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  #1841  
Alt 10.10.2011, 18:01
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klugscheisser klugscheisser ist offline
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AW: Verärgerung über mytischtennis & Premiumaccounts im Hinblick auf aktuelle TTR usw

sag mir mal, woraus du aus dem Antrag zur Spielberechtigung die Plicht zur passiven Fotografie herleitest:

*... Pflichtfeld, Angabe erforderlich.
2.1 Stammdaten Titel
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Vorname*
Geburtsdatum* [TT.MM.JJJJ]
Nationalität*
Geschlecht* weiblich männlich
2.2 Adresse Straße
PLZ / Ort /
Land
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2. E-Mail-Adresse
Tel. Privat
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(Hessen)
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  #1842  
Alt 10.10.2011, 21:25
Trillian Trillian ist gerade online
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Trillian ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: Verärgerung über mytischtennis & Premiumaccounts im Hinblick auf aktuelle TTR usw

Mehr Angaben als in Hessen sind bei uns auch nicht in Click-tt einzufügen. Allerdings muss der Verein einen Spielberechtigungsantrag unterschreiben lassen:
"Der Antrag muss vom Verein und vom Spieler, ggf. auch von den gesetzlichen Vertretern des Spielers unterschrieben werden. Das unterzeichnete Dokument ist auf Verlangen vorzulegen."
Folgendes steht im Antrag:
"Die Mitgliedschaft des Spielers im Verein wird bestätigt. Die Bestimmungen des Abschnitts B der Wettspielordnung wurden zur Kenntnis genommen und beachtet. Die dort geforderten Erklärungen des Spielers und des Vereins zu Veröffentlichung von Ergebnissen, zu Veröffentlichungen von Bildern, zum Umgang im Bereich Anti-Doping und zu den Vorgaben bei ausländischen Spielern werden mit der Unterschrift auf diesem Formular bestätigt.
Die Unterzeichnenden bestätigen die im Antrag gemachten Angaben.
Der unterschriebene Antrag verbleibt beim Verein."
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  #1843  
Alt 10.10.2011, 21:32
Bernie Bär Bernie Bär ist gerade online
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Bernie Bär ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)Bernie Bär ist ein angenehmer und geschätzter Diskussionspartner (Renommeepunkte mindestens +150)
AW: Verärgerung über mytischtennis & Premiumaccounts im Hinblick auf aktuelle TTR usw

Kann ich bestätigen (WTTV). Habe gerade die PDF unseres letzten Antrags aufgemacht.
Da steht es genau so drin.
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Ich weiß, dass ich nichts weiß.

Geändert von Bernie Bär (10.10.2011 um 21:35 Uhr)
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  #1844  
Alt 10.10.2011, 21:57
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klugscheisser klugscheisser ist offline
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hmm - ich habe unsere WSO mal durchsucht (auf die sich ja der Antrag beruft) , da steht:

"Voraussetzung für eine Spielberechtigung und deren Erteilung sind außerdem Erklärungen des Spielers zu folgenden Punkten: Der Spieler erklärt
– sein Einverständnis, dass seine Ergebnisse von offiziellen Veranstaltungen gemäß WO 1.11
(A 11) veröffentlicht und in jeglicher Form ausgewertet werden,
– sein Einverständnis, dass Fotos bzw. Filmaufnahmen von ihm bei offiziellen Veranstaltungen gemäß WO 1.11 (A 11) im Zusammenhang mit der Berichterstattung über diese Veranstaltungen veröffentlicht werden;"


Insofern habe ich mich geirrt (soll es geben). Sorry. Ich bezweifle trotzdem, dass diese abgegebene Erklärung (die es früher nicht gab) im Streitfall über das "Recht am eigenen Bild" geht, da es sich bei den allermeisten Spielern nicht um Personen des öffentlichen Interesses handelt.

Deswegen lassen wir bei der Turnieranmeldung eine entsprechende Erklärung unterschreiben, die speziell für diese Veranstaltung gilt. Und wenn jemand erklärt, dass er nicht fotografiert/gefilmt werden will, dann wird das beachtet und er nicht nach Hause geschickt. Kam bisher auch noch nicht vor, im Gegenteil, alle wollten die Bilder auch selbst haben
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  #1845  
Alt 10.10.2011, 23:14
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Zitat:
Zitat von klugscheisser Beitrag anzeigen
hmm - ich habe unsere WSO mal durchsucht (auf die sich ja der Antrag beruft) , da steht:

"Voraussetzung für eine Spielberechtigung und deren Erteilung sind außerdem Erklärungen des Spielers zu folgenden Punkten: Der Spieler erklärt
– sein Einverständnis, dass seine Ergebnisse von offiziellen Veranstaltungen gemäß WO 1.11
(A 11) veröffentlicht und in jeglicher Form ausgewertet werden,
– sein Einverständnis, dass Fotos bzw. Filmaufnahmen von ihm bei offiziellen Veranstaltungen gemäß WO 1.11 (A 11) im Zusammenhang mit der Berichterstattung über diese Veranstaltungen veröffentlicht werden;"
In der augenblicklich gültigen WO des WTTV steht interessanter Weise nur Folgendes drin:

"Voraussetzung für eine Spielberechtigung und deren Erteilung sind außerdem Erklärungen des Spielers zu folgenden Punkten. Der Spieler erklärt
• sein Einverständnis, dass seine Ergebnisse von offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 veröffentlicht und in jeglicher Form ausgewertet werden.
• dass er die Vorgabe der Anti-Doping-Ordnung des DTTB, die Zuständigkeit der Rechtsorgane der Verbände sowie des DTTB-Disziplinarorgans „Anti-Doping“ anerkennt.
• im Falle einer ausländischen Staatsangehörigkeit, dass er sich legal in Deutschland aufhält.
"

Wie man sieht, steht der Teil mit den Foto- und Filmaufnahmen nicht drin!

Ich tippe mal drauf, dass der Teil bewusst im Bereich des WTTV weggelassen wurde, weil es wohl zweifelhaft ist, dass sich Amateursportler zu Foto- und Filmaufnahmen zwingen lassen müssen.

Nach meiner Auffassung wird es auch nicht haltbar sein alte Spielergebnisse (älter als ein Jahr, evtl maximal zwei Jahre) zu speichern und zu veröffentlichen - wenn ein Spieler das nicht will.

Das ist halt wie mit vielen AGBs auch. Da stehen nicht selten auch Dinge niedergeschrieben, die trotz Zustimmung rechtlich nicht haltbar sind.

..aber die meisten Spieler haben halt gar nix dagegen, wenn sie in der Zeitung abgebildet werden oder gar auf "Film" festgehalten werden

Nur sollte man einen Zeitungsbericht mit Foto, die am nächsten Tag ins Altpapier wandert oder eine einmalige Ausstrahlung im Fernsehen, nicht mit einer auf ewig vorgehaltenen und für alle immer zugängliche (Ob nun mit einer Zugangskontrolle versehen, oder nicht, spielt keine große Rolle, weil sich eh jeder überall anmelden kann.) Internetveröffentlichung vergleichen. Das beschneidet das Persönlichkeitsrecht eines Einzelnen eklatant.

Auf die Janusköpfigkeit dieser Klausel in der DTTB-WO in Bezug auf die Datenschutzbeteuerungen in jüngster Zeit, will ich erst gar nicht eingehen
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  #1846  
Alt 10.10.2011, 23:54
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klugscheisser klugscheisser ist offline
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AW: Verärgerung über mytischtennis & Premiumaccounts im Hinblick auf aktuelle TTR usw

Ich habe ja bis vor ein paar Jahren (bis meine teure cam kaputt ging) sehr viel bei Veranstaltungen geknipst, und nie Probleme bekommen. Ich habe aber auch nie heulende oder wütende Leute fotografiert und nicht heimlich-

Aber wenn jemand es gewünscht hätte, hätte ich es auch gelöscht. Nur einmal haben mich zwei Jungs angesprochen, weil sie sich fotografiert fühlten. Ich hatte es aber nur auf die Schulturnhalle von außen abgesehen. Sie saßen weit weg auf einer Mauer; ich hatte sie gar nicht beachtet. Ich habe ihnen dann das Foto gezeigt und sie waren zufrieden
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  #1847  
Alt 11.10.2011, 00:07
Mulder Mulder ist offline
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AW: Verärgerung über mytischtennis & Premiumaccounts im Hinblick auf aktuelle TTR usw

Bevor noch mehr im Trüben gefischt wird, ergibt googlen:

Zitat:
Gegenstand der erlaubten Personenabbil-
dung ist dabei immer nur die Darstellung des Gesamtvorganges dieser Veranstaltung, nicht das Heraus-
greifen Vorgänge. Einzel- beziehungsweise Großaufnahmen von Personen, auch wenn sie an der Veran-
staltung teilnehmen, fallen nicht unter die Abbildungsfreiheit. Bei Sportveranstaltungen ist es deshalb ratsam,
die Einwilligung der Teilnehmer in die Allgemeinen Teilnahmebedingungen zur jeweiligen Veranstaltung mit
aufzunehmen.
http://www.dav-gera.de/download/UrheberrechtBilder.pdf

Zitat:
Als Beispiel mag dafür ein Marathonlauf dienen, bei dem auf dem Startfoto eine einzelne Person mit vielen anderen Personen abgebildet ist. Diese einzelne Person kann grundsätzlich nicht einwenden, dass ihr Persönlichkeitsrecht gegen eine Veröffentlichung des Bildes spricht, weil eben durch das Foto der Gesamtcharakter der Veranstaltung wiedergegeben wird.
http://www.123recht.net/Fotografie-u...-__a14976.html
__________________
Ich würde dir ja glauben - wenn du nur Recht hättest.
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  #1848  
Alt 11.10.2011, 01:07
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von Mulder Beitrag anzeigen
[...]
Das dürfte den Meisten sicherlich bekannt sein.

In wie weit eine zeitlich unbegrenzte Veröffentlichung - wie sie im Internet nun mal gegeben ist- zulässig ist, steht aber nun mal auf einem anderen Blatt. Aktuelles Zeitgeschehen aus dem Amateursportbereich zeitnahe in der lokalen Tagespresse zu veröffentlichen, hat einen anderen Charakter als es über das Internet für "ewig" der ganzen Welt zugänglich zu machen.

In der WTTV-WO ist die Klausel:

Voraussetzung für eine Spielberechtigung und deren Erteilung ist außerdem das Einverständnis des Spielers zu folgenden Punkten:
• Veröffentlichung von Fotos bzw. Filmaufnahmen des Spielers von offiziellen Veran-staltungen gemäß A 11 im Zusammenhang mit der Berichterstattung über diese Veran-staltungen.

jedenfalls letztmalig im Jahr 2008 enthalten gewesen.

In den Jahren 2009, 2010 und 2011 ist sie nicht mehr vorhanden.

Warum ist diese Klausel wohl ab dem Jahr 2009 gestrichen worden
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  #1849  
Alt 11.10.2011, 06:37
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klugscheisser klugscheisser ist offline
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Ich denke, damit können wir nun alle wieder zusammen Kaffee trinken ..

Ich meine jedoch, der Passus müsse bundeseinheitlich renoviert werden. Es kann ja nicht Sinn einer Wettspielordnung sein, die Aufgabe eines anerkannten Persönlichkeitsrechtes zu erzwingen. Die meisten Spieler wollen ihre Punktspiele machen und haben dann die freie Wahl, an Veranstaltungen teilzunehmen, bei denen fotografiert wird.

Anders sieht es natürlich bei Profis und evtl. Kaderspielern aus, die den Sponsoren und der Presse gegenüber schon PR-Verpflichtungen haben.

Eigentlich driftet das jetzt langsam in Richtung OT ab, aber ich nehme an, dass die passenden Funktionäre (WSO-Ausschüsse) aller Verbände gerade hier mitlesen und auch kein Interesse daran haben, sich entweder unnötigen Ärger einzuhandeln oder kamerascheuen oder rechtsbewussten Mitgliedern die Spielberechtígung auch für den pressefreien Punktspielbetrieb zu entziehen. Da der WTTV schon reagiert hat, gehe ich davon aus, dass das Problem überall erkannt ist.

Unser Verband jedenfalls regelt das jedenfalls in der Ausschreibung; nicht per Aberkennung der Spielberechtigung
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  #1850  
Alt 11.10.2011, 07:29
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AW: Verärgerung über mytischtennis & Premiumaccounts im Hinblick auf aktuelle TTR usw

Wir reden aber hier nicht über die Berichterstattung über eine Veranstaltung sondern eine mögliche weitere - kommerzielle - Verwertung. Das ist etwas anderes.

Und wie schon mal gefragt - wenn Eltern für ihre Kinder das irgendwann mal unterschrieben haben, gilt das für diese auch dann noch, wenn sie erwachsen sind?
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Es reicht nicht, ein guter Spieler zu sein – man muss auch noch gut spielen. Dr. Siegbert Tarrasch
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