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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#11
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AW: Belag zu kurz? zulässig?
ich habe einen schläger bekommen, da sind ungeschnittene beläge 2 cm zu klein.
ich habe mir von einem alten belag, gleicher marke einen streiften abgeschnitten und unten auf das holz geklebt. ist das zulässig?
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http://if-stjernen.jimdo.com/ |
#12
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AW: Belag zu kurz? zulässig?
Ja, denn die dem Griff angrenzende Fläche darf mit beliebigem Material belegt sein. 2 cm zu klein? Muss ja ein echtes Monster sein...
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#13
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AW: Belag zu kurz? zulässig?
Ist eigentlich definiert, wie weit die "am Griff angrenzende Fläche" reichen darf?
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#14
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AW: Belag zu kurz? zulässig?
Es heißt, "der dem Griff am nächsten liegende Teil des Blattes, der von den Fingern erfasst wird".
Etwas zur Illustration: http://profile.ak.fbcdn.net/hprofile..._7067873_n.jpg Geändert von Kompletter Wahnsinn (14.10.2011 um 11:19 Uhr) |
#15
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AW: Belag zu kurz? zulässig?
Nein, ist nicht klar definiert. fastest115 hat da mal ein lustiges Bild angefertigt mit einem nach den Regeln auch zulässigen Schläger, mal sehen, ob es jemand wiederfindet.
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#16
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AW: Belag zu kurz? zulässig?
Ja das ist dann immer so ne Sache.
Das Thema gab es schonmal. Habe dann mal einige Lustige Schläger "gebaut" die zulässig wären aber natürlich völlig am Sinn vorbei. Hier mal ein Beispiel. Midiholz. Im bereich wo die Finger Liegen mit einem LN belag (marke und Art ja egal) belegt. der Rest (sehr klein) mit NI Belag zugelassen belegt...ITTF Zeichen usw alles erkennbar. Wenn man die regel genau nimmt darf man das so spielen und auch mit der fläche neben den Fingern ja spielen.
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Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis Me too ... TT Classic rules TT mit P-Ball ist wie S... mit einer Gummipuppe. |
#17
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AW: Belag zu kurz? zulässig?
Also, ich bin mir zwar nicht sicher, aber einen zusammengestückelten Belag würde ich nicht zulassen, da er eine Bruch-/Schnittstelle aufweist.
2 cm unten angestückelt...das heisst also, dass das Schriftfeldes des eigentlichen Belages weit in die Spielfläche des Schlägers hineinreicht. Somit könnte man auch einen Belag manipulieren. Zum Beispiel dahingehend, dass ich das Schriftfeld des einen Belages mit dem Gummi eines nicht zugelassenen Belages aufklebe. Geht meiner Meinung nach gar nicht. Grüße
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Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist! |
#18
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AW: Belag zu kurz? zulässig?
Die Spielfläche darf nicht gestückelt sein, das ist klar. Hat auch keiner behauptet.
Die Spielfläche fängt oberhalb der Unterkante des gespielten Belages an. Darunter kann der Schläger mit beliebigem Material belegt werden, selbstverständlich auch mit Resten eines anderen Belages. "Geht gar nicht" stimmt so nicht. Wieso ein Spalt (=nicht miteinander verbundenes Material) eine Sollbruchstelle sein soll, ist mir auch nicht klar, was soll denn da brechen? Geändert von Setz-It (14.10.2011 um 12:59 Uhr) |
#19
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AW: Belag zu kurz? zulässig?
Wer schreibt denn was von Sollbruchstelle? Ich nicht!
Ich sage nur, dass dann dort dann eine Schnittstelle, die man auch als Bruchstelle bezeichnen könnte, ist. Eine Stelle, die das Spiel bei Berührung vom Ball beeinträchtigen könnte. Wo wir wieder bei der Frage sind, wie weit denn angestückelt werden dürfte? Hier ist von 2cm die Rede....der nächste will 3cm anstückeln, ein anderer 9cm. Das wäre dann mal über die hälfte des eigentlichen Schlägerblattes. Irgendwo muss da aber auch mal Schluss sein. Dann klebe ich mir demnächst auf 5cm vom Griff weg einen nicht zugelassenen Noppen-Aussen Belag auf (der sowieso nicht identifizierbar ist, da kein Schriftfeld) und dann ab den 5cm, mit regulärem Schriftfeld, einen Noppen-Innen Belag und der Gegner kann raten, wann ich mit welchem Belag den Ball getroffen habe. Ein Schiedrichter wird niemals nur per Auge entscheiden können, wann mit welcher Stelle des Schlägerblattes gespielt worden ist. Von daher ist es meiner Meinung nach schon interessant wo denn da eine Grenze ist. Grüße
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Kopf hoch, auch wenn der Hals dreckig ist! |
#20
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AW: Belag zu kurz? zulässig?
Bruchstelle nicht Sollbruchstelle, ist mir so rausgerutscht, sorry. Die Grenze ist wie gesagt nicht festgelegt! Mindestens so weit, wie die Finger reichen, darfst du das laut Regeln:
Zitat:
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