkontakte zählt der Bericht auf - von Landeskriminalämtern über das Bundeskriminalamt bis hin zu Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst."

Es war 2013, sieben Jahre nach seiner Einreise in Deutschland, als Taleb A. das erste Mal auffiel. In einem Telefonat mit der Ärztekammer drohte er mit einem Anschlag von "internationaler Beachtung". Er verwies auf das Attentat in Boston, bei dem drei Menschen starben. So stellte es das Amtsgericht Rostock später fest und verurteilte Taleb A. zu 90 Tagessätzen - kurz unterhalb der Grenze einer Vorstrafe. Dennoch wurde das Urteil im Bundeszentralregister aufgenommen.

Nur ein Jahr später wird Taleb A. wieder auffällig. Wieder droht er mit Taten von "internationaler Beachtung". Es kam zu einer sogenannten Gefährderansprache. Eine präventive, eher niedrigschwellige Maßnahme, um potenzielle Verdächtige an die Einhaltung von Recht und Gesetz zu erinnern. Geholfen hat sie offenbar wenig.

Im Juli 2014 erhält das Bundesamt für Verfassungsschutz ein Schreiben der saudischen Behörden, weil Taleb A. auch dort gedroht hatte, nachdem ihm ein Stipendium entzogen wurde. Der Verfassungsschutz befindet, es sei nicht zuständig, und will den Hinweis an das Landeskriminalamt weitergegeben haben. Ein neues Verfahren wegen Beleidigung kommt dazu, wegen mangelnden Tatverdachts wird es eingestellt.

2015 wenden sich erneut saudische Behörden an die deutschen. Sie wollen wissen, wo sich Taleb A. aufhält und mit wem er Kontakt hat. Neben dem Bundeskriminalamt und verschiedenen Landeskriminalämtern ist auch das Bundesamt für Verfassungsschutz informiert. Dort wird der Vorgang nicht weiter bearbeitet.

Dann noch eine Beleidigung - dieses Mal gegenüber der Generalstaatsanwaltschaft Rostock und zwei Richtern. Wieder wird das Verfahren eingestellt. Taleb A. droht unbeeindruckt weiter. Mitte 2015 kündigt er an, sich eine Pistole zu kaufen und zwei Richter zu erschießen. Auch dieses Verfahren wird eingestellt - kein hinreichender Tatverdacht.

Anfang 2016 stellt Taleb A. einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Er gibt an, von Saudi-Arabien verfolgt zu werden. Man wolle ihn hinrichten, falls er zurückkehre. Vom Islam habe er sich bereits seit Jahren abgewendet. Am 18. Juli 2016 erhält Taleb A. gemäß Artikel 16a Grundgesetz Asyl. Ein Schutzstatus, der bis zu einem Widerruf gewährt wird. Solange dem Bundesamt keine Widerrufsgründe bekannt werden, ist Taleb A. in Deutschland sicher.

Nun ändert Taleb A. sein Verhalten und auch den Kontakt mit den Sicherheitsbehörden. Er tritt mehr und mehr als Aktivist auf, der Geflüchteten helfen will. Aus der Chronologie ergibt sich, dass es sich häufig um Frauen gehandelt haben soll. Doch auch dabei gerät er in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Einmal wird ihm vorgeworfen, eine Frau gegen ihren Willen geküsst zu haben. Das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Weitere Auffälligkeiten kommen hinzu - wie etwa der Verdacht auf Menschenhandel, illegale Einwanderung und möglicher Asylmissbrauch. Warnungen kommen 2022 nun auch aus Großbritannien. 2023 beantragt Saudi-Arabien eine sogenannte "Red-Notice", die zu seiner Auslieferung führen soll. Doch wegen des Flüchtlingsstatus kommt es nicht dazu.

Taleb A. hat inzwischen auch begonnen, Strafanzeigen zu stellen, insgesamt 18 Mal. Sie führen zu keiner Anklage. Parallel beginnt Taleb A. seine Tätigkeit in einem hochsensiblen Bereich: dem Maßregelvollzug als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Er behandelt drogensüchtige Straftäter.

Häufig wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz mitinformiert. Doch es kommt zu keiner richtigen Befassung. Auch weitere Hinweise - etwa der kuwaitischen Botschaft - wegen des auffälligen Verhaltens von Taleb A. enden oft in der Formulierung wie "keine Relevanz für das BfV (Bundesamt für Verfassungsschutz), keine weitere Bearbeitung".

Taleb A. wendet sich mehrmals an Bundesinnenministerin Nancy Faeser über das Online-Portal des Ministeriums. Öffentlich droht er im November auf der Seite: "Something big will happen in Germany. My advice: don't seek asylum in Germany." ("Etwas Großes wird in Deutschland passieren. Mein Rat: Sucht kein Asyl in Deutschland.") Oder: "Germany will have to pay the price. A huge price." ("Deutschland wird den Preis zahlen müssen. Einen hohen Preis.") Wieder kommt es zu Ermittlungsverfahren, sie enden im nirgendwo.

Als extremistisch wird der Sachverhalt nach wie vor nicht eingestuft. Der Generalbundesanwalt hat die Ermittlungen nicht wie in anderen Fällen an sich gezogen.für

https://www.tagesschau.de/inland/inn...eburg-100.html
............

Die Verantwortlichen der zuständigen Ärztekammer sowie die Verantwortlichen der Generalbundesanwaltschaft müssen sofort zurücktreten bzw. es müssen dienstrechtliche Konsequenzen folgen.
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  #17510  
Alt Heute, 16:34
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Zitat:
Zitat von HansWurst123 Beitrag anzeigen
Wie sollen die denn bei Kontrollen in Deutschland dazulernen, wenn man in Ungarn, Polen, Italien und Co eine harte EU-Außengrenze hat und Frontex entsprechend durchgreifen wird.
Auch da gibt es mehr Rhetorik als Resultate. Beispiel gefällig?

https://www.tagesschau.de/ausland/eu...alien-100.html

Zitat:
Entgegen der Versprechen Melonis im Wahlkampf hat sich die Zahl der in Italien ankommenden Migrantinnen und Migranten im Vergleich zur Vorgängerregierung Draghi mehr als verdoppelt.
Also komm mir nicht mit "Grenzen dicht machen". Aber hey, mit dem Angriff Union+AfD wird alles in Ordnung kommen.
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