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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 09.08.2007, 23:35
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Der unbarmherzige Grieche
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AW: In welchem Belagszustand darf ein Belag noch gespielt werden?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Thorsten von Bayern hat das aber für mich am besten erklärt.
Ganz eindeutig ist das alles dann aber doch nicht.
OK, aber da es bei mir wie gesagt nur eine einzige Noppe ist, sollte das dann wohl nicht so schlimm sein, auch wenn sie ziemlich genau in der Mitte des Schlägerblatts ist.
Ich wollte halt auch wissen, wie ich damit umgehen kann oder muss, wenn da wirklich jemand mal was sagt.
Dann sollte ich es also riskieren können, mit dem Belag zu spielen und dann das (hoffentlich wohlwollende) Urteil des Spielleiters abwarten. ;-)
Ich sehe es halt auch nicht ein, jetzt nochmal in eine glatte Langnoppe zu investieren, wenn diese ab nächster Saison verboten werden...

Noch eine Frage zu Thorsten von Bayern: Ich nehme von deinem Beitag an, dass du ausgebildeter Schiedsrichter bist?

Bei uns in der Liga (Bezirksliga) gibt es keinen OSR. Ich weiß auch garnicht, ab wann das eigentlich beginnt. Muss aber schon ziemlich hoch sein, also so Regionalliga oder 2. Bundesliga.

Ein Verein (TSG Seckenheim) hatte bei uns im Kreis die letzten Jahre Regionalliga und 2. Bundesliga gespielt (bis jetzt alles den Bach runter gegangen ist) und da fand ich es auch schon ziemlich enttäuschend, dass es bis vor kurzem sogar in der 2. Bundesliga keine richtigen Zählschiedsrichter gegeben hatte. Da wurde einfach irgendjemand genommen...

Geändert von akosch (09.08.2007 um 23:37 Uhr)
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  #12  
Alt 10.08.2007, 07:26
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n0pp3nb3tz n0pp3nb3tz ist offline
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AW: In welchem Belagszustand darf ein Belag noch gespielt werden?

Zitat:
Zitat von akosch Beitrag anzeigen
Weiß jemand darüber Bescheid, wann ein Belag gewechselt werden muss, wenn er beschädigt ist?

Bei mir geht es konkret um einen Langnoppenbelag, bei dem ziemlich in der Mitte eine einzige Noppe abgebrochen ist. Ansonsten noch kein Noppenverlust.
Jetzt geht es mir darum, ob ich mit dem Belag offiziell noch spielen darf?

In den Regeln A steht folgendes:
"4.7 Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit
des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner
Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung
oder Verblassen zurückzuführen sind, können
zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der
Oberfläche nicht entscheidend verändern."

Da stellt sich dann aber die Frage, ab wann die Oberfläche entscheidend verändert ist und was eine geringfügige Abweichung darstellt. Ist das bei nur einer abgebrochenen Noppe schon der Fall?

Und was ist, wenn ein gegnerischer Spieler das dann vor dem Spiel moniert, wenn er sich den Schläger anschaut und der Belag sollte aber eigentlich noch regelgerecht spielbar sein?

Wäre schön, wenn hier jemand Regelkundiges mit gesicherten Informationen Auskunft geben kann.
Eigentlich müsste es fast logisch sein, dass eine fehlende Noppe nichts ausmacht. Wenn man den Zustand mal mit NI-Belägen vergleicht, kauft man sich ja auch nicht gleich einen neuen Belag, nur weil man einen kleinen Riss im Belag hat, oder weil am Rand des Belages kleinere Gebauchsspuren zu erkennen sind.
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  #13  
Alt 10.08.2007, 08:44
Pfälzer Pfälzer ist offline
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AW: In welchem Belagszustand darf ein Belag noch gespielt werden?

Zitat:
Zitat von akosch Beitrag anzeigen
Ein Verein (TSG Seckenheim) hatte bei uns im Kreis die letzten Jahre Regionalliga und 2. Bundesliga gespielt (bis jetzt alles den Bach runter gegangen ist) und da fand ich es auch schon ziemlich enttäuschend, dass es bis vor kurzem sogar in der 2. Bundesliga keine richtigen Zählschiedsrichter gegeben hatte. Da wurde einfach irgendjemand genommen...
In der 2. Bundesliga werden geprüfte SR am Tisch eingesetzt, in der Regionalliga gibt es nach wie vor lediglich einen OSR, was mitunter zu recht unbefriedigenden Situationen führen kann.

Ist wie immer eine Frage des Geldes. Die 3 Euro fuffzich werden halt lieber in einen guten Spieler investiert
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  #14  
Alt 10.08.2007, 10:07
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AW: In welchem Belagszustand darf ein Belag noch gespielt werden?

Zitat:
Zitat von n0pp3nb3tz Beitrag anzeigen
Eigentlich müsste es fast logisch sein, dass eine fehlende Noppe nichts ausmacht. Wenn man den Zustand mal mit NI-Belägen vergleicht, kauft man sich ja auch nicht gleich einen neuen Belag, nur weil man einen kleinen Riss im Belag hat, oder weil am Rand des Belages kleinere Gebauchsspuren zu erkennen sind.
Das stimmt wohl schon.

Allerdings habe ich jetzt schon ein paar Mal bei Fernsehübertragungen von Tischtennisspielen oder auch in der 2. Bundesliga erlebt, dass ein Spieler seinen Belag an der Tischkante beschädigt hat. Wie groß dann der Riss war und an welcher Stelle weiß ich nicht, das konnte ich nicht sehen. Aber die Spieler wurden fast alle vom Schiedsrichter angewiesen, dass sie ihren Schläger zu wechseln hatten. Und das ist für den Spieler natürlich eine unangenehme Situation, weil man dann mit einem ungewohnten Schläger eines Teampartners weiterspielen muss, wenn man selbst nicht einen Ersatzschläger dabei hat. Und dieser ist dann ja vielleicht auch nicht 100%ig identisch mit dem vorher gespielten Schläger.

Da stellt sich dann für mich die Frage, ob sowas in den unteren Klassen dann einfach geduldet oder akzeptiert wird. Es ist ja eigentlich nie ein offizieller Schiedsrichter in den unteren Klassen dabei, so dass solche Sachen dann zwischen den Spielern selbst geregelt werden. Und das kann dann schon zu heftigen Diskussionen führen, weil eigentlich keiner genau über diese Regelung Bescheid weiß, aber jeder sein Recht durchsetzen will und es keine neutrale Instanz vor Ort gibt...

Also worauf ich hinaus will:
Ist es regelrecht mit einem kleinen Riss im Schläger zu spielen, nur weil wir es aus Kosten- oder sonstigen Gründen machen?
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  #15  
Alt 10.08.2007, 11:40
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AW: In welchem Belagszustand darf ein Belag noch gespielt werden?

Wenn wir von unterten Klassen reden wird es in der Regel geduldet oder nicht beachtet. Problem wenn man dann einmal in 1000 Fällen oder in nem entscheidenden Spiel doch in diese Situation kommt.

Fakt ist: Eigentlich entscheidet der OSR sowas. Aber den gibt es nicht. Der entscheidet dann nach eigenem Ermessen. Wo ist der Riss wie groß ist er und wie tief usw.... nur ohne OSR müßte der Gegner dann Protest einlegen wenn man damit weiter spielt und der Gegner meint der Schläger sei nicht mehr regelgerecht. Das ganze wird dann später vom Sl entschieden. Allerdings muß der Ggener erstmal die Kosten für den protest tragen ohne zu wissen ob der SL dem dann stattgibt. Vor den ca 50 Euro schrecken dann die nächsten zurück. All diese Punkte: 1. Eh keiner protestiert 2. viele kennen nicht mal die Regel genau 3. Kosten des Protestes 4. SL werden sich dann auch denken so ein Brimborium wegen nem kleinen Riss und es ablehnen-machen es sehr unwahrscheinlich das wirklich jemand protestiert und damit durchkommt
__________________
Zitat Kriegela: Zu Tode geänderte Sportart - Rest in Peace - Tischtennis
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  #16  
Alt 10.08.2007, 12:01
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AW: In welchem Belagszustand darf ein Belag noch gespielt werden?

Zitat:
Zitat von Fastest115 Beitrag anzeigen
Wenn wir von unterten Klassen reden wird es in der Regel geduldet oder nicht beachtet. Problem wenn man dann einmal in 1000 Fällen oder in nem entscheidenden Spiel doch in diese Situation kommt.
Genau für diesen einen Fall ist es dann gut zu wissen, wie man sich verhalten kann.

Ich kann mich erinnern, dass wir mal vor ein paar Jahren in der Kreisliga den Fall hatten, dass ein Spieler von uns eine Blase im Belag hatte. Das hat dann einer der Gegner angemeckert und unser Spieler war dann halt so bereitwillig und hat mit einem anderen Schläger gespielt.
Wenn ich das aber so lese, dann hätte er das wohl nicht machen müssen, sondern die anderen hätten dann unter Protest spielen müssen.

Wobei ich mir ja denke, dass eine Blase im Belag eher hinderlich für einen selbst ist als für den Gegner...
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  #17  
Alt 10.08.2007, 12:17
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AW: In welchem Belagszustand darf ein Belag noch gespielt werden?

Zitat:
Zitat von akosch Beitrag anzeigen
Genau für diesen einen Fall ist es dann gut zu wissen, wie man sich verhalten kann.

Ich kann mich erinnern, dass wir mal vor ein paar Jahren in der Kreisliga den Fall hatten, dass ein Spieler von uns eine Blase im Belag hatte. Das hat dann einer der Gegner angemeckert und unser Spieler war dann halt so bereitwillig und hat mit einem anderen Schläger gespielt.
Wenn ich das aber so lese, dann hätte er das wohl nicht machen müssen, sondern die anderen hätten dann unter Protest spielen müssen.

Wobei ich mir ja denke, dass eine Blase im Belag eher hinderlich für einen selbst ist als für den Gegner...
Eine Blase ist aber wieder etwas anderes als ein Riss.
Ein kleiner Riss ist beim Schlag kaum/gar nicht zu spüren. Bei einer Blase ist das etwas anderes. Eine Blase weitet sich meistens aus.
Und wie du schon gesagt hast ist eine Blase hinderlich für einen Selber, aber eben auch für den Gegner, wenn er kommt. Total unkontrollierbar.
Mit Blasen wäre ich deswegen vorsichtiger, wie mit Rissen.
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  #18  
Alt 10.08.2007, 13:12
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Torsten von Bayern Torsten von Bayern ist offline
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Torsten von Bayern ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: In welchem Belagszustand darf ein Belag noch gespielt werden?

Zitat:
Zitat von akosch Beitrag anzeigen
Vielen Dank schonmal für die Antworten.


Noch eine Frage zu Thorsten von Bayern: Ich nehme von deinem Beitag an, dass du ausgebildeter Schiedsrichter bist?
-->
Das Foto neben den Posts ist nicht gestellt.

Zitat:
Bei uns in der Liga (Bezirksliga) gibt es keinen OSR. Ich weiß auch garnicht, ab wann das eigentlich beginnt. Muss aber schon ziemlich hoch sein, also so Regionalliga oder 2. Bundesliga.
OSR werden in Bayern ab der Landesliga (= Bezirksliga+1) eingesetzt; ich gehe davon aus, dass alle Landesverbände spätestens ab der Verbandsliga starten.
Aber wie gesagt, in jedem Verband gibt es Regelungen dafür, wer welche Kompetenzen des OSR übernimmt, wenn keiner anwesend ist. In bayerischen Spielklassen ist dies de facto der Spielleiter; andere Landesverbände regeln m.W. zum Teil, dass die beiden Mannschaftsführer das OSR-Amt gemeinsam ausüben.
In jedem Fall gibt es somit einen Zuständigen, der über die Zulässigkeit von Spielmaterial entscheidet.

Zitat:
Ein Verein (TSG Seckenheim) hatte bei uns im Kreis die letzten Jahre Regionalliga und 2. Bundesliga gespielt (bis jetzt alles den Bach runter gegangen ist) und da fand ich es auch schon ziemlich enttäuschend, dass es bis vor kurzem sogar in der 2. Bundesliga keine richtigen Zählschiedsrichter gegeben hatte. Da wurde einfach irgendjemand genommen...
Die Enttäuschung teiltest Du mit den zuständigen DTTB-Gremien. Daher hat sich das seit letzter Saison erledigt. Inzwischen sind in der 2. BL Herren drei, in der 2. BL Damen zwei geprüfte SR am Tisch.
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  #19  
Alt 10.08.2007, 17:15
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AW: In welchem Belagszustand darf ein Belag noch gespielt werden?

Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern Beitrag anzeigen
OSR werden in Bayern ab der Landesliga (= Bezirksliga+1) eingesetzt; ich gehe davon aus, dass alle Landesverbände spätestens ab der Verbandsliga starten.
In dem Punkt täuschst Du Dich leider. Nach meiner Kenntnis setzt z. B. der TTVN geprüfte Unparteiische als OSR erst in den Oberligen ein, der WTTV sogar erst in den Regionalligen. Für den WTTV gilt beispielsweise, daß in den unterhalb der Regionalligen liegenden Spielklassen die Spielleitende Stelle (= Staffelleiter) die OSR-Funktion wahrnimmt.

Hab keine Ahnung, wie es sich in den übrigen Verbänden verhält.
__________________
http://www.vfl-tegel-tt.de
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  #20  
Alt 10.08.2007, 17:37
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AW: In welchem Belagszustand darf ein Belag noch gespielt werden?

Zitat:
Zitat von Rainer Beitrag anzeigen
In dem Punkt täuschst Du Dich leider. Nach meiner Kenntnis setzt z. B. der TTVN geprüfte Unparteiische als OSR erst in den Oberligen ein, der WTTV sogar erst in den Regionalligen. Für den WTTV gilt beispielsweise, daß in den unterhalb der Regionalligen liegenden Spielklassen die Spielleitende Stelle (= Staffelleiter) die OSR-Funktion wahrnimmt.

Hab keine Ahnung, wie es sich in den übrigen Verbänden verhält.
In Bremen ist es wie folgt in der WO geregelt:

D 1.4.6 Oberschiedsrichter (OSR) Der Ausschuss für Schiedsrichter kann für Meisterschaftsspiele auf Antrag des Sportausschusses, des Staffelleiters oder eines der beteiligten Vereine einen geprüften Schiedsrichter als Oberschiedsrichter einsetzen, der dann auch für die Führung des Spielberichtsformulars zuständig ist. Die Kosten für den OSR-Einsatz trägt der Antragsteller. Für ihren Zuständigkeitsbereich können die Kreise entsprechend verfahren. Ist kein OSR eingesetzt und kann keine Einigung erzielt werden, so entscheidet bei strittigen Regelfragen grundsätzlich der Mannschaftsführer der Gastmannschaft. Dieser ist jedoch gehalten, anwesende geprüfte Schiedsrichter bzw. Kreis-/Verbandsfunktionäre vor einer Entscheidung zu Rate zu ziehen.
__________________
Kann man überhaupt von "Leben" sprechen, wo kein Vergnügen ist? (Erasmus von Rotterdam)
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