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| Stammtisch Hier könnt Ihr über "Gott und die Welt", Politik, Fernsehen, Bücher, Musik und alles was Euch sonst interessiert diskutieren. Plaudern in lockerer Atmosphäre ;-) |
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Themen-Optionen |
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#11
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In dem genannten Fall währe Folter schon in Betracht gekommen. Vieleicht lebte ja das Opfer zu diesen Zeitpunkt noch?
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#12
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volkmar, gibts zu dem thema eigentlich literatur? ich meine: zu genau dem angesprochenen problemkreis.
meines wissens war der täter ja ansonsten überführt, dh es sollte kein geständnis erzwungen werden, sondern das leben des kindes gerettet werden. stimmt das oder liege ich falsch?
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Wenn andre klüger sind als wir, das macht uns selten nur Plaisir, doch die Gewissheit, dass sie dümmer, erfreut fast immer. Gedanken sind nicht stets parat, man schreibt auch, wenn man keine hat. (Wilhelm Busch) |
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#13
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Vielleicht kann Volkmar ja den entsprechenden Gesetzestext hier kopieren. Währe interessant.
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#14
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wenn man eine rechtfertigung für das vorgehen der polizei finden will, hilft der "gesetzestext" nicht wirklich weiter.
art. 3 der europ. menschenrechtskonvention kennt nämlich keinen sog. gesetzesvorbehalt (EMRK). dh, die emrk lässt prinzipiell keine güterabwägung (zwischen dem grundrecht des beschuldigten und entgegenstehenden interessen) zu.
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Wenn andre klüger sind als wir, das macht uns selten nur Plaisir, doch die Gewissheit, dass sie dümmer, erfreut fast immer. Gedanken sind nicht stets parat, man schreibt auch, wenn man keine hat. (Wilhelm Busch) |
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#15
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Zitat:
Daschner hat sich auf § 34 StGB berufen, den sogenannten rechtefrtigenden Notstand. Rechtfertigender Notstand: "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden." Das Problem aller Befürworter von Daschners Vorgehen in diesem Zusammenhang ist, dass die Menschenwürde kein "anderes Rechtsgut" i.S.d. § 34 StGB ist, dass gegen irgendein anderes Rechtsgut abgewägt werden darf, sondern die gemäß Artikel 1 I GG "unantastbar" ist. Deswegen kann ( nicht nur) meiner Ansicht zufolge auch § 34 StGB kein Rechtfertigungsgrund für Daschners Vorgehen sein.
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Gänzlich frei von Signaturen... Geändert von Sascha Eichmann (26.02.2003 um 22:17 Uhr) |
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#16
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ich bin nicht wirklich qualifiziert, über die deutsche rechtslage zu sprechen.
in österreich ist das strafgesetzbuch ein einfaches gesetz, die emrk steht jedoch im verfassungsrang. allein daraus ergibt sich meines erachtens schon, dass das stgb die emrk nicht "ausschalten" kann.
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#17
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Zitat:
Bevor diese Diskussion zu sehr ins rein juristische abgleitet, möchte ich die Frage etwas erweitern. Was ist von Polizeibeamten zu halten, die mit solchen Vorschlägen kommen? Wollen wir als Bürger solche Polizisten haben? Sollten solche Polizisten nicht aus dem Polizeidienst entfernt werden, weil sie jedes Gefühl für die rechtstaatlichen Erfordernisse ihres Berufs verloren haben? Gruß, Volkmar |
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#18
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Hab gestern auch noch ein gutes Zitat vom Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei gelesen:
"Die Polizei vernimmt keine Täter sondern nur Tatverdächtige." Darüber hinaus, hat sich der Mann aber auch prinzipiell dagegen ausgesprochen, solche einem Rechtsstaat nicht entsprechenden SaAchen wie Folter überhaput ernsthaft zur Diskussion zu stellen, egal ob verdächtigt, überführt, verurteilt ... |
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#19
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Also ich wende "Folter als Mittel der Wahrheitsfindung" bei meinem Sohn schon seit Jahren mit Erfolg an und kann nur Gutes davon berichten....
Aber im Ernst: Es handelt sich doch erstmal um Tatverdächtige und nicht um Straftäter. Daher gibt es also immer die Chance, den Falschen (mich) zu treffen. Die Würde des Menschen ist unantastbar! Wo kommen wir hin, wenn dieser Grundsatz schon bei Verdacht ad absurdum (schreibt man das so?) geführt wird. Der Zweck heiligt die Mittel? Nicht wenn es um Grundelemente des Zusammenlebens geht!!
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Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel. Bertrand Russell |
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#20
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wie beziehe ich aber in diese überlegungen das leben des kindes ein? ist es mehr wert als die menschenwürde? weniger? diese frage ist es ja, die den vorliegenden fall einzigartig macht, denke ich.
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