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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 18.12.2022, 16:56
Manfred Manfred ist offline
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Manfred ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
AW: "Recht auf Dusche"

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
@Manfred

handelt sich bei euch eigentlich um eine Schulturnhalle? Ich würde dann eigentlich erwarten, dass die Lehrer entsprechend vorstellig werden.
Ob die Lehrer sich beim Hausmeister beschweren, was sie auch gemacht haben, oder wir, das macht glaube ich keinen Unterschied. Aber die Lehrer können natürlich nicht an die Presse oder an den Rat gehen oder damit drohen.
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  #12  
Alt 18.12.2022, 17:24
mithardemb mithardemb ist gerade online
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AW: "Recht auf Dusche"

Zitat:
Zitat von Manfred Beitrag anzeigen
Ob die Lehrer sich beim Hausmeister beschweren, was sie auch gemacht haben, oder wir, das macht glaube ich keinen Unterschied.
Eigentlich schon. Die Kommune ist per Gesetz Kostenträger für die Schule und muss auch für entsprechende Bedingungen sorgen. 11 Grad dürften dem kaum genügen und müsste wohl auch als gesundheitsgefährdend eingestuft werden.

Im Gegensatz dazu ist eine Kommune nicht gezwungen Turnhallen an Vereine zu vermieten (oder bereitzustellen), auch wenn das natürlich sinnvoll ist.

Zitat:
Zitat von Manfred Beitrag anzeigen
Aber die Lehrer können natürlich nicht an die Presse oder an den Rat gehen oder damit drohen.
Aber für sie gilt ein Arbeitsschutz.
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Geändert von mithardemb (18.12.2022 um 19:48 Uhr)
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  #13  
Alt 18.12.2022, 20:40
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AW: "Recht auf Dusche"

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
@Manfred

handelt sich bei euch eigentlich um eine Schulturnhalle? Ich würde dann eigentlich erwarten, dass die Lehrer entsprechend vorstellig werden.
Zu was sollen sie sich beschweren, die Schüler bzw. die Lehrer duschen ja eh nicht nach dem Schulsport.
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  #14  
Alt 18.12.2022, 20:55
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AW: "Recht auf Dusche"

Zitat:
Zitat von Matousek Beitrag anzeigen
Zu was sollen sie sich beschweren, die Schüler bzw. die Lehrer duschen ja eh nicht nach dem Schulsport.
In diesem Beitrag ging es um die Hallentemperatur und die ist bei 11 Grad für Schulsport ungeeignet.
__________________
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  #15  
Alt 18.12.2022, 22:27
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AW: "Recht auf Dusche"

Für NRW gilt https://www.schulministerium.nrw/en/node/23010

"Die Verordnung trat am 1. September 2022 in Kraft und tritt mit Ablauf des 28. Februar 2023 außer Kraft.

Für Schulen sind folgende wichtige Ausnahmeregelungen vorgesehen:

Schulen sind vom Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen ausgenommen
(§ 5).
Die Höchstwerte für die Lufttemperatur sind in den Arbeitsräumen der Schulen nicht anzuwenden. Maßgeblich sind daher die Mindestwerte der Lufttemperatur nach Nr. 4.2 ASR A3.5 Raumtemperatur, d.h. +20 C bei leichten sitzenden Tätigkeiten (§ 6).
Dezentrale Trinkwassererwärmungsanlagen, insbesondere Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher sind auszuschalten, wenn deren Betrieb überwiegend zum Händewaschen vorgesehen ist (§ 7 Abs. 1).
Duschen, z. B. in Sporthallen und Schwimmbäder, sind von der Pflicht zur Temperaturbeschränkung ausgenommen (§ 7 Abs. 2)."

und weiter

"Nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (Vorschrift 81 *Schulen*, § 17) müssen Sportstätten nach dem Stand der Technik für den Sportstättenbau errichtet werden. Dabei ist u.a. die DIN 18032- 1 *Sporthallen* als Stand der Technik zu beachten. Danach sind grundsätzlich folgende Temperaturen zu erreichen:

Als Nutzungstemperatur für die Sporthalle wird 17 °C empfohlen.
Hallen und Zusatzsporträume: 20 °C
Duschräume: 24 °C
Umkleideräume: 22 °C
Toiletten: 15 °C
Treppenräume, Flure: 12 °C
Die empfohlenen Werte sind ausgerichtet auf den Zustand einer ungestörten Versorgung mit Energie. Die jeweiligen Träger entscheiden unter Beachtung der Belange des Gesundheitsschutzes und der Unfallprävention, ob hiervon abgewichen wird."

Wichtigster Punkt dürfte dies sein:
"Bei Sport- und Schwimmhallen gehört Duschen zu den gewöhnlichen betrieblichen Abläufen, daher sind die Gebäude dieser Einrichtungen für den bestimmungsgemäßen Gebrauch auf den Einsatz von warmem Wasser angewiesen. Zur Vermeidung einer Keimentwicklung in den Leitungen ist eine ausreichend hohe Wassertemperatur erforderlich. Um dies zu gewährleisten sieht die o.a. EnSikuMaV (§ 7) für entsprechende Gebäude ebenfalls Ausnahmen bei der Energieeinsparung vor. Der Zugang zu Dusch- und Waschräumen nach dem Sport und Schwimmen muss gewährleistet werden."

Bin kein Verwaltungsrechtler, kann daher auch nicht sagen, ob und was sich daraus ableiten, durchsetzen etc. lässt.
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  #16  
Alt 21.12.2022, 00:29
manfred1 manfred1 ist offline
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AW: "Recht auf Dusche"

Zitat:
Zitat von ttarc Beitrag anzeigen
Für NRW gilt https://www.schulministerium.nrw/en/node/23010
...
Wichtigster Punkt dürfte dies sein:
"Bei Sport- und Schwimmhallen gehört Duschen zu den gewöhnlichen betrieblichen Abläufen, daher sind die Gebäude dieser Einrichtungen für den bestimmungsgemäßen Gebrauch auf den Einsatz von warmem Wasser angewiesen. Zur Vermeidung einer Keimentwicklung in den Leitungen ist eine ausreichend hohe Wassertemperatur erforderlich. Um dies zu gewährleisten sieht die o.a. EnSikuMaV (§ 7) für entsprechende Gebäude ebenfalls Ausnahmen bei der Energieeinsparung vor. Der Zugang zu Dusch- und Waschräumen nach dem Sport und Schwimmen muss gewährleistet werden."

Bin kein Verwaltungsrechtler, kann daher auch nicht sagen, ob und was sich daraus ableiten, durchsetzen etc. lässt.
Ja danke, das werde ich mal unserem Abteilungsleiter weitergeben.
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