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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 19.03.2024, 15:01
Majestät Majestät ist offline
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Erstmal Danke für die Rückmeldungen.

Wenn ich Videos aufnehme (ausschließlich für Analyse im kleinen Kreis), frage ich auch immer vorher (auch wenn ich es wahrscheinlich nicht muss und viele ja auch ohne zu fragen was aufnehmen).

Eine Einverständniserklärung kann man übrigens auch widerrufen. Beispiel aus der Praxis: eine Schule holt sich ein DFB-Schnuppermobil oder ähnliches in die Schule und macht mit diesen gemeinsam einen Imagefilm (für den DFB?!?). Alle Kinder/Eltern unterschreiben im Vorfeld eine Einverständniserklärung. Der Film wird gedreht, geschnitten,...ist fertig. Eltern widerrufen ihre Einverständniserklärung und deren Kinder müssen mit einem Aufwand von vielen dutzend Stunden nachträglich anonymisiert werden.

Was mich nur rechtlich interessieren würde: was ist ungefragt erlaubt? Aufnahmen für Privatgebrauch, Aufnahmen für soziale Medien (werden da Unterschiede gemacht? Evtl. in Abhängigkeit der Aufbereitung), Aufnahmen für kommerziellen Verkauf,...
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  #12  
Alt 19.03.2024, 16:12
appelgrenfan appelgrenfan ist offline
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AW: Datenschutz: Veröffentlichung von Videoaufnahmen

In der Wikipedia gibt es einen Verweis auf ein Urteil des BGH, der für uns sehr interessant sein dürfte:
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_...eranstaltungen

Zitat:
Bei sportlichen Wettkämpfen sind Foto- und Videoaufnahmen heute weitgehend üblich, und zwar auch dann, wenn es sich um Veranstaltungen handelt, die nur in einer begrenzten Öffentlichkeit stattfinden. (...) Auf Foto- und Videoaufnahmen müssen sich Teilnehmer einer Sportveranstaltung grundsätzlich auch dann einstellen, wenn keine Pressefotografen zugegen sind. (...) Die Veröffentlichung der während eines Turniers gefertigten Fotos wäre nur dann unzulässig, wenn durch ihre Verbreitung die berechtigten Interessen der abgebildeten Person verletzt würden
Würde heute ein Urteil aufgrund der DSGVO womöglich anders ausfallen?
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  #13  
Alt 19.03.2024, 16:26
Chobbe Chobbe ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Majestät Beitrag anzeigen
Was mich nur rechtlich interessieren würde: was ist ungefragt erlaubt?
Für den privaten Gebrauch ist eine Aufnahme soweit ich weiß immer okay, das Einverständnis braucht man für eine evtl. Veröffentlichung (soziale Medien, Homepage, Youtube,...).
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  #14  
Alt 19.03.2024, 22:04
Kriegela Kriegela ist gerade online
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Zitat:
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Eine Einverständniserklärung kann man übrigens auch widerrufen.

...

Was mich nur rechtlich interessieren würde: was ist ungefragt erlaubt? Aufnahmen für Privatgebrauch, Aufnahmen für soziale Medien (werden da Unterschiede gemacht? Evtl. in Abhängigkeit der Aufbereitung), Aufnahmen für kommerziellen Verkauf,...
Die Einverständniserklärung ist an die Erteilung der Spielberechtigung gekoppelt. Ich gehe stark davon aus, dass wenn diese widerrufen wird, entfällt auch die Spielberechtigung. Ob die Verbände das dürfen? Ich denke ja, denn sie haben ja ein berechtigtes Interesse daran den Sport bei öffentlichen Veranstaltungen medial darzustellen.

Was man gesichert ohne Einverständnis Aufnehmen und auch Veröffentlichen darf: Fotos oder Videos bei denen viele Spieler/Zuschauer zeitgleich zu sehen sind.
Was auch unbedenklich ist: Du nimmst ein Spiel auf und im Hintergrund sieht man nen anderen Tisch oder es läuft jemand da mal vorbei.
Für den privaten Gebrauch denke ich auch das eine Aufnahme immer okay ist, Stichwort Spielanalyse mit Trainer oder einem sehr eingeschränktem Personenkreis zeigen, Stichwort ich zeige der Familie wie ich spiele.
Bei der Veröffentlichung für einen uneingeschränkten Personenkreis bin ich da als Privatperson vorsichtig. Das Einverständnis wurde dem Verband gegenüber ausgesprochen und nicht mir als Dritte Person die einfach nur Tischtennis zeigen möchte um den Sport zu fördern.

Ich habe diesbezüglich viel recherchiert und genau die Fragen die du stellst interessieren mich als kleiner Tischtennis-YouTuber auch sehr. Da das für mich alles sehr schwammig ist mit der Rechtssicherheit frage ich immer ob ich Aufnehmen darf und habe meine Kontaktdaten öffentlich hinterlegt. Ich hoffe und vertraue darauf, dass man bei Unstimmigkeiten dann den einfachen Weg der Kontaktaufnahme mit mir sucht ohne direkt rechtlich dagegen vorzugehen.

Was mich sehr interessieren würde, gibt es denn bei dir/euch einen aktuellen Fall wo es da zu Streitigkeiten gekommen ist?

LG Lars
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  #15  
Alt 19.03.2024, 23:25
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Zitat:
Zitat von Kriegela Beitrag anzeigen
Die Einverständniserklärung ist an die Erteilung der Spielberechtigung gekoppelt. Ich gehe stark davon aus, dass wenn diese widerrufen wird, entfällt auch die Spielberechtigung. Ob die Verbände das dürfen? Ich denke ja, denn sie haben ja ein berechtigtes Interesse daran den Sport bei öffentlichen Veranstaltungen medial darzustellen.

Was man gesichert ohne Einverständnis Aufnehmen und auch Veröffentlichen darf: Fotos oder Videos bei denen viele Spieler/Zuschauer zeitgleich zu sehen sind.
Was auch unbedenklich ist: Du nimmst ein Spiel auf und im Hintergrund sieht man nen anderen Tisch oder es läuft jemand da mal vorbei.
Für den privaten Gebrauch denke ich auch das eine Aufnahme immer okay ist, Stichwort Spielanalyse mit Trainer oder einem sehr eingeschränktem Personenkreis zeigen, Stichwort ich zeige der Familie wie ich spiele.
Bei der Veröffentlichung für einen uneingeschränkten Personenkreis bin ich da als Privatperson vorsichtig. Das Einverständnis wurde dem Verband gegenüber ausgesprochen und nicht mir als Dritte Person die einfach nur Tischtennis zeigen möchte um den Sport zu fördern.

Ich habe diesbezüglich viel recherchiert und genau die Fragen die du stellst interessieren mich als kleiner Tischtennis-YouTuber auch sehr. Da das für mich alles sehr schwammig ist mit der Rechtssicherheit frage ich immer ob ich Aufnehmen darf und habe meine Kontaktdaten öffentlich hinterlegt. Ich hoffe und vertraue darauf, dass man bei Unstimmigkeiten dann den einfachen Weg der Kontaktaufnahme mit mir sucht ohne direkt rechtlich dagegen vorzugehen.

Was mich sehr interessieren würde, gibt es denn bei dir/euch einen aktuellen Fall wo es da zu Streitigkeiten gekommen ist?

LG Lars
Sehe ich persönlich eigentlich genau so. Die kritischen Antworten hören sich aber schon etwas danach an, als ob der Ersteller oder jemand aus dem näheren Kreis etwas dagegen hätte
So wie die Erklärung formuliert ist hört sich das mMn (ohne rechtliche Expertise) relativ sauber an.
Bei Jugendlichen ist das natürtlich fraglich, aber das Formular fängt das ja schon ab, als Erziehungsberechtigter muss man natürlich schon auch wissen, was man da genau unterschreibt.
__________________
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TTG Sigmaringen/Laiz e.V.
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  #16  
Alt 20.03.2024, 09:40
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Mich interessiert das Thema allgemein, Anstoß war aber ein aufgenommenes Einzel eines Spielers bei einem Turnier, das ohne sein Wissen in die sozialen Medien gestellt wurde.

Auch bei Gruppenaufnahmen wäre ich mir nicht sicher. Bei Klassenfotos, aber auch bei Fernsehinterviews werden ja Leute (auch im Hintergrund) teilweise unkenntlich gemacht.
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  #17  
Alt 20.03.2024, 20:05
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Nun allgemein passen deine genannten Beispiele nicht ganz dazu. Es geht hier ja um öffentliche Veranstaltungen (Sportveranstaltungen). Ein Klassenfoto ist keine öffentliche Veranstaltung und auch ein Fernsehinterview ist keine öffentliche Veranstaltung.

Beispiele aus der Praxis wären:

Du machst ein Foto vom Kölner Dom und auf der Treppe davor sitzen wie üblich über 100 Menschen. Du kannst und musst da natürlich nicht jeden Fragen. Die Attraktion im Bild ist der Dom und nicht die Einzelne Person.

Du nimmst an einer Demonstration oder von mir aus an nem Karnevalsumzug teil. Da werden Fotos und Videos aufgenommen und veröffentlicht mit ganz vielen Personen drauf. Auch da kannst und musst du nicht jeden einzelnen fragen, denn der Fokus liegt ganz klar auf der Veranstaltung und nicht auf der einzelnen Person.

Übertragen auf eine öffentliche Sportveranstaltung ist da ein Foto quer durch die Halle mit ganz vielen Spielern drauf oder ein Schwenk über die Tribüne auf der viele Sportler/Zuschauer sitzen mMn auch vollkommen unbedenklich.

Wer an einer öffentlichen Veranstaltung teilnimmt, sollte sich immer im klaren sein, dass man da auch mal irgendwo im Hintergrund oder als einer von vielen zu sehen sein kann.
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