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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw. |
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Themen-Optionen |
#11
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Ein Impfzwang oder Vereinsausschluss für Jugendliche ist kritisch.
Bei uns in Österreich soll es ab Februar eine Impfpflicht geben, aber da wurde das angedachte Alter von 14 Jahren im Gesetzentwurf auch auf 18 Jahre erhöht. Wer sich nicht an die Impfpflicht hält muss bei uns mit Strafen bis zu 3600 Euro rechnen. Das wäre auch eine Idee für Deutschland, dann tanzen die uneinsichtigen Bürger der Regierung nicht weiterhin auf der Nase herum. Deshalb finde ich den Vorstoß des Vereines auch gut, denn wenn es der deutschen Regierung schwer fällt, eine allgemeine Impfpflicht zu beschließen, dann wäre das eine Möglichkeit, von Vereinsseite einen Impfzwang durchzusetzen. |
#12
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Zitat:
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#13
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Zitat:
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#14
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Da ich kein Anwalt bin und auch keinen ähnlich gelagerten Fall aus dem Tischtennis kenne, kann ich statt Exptertise hier nur meine Sicht als Privatperson/Funktionär einbringen.
1. Wie bereits erwähnt sind Vereinsausschlüsse schwierig. Der Terminus vereinsschädigendes Verhalten ist bereits gefallen. Fehlende Impfungen per se zählen nicht dazu. Man müsste ergo auf Basis der Satzung etwas konstruieren. Dies würde von entsprechenden Stellen bewertet und gewertet werden und deshalb extrem vom jeweiligen Richter abhängen. 2. Wie schwierig ein Ausschluss ist, zeigen die Parteiausschlussverfahren gegen bspw. Thilo Sarrazin in der SPD. Würde Parallelen ziehen wollen zu eurem Fall. |
#15
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Zitat:
Zu deinem Thema: Vereinsausschluss wegen fehlender Impfung dürfte rechtlich nicht durchsetzbar sein. Den (nicht geimpften) Sportler(inne)n die Nutzung der Sportanlagen vorläufig vorzuenthalten und sie ggf. nicht mehr zum Spielbetrieb anzumelden, sollte wirkungsgleich sein. Denn welcher aktive Sportler will dann noch die Beiträge weiterzahlen? Also würden die Betroffenen von sich aus kündigen. Bei mir (auch als nicht Betroffenem) wäre der Verein danach allerdings unten durch. |
#16
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Aus meiner Sicht ist solch ein Vereinsausschluss weder rechtlich möglich noch sinnvoll. Wenn ein Verein das wirklich in Betracht zieht, dann ist dieser Verein für mich nicht mehr tragbar.
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#17
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Nix.
Begründung findet sich weiter unten wieder. Zitat:
Ich wäre beim Lesen dieses Beitrages fast vom Stuhl gefallen. Was glaubst du, wer du bist, dass du jemandem auf Verdacht (nix anderes kann es sein) derart ans Bein pisst? Allein' schon deine Signatur sagt alles über dich aus. Ewig gestrig bis zum geht nicht mehr. Das kannst du alles machen, aber wer gibt dir das Recht, neue User auf diese Art und Weise zu begrüßen? Das müsste eigentlich eine sofortige Verwarnung seitens TT-News zur Konsequenz haben. Und das völlig egal, ob du am Ende mit dem Geschriebenen Recht hast, was den Absender betrifft. Du kannst es nicht wissen und das allein' disqualifiziert dich im hohen Maße. Zitat:
Zitat:
Zur Begrüßung wurde ein User erst einmal negativ bewertet. Das hat doch Stil, oder? Andersrum wird also ein Schuh draus. Zitat:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Ungeimpfter Mitglied eines Vereins bleiben würde, in dem ihm die "Grundrechte" verwehrt blieben. Dennoch ist in den vergang. Jahren Vieles passiert, was ich mir nicht hätte vorstellen können. |
#18
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Wie schon die meisten Anderen halte ich ein Vereinsausschlussverfahren für schwierig begründbar. Im Vereinsrecht ist das die härteste mögliche Strafe, und durch die nicht vorhandene Impfung haben die Mitglieder zumindest keinen direkten schwerwiegenden Verstoß (gegen Satzung, andere Mitglieder, Pflichten etc.) begangen. Ein Zutrittsverbot für die Sportanlagen etc. wäre aus meiner Sicht gerechtfertigt, aufgrund der Bestimmungen problemlos umsetzbar und daher ein (aus meiner Sicht besser) geeignetes Mittel für den Verein.
Der andere Aspekt wäre die Bewertung; ich bin mir sehr sicher, dass sich der Verein damit selbst ins Knie schießt. Erstens ist es sehr fraglich, ob man rechtlich bei Widerstand überhaupt damit durchkommt, zweitens gibt es entsprechend hohen Aufwand, und drittens kann man den eigenen Ruf als Verein kaum besser schädigen. |
#19
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Zitat:
Die "Begründung" deiner Negativbewertung ^^ meines Beitrags (Zitat: "Qualität sollte immer über Quantität stehen") erschließt sich mir übrigens nicht. Du bestätigst mich aber in meinem Klischee über Fans des Hohn-und-Spott-Vereins, da habe ich leider mehr Erfahrung, als mir lieb sein kann. *Woher weißt du eigentlich, wer dem TE zur Begrüßung eine Negativ-Bewertung verpasst hat? Geändert von Lousy Defence (17.01.2022 um 10:42 Uhr) Grund: Zitat berichtigt |
#20
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AW: Vereinsausschlussverfahren für ungeimpfte Mitglieder
Hi there,
für ein Vereinsauschlußverfahren ist zunächst die Satzung einschlägig. Aber da wird nix zum Thema Coronaimpfung stehen, es sei denn, der Verein hat seine Satzung seit 2020 auf den neuesten Stand gebracht und das Thema "eingepreist". Zum Thema Vereinsausschluß habe ich folgendes gefunden: https://www.verein-aktuell.de/extern...0worden%20sind. Wichtig bei einer gerichtlichen Überprüfung ist folgendes: "ein Ausschluss als härteste Form einer Vereinsstrafe kann nur verhängt werden, wenn die ihr zugrunde gelegten Tatsachen objektiv ermittelt und durch das zuständige Vereinsorgan konkret festgestellt worden sind. Das staatliche Gericht prüft nur, ob die Strafe eine Satzungsgrundlage hatte, das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet wurde, die Tatsachenermittlung objektiv und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichtet war und dem betroffenen Mitglied rechtliches Gehör gewährt wurde." Knackpunkt ist: Habt ihr ein satzungsgemäßes Verfahren? Wenn ihr das schon nicht habt, wird es schwer. Wie wollt ihr denn den Ausschluß im konkreten Fall begründen? Zum Thema Corona und Impfung wird mE. nichts in Eurer Satzung stehen. Von daher kann das kein Argument sein. Und jetzt flugs die Satzung dahingegen zu ändern, dass man geimpft sein muss, wird nur für zukünftige Mitglieder gelten, wenn Ihr keine Übergangsregelung für die Altmitglieder schafft. (Verbot der Rückwirkung von Normen). Ich halte ein solches Verfahren für schwierig und auch nicht für sinnvoll. Wie schon geschrieben dürfen die Ungeimpften eh nicht in die Hallen. Solange diese Mitglieder zahlen und nix fordern, wäre ich entspannt. SpinOn SpinDevil
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Emencipate yourselves from mental slavery none but ourselves can free our minds!!! So: May the spin be with you ... and in the end, they all got fucked up!!! (Denn auf der Alp, da gibt's koa Sünd!!!) |
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