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Schiedsrichter- und Regelbereich & Rechtliches Alles rund um Schiedsrichter, Regeln, rechtliches (Vereinsrecht, Gesetze). Regelfragen, strittige Situationen, zu viele Regeländerungen oder neue Ideen für TT, Erfahrungen als/mit Schiedsrichter(n), Ausbildung, usw.

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  #11  
Alt 26.02.2003, 14:56
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WildWilbur WildWilbur ist offline
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Huh? Ich bin eigentlich der Meinung, dass diese Frage recht einfach zu beantworten ist: Steht der Donic Twister 40 als OX-belag in der ZulassungsListe des ITTF, oder nicht? Wenn "ja", dann darfst du ihn ohne Schwamm spielen. Wenn "nein", dann darfst du´s nicht.

Jeder Belag wird der dazugehörigen Schwamm-Dicke zugelassen, that´s it.

WW
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Zitat:
Zitat von Aquarius
du solltest dich nicht in dinge reinhängen, wovon du keine ahnung hast! mit sowas wie dir gebe ich mich überhaupt nicht ab, du bist ne ganz arme "sau"
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  #12  
Alt 26.02.2003, 15:26
Polarbaer Polarbaer ist offline
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Nochmal....die Regel 4.3 im Teil A und 2.1.1 und 2.1.3 im teil B regeln das eigentlich ganz klar. (Sorry, ich habe Sie nur in Papierform und mag sie nicht abtippen). Die Belaege muessen zugelassen sein und Gummi und Schwamm gehoeren zusammen!!! Also braucht das Gesamtprodukt Belag eine Zulassung und die ist im beschiebenen Beispiel nicht gegeben.

Es waere genau nicht regulaer, aus 2 zugelassenen Hoelzern eins zusammenzubauen.
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  #13  
Alt 26.02.2003, 15:38
Pinguin Pinguin ist offline
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Pinguin kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
Zitat:
Original geschrieben von Polarbaer
Es waere genau nicht regulaer, aus 2 zugelassenen Hoelzern eins zusammenzubauen.
Das wäre natürlich regulär! Hölzer sind nicht zulassungspflichtig - Du kannst Dir also ein eigenes Holz basteln... Die "Richtlinien" dazu sind in den von dir zitierten Regelstellen zu finden (85% Holz...)... aber von einem Holz das Blatt, vom anderen den Griff - das wäre natürlich zulässig..
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  #14  
Alt 26.02.2003, 15:55
Benutzerbild von Keyser Soze
Keyser Soze Keyser Soze ist offline
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da hat der pinguin recht, für hölzer gibts seit ein paar jahren keine zulassungsliste mehr ... man kann auch zwei hölzer zusammenkleben (wie auch immer das aussehen soll), oder sich gleich selbst was zusammenschnitzen (siehe re-impact)
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  #15  
Alt 26.02.2003, 16:03
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WildWilbur WildWilbur ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von Polarbaer
Nochmal....die Regel 4.3 im Teil A und 2.1.1 und 2.1.3 im teil B regeln das eigentlich ganz klar. (Sorry, ich habe Sie nur in Papierform und mag sie nicht abtippen). Die Belaege muessen zugelassen sein und Gummi und Schwamm gehoeren zusammen!!! Also braucht das Gesamtprodukt Belag eine Zulassung und die ist im beschiebenen Beispiel nicht gegeben.

Es waere genau nicht regulaer, aus 2 zugelassenen Hoelzern eins zusammenzubauen.
Das widerspricht sich nicht mit dem, was ich sage: Wenn der Donic Twister 40 in der ITTF-Liste als OX-Variante vorkommt (ich weiß es nicht, hab auch keine Lust nachzugucken), dann kann man natürlich auch eine Version mit 1,5 mm Schwamm kaufen und den Schwamm ablösen, um ihn zu spielen. Warum sollte man es nicht können?

WW
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Zitat:
Zitat von Aquarius
du solltest dich nicht in dinge reinhängen, wovon du keine ahnung hast! mit sowas wie dir gebe ich mich überhaupt nicht ab, du bist ne ganz arme "sau"
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  #16  
Alt 26.02.2003, 16:34
Ludwig Ludwig ist offline
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Wenn die Problematik irgendwo geregelt wäre, wäre alles sehr klar. Es geibt jedoch in keiner Liste, die ich bisher gesehen habe, irgendwelche Angaben zum Schwamm. In China werden die beiden Bestandteile des Belages getrennt hergestellt und verkauft. Daher bin ich immer noch der Meinung, das der Belag auch ohne Schwamm erlaubt sein müßte. Bei den meisten mittleren oder langen Noppen gibt es eine 0X Version. Daher müßte in diesen Fällen die Entfernung des Schwammes definitiv erlaubt sein (wäre auch unmöglich zu kontrollieren). Im Falle des Twister steht aber nur die Version mit 1.5 mm Schwamm im Katalog. In der Zulassungsliste ist aber nur aufgeführt, Donic Twister 40 ohne Angaben zu irgendwelchen Schwämmen. Bei Butterfly ist auch nur ein Faint Long II aufgeführt, einen Hinweis auf die Version mit dem Kawa-Schwamm findet sich in der Liste nicht. Wenn offiziell eine Kontrolle des Schwamm-Teils eines Belages ermöglicht werden soll, muß der Schwamm eindeutig gekenntzeichnet werden (wird im Gegensatz zu Belägen fast nie gemacht), und die entsprechenden Kennzeichen müßten in der Liste aufgeführt werden. Ohne Kennzeichnung kann ich auch einen anderen 1.5 mm Schwamm unter das Obergummi kleben. Dies wäre (halbwegs saubere Arbeit vorausgesetzt, nicht nachweisbar. Zum anderen fallen Schwämme auch unterschiedlich aus. Die Härte und Dicke variert doch um einiges.
Alle mir bekannten Hinweise sprechen dafür, das ich einen beliebigen Schwamm unter ein zugelassenes Obergummi kleben kann, solange die Gesamtdicke unter 4 mm bleibt, oder auch den Schwamm ganz entfernen kann, falls es sich um einen zugelassenen Noppen außen Belag handelt. In der Praxis dürfte es fast nie Probleme geben, da niemand alle Varianten jeden Belages kennt. Solange das Obergummi zugelassen ist und der Belag auch sonst den Regel entspricht (Schwammdicke ...), wird es keine Reklamationen geben. Eine Schwammkontrolle wäre ohne das Entfernen des Belages vom Schläger auch sehr schwierig, und würde selbst bei Frischklebern (jetzt ist mein schöner Klebejob versaut, ich kann nicht mehr mit dem Schläger spielen) zu heftigsten Protesten der Betroffenen führen.
Was mir fehlt ist eigentlich nur eine Regel, die diesen Streitpunkt entgültig klärt, oder auch eine fundierte Interpretation der Paragraphen. Aber selbst die Schiedsrichter scheinen hier überfordert ... (die einfache Behauptung, das darf nicht sein, ohne plausible Erläuterung stellt mich leider nicht zufrieden).
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  #17  
Alt 26.02.2003, 17:14
Polarbaer Polarbaer ist offline
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Die Nachpruefbarkeit des Ganzen steht ja auf einem anderen Blatt. Wahrscheinlich wuerde es niemand merken, wenn jemand Schwaemme und Gummis beliebig kombiniert. Intersant waere fuer mich, ob die in China zu kaufenden belaege eine DTTB Zulassung haben.

Es gab Zulassungslisten (in der Zeitschrift dtts), in denen die Farben der Schwaemme aufgelistet waren.

Das Hoelzer keine Zulassung brauchen, war mir neu. Dann kann man da ja bestimmt auch interessante Sachen basteln. Der Schiri sieht ja nur die Belaege und den Rand vom Holz + Griff.
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  #18  
Alt 27.02.2003, 07:47
Ludwig Ludwig ist offline
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Ludwig ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt (Renommeepunkte ungefähr beim Startwert +20)
Hallo Polarbär,

kümmere dich einmal um die Regeln und stelle nicht irgendwelche Behauptungen in den Raum. Nicht nur, das Hölzer nicht zugelassen zu sein brauchen, sondern nur den Regeln entsprechen müssen, sondern auch, das es keine separate DTTB-Zulassung mehr gibt, sondern nur noch die ITTF-Zulassung, ist dir wohl entgangen.
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  #19  
Alt 27.02.2003, 18:39
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chris chris ist offline
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Zuerst, ich weiß es auch nicht, aber noch ein paar Anmerkungen zum Thema Zulassungsliste:

Wir hatten ähnliche Diskussionen schon um die verschiedenen Ausführungen von China-Belägen, obwohl nur einer in der Zulassungsliste steht.
Als Beispiel den Friendship 837, den es glatt, griffig, geriffelt, ... gibt, aber trotzdem nur einmal in der Liste gibt.
Oder der 729, den ich mit Schwämmen verschiedener Farben habe.

Nur weil es keinen OX in dem Katalog gibt, heißt das doch nicht, daß er nicht irgendwo in der Welt OX verkauft wird.
Wenn die Schiris es nicht wissen und in der ITTF-Zulassungsliste keine Unterscheidung von Belägen in OX und mit Schwamm gemacht wird, dann ist es eine Grauzone ohne Regel, denn daß es ausdrücklich verboten ist, steht nirgendwo.

Es gibt ein Kennzeichen in der Zulassungsliste, das für "Zwei übereinander gestellte Kreuze kennzeichnen einen Belagtyp mit Textilfaserverstärkung, der auch ohne Schaumgummiunterlage verwendet werden kann." Der 837 hat dieses Kennzeichnen natürlich nicht, gibt den aber trotzdem in OX.

??? Hast Du mal direkt bei Donic angefragt, ob sie Dir einen Twister OX besorgen können?
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  #20  
Alt 01.03.2003, 10:41
fritc fritc ist offline
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Post

der 837 hat ja auch keine textilfaserverstärkung! deshalb keine weitere Kennzeichnung.

Da in der Zulassungliste nicht drinsteht welcher Belag mit und ohne Schwamm erlaubt ist, ist davon auszugehen das es deswegen keine Regelung gibt. D.h. man kann von jedem Belag den Schwamm entfernen und als OX spielen.

nachmal eine Frage zum dem 837: wo bekomt man einen glatten nicht griffigen Belag her?
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